Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Kleinbetragsrechnung

Rz. 176 Stand: 6/01 – 02/2025 § 33 UStDV definiert eine Rechnung, deren Gesamtbetrag brutto 250 EUR (bis zum 31.12.2016: 150 EUR, vgl. dazu Rz. 181) nicht übersteigt als sog. Kleinbetragsrechnung und räumt dem Unternehmer für diesen Fall Erleichterungen bei der Erstellung der Rechnung ein. Grundsätzlich unterliegt jede Rechnung den Vorgaben des § 14 UStG einschließlich der Pf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Vorsteuerabzug

Rz. 35 Stand: 6/01 – 02/2025 Weist der Unternehmer in einer Rechnung einen zu hohen Steuerbetrag aus, kann der Leistungsempfänger diesen Betrag nicht als Vorsteuer in Anspruch nehmen. Grund hierfür ist die richtlinienkonforme Auslegung (MwStSystRL) der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers durch den BFH (vgl. BFH vom 02.04.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2.1.3 Vor dem 1.1.2011 angeschaffte bzw. hergestellte Gebäude (Seeling-Modell)

Die nachstehenden Ausführungen gelten nur für Gebäude, die aufgrund eines Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind oder mit deren Herstellung vor dem 1.1.2011 begonnen wurde. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden mit erforderlicher Baugenehmigung der Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags, bei baugenehmigungsfreien Gebäuden, für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 5 Steuerschuldner

Steuerschuldner bei einem inländischen Fahrzeug ist nach § 7 Nr. 1 KraftStG die Person, für die dieses Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist (der Fahrzeughalter[1]). Zumeist ist der Halter identisch mit dem Eigentümer des Fahrzeugs; Abweichungen hiervon sind jedoch insbesondere im Insolvenzverfahren bei zur Insolvenzmasse gehörenden Fahrzeugen denkbar. Bei inländischen Fahrzeu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.8 Änderungen oder die Aufhebung von Steuerfestsetzungen haben keinen Einfluss auf verwirkte Säumniszuschläge

Es spielt diesbezüglich keine Rolle, aufgrund welcher Vorschriften oder Rechtshandlungen die gegen den säumigen Steuerschuldner festgesetzte Steuer geändert oder aufgehoben wird. Es ist unerheblich, ob das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Einspruch hin oder infolge einer Klage ändert. Praxis-Beispiel Änderung der Steuerfestsetzung Die Körperschaftsteuernachzahlung der X-Gmb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.4 Terminologie

Rz. 16 Der Begriff "Veranlagung" ist nicht eindeutig. Er entstammt der Verwaltungsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts[1], die zwischen Veranlagungssteuern (bei denen der Steueranspruch erst mit der Festsetzung entstand) und Fälligkeitssteuern (bei denen die Zahlungspflicht sich ohne Konkretisierung durch Verwaltungsakt unmittelbar aus dem Gesetz ergab) unterschied. Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UStG

Rz. 115 S. zu u. U. unter § 1 Abs. 1a UStG fallenden Geschäftsveräußerungen und zur Einbringung landwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften Rz. 271ff. Rz. 116 S. zu u. a. nach § 4 UStG steuerfreien Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz. 254ff. S. Rz. 260f. zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) nach § 9 UStG bei Leistungen an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Problemfelder der ... / IV. Problemfeld unberechtigter Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

Wer USt in einer Rechnung ausgewiesen hat, ohne hierzu berechtigt zu sein, weil er entweder kein Unternehmer ist oder als Unternehmer keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, schuldet in Form einer Art Gefährdungshaftung die USt gleichwohl in voller Höhe. Außerdem muss er nach § 18 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 4 UStG die nach § 14c UStG geschuldeten Steuerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 183 AO zu sehen, in dem bis Vz 2023 die Bekanntgabe bei einheitlicher Feststellung für alle Gesellschaften und Gemeinschaften geregelt war. Durch Gesetz v. 22.12.2023[1] wurde diese Regelung in zwei selbständige Vorschriften aufgespalten. Hintergrund ist die Anpassung der AO an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, dur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 2 Haftung des Vertretenen

§ 70 AO sieht eine Haftung des Vertretenen für den Fall vor, dass eine Person i. S. d. §§ 34, 35 AO bei ihrer Tätigkeit eine Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertige Steuerverkürzung[2] begeht oder an einer Steuerhinterziehung teilnimmt und ohne dass der Vertretene insoweit Steuerschuldner wird. Im Gegensatz zu § 69 AO ist also für eine Haftung nach § 70 AO eine Steuerordnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.1 Feststellung bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften

Rz. 59 Bei mehrstöckigen Personengesellschaften ist der "Steuerpflichtige" und damit Inhaltsadressat, dem die Besteuerungsgrundlagen der nachgeordneten Mitunternehmerschaft zuzurechnen sind, diejenige Personengesellschaft, die an der nachgeordneten Mitunternehmerschaft beteiligt ist. Das gilt, obwohl eine Personengesellschaft nicht Steuerschuldner sein kann. Sie ist aber Stp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift ist nur auf Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 8 § 183a AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 §§ 179ff. AO knüpfen an § 157 Abs. 2 AO an. § 157 Abs. 2 AO enthält den Grundsatz, dass bei einem Steuerbescheid nur die in § 157 Abs. 1 S. 2 AO genannten Bestandteile zum Regelungsbereich des Bescheids gehören, nämlich die Festsetzung von Art und Betrag der Steuer sowie die Bezeichnung des Steuerschuldners. Zur Festsetzung der Art der Steuer wird man auch den Zeitraum...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Leitsatz Fallen das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (sogenanntes Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (sogenanntes Closing) zeitlich auseinander, kann zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt werden - vorausgesetzt, dem Finanzamt ist im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine juristische Person in der Rechtsform einer GmbH; Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.17 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt (Zeilen 145-147)

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformwechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 3.3 Stille Gesellschaft

Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist nur der Inhaber des Gewerbebetriebs, an dem die stille Beteiligung besteht, zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet, d. h. der typisch stille Gesellschafter ist nicht Steuerschuldner. Aber auch wenn es sich um eine atypisch stille Gesellschaft handelt, bei der der stille Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 6 Folgende Leistungen des im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmers fallen unter diese Vorschrift: Alle sonstigen Leistungen im Gemeinschaftsgebiet, die in einem beliebigen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind und an in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG genannte Empfänger erbringt (B2C-Umsätze[1]) und für die der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer Steuerschuldner und zur Abgabe ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 5 § 18k UStG richtet sich grundsätzlich uneingeschränkt an im Inland und im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer und im Falle des § 3 Abs. 3a S. 2 UStG auch an sog. Schnittstellenbetreiber i. S. v. § 3 Abs. 3a S. 3 UStG. § 18k UStG richtet sich gem. § 18k Abs. 1 S. 3 UStG an nicht im Gemeinschaftsgebiet (also im Drittlandsgebiet) ansässige Unternehmer direkt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Betroffene Leistungen

Rz. 9 Im Wesentlichen betroffen von § 18j UStG sind die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die auch bisher schon als sog. Versandhandelsregelung ebenfalls unter § 3c UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung bekannt sind. Unverändert bleibt es beim Lieferort am Ende der Warenbewegung im Bestimmungsmitgliedstaat gem § 3c Abs. 1 UStG. Allerdings sind ab dem 1.7.2021 i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belasteten Grundstücks der Schuldn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / VI. Abwicklung der Stempelsteuer

Rz. 233 Steuerschuldner ist im Erbfall der Erbwalter (Cabeça-de-casal). Wer diese Funktion ausübt, ist in den Art. 2080 ff. CC geregelt. Grundsätzlich ist der Erbwalter der überlebende Ehegatte, soweit dieser nicht rechtlich vom Erblasser getrennt gelebt hat (siehe Rdn 134 f.). Rz. 234 Der Erbwalter und jeder Begünstigte sind zudem verpflichtet, den Tod des Erblassers, die To...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Arrestschuldner

Rz. 543 [Autor/Stand] Arrestschuldner kann jeder Vollstreckungsschuldner sein, d.h. neben dem Steuerschuldner auch eine Person, die für eine Steuer haftet oder verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Checkliste Durchsuchungsbeschluss

Rz. 177 Verdächtiger/Beschuldigter/Zeuge Straftat Steueranspruch Steuerschuldner Tatzeitraum Inhalt des Tatvorwurfs (Täterschaft/Teilnahme) Verjährung Verdachtsgründe Zweck, Ziel, Ausmaß der Durchsuchung Beweismittel Datum/Unterschrift/Siegelmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Abweichende erste Fälligkeit im Erhebungszeitraum 2025 (Abs. 3)

Rz. 324 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HmbGrStG wird der erste Fälligkeitstermin für die ab 2025 erhobene Grundsteuer abweichend von § 28 Abs. 1 GrStG und § 10 Abs. 2 HmbGrStG einmalig vom 15.2.2025 auf den 30.4.2025 verschoben. Vor den Fälligkeitsterminen geleistete Zahlungen werden nach § 12 Abs. 3 Satz 3 HmbGrStG zu den nächsten Fälligkeitsterminen verrechn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 100 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Kommt nach § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt nicht in Betracht, so gilt die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfällt, durch den Abzug der LSt als abgegolten, § 46 Abs 4 S 1 EStG. Durch § 46 Abs 4 S 2 EStG wird klargestellt, dass dem ArbN die Möglichkeit des LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG) verbleibt. Dazu ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / bb) Antragstellung

