Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.1 Abzugsberechtigung

Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG), der seine eigene KiSt-Schuld tatsächlich gezahlt hat. Für die Berechtigung zum Abzug von KiSt ist es unerheblich, ob der Stpfl. seine persönliche KiSt selbst gezahlt hat oder diese im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitgeber einbehalten worden ist. Gleiches gilt aber auch dann, wenn ...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Form und Frist der Option

Formfreie Erklärung ausreichend, Ausnahme: Grundstücksverkauf Der Verzicht auf die Steuerbefreiung ist an keine besondere Form gebunden. Regelmäßig genügt es, wenn die Steuer gegenüber dem Leistungsempfänger offen ausgewiesen wird. Der Verzicht kann auch durch steuerpflichtige Behandlung des betreffenden Umsatzes in der Umsatzsteueranmeldung dem Finanzamt gegenüber abgegeben ...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und Grundbesitz: Steuerschuldner

Überblick Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der die Lieferung oder Leistung erbracht hat, die Steuer. Er stellt für seine Leistung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis und führt die vereinnahmte oder vereinbarte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. In einigen Fällen sieht das Gesetz jedo...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich unterliegen nur Umsätze von Unternehmern der Umsatzsteuer. Der Unternehmer ist in der Regel auch der Steuerschuldner.[1] Er ist zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unternehmer können natürliche Personen sein, aber auch juristische Personen (z. B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein) oder sonstige Pe...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Rechnungsausstellungs- und Aufbewahrungspflichten

Leistungen an andere Unternehmer Führt ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person aus, die nicht Unternehmer ist, so ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 9 UStG [1] enthalten. Die Pflic...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 4 Besonderheit Bruchteilsgemeinschaften

Bruchteilsgemeinschaften Entgegen der Ausführungen des Abschn. 2.1. Abs. 2 S. 2 UStAE können nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung Bruchteilsgemeinschaften keine Unternehmer sein.[1] Zivilrechtlich und umsatzsteuerrechtlich erbringt jeder Gemeinschafter der Bruchteilsgemeinschaft anteilig eine Leistung. Steuerschuldner der Bruchteilsgemeinschaft wird der Gemeinschafter, der al...mehr

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zfs 04/2025, Außerbetriebse... / 1 Aus den Gründen:

“… II. … Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist … ungeachtet der vom Kl. eingereichten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzulehnen, da der beabsichtigte Antrag auf Zulassung der Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bietet. Auch wenn dabei die Anforder...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / III. Gesamtschuldnerschaft bei Schenkungen nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG

§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG bestimmt, dass der Erwerber und auch der Schenker bei einer Schenkung Steuerschuldner sind. Hierzu hat das BVerfG[7] ausführlich Stellung bezogen. Danach ist der Schenker ähnlich einer Haftung dann zur Schenkungsteuer heranzuziehen, wenn der Bedachte die Schenkungsteuer nicht entrichten kann, der Schenker die Steuer vertraglich übernommen hat oder wen...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 143 Der Vorerbe wird – die zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen bleiben gem. § 9 Abs. 2 S. 3 BewG unberücksichtigt – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / IV. Welche Wirkung hat der Erlass nach § 28a ErbStG auf die Gesamtschuld

Entscheidend ist, ob der Erlass der Schenkungsteuer nach § 28a ErbStG einen Erlass aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen darstellt (z.B. Dr. Horn [14]). Nachdem sich die Verschonung auf begünstigtes Unternehmensvermögen bezieht, könnte eine sachliche Billigkeit vermutet werden. Dies kann aber deshalb nicht zutreffen, weil Erlassvoraussetzung die persönlichen Verm...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / I. Einführung

