Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 3.5 Verkürzung der Frist

Nach § 191 Abs. 5 AO [1] kann, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen, ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen: soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr festgesetzt werden kann oder soweit die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer wegen des Eintritts der Zahlungsverjährung verjäh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 1.2 Zuständigkeit für den Erlass eines Haftungsbescheids

Die Zuständigkeit für den Erlass eines Haftungsbescheids ergibt sich aus § 24 AO. Demnach handelt es sich um einen Fall der Ersatzzuständigkeit.[1] Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Dies wird i. d. R. das Finanzamt sein, welches für den Steuerschuldner zuständig ist.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 2 Verhältnis von Steuerbescheid und Haftungsbescheid

Grundsätzlich wirkt der Steuerbescheid nur gegenüber dem Steuerschuldner. Für den Haftenden ergibt sich i. d. R. aus dem Steuerbescheid keine Bindung. Der Haftende kann demnach gegen den Haftungsbescheid vortragen, dass die Haftung dem Grunde nach nicht gerechtfertigt sei, z. B., dass er selber kein Betriebsübernehmer i. S. v. § 75 AO sei oder er selber keine Pflicht i. S. v....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt.[1] Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / Zusammenfassung

Überblick Im Folgenden wird das formelle Haftungsrecht nach der Abgabenordnung (AO) dargestellt. Es wird also die Frage behandelt, wie der Staat bei Bestehen eines Haftungsanspruchs diesen gegenüber dem Verpflichteten, dem Haftenden, durchsetzt. Der Frage der Durchsetzung muss in der Praxis zwingend die Frage vorausgehen, ob die Voraussetzungen eines materiellen Haftungstatbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 4 Zahlungsaufforderung

In den Haftungsbescheid ist grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO aufzunehmen. Diese ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der nur unter den in § 219 AO aufgeführten Voraussetzungen (vergeblicher Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen; Lohnsteuerrückstände oder Steuerhinterziehung) ergehen darf. Für den Fall einer Haftung nach § 25d UStG galt § 219...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Verschiedenes

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 9.000 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 33 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 7 KraftStG

Leitsatz 1. Für Zwecke der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Befreiung nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist ein Gewerbebetrieb nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Fiktion der Abfärbung oder der gewerblichen Prägung nach § 15 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes anzunehmen. 2. Fahrzeuge werden nicht ausschließlich zu Beförderungen für land- oder forst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Neuregelungen für K... / 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Neue Umsatzgrenzen: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG sind die von inländischen Kleinunternehmern bewirkten Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Jahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Wird dieser untere inländische Grenzwert im laufenden Kalenderjah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis Versicherungsteuer – Umsatzsteuer

Rz. 25 VersSt und USt sind nach Unionsrecht voneinander unabhängig. Die Festsetzung und Erhebung der VersSt verstößt nicht gegen Art. 401 MwStSystRL .[1] Hiernach sind die Mitgliedstaaten der EU ausdrücklich nicht daran gehindert, u. a. nationale Steuern oder Abgaben auf Versicherungsverträge, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung eines Dritten für Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Leitsatz Dranken Van Eetvelde [1] Sachverhalt Bei dem belgischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 205 MwStSystRL (gesamtschuldnerische Entrichtung der MwSt durch eine andere Person als den Steuerschuldner). Streitig war die Vereinbarkeit von Art. 51bis § 4 des Belgischen Btw-wetboek (BE-Mehrwertsteuergesetzbuch, im Folgenden: WBTW) mit dem Verhältni...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 der Abgabenordnung (AO). Die Fiktion in § 44 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 2.2 Inlandsbeförderungen von Gegenständen

Ein Abstellen auf die zurückgelegte Strecke ist grds. nur im B2C Bereich von Bedeutung. Von einer reinen inländischen Güterbeförderung ist dann auszugehen, wenn der Transport von Sachen oder Tieren im Inland beginnt und endet, das Ausland auch im Wege der Durchfuhr nicht berührt wird. Inländische Güterbeförderungen an nichtunternehmerische Kunden unterliegen der Besteuerung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.6 Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr

