Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften nach § 17 EStG

Steuerhinterziehung liegt in folgender Konstellation vor: Der Täter möchte seinen GmbH-Anteil von 18 % des Stammkapitals, für welchen er Anschaffungskosten i.H.v. 9.000 EUR aufgewandt hatte, für einen zweistelligen Millionenbetrag an die Gesellschaft verkaufen. Allerdings kann die GmbH den vollen Kaufpreis nicht sofort aufbringen. Der Täter ist aber auf den Zufluss des Kaufp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Gewerbesteuerhinterziehung

Nach § 9 Nr. 3 GewStG wird der Gewinn grds. um den Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens gekürzt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte dieses Unternehmens entfällt (zum Gesetzeszweck vgl. Schnitter in Frotscher/Drüen, GewStG, § 9 Rz. 156 [Mai 2022]; Roser in Lenski/Steinberg, GewStG, § 9 Nr. 3 Rz. 2 [Oktober 2023]). Wenn der Geschäftsführer e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Der Schmuggel nach § 373 AO enthält Qualifikationstatbestände zur Steuerhinterziehung (vgl. Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 373 AO Rz. 10 [Oktober 2022]; Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 373 AO Rz. 7 [April 2021]). Der Grundtatbestand setzt im Fall der Begehung durch Unterlassen voraus, dass der Täter die FinBeh. pflichtwidrig über steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Umsatzsteuerhinterziehung

Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausgeführt hat. Wenn im Rahmen betrügerischer USt-Kettengeschäfte auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette als sog. missing trader (vgl. hierzu Grötsch in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Da § 278 Abs. 1 AO nur die Vollstreckung aus dem im Wege der Zusammenveranlagung ergangenen Steuerbescheid beschränkt, wird der Erlass eines Haftungsbescheids nach § 71 AO gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht dadurch ausgeschlossen, dass wegen der Aufteilung der Steuerschuld nach § 278 Abs. 1 AO gegen diesen nicht als Steuerschuldner volls...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtswirkungen der Aufteilung

Rz. 10 Die Aufteilung hat zur Folge, “dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich bei der Aufteilung ergibt …”. Das Gesetz geht somit nicht von einer Aufteilung der Gesamtschuld in Teilschulden aus[1], sondern lässt die Gesamtschuld grundsätzlich unberührt.[2] Deshalb bedarf es nach der Aufteilung keiner unterschiedlichen Zinsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Haftung des Steuerhinterziehers

Streitig ist, ob das FA die frühere Mit-GF’in der B-GmbH wegen rückständiger Umsatzsteuervorauszahlungen unter Berufung auf § 71 AO persönlich in Haftung nehmen kann. Die Haftung des Steuerhinterziehers bringt eine Schadensersatzpflicht in Höhe des vollständigen Steuerschadens mit sich. "Vorgeprägtes Ermessen": Im Falle einer persönlichen Haftung wegen Steuerhinterziehung ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Sonstige in der Krise relevante Straftaten

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 1.2 Vereinbarung über Nettoarbeitsentgelt

Wird ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[1] Somit zählen auch der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V zum Arbeitsentg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Begriff und Bedeutung

Rz. 134 Kernbestandteil einer GbR ist der von den Gesellschaftern verfolgte gemeinsame Zweck. Dabei wird kein zwingendes Übereinstimmen von den jeweiligen individuellen Gesellschafterinteressen und dem gemeinsam verfolgten Zweck gefordert. Dieser muss nur zum Zeitpunkt der Gründung gegeben sein. Die Gesellschafter sind danach verpflichtet, ihre Individualinteressen hinter di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Faktischer Geschäftsführer

Rz. 473 Die im Folgenden zu erläuternden Haftungsverpflichtungen treffen nicht nur den ordnungsgemäß bestellten und ins Register eingetragenen Geschäftsführer, sondern auch den faktischen Geschäftsführer.[920] Dies gilt sowohl für die Sorgfaltspflichten etwa nach § 43 Abs. 1 GmbHG [921] als auch für die deliktische Haftung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit[922] des f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Der öffentliche Wille nach Transparenz

Rz. 13 Der Aspekt der Geldwäsche ist bei Immobilientransaktionen durchaus relevant. Man mag dabei zunächst an den Fall der Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages denken, um Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer zu sparen. Bekanntlich ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nach § 117 BGB nich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der private Wille nach Diskretion

Rz. 17 Gerade der Gedanke, hinter jeder Transaktion einer juristischen Person müsse auch eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter stehen, ist Ausdruck aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zeitgeistes, der das Immobilieneigentum juristischer Personen als mindestens verdächtig empfindet. Noch schlimmer ist es, wenn die juristische Person als "anonymer Kon...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Literatur Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer S...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Wissen oder wissen müssen von Steuerhinterziehung

