Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Entgegen der allgemein formulierten Überschrift regelt § 2 ErbStG nur einen Ausschnitt der persönlichen Steuerpflicht. Es geht um die internationale Abgrenzung des deutschen Steueranspruchs, also insbesondere um Fälle mit Auslandsberührung und die damit zusammenhängende Frage, welche Vermögensübergänge inwieweit der deutschen Erbschaftbesteuerung unterliegen. Nicht dur...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Erwerb bei Einrichtung einer Stiftung (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 139 Die freigebige Erstausstattung einer rechtsfähigen Stiftung (§§ 80 ff. BGB) mit Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden beinhaltet eine steuerpflichtige Schenkung des Stifters an die Stiftung als juristische Person.[265] Bei Errichtung einer Stiftung von Todes wegen greift § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG ein. Das Halten des Vermögens durch die Stiftung kan...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Beteiligung bei Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 14 Ist ein nicht an der Börse gehandelter Anteil an einer Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung, so ist die Kapitalgesellschaft selber erklärungspflichtig (§ 153 Abs. 3 BewG), ohne dass der Erwerber zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden darf. Ihre Beteiligtenstellung ergibt sich dann aus § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG und der Bedarf für eine Bekanntgabe ist nic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Erklärungspflicht bei Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 12 Kein Auswahlermessen hat das Finanzamt, wenn Gegenstand der Feststellung der Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist. In diesem Fall muss das Finanzamt die Erklärung von der Kapitalgesellschaft selber abfordern, wenn ein Vergleichswert nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG oder ein Basiswert nach § 151 Abs. 3 S. 1 BewG nicht zum Ansatz kommt. Obgleich die Kapitalgesellschaft am ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einzelfälle zur Erklärungspflicht

Rz. 5 Für einen Minderjährigen gibt der gesetzliche Vertreter, § 34 Abs. 1 AO, die Erklärung ab. Dies wird in der Regel der überlebende Ehegatte sein oder ein nach § 1774 BGB zu bestellender Vormund. In Betreuungsfällen, § 1896 BGB, ist der Betreute in der Regel handlungsfähig gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn er aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb mit dem Tod des Erblassers

Rz. 5 Die Steuer entsteht bei Eintritt der gesetzlichen oder der gewillkürten Erbfolge grds. mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG).[18] Dabei kommt es in der Regel auf den genauen Todeszeitpunkt an, der sich im Zweifel aus dem Personenstandsregister ergibt (§§ 3, 31 PStG). Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat, hat dies u.a. dem für die Veranl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Beteiligung bei Erbengemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 15 Die Regelung steht im Kontext zu § 151 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 BewG und § 155 S. 2 BewG und trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Zurechnung des Wertes gegenüber der Erbengemeinschaft mangels Teilrechtsfähigkeit ausgeschlossen ist. Sie wurden durch das ErbStRG vom 24.12.2008[37] kodifiziert, das am 1.1.2009 in Kraft getreten ist. Indem die Erbengemeinschaft zur gesetz...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG [1] setzt die Reverse-Charge-Regelung u. a. voraus, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst "Bauleistender" ist. Wichtig Mehrfache Änderung der Rechtslage in 2014 Aufgrund des BFH-Urteils vom 22.8.2013[2], der dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen[3] und schließlich e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.4 Sonderfälle

Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn sie empfangene Bauleistungen steuerfrei nach § 4 Nr. 13 UStG oder steuerpflichtig über eine Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG an die Wohnungseigentümer weitergeben.[1] Ist der Leistungsempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinde), tritt § 13b UStG n...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.3 Fertigstellung ab dem 1.10.2014

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird für ab dem 1.10.2014 ausgeführte (fertiggestellte) bezogene Bauleistungen nur dann Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt, unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet (dies entspricht der...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.1 Fertigstellung bis zum 15.2.2014

