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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

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Rz. 1

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben.

Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 518; BFH/NV 2000, 1471; zweifelnd T/K/Drüen, § 43 AO Rz 8 mwN). Zum LSt-Abzug ist ein > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 EStG verpflichtet; dazu gehören auch im > Ausland Rz 1 ansässige ArbG, wenn sie im > Inland eine > Betriebsstätte unterhalten. Zur Rechtsnachfolge bei > Betriebsübergang. Zeitlich ist der LSt-Abzug beim > Zufluss von Arbeitslohn vorzunehmen. Mit diesem Zufluss entsteht die > Lohnsteuer (> Entstehung und Fälligkeit der Lohnsteuer).

 

Rz. 2

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Gegenstand des Steuerabzugs sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG geht davon aus, dass zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die "Gehälter, Löhne... und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung" gehören. So benennt der Gesetzgeber den > Arbeitslohn eher rechtstechnisch im Hinblick auf den LSt-Abzug als steuersystematisch, denn grundsätzlich werden die > Einnahmen – der Arbeitslohn – erst nach Minderung um die > Werbungskosten zu Einkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1 aE). Verfügt der ArbG nicht über die > Lohnsteuerabzugsmerkmale des ArbN, hat er die ungünstigste Steuerklasse VI anzuwenden (vgl § 39c Abs 1 Satz 1 EStG). Wird der ArbN nicht veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern), gilt die ESt durch den LSt-Abzug als abgegolten (§ 46 Abs 4 EStG; > Rz 4). Der ArbN wird aber idR an einer möglichst niedrigen Besteue...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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