Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage – korre... / 4.3 Lösung

Sowohl D als auch S sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind, beide Beteiligten werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Im Juli 2024 führt D Lieferungen mit der Verschaffung der Verfügungsmacht über die Probestücke an S aus.[1] Wichtig Werklieferung setzt Be- oder Verarbeitung von Gegenständen Dritt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage – korre... / 5.3 Lösung

Beide Beteiligten sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind. S führt gegen Entgelt und im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung aus, da er offensichtlich von ihm selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet und auch Dritten gehörende Gegenstände bearbeitet.[1] Der Ort der Werklieferung ist dort, wo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage – korre... / 6.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine Lieferung[1] ausführt. Die Lieferung vollzieht sich im Rahmen eines Tauschs [2] mit Baraufgabe. Der Ort der Lieferung ist dort, wo das Fahrzeug abgeholt wird (Beginn der Beförderung[3]), offensichtlich im Inland, sodass die Lieferung des A nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar ist. Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage – korre... / 3.3 Lösung

Sowohl G als auch der französische Lieferant sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigen. Beide Unternehmer werden im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Praxis-Tipp Korrespondenzprinzip in der EU beachten Der französische Lieferant führt aus französischer Sicht eine in Frankreich steuerbare, dort aber ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners

Leitsatz 1. Ein Duldungsbescheid erledigt sich, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 2. Nach der Erledigung besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerschuldner (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 20 [Autor/Stand] Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist der Erwerber, Steuerschuldner der Schenkungsteuer ist auch der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer sind die in § 13 Nrn. 1, 2, 5 und 6, 7 GrEStG genannten Beteiligten. Die gesonderte Feststellung betrifft Besteuerungsgrundlagen, die für die spätere Besteuerung bede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Steuerwert (§ 151 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 BewG) hat als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für die jeweilige Erbschaft-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuerfestsetzung. Die Kompetenz der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen und – in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG (§ 151 Abs. 5 BewG) – der Grunderwerbsteuerstellen beschrän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 35 [Autor/Stand] Anzeigepflichtig ist sowohl nach Abs. 1 als auch nach Abs. 2 derjenige, der nach § 10 GrStG als Steuerschuldner (s. die Kommentierung zu § 10 GrStG) in Betracht kommt. Steuerschuldner der Grundsteuer ist nach § 10 GrStG derjenige, dem der Steuerwert bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet worden ist. Das ist grundsätzlich der zivilrechtlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers

Rz. 52 [Autor/Stand] Die Wirkung eines Grundsteuermessbescheids ist nicht nur begrenzt auf den Steuerschuldner, sondern erstreckt sich auch auf den Rechtsnachfolger, auf den der Grundbesitz übergeht (§ 182 Abs. 2 AO; vgl. zur dinglichen Wirkung auch Rz. 36). Für diese Fälle regelt § 353 AO die Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers. § 353 AO hat folgenden Wortlaut: § 353 Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung der Eigentumsverhältnisse (Abs. 1 Var. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Änderung der Eigentumsverhältnisse ohne eine in diesem Zusammenhang stehende Nutzungsänderung ist ebenfalls anzeigepflichtig. Dies kann Bedeutung für die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen für die Steuerbefreiung haben.[2] Es muss ein Zurechnungswechsel stattgefunden haben, der sowohl Änderungen des zivilrechtlichen Eigentums als auch des abweic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Beendigung der Außenprüfung

Rz. 42 [Autor/Stand] Grundsätzlich haben die Beteiligten einer Sonderprüfung nach § 156 BewG Anspruch auf eine Schlussbesprechung (§ 201 Abs. 1 AO). In der Praxis dient die Schlussbesprechung dazu, sich mit über die Ergebnisse der Außenprüfung zu einigen.[2] Eine solche Einigung ist grundsätzlich verbindlich, wenn sie – zulässig vor allem bei schwieriger Sachverhaltsermittlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neuveranlagung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die letzte Veranlagung fehlerhaft ist. In diesem Zuge ist § 176 AO entsprechend anzuwenden. Dies gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.2 Umsatzsteuer