Die Verwaltungsauffassung betrachtete ab 2011 auch sog. Bauträger als Bauleistende i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Nach dem BFH-Urteil vom 22.8.2013 wird der unternehmerische Leistungsempfänger jedoch nur dann Umsatzsteuerschuldner i. S.§ 13b UStG, wenn er die an ihn erbrachte "Bauleistung" seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer eigenen "Bauleistung" verwendet. [1] Abw...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.2 Fertigstellung vom 15.2.2014 bis zum 30.9.2014

Für diese Zeit gilt die Beurteilung durch das o. g. BFH-Urteil vom 22.8.2013 uneingeschränkt. Anders als bei vor dem 15.2.2014 erbrachten Bauleistungen besteht für die Beteiligten kein Wahlrecht zur Anwendung des § 13b UStG. Dies bedeutet, dass der unternehmerische Leistungsempfänger nur dann Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird, wenn er die an ihn erbracht...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Le...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.1 Rechtliche Grundlagen der Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung ist auf der Grundlage von § 18 Abs. 6 UStG im Einzelnen in den §§ 46–48 UStDV und Abschn. 18.4 UStAE geregelt. Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Vorauszahlungen[1] um 1 Monat zu verlängern.[2] Auch in Neugründungsfällen [3] kann Dauerfristverlängerung gewährt werden.[4] Auf diese Fris...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Abgrenzung

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 4. Haftung

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.2 Ausgangsleistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

In der Zeile 105 sind die in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsleistungen des leistenden Unternehmers anzugeben, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet (Reverse-Charge-Verfahren). Achtung Zusammenfassung der Ausgangsleistungen In der Zeile 105 sind alle im Inland ausgeführten und steuerpflichtigen Umsätze des leistenden Unternehmers anzugeben, für ...mehr

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Organschaft: Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft war die Grundsatzfrage anhängig, ob der Organträger oder der gesamte Organkreis Unternehmer i. S. d. UStG ist. Hier hatten sowohl der V. Senat[1] des BFH als auch ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung de...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, finanzielle Eingliederung, Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-269/20 [2]) um die Voraussetzungen und Unionsrechtskonformität der umsatzsteuerlichen Organschaft nach deutschem Recht. In der Vorinstanz hatte das FG Schleswig-Holstein[3] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und des BFH entsch...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, Innenumsätze, Leistungen einer Organgesellschaft für den hoheitlichen Bereich des Organträgers, unentgeltliche Wertabgaben

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-141/20 [2]) um die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Organschaft. Streitig war auch, ob nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vorliegen und ob eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unterneh...mehr

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Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Übernahme der Pauschsteuer

Rz. 61 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 § 40 Abs 3 EStG ist auf die pauschale ESt sinngemäß anzuwenden (§ 37b Abs 3 Satz 2 EStG). Das bedeutet: Bei Ausübung der Wahl für § 37b EStG entsteht mit dem Zufluss der Zuwendung der Steueranspruch (vgl BMF vom 19.05.2015, Rz 29, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Der zuwendende Stpfl/ArbG hat die Pauschalsteuer im Verhältnis zum FA zu übernehmen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wer einem anderen im Geschäftsleben etwas ohne Entgelt zuwendet, löst idR beim Empfänger einen Besteuerungsvorgang aus. Für den Empfänger führt eine Zuwendung aus beruflicher/betrieblicher Veranlassung nämlich zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens oder zu einer Einnahme iSv § 8 Abs 1 EStG und damit grundsätzlich zu besteuerbaren Einkünfte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesszinsen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird eine durch > Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld durch eine gerichtliche Entscheidung herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt (> Rz 3), so hat das FA Prozesszinsen zu zahlen (§ 236 Abs 1 AO), es sei denn, dem Beteiligten sind nach § 137 Satz 1 FGO die Kosten der > Rechtsbehelfe auferlegt worden, was dann geschehen kann, wenn ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 80 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet das Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. Die Vorschrift ergänzt die in § 47 AO beispielhaft aufgezählten Erlöschensgründe, enthält jedoch selbst keine Aussage über die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen. Insoweit ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO anzuwenden: Die entsprechende Steuerfestsetzung ist wegen des durch § 29 Abs. ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.2 Steuerschuldner beim Erwerb kraft Gesetzes (§ 13 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 8 Beim Erwerb kraft Gesetzes i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG sind der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner. Hierunter fällt der Eigentumsübergang an einem Grundstück, der ohne ein schuldrechtliches Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei dem eine Einigung über eine Eigentumsänderung (§ 873 Abs. 1 BGB) mit Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4.1 In folgenden Fällen sind mindestens 2 Steuerschuldner vorhanden:

