Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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Dänemark / O. Steuerrecht

I. Besteuerung der Gesellschaft Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, di...mehr

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§ 7 Die GmbH im internationalen Steuerrecht

A. Darstellung des für die Besteuerung von GmbHs relevanten Europarechts und Völkerrechts im Allgemeinen I. Internationales Steuerrecht Rz. 1 Die Globalisierung und Europäisierung der wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten einer GmbH haben dazu geführt, dass Geschäftsführer und GmbH-Steuerberater nicht nur mit der Komplexität des deutschen Steuerrechts zurechtkommen müssen, son...mehr

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Rumänien / O. Steuerrecht

Rz. 147 Das rumänische Steuerrecht ist umfassend (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, lokale und andere Steuern und Abgaben) im Steuergesetzbuch vom 22.12.2003[25] ("SGB"), das am 1.1.2004 in Kraft getreten ist, geregelt. Hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen (jede Gesellschaft i.S.d. GesG, somit auch die S.R.L.) folgt das rumänis...mehr

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Österreich / O. Steuerrecht

I. Besteuerung der Gesellschaft 1. Körperschaftsteuer Rz. 252 Die gesetzliche Regelung findet sich im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Subsidiär gilt auch für Kapitalgesellschaften für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns das Einkommensteuergesetz (EStG), wenn das KStG keine speziellen Regelungen vorsieht. Rz. 253 Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer,...mehr

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Türkei / P. Steuerrecht

I. Besteuerung der Gesellschaft Rz. 292 Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen als Handelsunternehmen Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) bezahlen. Gemäß Art. 32 des Körperschaftsteuergesetzes [76] liegt der Steuersatz bei 20 %, für 2021 vorübergehend auf 25 % und für 2022 auf 23 % geändert. Eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in der Türkei nicht. Rz. 293 Ei...mehr

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Ungarn / O. Steuerrecht

I. Besteuerung der Gesellschaft Rz. 271 Juristische Personen und damit auch die ungarische Kft. unterliegen der Körperschaftsteuer nach dem Gesetz Nr. 1996/LXXXI. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes. Rz. 272 Des W...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / M. Steuerrecht

Rz. 362 Die Besteuerung von Einkommen oder Erträgen erfolgt in Spanien, wie in der Mehrheit der EU-Staaten, über zwei Steuerarten: die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) und die Körperschaftsteuer [220] (Impuesto sobre Sociedades, IS), die das steuerpflichtige Einkommen von Handelsgesellschaften (wie die S.L.) und sonstigen juristischen Pe...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / B. Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Rz. 151 Im Folgenden werden die Auswirkungen verschiedener grenzüberschreitender Sachverhaltsgestaltungen auf die deutsche Besteuerung der GmbH selbst und des Gesellschafters einer GmbH dargestellt. Rz. 152 Eine GmbH mit Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland (Bundesrepublik Deutschland) ist als Kapitalgesellschaft gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt kör...mehr

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Slowenien / O. Steuerrecht

I. Besteuerung der Gesellschaft Rz. 125 Gemäß Art. 3 Körperschaftsteuergesetz [17] ist jede juristische Person mit Sitz in Slowenien, die selbstständig und dauerhaft eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit ausübt, körperschaftsteuerpflichtig, so auch die d.o.o. Der Steuersatz beträgt 19 %. Weiter muss jeder Unternehmer und Gewerbetreibende, der steuerpflichtige Waren liefert oder...mehr

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Argentinien / P. Steuerrecht

Rz. 91 Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Argentinien – einschließlich Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften – sind weltweit einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, wo die Quelle der Einkünfte oder der Gewinne liegt (d.h. in Argentinien oder im Ausland). I. Besteuerung der Gesellschaft Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für ...mehr

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Bulgarien / O. Steuerrecht

I. Besteuerung der Gesellschaft Rz. 123 Die Besteuerung der durch Körperschaften erzielten Gewinne ist im Körperschaftsteuergesetz (Закон за корпоративното подоходно облагане) geregelt. OOD unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Bemessungsgrundlage ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Finanzergebnis (Gewinn oder Verlust...mehr

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Deutschland / O. Steuerrecht