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Treten ausländische Sportler im Inland auf, erbringen sie im Regelfall auch eine sonstige Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2, 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5). Steuerschuldner sind aber nicht die ausländischen Sportler, vielmehr schuldet der Verband/Verein als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (s. § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 und 6 UStG, Anha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Norm richtet sich an die Person, die nach § 10 GrStG als Steuerschuldner in Betracht kommt, mithin das Zurechnungssubjekt des Steuergegenstandes.[2] Neben dem Grundstückseigentümer kommt abweichend der wirtschaftliche Eigentümer in Betracht, wenn ihm die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes zugerechnet worden ist (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, s. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG)

Rz. 15 [Autor/Stand] Bereits durch die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung, nicht die tatsächliche Abgabe, wird der Aufgeforderte zum Feststellungsbeteiligten (s. § 154 BewG Rz. 15). Dies begründet nach § 155 Satz 1 BewG i.V.m. § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG eine Rechtsbehelfsbefugnis. Die Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit der Aufforderung spielt keine Rolle (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 19 GrStG gehört zum zweiten Abschnitt des GrStG , der die Bemessung der Steuer regelt. Die Norm erfasst Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen des Steuergegenstands nach § 2 GrStG. Sie nimmt in Absatz 1 abstrakt Bezug zu den Steuerbefreiungen nach §§ 3–8 GrStG. Die Änderungen hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 GrStG als Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Neuveranlagung in Folge von § 222 BewG (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 17 GrStG entsprechende Neuveranlagungen vor. Eine Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 GrStG setzt stets eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts voraus. Rz. 17 [Aut...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Verbände/Vereine zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet?

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Verbände/Vereine sind zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsätze, die in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung, Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe, Ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe anfallen, nach den Vorschriften des UStG zu versteuern sind; sie ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsänderung im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel

Rz. 43 [Autor/Stand] Erfolgt die Nutzungsänderung durch den Erwerber des Grundstücks, ist fraglich, wen die Anzeigepflicht der Nutzungsänderung trifft. Den Veräußerer kann die Anzeigepflicht kaum treffen, weil er keine Kenntnis von der beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Erwerbers hat. Ihn trifft diesbezüglich auch keine Ermittlungspflicht. Rz. 44 [Autor/Stand] Der Erwerbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Rechtsbehelfsbefugnis der Gemeinde

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Finanzämter teilen gemäß § 184 Abs. 3 Satz 1 AO den Inhalt des Grundsteuermessbescheids den Gemeinden mit, denen die Grundsteuerfestsetzung obliegt. Das gilt für Haupt-, Neu- und Nachveranlagungen ebenso wie für Bescheidänderungen oder die Aufhebung des Bescheids über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Aus diesem Grund haben die Gemeinden in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Das Gesetz sieht in § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG verschiedene Vergünstigungen i.S. ermäßigter Steuermesszahlen für förderungswürdige Wohnungen und denkmalgeschützte Gebäude vor.[2] Die Anzeigepflicht ist auf diese Begünstigungstatbestände zugeschnitten. Die ursprünglich auf die Fälle des § 15 Abs. 4 GrStG beschränkte Anzeigepflicht wurde durch das GrStRefUG u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, d.h. für die Höhe und die Festsetzung der Grundsteuer wird allein auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres abgestellt (Stichtagsprinzip)[2]. Änderungen während eines Kalenderjahrs können sich damit erst für die Grundsteuer des folgenden...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Dre... / 6 Pflichten des Zwischenhändlers (im Beispiel Herr Krüger)

Zwischenhändler und letzter Abnehmer müssen ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Der Zwischenhändler (Herr Krüger) muss für den letzten Abnehmer (Herr Vanderfort) eine Rechnung im Sinne des § 14a Abs. 7 UStG ohne Umsatzsteuer erstellen. Außerdem muss er in der Rechnung darauf hinweisen, dass es sich um ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft handelt, für das...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, elektronische... / 8 Wie sonstige Leistungen auf elektronischem Weg erfasst werden sollten