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist das Finanzamt nach, dass der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Eingangs- oder Ausgangsumsatz an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von USt, an einer Erlangung eines nicht gere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Entlastung des Unternehmers

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer, der alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass seine Umsätze nicht in eine Umsatzsteuerhinterziehung und nicht in eine Schädigung des Umsatzsteueraufkommens einbezogen sind, kann grundsätzlich auf die zutreffende steuerrechtliche Behandlung dieser Umsätze vertr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Heidner in Bunjes, UStG, § 25f, 22. Aufl. 2023. Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 12, 12a, 39a. Widmann in S/W/R, UStG, § 25f, Loseblatt, Stand: 238. Lfg. November 2023. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.06.2022, Az: III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001, 2022/0594965, Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhint...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Verwirklichung eines Straf-/Bußgeldtatbestands als Anwendungsvoraussetzung

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Anwendung der Regelung des § 25f UStG ist, dass der objektive und subjektive Tatbestand des § 370 AO (Steuerhinterziehung) § 26a UStG (Bußgeldvorschriften) oder § 26c UStG (Strafvorschriften) auf mindestens einer Umsatzstufe innerhalb der Leistungskette erfüllt sind (Abschn. 25f.1. Abs. 3 S. 1 UStAE). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine die Quick fixes für EU-Lieferungen (dazu Einf. vor § 1, Rz. 62) flankierende deutsche Sofortmaßnahme: Die Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt zur Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für § 25f UStG gibt es keine explizite Rechtgrundlage in der MwStSystRL (Rz. 16 ff....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weder die MwStSystRL noch andere EU-Normen geben eine explizite Grundlage für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen vor. Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Grundlagen ergeben sich "nur" aus der Rechtsprechung des EuGH. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und missbräuchlichen Gestaltungen sowie Steuerumgehungen ist danach ein von d...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / b) Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung

In den Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 – 6 AO gilt, dass die absolute Verjährung erst nach Ablauf des Zweieinhalbfachen der Verjährungsfrist 15 Jahren und somit nach 37 ½ Jahren eintritt (Rechtsänderung vorgenommen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020, BGBl. I 2020, 1512 = BStBl. I 2020, 563). Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass bei einer Eröffn...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Verjährung im Steuerstrafre... / a) Steuerstraftaten

Die Verjährungfrist für Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO), Bannbruch (§ 372 AO), Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 149 StGB) und Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO i.V.m. § 257 StGB) sowie für gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des USt-Aufkommens (§ 26c UStG) beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO fün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / 1. Beginn der Verjährung

Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat (§ 78a S. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Dies stellt sich bei Steuerdelikten wie folgt dar: In den Fällen von Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder leichtfertigerSteuerverkürzung ist die Tat jedenfalls vollendet, wenn der Taterfolg der Steuerverkürzung eingetreten oder der ungerechtfertigte Steuervorteil erlangt worden ist. Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / V. Bedeutung für die Selbstanzeigeberatung

Da für Selbstanzeigen das Vollständigkeitsgebot gilt und eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO nur wirksam werden kann, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, Angaben ergänzt oder nachgeholt werden, muss der steuerliche Berater für seinen Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / a) Allgemeines

Die sog. absolute Verjährung – der späteste Zeitpunkt der Verfolgungsverjährung im Hinblick auf etwaige Verjährungsunterbrechungen (s.u. IV!) – tritt i.d.R. nach Ablauf der doppelten Verjährungsfrist von fünf Jahren ein (§ 78c Abs. 3 S. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO), in den Fällen der (einfachen) Steuerhinterziehung somit nach 10 Jahren. Beachten Sie: Dies gilt aber nicht, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.2 Hätte wissen müssen

Vor dem Hintergrund der Missbrauchsrechtsprechung ist ein kritischer Punkt – aus materiell-rechtlicher Sicht – das "(hätte) Wissen müssen" bzgl. eines ggf. innerhalb der Leistungskette begangenen Steuerbetrugs. Denn wenn der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, sodass er sich trotz Erkennbarkeit an einem Missbrauch beteiligt hat, kann ihm der Vorsteuera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung

Rz. 3 Da die für die Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge in Betracht kommende Erwerbergruppe (insbesondere Privatpersonen) weder USt-Voranmeldungen noch USt-Jahreserklärungen abzugeben braucht, hat sie den innergemeinschaftlichen Erwerb des neuen Fahrzeugs in einem besonderen Verfahren zu besteuern, der sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG). Die Steuerschuld ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 7. Verfahren/Veranlagung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Haftung nach der AO