Rz. 248 In Deutschland ist – anders als bei Personengesellschaften – bei der ertragsteuerlichen Betrachtung[125] der Situation einer GmbH zwischen dieser selbst und ihren Gesellschaftern zu trennen. I. Besteuerung der GmbH Rz. 249 Die laufenden Erträge der GmbH werden von der Körperschafts- sowie der Gewerbesteuer erfasst. Während die Gewerbesteuer die Erträge in einer Gemeind...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Transfer von Wirtschaftsgütern in das Ausland

a) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei verbundenen Kapitalgesellschaften Rz. 268 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen stellt regelmäßig einen Gewinnrealisierungstatbestand dar. Rz. 269 Wird das Wirtschaftsgut zu einem fremdüblichen Preis von einer inländischen GmbH (aus ihrer inländischen Betriebsstätte) an eine ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Wegzugsbesteuerung

a) Wegzug eines Gesellschafters in das Ausland (insb. §§ 2, 5, 6 AStG, § 12 KStG) aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt de...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Wegzug eines Gesellschafters in das Ausland (insb. §§ 2, 5, 6 AStG, § 12 KStG)

aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steue...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 257 Nachfolgend werden einzelne für die Besteuerung einer gewerblich tätigen GmbH relevante Bestimmungen der DBA näher erläutert, soweit sie nicht bereits in Rdn 8–206 erörtert wurden. Insbesondere wird kurz auf Verrechnungspreisprobleme und die Quellenbesteuerung hingewiesen. a) Verrechnungspreise Rz. 258 Für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen ein...mehr

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Slowakei / O. Steuerrecht

Rz. 149 Das Steuerrecht in der Slowakei unterliegt regelmäßigen Änderungen, die sich auf alle Arten der Besteuerung beziehen und im Vergleich zu der ehemaligen einheitlichen Struktur zu komplizierter Besteuerung sämtlicher für die GmbH relevanten Steuerarten führen. Je nach der Steuerresidenz des Empfängers sind Dividendensteuer oder auch Quellenesteuer anzuwenden. Die Körpe...mehr

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Mexiko / M. Steuerrecht

Rz. 135 Alle Handelsgesellschaften werden in Mexiko gleich mit 30 % Körperschaftsteuer belegt. Eine Gewerbesteuer gibt es in Mexiko nicht. Auf die Ausschüttung von Dividenden an ausländische Gesellschafter erhebt der mexikanische Fiskus Quellensteuer in Höhe von bis zu 25 %, die sich durch Doppelbesteuerungsabkommen, die in der Regel dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / Literaturtipps

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Allgemeine Rechtfertigungsgründe

Rz. 16 Neben den speziellen Rechtfertigungsgründen gibt es allgemeine Rechtfertigungsgründe, die der EuGH in seiner Rechtsprechung "aus den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses" entwickelt hat. Für das Steuerrecht hat der EuGH die nachfolgenden Rechtfertigungsgründe dahingehend untersucht, ob sie als zwingende Gründe des Allgemeininteresses zur Rechtfertigung der Besch...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / I. Besteuerung ausländischer Betriebsstätten

Rz. 154 Eine GmbH kann ihre Tätigkeit auch vollständig oder zum Teil durch eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage (Betriebsstätte, § 12 Satz 1 AO) im Ausland ausüben. Dieses hat einige Besonderheiten bei der steuerlichen Behandlung der aus dieser Betriebsstätte stammenden Einkünfte zur Folge. 1. Positive Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte a) Nicht-Vorliegen eines ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / VI. Grenzüberschreitende Restrukturierung

1. Grenzüberschreitende Verschmelzung und Spaltung Rz. 350 Wie bereits bei der Darstellung der Fusions-Richtlinie[385] beschrieben (vgl. hierzu Rdn 70–82), sind im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) auch grenzüberschreitende Umwandlungen erfasst. Gegenwärtig ist das Umwandlungsgesetz (UmwG) nach seinem § 1 Abs. 1 jedoch grundsätzlich auf Rechtsträger beschränkt, die ihren Sitz ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. "Organschaft" über die Grenze

a) Überblick Rz. 226 Im rein inländischen Kapitalgesellschaftskonzern bietet die Organschaft i.S.d. §§ 14 ff. KStG (i.V.m. § 2 Abs. 2 GewStG) die Möglichkeit, Gewinne der einen Gesellschaft mit Verlusten der anderen zu verrechnen. Das schafft vor allem einen erheblichen Liquiditätsvorteil. Rz. 227 Beispiel: Die A-GmbH hält sämtliche Geschäftsanteile an der B-GmbH. Zwischen der...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Negative Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte

Rz. 176 Nachdem die Besteuerung positiver Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten vorstehend erläutert wurde, sind Gegenstand der Darstellung im Folgenden die Besonderheiten negativer Einkünfte aus diesen Betriebsstätten. a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat Rz. 177 Besteht zwischen dem Betriebsstättenstaat und d...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Negative Einkünfte der ausländischen Personengesellschaft

