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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsstätte

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Zusammenfassung

 

Auf einen Blick:

An den Begriff "Betriebsstätte" knüpfen unterschiedliche Tatbestände an. Je nach seiner Zweckbestimmung für den > Inländischer Arbeitgeber, das zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt oder die Zuweisung des Besteuerungsrechts bei Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung wird der Begriff unterschiedlich ausgelegt.

A. Grundsätzliches zur lohnsteuerlichen Bedeutung der Betriebsstätte

 

Rz. 1

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Unterhält ein > Arbeitgeber im > Inland eine Betriebsstätte (> Rz 7 ff), ist er ein > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG. Damit obliegen ihm die ArbG-Pflichten im > Steuerabzugsverfahren. Diese Pflichten beziehen sich grundsätzlich auf alle ArbN, die steuerlich in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen (> Arbeitnehmer), gleichviel ob sie im Inland oder Ausland für ihn tätig sind und wo der > Arbeitslohn gezahlt wird (> Rz 13). Zu Besonderheiten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 6 ff.

 

Rz. 2

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Vor allem ist der ArbG grundsätzlich zum Steuerabzug vom Arbeitslohn verpflichtet (§ 38 Abs 3 EStG), soweit dieser nicht steuerfrei (> Arbeitslohn Rz 160 ff) ist oder aufgrund der ELStAM oder einer > Freistellungsbescheinigung des FA unbesteuert bleibt (vgl § 39 Abs 1 Nr 5 EStG; zu Einzelheiten > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 21 f und > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Der Begriff der Betriebsstätte in § 38 Abs 1 EStG entspricht § 12 AO (> Rz 10 ff).

 

Rz. 3

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Zur Frage, wo der ArbG seine Pflichten zu erfüllen hat, geht § 41 Abs 2 EStG über die Begriffsbestimmung von § 12 AO hinaus und begründet einen eigenen lohnsteuerlichen Begriff der Betriebsstätte (> Rz 15 ff). So ist zB das > Lohnkonto am Ort der Betriebsstätte iSv § 41 Abs 2 EStG zu führen; hiernach bestimmt sich ferner die örtliche Zuständigkeit des > Betriebsstätten-Finanzamt.

 

Rz. 4

Stand: EL 14...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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