Rz. 389 Nach den allgemeinen Vorschriften der AO haften Vermögensverwalter oder Verfügungsberechtigte, die schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, Nachlassvermögen – auch an Erben – auskehren, ohne vorher für die Steuer gesorgt zu haben (§§ 34, 35, 69 AO). Treffen kann dies z.B. auch den Testamentsvollstrecker. Außerdem sieht § 71 AO bei Steuerhinterziehung für Tä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 771 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Rz. 843 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (→ Tz 846). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Eine Sonderregelung gilt für den Nachweis einer Behinderung. Wird der Pauschbetrag wegen Behinderung erstmals gelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 2 Allgemeine Missbrauchsvorschrift

Ein Missbrauch liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Die Angemessenheit ist also gewissermaßen "doppelt" zu prüfen. Es muss eine unangemessene Gestaltung vorli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schätzung von Besteuerungsg... / 2 Anwendungsbereich

§ 162 AO kommt insbesondere bei der Steuerfestsetzung sowie bei der gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Anwendung. Dabei sind sowohl der veranlagende Steuerbezirk als auch die Außenprüfung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Im Haftungsverfahren können die Besteuerungsgrundlagen des Steueranspruchs gesch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.2 Abkommensrecht (völkerrechtliche Verträge)

Während das Europarecht im Regelfall alle Mitgliedstaaten gleichzeitig bindet und verpflichtet, ist dies bei den Doppelbesteuerungsabkommen anders. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte ode...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schätzung von Besteuerungsg... / 3.1 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO

§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO bestimmt, dass insbesondere dann zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO verletzt. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Steuerpflichtige, der zwar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.1 Europarecht

Die Europäische Union (EU) ist eine überstaatliche Organisation, die über ein eigenes institutionelles System verfügt. Die Mitgliedstatten haben eigene Kompetenzen aufgegeben und diese auf die EU übertragen. Diese Übertragung betrifft auch das Steuerrecht. Soweit auf der Ebene der EU Recht gesetzt worden ist, besitzt dieses Gemeinschaftsrecht Vorrang gegenüber nationalem Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / a) Die Ablaufhemmung bei fehlender Steuerfestsetzung

Deutlich bedenklicher wird die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO, wenn Steuern ohne vorherige Festsetzung gezahlt werden. Hält man wie der BFH die formelle Rechtsgrundtheorie für vorzugswürdig, so unterfallen dem Anwendungsbereich des § 171 Abs. 14 AO auch Konstellationen, in denen Steuerzahlungen bei noch fehlender Steuerfestsetzung erfolgt sind (BFH zu Akontozahlungen: BFH v. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Steuerschulden des Erblassers

Rz. 73 [Autor/Stand] Einkommensteuerverbindlichkeiten des Erblassers sind als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrechtliche Tatbestände verwirklicht hat, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG , wird der Steuertatbestand erst mit dem Zuflus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Wirtschaftliche Belastung (des Erblassers oder des Erben?)

Rz. 63 [Autor/Stand] Wie schon früher der RFH[2] fordert der BFH außerdem, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet gewesen sein muss.[3] Die wirtschaftliche Belastung fehlt, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen[4] (s.a. Rz. 73), z.B. wenn vereinbart war, dass V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Baugewerbe / 8.4 Folgen bei Unterlassung des Einbehalts

Soweit der Leistungsempfänger trotz Verpflichtung zur Einbehaltung die Bauabzugsteuer nicht anmeldet und abführt, haftet er für die nicht oder nicht vollständig abgeführte Steuer. Darüber hinaus kann auch ein Steuerstraftatbestand (Steuerhinterziehung) gegeben sein.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flankenschutz – Ermittlungs... / b) Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO

Die Aufgaben der Steuerfahndung werden in § 208 AO geregelt. Zu ihnen zählen nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, nach Nr. 2 die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nr. 1 bezeichneten Fällen sowie nach Nr. 3 die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 1. Allgemeine Feststellungsfrist

Ein Feststellungsbescheid darf nach dem Eintritt der Feststellungsverjährung grundsätzlich nicht mehr ergehen und auch nicht aufgehoben oder geändert werden. Die reguläre Feststellungsfrist für gesonderte Feststellungen beträgt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 169 Abs. 2 AO vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Feststellungsfrist fünf Jahre, bei Steuerhin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 115f Sind die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 S. 1 UStG in objektiver Hinsicht erfüllt, ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu versagen, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihm bewirkten Umsätze mit einer Steuerhinterziehung in der Lieferkette, insbesondere des Erwerbers verknüpft ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Vertrauensschutz (§ 6a Abs. 4 UStG)

Rz. 311 Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG nicht vor, wird die Lieferung gem. Abs. 4 für den Unternehmer gleichwohl als steuerfrei angesehen, wenn der Unternehmer sie als steuerfrei behandelt hat, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichti...mehr