Rz. 13 Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), nämlich der Käufer und der Verkäufer, beim Tausch die Tauschpartner, beim Einbringen der Einbringende und der Empfänger (Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 13 Rz. 2); beim Vertrag zugunsten eines Dritten der Verkäufer und der Käufer. Der Dritte ist nicht Steuerschuldner (Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 13 Rz. 5...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.4 Steuerschuldner beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 13 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 10 Beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG ist der Meistbietende alleiniger Steuerschuldner (vgl. FinMin Baden-Württemberg v. 18.12.2012, 3-453.5/3, DB 2013, 95, Ziff. 2). Das ist derjenige, in dessen Namen das Meistgebot abgegeben wurde. Auch wenn der Meistbietende im Auftrag oder für Rechnung des späteren Erstehers handelt ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.6 Steuerschuldner bei Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft (§ 13 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 12 Die durch das Jahressteuergesetz 1997 (BGBl I 1996, 2049) erfolgte Schaffung des neuen Erwerbstatbestands des § 1 Abs. 2a GrEStG machte eine entsprechende Neuregelung der Steuerschuldnerschaft für diese Fälle und damit die Einfügung des § 13 Nr. 6 GrEStG notwendig. Die Vorschrift wurde durch Art. 15 Nr. 6 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.7 Steuerschuldner bei der wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95 % an einer Gesellschaft (§ 13 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12a Mit Art. 26 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809; BStBl I 2013, 802) wurde im Zusammenhang mit der Einfügung des neuen § 1 Abs. 3a GrEStG (vgl. Art. 26 Nr. 1 a) AmtshilfeRLUmsG) in § 13 GrEStG eine neue Nr. 7 angef...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4.2 In folgenden Fällen ist nur ein Steuerschuldner vorhanden:

Beim Erwerb im Enteignungsverfahren → Erwerber (§ 13 Nr. 3 GrEStG); beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren → Meistbietender (§ 13 Nr. 4 GrEStG); bei der Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot nach § 1 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 GrEStG → Benennungsberechtigter (Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 13 Rz. 13); bei Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.3 Steuerschuldner beim Erwerb im Enteignungsverfahren (§ 13 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 9 Beim Erwerb im Enteignungsverfahren ist nach § 13 Nr. 3 GrEStG ausschließlich der Erwerber Steuerschuldner (vgl. FinMin Baden-Württemberg v. 18.12.2012, 3-453.5/3, DB 2013, 95, Ziff. 2). Der Grundstückserwerb kraft Enteignung ist der Hauptanwendungsfall des Eigentums durch Ausspruch einer Behörde. Er fällt unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG. Enteignungsverfahren sind nur zu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4 Überblick über die Anzahl der Steuerschuldner

4.1 In folgenden Fällen sind mindestens 2 Steuerschuldner vorhanden: Rz. 13 Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), nämlich der Käufer und der Verkäufer, beim Tausch die Tauschpartner, beim Einbringen der Einbringende und der Empfänger (Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 13 Rz. 2); beim Vertrag zugunsten eines Dritten der Verkäufer und der Käufer. Der Dritte ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3 Steuerschuldner

3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten (§ 13 Nr. 1 GrEStG) Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 95 % der Anteile einer Gesellschaft (§ 13 Nr. 5 GrEStG)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hat, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellt nunmehr nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steuerschuldner

1 Bedeutung Rz. 1 Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist und auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat. Mit der Vorschrift des § 13 GrEStG wird die entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelung, allerdings nur beschränkt auf die Person des Steuerschuldners, getroffen. Di...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten (§ 13 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr