Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Die Unternehmer S und D führen gegenüber B Bauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aus, da sie sonstige Leistungen bzw. Werklieferungen an Gebäuden ausführen. B ist ein Leistung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 4.3 Lösung

H ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Kunden ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. H führt gegenüber seinen Kunden Leistungen aus, die als Gebäudereinigungsleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG anzusehen sind. Nach § 13b A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Auftraggebern ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. Durch die seit 2024 ausgeführten Reparaturarbeiten hat B den Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung erweitert. In 2024 war B noch nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze

§ 69 Satz 1 AO begründet eine Haftung der in §§ 34, 35 AO bezeichneten Personen im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten. Dazu gehören auch die Vermögensverwalter und zu diesen der Testamentsvollstrecker. § 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögensverwalter gewisse – nicht all...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A war bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 6.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Allerdings wird R hier nicht im Rahmen seines Unternehmens tätig, da er die Musik ausschließlich für private Zwecke verwenden möchte. Der amerikanische Anbieter führt eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG aus, da er dem R gegenüber eine Leistung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 1 Problematik

Führt der Unternehmer einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss der Steuerschuldner prüfen, wann die von ihm geschuldete Umsatzsteuer entsteht und diese Steuer gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden muss. Der Meldezeitraum ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. Für den Steuerpflichtigen anzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze

Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obliegt es den Erben, die aus dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

Mit der Erzeugung von Strom durch eine PV-Anlage wird die Gemeinde – unabhängig von einer schon bisher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 UStG [1] bzw. nach § 2b UStG, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Die Produktion von Strom gehört auch nicht zu der hoheitlichen Tä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / Zusammenfassung

Steuerfallen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht nicht nur bei Ausgangsleistungen. Auch wenn ein Unternehmer Leistungen von anderen Unternehmern in Anspruch nimmt, muss er auf eine zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung achten. In vielen Fällen ist Steuerschuldner für eine in Deutschland ausgeführte steuerpflichtige Leistung nicht der leistende Unternehmer, sondern der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Seine unternehmerische Betätigung erfasst die Vermietung, unerheblich ist dabei, ob die Vermietung steuerpflichtig oder steuerfrei ausgeführt wird. Da der Umsatz aus der – durch offensichtlich zutreffende Option nach § 9 UStG – steuerpflichtigen Gewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.11.1 Grundlagen

Rz. 236 Eine GmbH & Co. erzielt zwar regelmäßig Einkünfte, die auch ertragsteuerlich relevant sind; sie ist als Personenhandelsgesellschaft und Mitunternehmerschaft selbst aber weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Sie bildet nur insoweit ein Steuerrechtssubjekt, als sie in der Einheit der an ihr Beteiligten Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht. F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.11.3 Umfang und Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 239 Mit der Erteilung eines Bescheids über die Gewinnfeststellung ist eine Reihe von Rechtswirkungen verbunden. Zunächst ist daraus abzuleiten, dass eine Mitunternehmerschaft anerkannt wurde. Sodann wird eine Entscheidung über den Kreis der Beteiligten getroffen, und schließlich werden Höhe, Art und Verteilung der gemeinsam erzielten Einkünfte festgelegt. Rz. 239a Festges...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung

Rz. 575 [Autor/Stand] § 10 NGrStG bestimmt, dass die Regelungen in § 34 Abs. 1 bis 3 GrStG für einen Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung unter Maßgabe der Definitionen im NGrStG entsprechend anzuwenden sind. Danach tritt in § 34 Abs. 3 GrStG an die Stelle des Grundsteuerwerts der Grundsteuermessbetrag i.S.d. § 6 NGrStG. Rz. 576 [Autor/Stand] Durch § 34 GrStG wird der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Publizitätspflichtige Unternehmen und Konzerne

Publizitätspflichtige Unternehmen und Konzerne i. S. des Publizitätsgesetzes (Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen) sind verpflichtet, den Jahresabschluss nach Maßgabe des § 242 HGB aufzustellen. Demgemäß gehört dazu auch eine GuV nach § 242 Abs. 2 HGB. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Personenhandelsgesellschaft oder ist es ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 Satz 1 NGrStG ermöglicht bei Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit. Die Norm führt damit die bisher in § 26 BewG enthaltene Regelung, die sich dort bereits bewährt hatte, fort. Rz. 169 [Autor/Stand] Auch die Grundsteuerbewertung nach dem Bunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Land- und Forstwirtschaft (Abs. 2)

Rz. 365 [Autor/Stand] Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kann die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG i.H.v. 70 Prozent nochmals um 25 Prozent ermäßigt werden, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 NGrStG). Die abgesenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / IV. Rechtsbehelf gegen die Grundsteuerfestsetzung