Aufgrund der Entscheidung des BVerfG[1] hatte der Gesetzgeber die Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuerecht neu fassen müssen, weil es die bestehenden Regelungen als Überprivilegierung gesehen hat. Der Gesetzgeber hat dies umgesetzt und Änderungen zum 1.7.2016 vorgenommen. Auf die Gesetzesbegründung hierzu wird verwiesen.[2] Obwohl ab einer best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 110 Eine ZM für die in § 18a Abs. 2 S. 1 UStG genannten sonstigen Leistungen ist grundsätzlich für das vorangegangene abgelaufene Kalendervierteljahr abzugeben; meldepflichtig ist auch hier der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG hat grundsätzlich jeder Unternehmer zu erfüllen, der die gesetzlichen Tatbestände verwirklicht und daher als Steuerschuldner i. S. d. § 13 UStG entstandene USt zu entrichten hat. Zur Aufzeichnung verpflichtet sind auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen. Dabei kommt der Frage, ob diese steuerfreien Umsätze gem. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Nach § 161 AO führt die Feststellung von Fehlmengen verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu zwei widerlegbaren Vermutungen. Gem. § 161 S. 1 Alt. 1 AO wird für die festgestellte Fehlmenge vermutet, dass die Verbrauchsteuer entstanden ist, sofern der Steuerschuldner nicht glaubhaft macht, dass die Fehlmenge auf Umstände zurückzuführen ist, die eine Steuerschuld nicht begründ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 50... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der bedingten Steuer diente im früheren Verbrauchsteuerrecht dem Zweck, die Zahlung der Verbrauchsteuern auf den Zeitpunkt hinauszuschieben, bis die betreffenden Waren den Verbraucher erreicht haben und den Steuerschuldner nicht mit der Vorfinanzierung der auf Abwälzung auf den Endverbraucher ausgerichteten Verbrauchsteuer zu belasten. Die Vorschrift ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.6 Kein Solidaritätszuschlag bei Pauschsteuer von 2 %

Wird die Lohnsteuer für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % erhoben, ist kein Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Pauschsteuer zu berechnen. In dem einheitlichen Pauschsteuersatz ist der Solidaritätszuschlag bereits mit einem Anteil von 5 % enthalten.[1] 5,5 % Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Aufzeichnungen bei der Sonderregelung bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR gem. § 21a UStG

Rz. 226a Gem. § 22 Abs. 2 Nr. 10 UStG muss aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein in den Fällen des § 21 UStG Name und Anschrift des Versenders; Name und Anschrift des Sendungsempfängers; die Bemessungsgrundlagen für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11); die hierzu von den Versendern, Sendungsempfängern und Dritten erhaltenen Informationen; die Sendungen, die im abgelaufenen Kalen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Zentralregulierung

Rz. 138 Zentralregulierer sind Unternehmen, die – z. B. in Form von Genossenschaften – die Aufgabe übernommen haben, Warenrechnungen der ihnen als Mitglieder (Genossen) angeschlossenen Unternehmer zu begleichen. Dabei werden die an die Mitglieder gerichteten Rechnungen sofort unter Inanspruchnahme von Skonto bezahlt. Das Mitglied kann den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 4 Beschlagnahme (Abs. 3)

Rz. 18 Nach § 76 Abs. 3 AO kann die Finanzbehörde die zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit Beschlag belegen.[1] Die Beschlagnahme soll die Sachhaftung durch tatsächliche Sicherstellung vor Beeinträchtigungen schützen.[2] Durch die Beschlagnahme wird die kraft Gesetzes bestehende Sachhaftung mit einem tatsächlichen Rechtsakt nach außen erkennbar gemacht. Die Beschla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Aufzeichnungen bei Steuerlagern (§ 22 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4c UStG)

Rz. 222 Um die Gleichbehandlung bestimmter Umsätze von Gemeinschaftswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern zu erreichen, sind gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager geschaffen worden. Art und Umfang des Umsatzsteuerlagers sind von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Aufzeichnung der im Ausland ausgeführten nicht steuerbaren Umsätze

Rz. 142 Das UStG enthält keine Verpflichtung, die Entgelte für im Ausland bewirkte Lieferungen oder sonstige Leistungen aufzuzeichnen. Diese ergibt sich jedoch aus dem Sinn und Zweck des § 22 UStG, der die Grundlagen der Steuerberechnung transparent machen soll. Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, wie der Unternehmer seine Leistungen umsatzsteuerrechtlich gewürdigt u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.12 Aufzeichnungen bei Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG (§ 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 215 § 22 Abs. 2 Nr. 8 UStG ist im Zusammenhang mit der Steuerschuldnerschaft für inländische Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG sowie bestimmter Leistungen im Inland oder Ausland ansässiger Unternehmer gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 ff. UStG zu verstehen, sog. "Wechsel der Steuerschuldnerschaft" oder "Reverse-Charge." Rz. 216 Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen im Fall der Einfuhr, § 22 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Rz. 187 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG kann die entstandene EUSt für in das Inland eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Person des Steuerschuldners der EUSt (der Anmelder gem. § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 i. V. m. Art. 201 Abs. 3 ZK) häufig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigt ist gem. § 15 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Anwendungsbereich und Normzusammenhänge