Rz. 205 Die Finanzverwaltung wendet regelmäßig auch auf negative Einkünfte aus ausländischen Personengesellschaften die in Rdn 191–195 dargestellten Grundsätze an. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Verlusten der ausländischen Personengesellschaft sind jedoch auch die in Rdn 176–184 für Betriebsstättenverluste erläuterten Prinzipien maßgeblich.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Positive Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte

a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat Rz. 155 Erzielt die Gesellschaft einen Gewinn aus einer in einem Staat belegenen Betriebsstätte, mit dem kein DBA besteht, fällt dieser Gewinn als Teil des Welteinkommens der GmbH unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht. Es handelt sich um "ausländische Einkünfte", § 34...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / III. Besteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft

1. Überblick Rz. 191 Charakteristisch für die Behandlung der Personengesellschaften nach dem deutschen Steuerrecht als steuerliche Mitunternehmerschaften ist, dass sie nicht selbst Steuersubjekt der Körperschaft- oder Einkommensteuer sind. Sie werden vielmehr als bloßes Einkunftsermittlungssubjekt angesehen. Das bedeutet, dass die Mitunternehmerschaft selbst nicht körperschaf...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Positive Einkünfte der ausländischen Personengesellschaft

Rz. 196 Die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft wird wegen ihrer steuerrechtlichen Transparenz aus deutscher Sicht grundsätzlich wie eine ausländische Betriebsstätte des Mitunternehmers behandelt. Damit kann prinzipiell auf die Ausführungen in Rdn 154–187 verwiesen werden. Nachfolgend wird lediglich noch auf Besonderheiten eingegangen. a) Nicht-Vorliegen e...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 155 Erzielt die Gesellschaft einen Gewinn aus einer in einem Staat belegenen Betriebsstätte, mit dem kein DBA besteht, fällt dieser Gewinn als Teil des Welteinkommens der GmbH unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht. Es handelt sich um "ausländische Einkünfte", § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG. Der Gewinn ist jedoch von der Gewerbesteuer ausgenommen, weil er nicht au...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / cc) Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung einer inländischen GmbH

Rz. 342 Durch die Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung über die Grenze in einen Drittstaat gehen beide Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verloren. Die Voraussetzungen für eine Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG sind allerdings nur erfüllt, wenn die Gesellschaft als Folge der Sitzverlegung nicht mehr in der EU bzw. im EWR unbeschr...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ee) Verlegung der Geschäftsleitung einer GmbH mit Sitz im Ausland

Rz. 344 Ist eine GmbH lediglich wegen ihrer inländischen Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig, während sich ihr Sitz bereits in einem Drittstaat befindet, bedarf es nur der Verlegung der Geschäftsleitung in das Ausland, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden und die Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 KStG auszulösen.[371]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Verlegung des Sitzes bzw. der Geschäftsleitung einer GmbH in das Ausland

Rz. 331 Auch die Verlegung des statutarischen Sitzes oder bzw. und der Geschäftsleitung (Verwaltungssitzes) einer GmbH, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung bisher im Inland hatte, in einen Drittstaat (weder EU-Mitgliedstaat noch EWR-Staat), zieht allein aufgrund dieser Maßnahme steuerliche Folgen nach sich. Hierdurch kann die sog. Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Sat...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ff) Beibehaltung einer Betriebsstätte

Rz. 345 Sind die Voraussetzungen der Schlussbesteuerung erfüllt, weil aufgrund der Verlegung von Sitz und/oder Geschäftsleitung in einen Drittstaat die unbeschränkte Steuerpflicht nicht mehr besteht, vermag nach wohl überwiegender Meinung auch die Tatsache, dass eine Betriebsstätte im Inland verblieben ist, die Besteuerung der stillen Reserven nicht zu verhindern. Denn selbs...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / dd) Verlegung des Sitzes einer GmbH mit Geschäftsleitung im Ausland

Rz. 343 Befand sich die Geschäftsleitung einer GmbH in einem Drittstaat, die danach allein aufgrund ihres inländischen Sitzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig war, ist die Verlagerung des statutarischen Sitzes in das Ausland ausreichend, um die Folgen der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG auszulösen.[370]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Grundsätze zur Qualifikation einer ausländischen Gesellschaft als Personen- oder Kapitalgesellschaft

Rz. 188 Da die Besteuerung der Gesellschaft selbst, aber auch ihrer Gesellschafter davon abhängig ist, ob die Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht eine Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft darstellt, ist diese Qualifikation von erheblicher Bedeutung. Sie entscheidet sowohl über das anwendbare nationale Steuerrecht als auch über das Bes...mehr

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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Ukraine / L. Steuerrecht

