Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Finance Office Professional
Reihengeschäfte - auf den T... / 4.3.1 Unternehmer U1 hat den Gegenstand befördert

Wenn U1 den Gegenstand der Lieferung befördert oder versendet hat, ist (zwingend nach § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG) die erste Lieferung die Beförderungslieferung, deren Ort sich nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt. Die Lieferung von U1 ist damit im Inland ausgeführt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuerbefreiung kommt in dem vorliegenden Fall nicht zur Anwendung....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Personengesellschaft (intra... / 2 Inhalt

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf eine Personengesellschaft, die in Deutschland transparent, im Ausland intransparent besteuert wird. Befindet sich die Geschäftsleitung der Personengesellschaft im Inland (inländische Personengesellschaft), und sind Gesellschafter im Ausland ansässig, unterliegen die Gesellschafter mit dem Gewinnanteil aus der Personengesellschaft d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.1 Selbstanzeigender als Steuerschuldner

Rz. 317 Zweifelsfrei ist derjenige Tatbeteiligte nachentrichtungspflichtig, der zu eigenem unmittelbarem steuerlichen Vorteil hinterzogen hat, durch die Tat also seine eigene Steuerschuld gemindert hat.[1] Hier ist der Tatbeteiligte selbst Steuerrechtssubjekt in dem durch die Tat betroffenen Steuerpflichtverhältnis.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.2 Tatbeteiligung des Selbstanzeigenden

Rz. 51 Die Anwartschaft auf Straffreiheit wird nach § 371 Abs. 1 AO für denjenigen begründet, der in den Fällen des § 370 AO die Selbstanzeigeerklärung abgibt. Die Selbstanzeige setzt die Beteiligung des Anzeigenden an der verübten Steuerhinterziehung voraus. Unerheblich ist, ob diese zu eigenen oder fremden Gunsten erfolgt ist, ob es sich bei dem Anzeigenden um den (Mit-)Tä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / C. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers nach § 353 AO

Gemäß § 353 AO kann der Rechtsnachfolger nur innerhalb der für den Rechtsvorgänger maßgebenden Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwert-/Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen, wenn er diesem gegenüber nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO als Rechtsnachfolger Wirkung entfaltet. Damit sind zwei Aussagen verbunden, die sowohl für den Gesamt- als auch den Einzelrechtsnachfolger gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 1. Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Die Konstellation, dass die Einzelrechtsnachfolge (der Übergang des Feststellungsgegenstandes i.S.v. § 182 Abs. 2 S. 1 AO in Erfüllung eines Kaufvertrages, einer Schenkung etc.) während eines anhängigen Einspruchsverfahrens eintritt, aber auch schon so viel Zeit seit Erlass des Grundsteuerwertbescheides vergangen ist, dass der Rechtsnachfolger selbst keinen Einspruch mehr ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / 6. Besonderheit Akteneinsicht des Insolvenzverwalters

Akteneinsicht zwecks Prüfung eines Anfechtungsanspruchs: Begehrt ein Insolvenzverwalter für das Vermögen des Steuerschuldners zwecks Prüfung eines Anfechtungsanspruchs nach §§ 129 ff. InsO gegenüber dem FA Einsicht in die Vollstreckungsakten des FA, so soll es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handeln, für die der Zivil- und nicht der Finanzgerichtsweg eröffnet ist (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / B. Die "dingliche Wirkung" des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO (i.V.m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO)

§ 182 AO normiert die "Wirkungen der gesonderten Feststellung" (so die Überschrift) und gilt u.a. auch für den Grundsteuerwertbescheid. Dieser enthält in Ansehung einer wirtschaftlichen Einheit (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder Grundstück) die gesonderten Feststellungen zum Grundsteuerwert (Grundsteuerwertfeststellung, § 219 Abs. 1 BewG), zur Vermögens- und ggf. Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch. Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Rz. 1 § 242 AO regelt die rechtlichen Folgen der Hinterlegung von Zahlungsmitteln i. S. d. § 241 Abs. 1 Nr. 1 AO. Die Regelung ähnelt inhaltlich § 233 BGB, unterscheidet sich jedoch hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs: Während § 233 BGB zivilrechtliche Sicherheiten betrifft, bezieht sich § 242 AO auf ein öffentlich-rechtliches Hinterlegungsverhältnis zwischen dem Stpfl. un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / I. Pflicht zur Prüfung der empfängerbezogenen Voraussetzungen