Rz. 7 § 161 AO gilt unmittelbar nur für die bundesrechtlich geregelten besonderen Verbrauchsteuern.[1] Auf die landesrechtlich geregelten örtlichen Verbrauchsteuern ist § 161 AO nur anwendbar, wenn in den kommunalen Abgabengesetzen auf § 161 AO verwiesen wird. Rz. 8 Die § 161 AO betreffenden unionsrechtlichen Vorgaben ergeben sich insbesondere aus Art. 6 der Verbrauchsteuersy...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Fehlmenge

Rz. 22 Eine Fehlmenge ist der Unterschied zwischen dem Soll-Bestand, der sich rein rechnerisch durch Abziehen des Gesamtabgangs von dem Gesamtzugang nach dem Inhalt der in den Betriebsbüchern enthaltenen Anschreibungen ergibt, und dem bei der Bestandsaufnahme vorgefundenen Ist-Bestand.[1] Eine dabei auftretende Differenz in Gestalt einer Mindermenge beim Ist-Bestand ist die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Haftungsschuldner

Rz. 9 Aus der Gegenüberstellung des Steuerschuldners und des Haftungsschuldners in § 219 S. 1 AO darf nicht geschlossen werden, dass die Regelung ausschließlich die Steuerschuld bzw. den Steueranspruch betrifft, nicht dagegen die anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] bzw. die entsprechende Schuld. Gegenstand der Haftung kann jeder Anspruch des Fiskus aus dem St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 5 Haftung ist steuerlich das Einstehen müssen für eine fremde Leistungspflicht. Der Haftungsschuldner schuldet nicht wie der Steuerschuldner[1] die Steuer, sondern haftet für sie, also für die Schuld eines anderen.[2] Diese Schuld eines anderen wird häufig unscharf als "Erstschuld" bezeichnet.[3] Ihre Verwirklichung soll nach § 219 AO Vorrang vor der Haftungsschuld haben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1.3 Haftungsansprüche, Duldung

Rz. 8 Grundlage für die Verwirklichung von Haftungsansprüchen sind Haftungsbescheide. Der Haftungsanspruch entsteht zwar mit der Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Haftungstatbestands.[1] Zur Verwirklichung bedarf es jedoch eines Haftungsbescheids.[2] Für die vertragliche Haftung [3] ist demgegenüber eine Verwirklichung im öffentlich-rechtlichen Ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Beschränkung der Zahlungsinanspruchnahme (§ 219 S. 1 AO)

Rz. 10 Eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot; vgl. Rz. 6) an den Haftungsschuldner darf nur insoweit ergehen, als die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [1] des Schuldners des jeweiligen Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis erfolglos geblieben ist oder aussichtslos sein würde. Vor dem Erlass eines Leistungsgebots an den Haftungsschuldner muss somit grundsätzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2 Weitere Verfahrensfragen

Rz. 21 Die Zahlungsinanspruchnahme geschieht durch eine Zahlungsaufforderung. Diese ist identisch mit dem Leistungsgebot gem. § 254 AO.[1] Zahlungsaufforderung und Leistungsgebot stehen also nicht als zwei selbstständige Verwaltungsakte nebeneinander. Das Leistungsgebot kann, wenn § 219 S. 1 AO nicht entgegensteht, mit dem Haftungsbescheid verbunden werden.[2] Es wird damit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3.4 Pflicht zur Steuerentrichtung zulasten eines anderen

Rz. 18 Gesetzlich verpflichtet, zulasten eines anderen Steuern zu entrichten, sind vor allem die unter §§ 34, 35 AO fallenden Personen. Diese haben für die von ihnen vertretenen Stpfl. bzw. als Verwalter ihres Vermögens deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben nach § 34 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1 Ermessen