Rz. 754 [Autor/Stand] Der Bescheid der Gemeinde über die Festsetzung der Grundsteuer bestimmt die für das einzelne Grundstück zu zahlende Grundsteuer. Dabei wird die Grundsteuer i.d.R. für das Kalenderjahr festgesetzt (vgl. § 27 GrStG und die dazugehörige Kommentierung). Rz. 755 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird regelmäßig zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Febru...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Grundvermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat das Land Niedersachsen sich entschieden, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Rz. 19 [Autor/Stand] Prägendes Element der Lastenverteilung im NGrStG is...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 51 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuer A folgt das niedersächsische Modell weitestgehend dem Bundesmodell und damit der dort geregelten Besteuerung nach dem (Soll-)Ertrag[2]. Die Bewertung der einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Sollertrag des Grund und Bodens sowie der stehenden und umlaufenden Betriebsmittel) und der Hofstelle einer wirtschaftlichen Einh...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 347 [Autor/Stand] § 6 Grundsteuermesszahl (1) 1Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 Prozent. 2Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. (2) 1Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach Absatz 1 Satz 2 wird nochmals um 25 Prozent ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Neuveranlagung (Abs. 2)

Rz. 532 [Autor/Stand] Regelungsgegenstand des § 9 Abs. 2 NGrStG ist die Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags. Dadurch wird es im Fall der Fortschreibung der Äquivalenzbeträge bzw. der sog. Grundsteuerausgangsbeträge auch ermöglicht, verfahrensrechtlich eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags vorzunehmen. Die Norm korrespondiert folgerichtig mit § 8 Abs. 3 NGrStG....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 75 [Autor/Stand] Wie bereits kurz unter Rz. 61 skizziert, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die niedersächsische Grundsteuer aus der Flächengröße und der maßgebenden Äquivalenzzahlen, dem Lage-Faktor und der bzw. den Grundsteuermesszahl(en). Rz. 76 [Autor/Stand] Nach Auffassung des Gesetzgebers geben die Flächenmerkmale regelmäßig den Ausschlag für die Intensität de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (bis 31.12.2025)

Rz. 59 Nach § 4 Nr. 19 Buchst. a S. 4 UStG gilt die Steuerbefreiung ebenfalls nicht für die Lieferungen i. S. v. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG (ab 1.1.2026 ist dieser Ausschluss der Steuerbefreiung wegen der Abschaffung der Umsatzsteuerlagerregelung weggefallen[1]). Wird ein sich in einem Umsatzsteuerlager befindlicher Gegenstand ausgelagert, entfällt nach dieser Vorsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Energieerzeugnisse

Rz. 42 Für den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Lieferung von Energieerzeugnissen ist auf § 1 Abs. 2 und 3 EnergieStG [1] abzustellen. Rz. 43 Energieerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 EnergieStG der Energiesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Ener...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Versuchte Steuerhinterziehu... / 1. Versuchte Steuerhinterziehung

Problematischer ist, ob der Täter oder Teilnehmer durch Steuerhinterziehung in Höhe ersparter Aufwendungen etwas erlangt, wenn die Steuerhinterziehung im Versuchsstadium stecken bleibt. Konkret stellt sich die Frage, ob das Kriterium "etwas erlangt" bereits vor Vollendung der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Für den Versuchsbeginn ist zwischen Steuerhinterziehung durch Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen

Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverfahren s. oben III.2. und 3.) mit Bezug auf die Organschaft behandelt worden waren. Er stellte fest, dass aufgrund der im Revisionsverfahren nicht angegriffenen, nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG eine Organschaft vorliege. Organträger ist Steuerschuldner: Weiterhin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Wärmepumpe. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands vorn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, muss für die Prüfung der Steuerbarkeit zuerst festgestellt werden, ob es sich um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung handelt. Abhängig vom jeweiligen Leistungstatbestand ergeben sich Unterschiede in der Festlegung des Orts der Leistung und für die Prüfung einer evtl. zu gewährenden Steuerbefreiung. Besondere Probleme ergeben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / Zusammenfassung

Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthält, muss geprüft werden, ob es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung handelt. Die Abgrenzung hat nicht nur einen Einfluss auf die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung oder eine zu gewährende Steuerbefreiung. Von der Feststellung, ob es sich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 4.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. E erhält die Gegenstände im Rahmen einer Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da Verfügungsmacht an den für E hergestellten Schalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwaltungsakt / 3. Inhalt des Verwaltungsakts

Grundsätzlich muss ein Verwaltungsakt hinreichend bestimmt sein.[1] Das bedeutet, dass der Adressat des Verwaltungsaktes erkennen muss, was durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll bzw. gefordert wird. Konkretere Angaben zum Inhalt eines Verwaltungsaktes in der Steuerverwaltung sind den spezielleren Vorschriften zum Inhalt von Steuerbescheiden zu entnehmen.[2] Nach § 15...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.1 Abzugsberechtigung

Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG), der seine eigene KiSt-Schuld tatsächlich gezahlt hat. Für die Berechtigung zum Abzug von KiSt ist es unerheblich, ob der Stpfl. seine persönliche KiSt selbst gezahlt hat oder diese im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitgeber einbehalten worden ist. Gleiches gilt aber auch dann, wenn ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Form und Frist der Option

Formfreie Erklärung ausreichend, Ausnahme: Grundstücksverkauf Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist an keine besondere Form gebunden. Regelmäßig genügt es, wenn die Steuer gegenüber dem Leistungsempfänger offen ausgewiesen wird. Der Verzicht kann auch durch steuerpflichtige Behandlung des betreffenden Umsatzes in der Umsatzsteueranmeldung dem Finanzamt gegenüber abgegeben ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz: Steuerschuldner

Überblick Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der die Lieferung oder Leistung erbracht hat, die Steuer. Er stellt für seine Leistung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis und führt die vereinnahmte oder vereinbarte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. In einigen Fällen sieht das Gesetz jedo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich unterliegen nur Umsätze von Unternehmern der Umsatzsteuer. Der Unternehmer ist in der Regel auch der Steuerschuldner.[1] Er ist zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unternehmer können natürliche Personen sein, aber auch juristische Personen (z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein) oder sonstige Pe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten

Leistungen an andere Unternehmer Führt ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person aus, die nicht Unternehmer ist, so ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 UStG [1] enthalten. Die Pflic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 4 Besonderheit Bruchteilsgemeinschaften

Bruchteilsgemeinschaften Entgegen der Ausführungen des Abschn. 2.1. Abs. 2 S. 2 UStAE können nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung Bruchteilsgemeinschaften keine Unternehmer sein.[1] Zivilrechtlich und umsatzsteuerrechtlich erbringt jeder Gemeinschafter der Bruchteilsgemeinschaft anteilig eine Leistung. Steuerschuldner der Bruchteilsgemeinschaft wird der Gemeinschafter, der al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2025, Außerbetriebse... / 1 Aus den Gründen:

“… II. … Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist … ungeachtet der vom Kl. eingereichten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzulehnen, da der beabsichtigte Antrag auf Zulassung der Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bietet. Auch wenn dabei die Anforder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / III. Gesamtschuldnerschaft bei Schenkungen nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG

§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG bestimmt, dass der Erwerber und auch der Schenker bei einer Schenkung Steuerschuldner sind. Hierzu hat das BVerfG[7] ausführlich Stellung bezogen. Danach ist der Schenker ähnlich einer Haftung dann zur Schenkungsteuer heranzuziehen, wenn der Bedachte die Schenkungsteuer nicht entrichten kann, der Schenker die Steuer vertraglich übernommen hat oder wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 143 Der Vorerbe wird – die zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen bleiben gem. § 9 Abs. 2 S. 3 BewG unberücksichtigt – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / IV. Welche Wirkung hat der Erlass nach § 28a ErbStG auf die Gesamtschuld

Entscheidend ist, ob der Erlass der Schenkungsteuer nach § 28a ErbStG einen Erlass aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen darstellt (z.B. Dr. Horn [14]). Nachdem sich die Verschonung auf begünstigtes Unternehmensvermögen bezieht, könnte eine sachliche Billigkeit vermutet werden. Dies kann aber deshalb nicht zutreffen, weil Erlassvoraussetzung die persönlichen Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / I. Einführung

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG[1] hatte der Gesetzgeber die Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerecht neu fassen müssen, weil es die bestehenden Regelungen als Überprivilegierung gesehen hat. Der Gesetzgeber hat dies umgesetzt und Änderungen zum 1.7.2016 vorgenommen. Auf die Gesetzesbegründung hierzu wird verwiesen.[2] Obwohl ab einer best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 110 Eine ZM für die in § 18a Abs. 2 S. 1 UStG genannten sonstigen Leistungen ist grundsätzlich für das vorangegangene abgelaufene Kalendervierteljahr abzugeben; meldepflichtig ist auch hier der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfreien Umsätze gem. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Nach § 161 AO führt die Feststellung von Fehlmengen verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu zwei widerlegbaren Vermutungen. Gem. § 161 S. 1 Alt. 1 AO wird für die festgestellte Fehlmenge vermutet, dass die Verbrauchsteuer entstanden ist, sofern der Steuerschuldner nicht glaubhaft macht, dass die Fehlmenge auf Umstände zurückzuführen ist, die eine Steuerschuld nicht begründ...mehr