Bei sonstigen Leistungen, die auf elektronischem Weg erbracht werden, kann es sich z. B. um E-Books, Software und andere Downloads handeln (ggf. auch im PDF-Format). Damit die Abwicklung via Internet funktioniert, muss auch die Zahlung sichergestellt werden. In den meisten Fällen zahlen die Kunden per PayPal oder mit Kreditkarte. Das sind die Daten, die der Unternehmer im ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7.3 Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU

Ein inländischer Reiseveranstalter kann bei Reisevorleistungen, die er von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land bezieht, die Margenbesteuerung wählen. Konsequenz ist, dass für ihn das Reverse-Chargeverfahren entfällt, sodass er als Leistungsempfänger nicht die Umsatzsteuer schuldet. Hierbei kann sich dabei unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie über die Ma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Belgien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuer-Registrierung ist dann erforderlich, wenn der ausländische Unternehmer in Belgien Umsätze bewirkt, für die das Vorsteuerabzugsrecht besteht und für die er in Belgien Steuerschuldner ist. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn der nicht in Belgien ansässige Unternehmer ausschließlich Lieferungen und Dienstleistungen bewirkt, für die der Leistungsem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.1 Allgemeines

Rz. 61 Die Regelung des § 40 Abs. 2 FGO setzt voraus, dass der Kläger geltend macht (Rz. 93ff.), in seinen Rechten verletzt zu sein (Rz. 69ff.). In Ausgestaltung der Grundentscheidung des Art. 19 Abs. 4 GG steht der Rechtsweg zu den FG nur demjenigen offen, der durch die öffentliche Gewalt (in Gestalt der Finanzbehörden) in seinen Rechten verletzt wird. In diesem System des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant

Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Steuerschuldner

a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant. b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze" Lieferung an Unternehmer oder jur. Person:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze"

Lieferung an Unternehmer oder jur. Person: Anders ist die Lage aber, wenn der Erwerber ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wird in diesen Fällen nämlich gem. § 13b Abs. 5 S. 1, Abs. 2 Nr. 3 UStG der Erwerber Steuerschuldner. Bisher Aufteilung: Nach bisheriger Praxis wurde daher bei der Übertragung von Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Ort der Lieferung / 2.4 Ort der Lieferung nach § 3g UStG

Durch § 3g UStG wird der Ort der Lieferung von Gas über das Gasleitungsnetz oder von Elektrizität geregelt. Unter die Regelung fällt auch die Lieferung von Wärme oder Kälte durch ein Fernleitungsnetz. § 3g UStG unterscheidet dabei grundsätzlich folgende verschiedene Möglichkeiten: Die Lieferung erfolgt an einen Unternehmer, dessen Hauptzweck in dem Weiterverkauf dieser Gegens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis zwischen Umsatzs... / 3. Verfahrensrechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Die Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nimmt den Inhalt von Steuerfestsetzungen aufgrund von Voranmeldungen in sich auf.[14] Die in den Voranmeldungen festgesetzten Steuern werden in die Jahresveranlagung miteinbezogen.[15] Deutlich wird dies auch bei der Bemessung der Steuer aufgrund der Jahreserklärung. Diese wird für das gesamte Kalenderjahr in voller Höhe festgesetzt und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis zwischen Umsatzs... / 4. Materiell-rechtliche Wirkung der Jahressteuerfestsetzung/-anmeldung

Mangels Rückwirkung entfallen durch die Erledigung der Voranmeldungen (Vorauszahlungsbescheide) nicht die materiell-rechtlichen Wirkungen, die die Voranmeldungen (Vorauszahlungsbescheide) in der Vergangenheit ausgelöst hatten[35], wie insbesondere die Fälligkeit der Vorauszahlungen (Klarstellung durch § 18 Abs. 4 Satz 3 UStG). Die Jahressteuerfestsetzung kann mithin materiel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.5 Erwerber/Steuerschuldner (Zeilen 25 bis 30)