Rz. 230 Nach den Bestimmungen des Steuergesetzbuches der Ukraine vom 2.12.2010 ist der Steuersatz der Gewinnsteuer einheitlich und beträgt 18 % des zu versteuernden Gewinns. Als Steuerzahler gelten u.a. alle in der Ukraine ansässigen juristischen Personen, die ihre Geschäftstätigkeit auf dem Territorium der Ukraine oder außerhalb der Ukraine ausüben. Rz. 231 Gesellschaften mi...mehr

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Estland / O. Steuerrecht

Rz. 136 Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehme...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 191 Charakteristisch für die Behandlung der Personengesellschaften nach dem deutschen Steuerrecht als steuerliche Mitunternehmerschaften ist, dass sie nicht selbst Steuersubjekt der Körperschaft- oder Einkommensteuer sind. Sie werden vielmehr als bloßes Einkunftsermittlungssubjekt angesehen. Das bedeutet, dass die Mitunternehmerschaft selbst nicht körperschaft- oder eink...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 197 Existiert kein DBA, bestehen Besonderheiten insbesondere dann, wenn die Personengesellschaft nach dem nationalen Recht des Sitzstaates selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Die insoweit entstehende ausländische Körperschaftsteuer ist jedoch nach § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG anrechenbar bzw. abziehbar.[158] Rz. 198 Werden die Einkünfte jedoch anschließend ausgeschütte...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 224 Soweit die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person als Anteilseigner empfangen werden, können mit diesen und der zugrunde liegenden Beteiligung zusammenhängende Aufwendungen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG lediglich zur 60 % als Werbungskosten bzw. Betrieb...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Organgesellschaft

Rz. 231 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG kommen als Organgesellschaften nur Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens in Betracht. Die GmbH kann unter den Voraussetzungen des § 17 KStG Organgesellschaft...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Finanzielle Eingliederung

Rz. 240 Die Organschaft ist nur möglich, wenn die Organgesellschaft in den Organträger finanziell eingegliedert ist. Diese finanzielle Eingliederung ist gegeben, wenn dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft seit Beginn deren Wirtschaftsjahres ununterbrochen zusteht, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KStG ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Beschränkung der Verlustberücksichtigung

Rz. 242 Flankierend zur Aufgabe des doppelten Inlandsbezugs (siehe Rdn 236) hat der Gesetzgeber die Regelung des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG neu gefasst und auf Organgesellschaften ausgedehnt.[228] Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bleiben demnach bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit diese in einem ausländischen Staat im Rahmen de...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / IV. Besteuerung der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 207 Hält ein unbeschränkt Steuerpflichtiger Anteile an einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage nach der Besteuerung der Einkünfte des Anteilseigners aus einer solchen Gesellschaft. Dabei ist zunächst danach zu differenzieren, ob eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft die Anteile hält. 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer a...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung des Gesellschaftsanteils

Rz. 206 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils wird von der deutschen Finanzverwaltung abkommensrechtlich regelmäßig als Veräußerung einer Betriebsstätte i.S.d. Art. 13 Abs. 2 OECD-MA behandelt (vgl. hierzu Rdn 265). Diese Behandlung erfolgt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft von ihrem Sitzstaat abkommensrechtlich als transparent beurteilt wird oder nicht.[167]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Veräußerung der Betriebsstätte

Rz. 187 Die Veräußerung oder Aufgabe einer ausländischen Betriebsstätte der unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH wird steuerrechtlich im Ergebnis ebenso behandelt wie die laufenden Einkünfte aus dieser Betriebsstätte. Im Falle des Vorliegens eines DBA unterliegt ein etwaiger Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn damit der Freistellung von der deutschen Besteuerung entsprechend Art...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Anwendungsvorrang

Rz. 2 Das Europarecht gewinnt für die deutsche Unternehmensbesteuerung in zunehmendem Maße an Bedeutung. Neben dem sekundären Unionsrecht, zu dem insbesondere die von der EU erlassenen Richtlinien zählen, gerät im Bereich des primären Unionsrechts die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung und Anwendung des Steuerrechts unter Beachtung der EU-Grundfreiheiten mehr und mehr in ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Grenzüberschreitender Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen zwei Betriebsstätten einer Kapitalgesellschaft

Rz. 272 Werden Wirtschaftsgüter von einer inländischen Betriebsstätte einer GmbH in eine im Ausland belegene Betriebsstätte dieser GmbH bzw. in umgekehrter Richtung transferiert, so gelten hierfür besondere Grundsätze. Diese sind in den sog. Entstrickungstatbeständen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG festgelegt, die mit dem SEStEG vom 7.12.2006 mit Wirkung für ...mehr