Gibt der Unternehmer Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle – im Gesetz als Restaurationsleistungen bezeichnet – ab, ist der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. a UStG [1] immer dort, wo die Leistung tatsächlich erbracht wird. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Speisen und Getränke zum Verzehr an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 5.2 Anwendungsfälle und Ausschlusstatbestände für die Fiskalvertretung

Die restriktive Regelung der Fiskalvertretung in Deutschland zeigt folgende Übersicht:[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 1 Allgemeines zum Ort der sonstigen Leistung

Wichtig Systematische Prüfung notwendig Die Prüfung einer sonstigen Leistung unterliegt einer strengen systematischen Vorgabe. Da nur ein im Inland ausgeführter Umsatz steuerbar sein kann, muss immer nach dem wirtschaftlichen Gehalt der ausgeführten Leistung geprüft werden, wo diese Leistung als ausgeführt gilt. Dabei sind in der Praxis vor den allgemeinen Rechtsvorschriften[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer [1], die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [2] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / Zusammenfassung

Überblick Nur eine im Inland ausgeführte sonstige Leistung kann zu einem steuerbaren Umsatz führen. Deshalb muss bei jeder sonstigen Leistung festgestellt werden, nach welcher Vorschrift sich der Ort der sonstigen Leistung bestimmt und welches die Rechtsfolgen aus der Anwendung dieser Vorschrift sind. Aber nicht nur der leistende Unternehmer muss den Ort der sonstigen Leistu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.11 Elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer

Der Ort von elektronischen Dienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen, die gegenüber einem Nichtunternehmer ausgeführt werden, ist mit Ausnahme einer Bagatellregelung dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist (Bestimmungslandprinzip).[1] Praxis-Tipp Unterschiede bei der Steuerschuldnerschaft beachten! Da bei diesen Leistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer mit grenzü... / 1 Problematik

Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer umfangreiche Rechte und Pflichten vor. Dabei ist die Unternehmereigenschaft grundsätzlich nicht von der Höhe der Umsätze abhängig. Um Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, eine Erleichterung zu gewähren, sind für sog. Kleinunternehmer Vereinfachungen im Umsatzsteuerrecht enthalten. Kleinunternehmer müssen reg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 2.3 Abgrenzung und Nachweise für die Eigenschaft des Leistungsempfängers

Entscheidendes Kriterium für die richtige Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung ist nach den Grundsätzen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht oder nicht. Wichtig Einheitlicher Ort von sonstigen Leistungen Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich auch dann einheitlich nach § 3a Abs. 2 U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ort der sonstigen Leistung / 3.4 Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln sowie langfristige Vermietung an Nichtunternehmer

Die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln führt nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu einem von den Grundregelungen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG abweichenden Leistungsort. Als kurzfristige Vermietung gilt eine Vermietung von bis zu 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen, in allen anderen Fällen von bis zu 30 Tagen. Werden diese Fristen überschritten, ist dies unbeachtlich, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Enthält § 7 Abs. 8 ErbStG e... / b) Systematik der Norm

Dafür spreche weiterhin die Systematik der Regelung. Durch die Einleitung des Satz 2 mit den Worten "Freigebig sind auch" werde aus der Gesetzessystematik deutlich, dass der Gesetzgeber auch im Hinblick auf Satz 1 von einer Freigebigkeit ausging. Es wäre systematisch widersprüchlich, wenn der Zuwendende i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG als Steuerschuldner i.S.d. § 20 Abs. 1 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Dienstleister / 4 Einbeziehung elektronischer Schnittstellen in Direktverkäufe von Onlinehändlern

Unternehmer, die Lieferungen von Gegenständen im Rahmen einer elektronischen Schnittstelle unterstützen[1] werden seit dem 1.7.2021 so behandelt, als hätten sie selbst die Gegenstände vom Onlinehändler erworben und an den Endkunden verkauft. Die Regelung des § 3 Abs. 3a UStG fingiert ein Reihengeschäft zwischen dem Onlinehändler, der elektronischen Schnittstelle und dem nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.3 B2C-Geschäfte

Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht (B2C, Business to Consumer), unterliegen diese gem. § 3 a Abs. 5 UStG generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers der Besteuerung (Ausnahme: Bagatellregelung für in der EU ansässige Privatpersonen ab 1.1.2019).[1] Leistungsverkauf:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 6.2 Abgrenzungsschwierigkeiten zu gewerblichen Abnehmern

Nicht nur bei Drittstaatenunternehmen, sondern auch bei Leistungen der in der EU ansässigen Unternehmen hängt das Angebot wesentlich vom Status des Abnehmers als Unternehmer oder Nichtunternehmer ab. Die Leistungsortverlagerung gem. § 3 a Abs. 2 UStG und der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gem. § 13 b UStG (in den anderen EU-Mitgliedstaaten die Anwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.4 Umsatzsteuerhaftung für elektronische Schnittstellen

Gem. § 25e Abs. 1 UStG haftet der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete inländische Umsatzsteuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist. Damit kann der Schnittstellenbetreiber verschuldensunabhängig auch für Pflichtverstöße derjenigen Unternehmer in Anspruch genommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 7 Branchenlösung weiter anwendbar

Branchenlösung Telekommunikation: Nimmt ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch, konnte schon bisher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Dienstleistungskommission angenommen werden. Dies regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2015 die neue Vorschrift des § 3 Abs. 11a UStG. Diese häufig als Branchenlösung bezeichnete Gestaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 6.1 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Kunden

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen schulden bei der Erbringung von Online-Umsätzen an Nichtunternehmer in der EU immer die Umsatzsteuer des Ansässigkeitsstaates des Kunden.[1] Die Regelung gilt für Drittstaatsunternehmen, die weder einen Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der EU haben und als Steuerschuldner derartige Umsätze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1 Sonderregelungen für Betreiber elektronischer Schnittstellen

Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sind bereits mit Wirkung ab 2019 neue umfassende umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten sowie eine Umsatzsteuerhaftung für die Betreiber der sog. Online-Marktplätze eingeführt worden. Ab dem 1.7.2021 wurden die Vorschriften an die ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1.2 Lieferkettenfiktion bei B2C-Geschäften

Betreibern von elektronischen Schnittstellen wird zunehmend mehr umsatzsteuerliche Verantwortung übertragen. Dies zeigt sich besonders deutlich in Fällen des § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG, in denen mittels der elektronischen Schnittstelle B2C-Lieferungen von Drittlandsunternehmern unterstützt werden, die innerhalb des Gemeinschaftsgebiets durchgeführt werden. In diesen Fällen wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen.[1] Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO [2] und zählt abschließend die Fälle auf, in denen insbesondere Veräußerer und Erwerber anzeigepflichtig sind. Hierbei handelt es sich primär...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.5 Mehrere Rechtsgeschäfte

Rz. 48 Die Begünstigung des § 16 Abs. 1 oder 2 GrEStG ist bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG stets dann zu gewähren, wenn eines von mehreren Rechtsgeschäften, die zu einer Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) bzw. zu einer Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile[1] geführt haben, wieder vollständig aufgehoben wird. Nach früherer Auffass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3a § 29c AO umfasst – wie § 29b AO [1]- das gesamte Steuerverfahren[2] und entfaltet mit der Regelung des § 2a Abs. 5 AO eine umfassende Geltung der DSGVO-Regelungen im Anwendungsbereich der AO.[3] Dabei ist der Anwendungsbereich der DSGVO nicht nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO nur auf den Bereich der harmonisierten Steuern beschränkt.[4] § 29c AO legitimiert die Finan...mehr