In den Zeilen 25 bis 29 ist die Person des Erwerbers bzw. Steuerschuldners mit Anschrift und Steuer-Identifikationsnummer einzutragen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids: Nach Aufh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Schuldner

Rz. 38 Schuldner der Aussetzungszinsen ist derjenige Schuldner der Hauptschuld, der den Rechtsbehelf endgültig erfolglos geführt hat und für den die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt war. In Gesamtschuldfällen kann nach § 44 Abs. 2 S. 3 Zinsschuldner nur derjenige Gesamtschuldner sein, in dessen Person diese Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Erfüllen mehrere Gesamtschuldne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 262 AO bezweckt den Schutz Dritter, die durch die steuerliche Zwangsvollstreckung zu Unrecht betroffen werden.[1] Zwar darf die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur in das Vermögen des Vollstreckungsschuldners erfolgen. Die Vollstreckungsbehörde kann jedoch nicht in jedem Einzelfall bei Vornahme der Vollstreckungshandlung die Zugehörigkeit des Vollstreckungsgegensta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.3 Steuerrechtliche Stellung des Schuldners

Rz. 13 Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner (bis zur Änderung der Terminologie wurde vom Gemeinschuldner gesprochen) grundsätzlich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen. Diese Rechte gehen auf den Insolvenzverwalter bzw. bei Anwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.7 ErbSt/SchenkSt

Rz. 152a Eine Insolvenz während der Frist des § 13a Abs. 5 ErbStG, die eine geerbte Beteiligung an einer Gesellschaft betrifft, führt nicht zu einer Unbilligkeit der Geltendmachung der ErbSt.[1] Auch im Fall einer Veräußerung im Rahmen einer Insolvenz während der Frist ist die Nachsteuer gem. § 13a Abs. 5 ErbStG nach Ansicht der Rspr. festzusetzen, da eine teleologische Redu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / 4.2 Rechtsfolgen

Sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegeben, ist nur der Organträger der umsatzsteuerliche Unternehmer. Der Organträger ist Steuerschuldner und nur er hat Voranmeldungen bzw. eine Jahreserklärung abzugeben. Darin werden alle Umsätze, Vorsteuern etc. für beide Betriebe zusammengefasst. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft folgt auch, dass Umsätze zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 246 Die Verwendung der USt-IdNr. ist Voraussetzung für ein Funktionieren des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt. Die Vorschriften und Sicherungsmechanismen für eine vollständige Erhebung der USt, die als nationale Steuern von den Mitgliedstaaten auf ihrem Territorium erhoben werden, reichen nicht aus, die umsatzsteuerlichen Vorgänge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb; Sonderregelungen enthalten § 1b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Ort der Lieferung

Rz. 66 Der innergemeinschaftliche Erwerb setzt eine im Inland steuerbare Lieferung[1] und damit voraus, dass der Ort der Lieferung im Inland liegt. Lieferungen, die im Ausland, also auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet bewirkt werden, sind nicht steuerbar. Da § 1a UStG aus der Sicht der Union den innergemeinschaftlichen Erwerb definiert, ohne einen Bezug auf das in § 1 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 7 Gewerbesteuer

Personengesellschaften unterliegen nicht kraft Rechtsform der Gewerbesteuer. Vielmehr fällt diese nur an, wenn die Gesellschafter als Mitunternehmer einen Gewerbebetrieb ausüben. Hierzu ist auf die allgemeinen Voraussetzungen des Gewerbebetriebs abzustellen.[1] Steuerschuldner ist angesichts des Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer die Personengesellschaft selbst. Diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kleinunternehmereigenschaft

§ 19 UStG in der aktuellen Fassung sieht ein "Nichterheben der Umsatzsteuer" für im Inland und in den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige sog. Kleinunternehmer vor, wenn zum einen deren Gesamtumsatz im Vorjahr den Betrag i.H.v. 22.000 EUR nicht überstiegen hat und zum anderen der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich den Betrag i.H.v. 50.000 EUR nicht ...mehr