Allgemein und seit langem gilt, dass Unternehmer verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, wenn die der Rechnung zugrunde liegende Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird und nicht steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG [9]). Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 2.3 Lösung

L aus Luxemburg ist Unternehmer, da die Gesellschaft selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Sie führt die Leistungen im Rahmen des Unternehmens und gegen Entgelt aus. Die Überlassung eines Fahrzeugs ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich in Abhängigkeit davon, ob der Leistungsempfänger als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 4.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er im Rahmen seiner Personalberatung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Sein Unternehmen betreibt er nach den Sachverhaltsangaben unstreitig von den Niederlanden aus. Er führt im Rahmen seines Unternehmens und auch gegen Entgelt eine sonstige Leistung (Beratungsleistung) nach § 3 Abs. 9 UStG aus. Fraglich ist der Or...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leistungsort bei Messen, Au... / 4.3 Lösung

T ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt gegenüber seinen Kunden Leistungen gegen Entgelt aus. Die Leistung gegenüber Ö ist eine Werkleistung, da T dabei nur Nebensachen oder Zutaten verwendet. Die für den Messestand notwendigen Bauteile werden vom Auftraggeber beigestellt. Damit liegt eine s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Leistung aus, muss er prüfen, wo diese Leistung nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen als ausgeführt gilt. Dabei kann nicht allgemein auf den Sitz des leistenden Unternehmers abgestellt werden, vielmehr muss immer nach den für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Regelungen geprüft werden, ob der Ort der Leis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leistungsort bei Messen, Au... / 2.3 Lösung

V ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt die Leistungen gegenüber den Unternehmen auch im Rahmen des Unternehmens aus. Mit der Teilnahmemöglichkeit an der Verkaufsausstellung erbringt V eine sonstige Leistung[1] gegen Entgelt. Für die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung muss geprüft werden, ob eine kompl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 3.3 Lösung

G ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sein Großhandel. G bezieht für sein Unternehmen mit der Softwarewartung eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG, die von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird. Der Ort der sonstigen Leistung be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 4.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt im Rahmen seiner Lackierwerkstatt sonstige Leistungen (Werkleistungen) aus, da er keinen Hauptstoff i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG verwendet. Die Leistungen gegenüber den Unternehmern aus Frankreich und der Schweiz sind dort ausgeführt, wo die Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 1 Problematik

Werden Leistungen grenzüberschreitend ausgeführt, stellt sich zur Vermeidung einer Doppel- oder einer Nichtbesteuerung die Frage, wo sich nach den harmonisierten Regelungen der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung befindet. In der Europäischen Union wird in diesen Fällen – so weit es systematisch und praktisch umsetzbar ist – versucht, die Leistungen in dem Bestimmu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Influencer: Einkünfteerziel... / 4.3 Leistungsort

In der Regel erbringt ein Influencer Dienstleistungen für andere Unternehmer (B2B). Für derartige Leistungen gibt es eine Grundregel,[1] wonach der Leistungsort dort liegt, wo der Empfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Liegt ein Tauschgeschäft vor, muss der Ort der Leistung für jede Lieferung bestimmt werden. Zu beachten ist, dass es von der vorgenannten G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften und ... / 3.3 Lösung

A ist mit der Vermietung unternehmerisch tätig, da er die Vermietung selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betreibt. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört die Vermietung des Gebäudes. Die Vermietung stellt eine sonstige Leistung[1] dar, die am Grundstücksort[2] ausgeführt ist. Die Vermietungsleistungen werden auch alle entgeltlich ausgeführt, sodass sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Leistu... / Zusammenfassung

Grenzüberschreitend ausgeführte Leistungen stellen an den leistenden Unternehmer aber auch an den Leistungsempfänger im Umsatzsteuerrecht besondere Anforderungen. Die falsche Bestimmung des Orts der Leistung und die unzutreffende Bestimmung des Steuerschuldners können für beide Vertragsparteien zu nachteiligen Steuerfolgen führen. Die zutreffende Feststellung der umsatzsteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung

Leitsatz Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG Sachverhalt Die Klägerin war eine Stiftung schweizerischen Rechts. Sie wurde als Familienstiftung i.S. des schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet. Als Stiftungszweck wurde in der Satzung die Bestreitung...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Leitsatz 1. Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert. 2. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erfasst. Normenkette § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, § 718, § 719 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 178 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 14 sind die vom Ergebnis abhängigen Steuern auszuweisen. Die Steuern vom Vermögen gehören zu den sonstigen Steuern (Posten Nr. 16). Rz. 179 [Autor/Zitation] Ein Ausweis unter den Steueraufwendungen setzt grds. voraus, dass es sich um Steueraufwand der Gesellschaft handelt und nicht um Aufwendungen, die aufgrund vertraglicher Abmachu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die Erhöhung der vollen Gebühr um 6 %[1] in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Mehrheit von Steuerschuldnern

Rz. 21 Die Festsetzungsverjährung ist für jeden Steuerschuldner besonders nach den in seiner Person angefallenen Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. Bei einer Mehrheit von Steuer-/Haftungsschuldnern läuft die Frist also gegen jeden Schuldner gesondert.[1] Das gilt auch für zusammen veranlagte Ehegatten. Beide sind, trotz der Zusammenveranlagung, jeweils selbstständige S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 1.2 Unternehmerbegriff und Merkmale der Unternehmereigenschaft

Einkommensteuerrechtlich ist Unternehmer, wer einen der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG genannten Betriebe auf eigene Rechnung und Gefahr führt, Unternehmerrisiko trägt und Unternehmerinitiative entfalten kann.[1] Es handelt sich um diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transparenz im Fokus: Der g... / 4. Datenschutz in der AO im Überblick

Rechtsquellenpuzzle: Die Rechtsgrundlagen des steuerlichen Datenschutzes auf nationaler Ebene ergeben sich nunmehr aus der DSGVO und der AO (§ 2a Abs. 3 AO). Dem Bundesdatenschutzgesetz kommt entsprechend § 2a Abs. 1 S. 2 AO nur eine ganz untergeordnete Rolle zu. Im Ergebnis gilt für die Steuerpflichtigen bezüglich der Verwaltung von bundesgesetzlich geregelten Steuern ein e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 2.3 Lösung

M und auch der Architekt sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind.[1] Sie handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Dass der Architekt aus Dänemark stammt, ist für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung grundsätzlich ohne Bedeutung. M erhält für sein Unternehmen 2 verschiedene Leistungen, die separat zu beurteilen sind, eine ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / Zusammenfassung

Immobilien und Umsatzsteuer sind zwei Themenbereiche, die in der Vergangenheit immer enger zusammengerückt sind. Schon bei der Prüfung der Steuerbarkeit muss abgegrenzt werden, ob es sich um eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt oder nicht; diese Leistungen können bestimmten Steuerbefreiungstatbeständen unterliegen. Auch bei der Frage, wer der Steuerschu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lief...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 12.2 Grunderwerbsteuer

Die durch die Umwandlung bedingte Grunderwerbsteuer ist bei der übertragenden Kapitalgesellschaft nicht rückstellungsfähig, weil sie erst in der logischen Sekunde nach der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister entsteht und weil – trotz Gesamtschuldnerschaft der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger – wegen des zwischenzeitlichen Wegfalls des Übertragend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 3.3 Lösung

E, die Investoren wie auch die gegründete GmbH sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführen. Der Verkauf der errichteten Ferienhäuser an die Investoren ist eine steuerbare Lieferung, da an einem Gegenstand Verfügungsmacht verschafft wird.[1] Der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 1 Problematik

Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken können fast alle Probleme des Umsatzsteuerrechts auftreten, besonders relevant sind allerdings die folgenden Fragestellungen: Wo befindet sich der Ort der Leistung? Unterliegt die Leistung einer Steuerbefreiung? Wer wird der Steuerschuldner für die Leistung? In welchem Umfang kann Vorsteuer abgezogen werden? Muss eine Vorsteuerberic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer bei Immobilien / 4.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Bei der Vermietung des Hausboots handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, da keine Lieferung vorliegt. Bei der Vermietung handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH[1] um eine Vermietung eines Grundstücks...mehr