Rz. 19 § 219 S. 1 AO sieht Einschränkungen lediglich für die Zahlungsinanspruchnahme der Haftungsschuldner vor. Das Entschließungsermessen und u. U. – z. B. bei mehreren Haftungsschuldnern – das Auswahlermessen hat die Finanzbehörde jedoch bereits vor der Erteilung des Leistungsgebots bei der Haftungsinanspruchnahme durch Haftungsbescheid auszuüben.[1] Diese Haftungsinanspru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2 Inhalt der Regelung

Rz. 8 § 219 S. 1 AO enthält den Grundsatz, dass ein Haftungsschuldner auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden darf, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Steuerschuldners ergebnislos war oder aussichtslos wäre (vgl. Vgl. Rz. 10–13). § 219 S. 2 AO enthält eine Reihe von Ausnahmen für diese Beschränkungen. Sie betreffen wichtige Fallgruppen und Haftungsta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Rechnungsdoppeln (§ 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 120 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14b Abs. 1 S. 1 UStG genannten Fällen, auch i. V. m. S. 4 dieser Regelung, ein dort bezeichnetes Doppel oder eine dort bezeichnete Rechnung nicht oder nicht mindestens 8 Jahre aufbewahrt wird.[1] Die diesen Tatbestand ausfüllende Vorschrift des § 14b Abs. 1 UStG hat folgenden Wor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 1.2 Steuerschuldner

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen; er ist Schuldner der Umsatzsteuer (Steuerschuldner). Der Endverbraucher, der die Umsatzsteuer letztlich wirtschaftlich trägt, ist der Steuerträger. Da der Endverbraucher die Steuer nicht direkt an das Finanzamt abführt, wird die Umsatzsteuer auch als indirekte Steuer bezeichnet. In bestimmten Son...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3 Forderungshaftung nach § 13c UStG

Abtretung § 13c UStG regelt eine Haftung für die Fälle, in denen ein leistender Unternehmer (Steuerschuldner) seinen Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz (Forderung) abtritt, der Abtretungsempfänger die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt und der Steuerschuldner, die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.4 Vorsteuerabzug bei Leistungen i. S. d. § 13 b UStG

Soweit der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (Reverse-Charge-Verfahren), kann er diese Steuer i. d. R. in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, wenn die empfangenen Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.[1] Hierunter fallen insbesondere die EU-B2B-Grundregeldienstleistungen mit Ort beim Leistungsempfänger sowie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.3 Auswahlermessen der Finanzbehörde (Abs. 1 S. 3)

Rz. 43b § 34 Abs. 1 S. 3 AO in der Fassung des JStG 2024[1] regelt ausdrücklich, dass die Finanzbehörde sich im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens[2] an jeden Verpflichteten i. S. d. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 AO wenden kann, um ihn zur Erfüllung der Pflichten der Vertretenen anzuhalten. Die Ergänzung der Regelung des § 34 Abs. 1 AO soll nach der Gesetzesbegründung insbesondere kla...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

Leitsatz 1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung – AO) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszulegen ist und auf die die Vorschriften der §§ 116 ff. BGB entsprechende Anwendung finden. 2. Auch ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld leistet (§ 48 Abs. 1 AO), gibt eine Tilgungsbestimmung im Sinne von § 225 Abs. 1 AO ab. 3. Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet...§ 48 Abs. 1§ 225 Abs. 1 AO§ 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB§ 142 BGB§ 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AOmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.7 Schuldner

Schuldner der Säumniszuschläge ist i. d. R. der säumige Steuerschuldner. Auch bei einer gesetzlichen Vertretung, z. B. Geschäftsführer einer GmbH, ist Schuldner des Säumniszuschlags der vertretene Steuerpflichtige. Führt der Arbeitgeber die angemeldete oder festgesetzte Lohnsteuer nicht rechtzeitig ab, ist er der Schuldner der Säumniszuschläge, da er mit der Abführung der Lo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3.3 Steuern

Rz. 79 Um trotz unterschiedlicher Steuersysteme einen internationalen Abschlussvergleich zu ermöglichen, werden die Steuern gesondert ausgewiesen, sodass auch ein Ergebnis vor Steuern errechnet werden kann. Rz. 80 Die beim GKV und UKV einheitlichen Steuerposten, sind differenziert nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (KSt und GewSt) und Sonstige Steuern (z. B. GrSt), wobei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so...mehr