Rz. 135 Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, der noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden kann, bzw. innerhalb der Festsetzungsfrist, falls es sich um nachträglich bekanntgewordene Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO) handelt.[111] Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist somit nicht Teil des Erhebungsverfahrens, sondern Teil des Steuerfestsetzungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 270 [Autor/Stand] § 8 Erlass im Härtefall (1) In einem besonders gelagerten, nicht rohertragsbedingten Härtefall kann der Anteil der Grundsteuer B, der auf den Grundsteuermessbetrag eines Gebäudes entfällt, teilweise erlassen werden. Der Erlass wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen. Einer jährlichen Wie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Erhebung durch Steuerabzug

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Anrechnung setzt voraus, dass die Steuerabzugsbeträge erhoben worden sind. Die ESt ist durch Steuerabzug erhoben, wenn Sie vom Schuldner der Vergütung für Rechnung des StPfl einbehalten wurde (s Rn 33). Mit der ordnungsgemäßen Einbehaltung durch den Schuldner der KapErtr ist die KapSt auch dann iSv § 36 Abs 2 EStG erhoben, wenn sie nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / II. Berechnung der Erbschaftsteuer

Rz. 147 Die Erbschaftsteuer (Successiewet) ist als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Steuerschuldner ist der Erbe. Bei der Bewertung wird grundsätzlich vom Verkehrswert ausgegangen. Rz. 148 Der Ehegatte (und zusammenlebende unverheiratete Paare, die die Voraussetzungen des Erbsteuergesetzes erfüllen) und die Kinder gehören zur Steuerklasse I. Die Enkelkinder gehören zur Steuerkla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anrechnung der KapSt

Rn. 29 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch für die KapSt nach §§ 43ff EStG gilt grundsätzlich, dass die zu Grunde liegenden Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sein müssen und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Hat ein Steuerausländer aber beantragt, gem § 1 Abs 3 EStG im Tätigkeitsstaat fiktiv als unbeschränkt stpfl behandelt zu werden, kommt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / c) Definición oder finiquito

Rz. 130 Wie bei der Universalschenkung (donación universal) auch erhält der Verzichtende bei der mallorquinischen definición oder dem entsprechenden Rechtsinstitut Formenteras und Ibizas, dem finiquito, vom Erblasser eine Zuwendung unter Lebenden. Der eigentliche Erwerb auf Seiten des Verzichtenden beruht rechtlich nicht auf der definición oder dem finiquito, sondern auf der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / V. Besteuerung des geerbten Vermögens

Rz. 87 Die Besteuerung des geerbten Vermögens bestimmt das Erbschaftsteuergesetz.[35] Rz. 88 Steuerschuldner sind natürliche Personen. Für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Litauen haben, ist der Gegenstand der Erbschaftsteuer deren gesamtes Erbvermögen. Für Personen, auf welche dies nicht zutrifft, wird neben Immobilien dasjenige bewegliche Vermögen besteuert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zurechnung des Werts

Rz. 113 [Autor/Stand] Der für das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und den dazugehörigen belasteten Grund und Boden nach § 262 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 262 Satz 2 BewG – abweichend von der bisherigen Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verbot von Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind auf die gesonderte Feststellung von Grundsteuerwerten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden. Damit könnte auch § 163 AO zur Anwendung kommen und Grundsteuerwerte aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen niedriger als nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellt werden. Rz. 26 [Autor...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6.2 Haftung

Kommt der Gläubiger seiner Pflicht zu Anmeldung und Abführung der Steuer nicht nach, haftet er in allen Fällen nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG primär für die Einbehaltung und Abführung der Steuer. Anders als in vergleichbaren Fällen, z. B. bei der Kapitalertragsteuer, findet sich im Gesetz keine Haftung für eine fehlerhafte Ausstellung der Bescheinigung über die einbehaltene u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.3 Haftung des Gläubigers der Kapitalerträge

Ausnahmsweise kommt nach § 44 Abs. 5 Satz 2 EStG eine Haftung[1] des Gläubigers der Kapitalerträge in Betracht, wenn: der Schuldner der Kapitalerträge oder eine andere der in § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG genannten Stellen die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat[2], der Gläubiger weiß, dass der Schuldner oder eine andere der in § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG genannten Stellen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / c) KiSt-Ordnungen/-beschlüsse

Das staatliche KiSt-Recht wird durch kirchliche Bestimmungen sodann weiter ausdifferenziert. Diese Regelungen sind KiSt-Ordnungen und KiSt-Beschlüsse. Diese kirchlichen Bestimmungen bedürfen aber der staatlichen Anerkennung (§ 16 KiStG NRW und § 6 KiStGDV NRW). KiSt-Ordnungen: In den KiSt-Ordnungen sind geregelt: ob und welche Art der KiSt erhoben wird, wer Steuerschuldner ist, Beg...mehr