Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 wurden durch die sog. "Quick Fixes" unionseinheitlich die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung verschärft. Eine Steuerfreiheit kann danach nur vorliegen, wenn die Lieferung zutreffend in der Zusammenfassenden Meldung aufgenommen wurde. Nachdem die Finanzverwaltung in einer ersten Veröffentlichung eine sehr restri...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter

Aus dem Umsatzsteueranwendungserlass ergibt sich, dass bei der Betriebskostenabrechnung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung keinerlei Umsatzsteuerausweis erfolgen darf.[8] Zugleich steht dem Vermieter in diesem Fall keinerlei Vorsteuerabzug aus den diesbezüglich an ihn gerichteten Eingangsrechnungen zu[9]. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher folgerichtig, dass die Mie...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / 2. Ausgleich der Betriebskosten beim Übergang von Mietverträgen

Gehen im Rahmen von Immobilienverkäufen auch Mietverträge auf den Erwerber über, der diese weiterführt, liegt grundsätzlich eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen[13] vor.[14] Die Parteien vereinbaren in der Regel, dass der Erwerber die Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern für das am Übergangstag laufende Kalenderjahr übernimmt und die bis zum Ü...mehr

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Umsatzsteuer bei Betriebsko... / II. Umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Vermietungsleistung

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach Art. 135 Buchst. l) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) beziehungsweise nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH handelt es sich bei einer Leistung umsatzsteuerlich dann um eine Nebenleistung, wenn sie keinen eigenen Zweck hat, sondern nur das Mit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55b EStG

Rz. 323 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG ist der aufgrund einer externen Teilung an den Träger der Zielversorgung geleistete Ausgleichswert grundsätzlich steuerfrei, soweit die späteren Leistungen aus den dort begründeten Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften bei der ausgleichsberechtigten Person führen würden. Soweit die Übertragung von Anrechten i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG

Rz. 319 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 150 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 151 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Dies ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Norminhalt

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 § 3 Nr 50 EStG regelt ein allgemein geltendes Prinzip nur für einen Hauptanwendungsfall, nämlich die im Rahmen eines steuerlichen Dienstverhältnisses ersetzten ‚Auslagen’. § 3 Nr 50 EStG geht damit zurück auf den in den §§ 669, 670 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken, dass derjenige, der einen anderen mit der Wahrnehmung ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zur Steuerpflicht von Werbungskostenersatz

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der ArbG-Ersatz von Aufwendungen, die für den ArbN Werbungskosten sind, gehört grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Ausnahmen gelten nur, soweit dies gesetzlich besonders zugelassen ist (> R 19.3 Abs 3 Satz 1 LStR; H 3.50 LStH), wie in § 3 Nr 13, 16, 30, 31, 32 und Nr 45 EStG. GlA Schmidt/Krüger, § 19 EStG Rz 67 mwN zur hM. Rz. 11 Stand: EL 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zuku...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einzelnachweis

Rz. 16 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 50 EStG setzt grundsätzlich voraus, dass der ArbN über die Ausgaben einzeln abrechnet. Zu Ausnahmen > Rz 17ff. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, weil sie nicht zum Arbeitslohn gehören. Sie können deshalb auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen (> R 3.50 Abs 1 Satz 4 LStR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungswerk

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den berufsständischen Versorgungswerken > Berufsständische Versorgungseinrichtungen. Außerdem > Sonderausgaben Rz 31. Zur Besteuerung der Versorgungsleistungen vgl § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG; > Renteneinkünfte Rz 107. Zum Nachweis der Beiträge > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/22. Zur Steuerfreiheit von > Aufwandsentschädigungen Rz 32 vgl B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abgrenzung "Auslagenersatz" vom "Aufwendungs- und Werbungskostenersatz"

Rz. 4 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steuerrechtlich bedarf es einer Abgrenzung insoweit, als Steuerfreiheit nur gegeben ist, soweit beim ArbN keine besteuerbare Einnahme vorliegt. Im Rahmen eines Dienstverhältnisses muss der beauftragte ArbN die Ausgaben so gut wie ausschließlich für Rechnung des ArbG machen, wobei es unerheblich ist, ob das im Namen des ArbG (offene Stellvertr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Wohnungsfürsorgedarlehen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Rz. 71 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steuerfrei sind Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten zur Deckung laufender Aufwendungen sowie Zinsvorteile bei Darlehen für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung (§ 3 Nr 58 EStG). Als öffentliche Haushalte idS erwähnt > R 3.58 LStR neben dem Haushalt von Bund,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausrüstung und Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 6 Abs. 3 UStG)

Rz. 220 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die zur Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind, unterliegt nach § 6 Abs. 3 UStG besonderen Voraussetzungen. Betroffen sind die Fälle, in denen ein ausländischer Abnehmer den Liefergegenstand abholt[1] oder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in ein in § 1 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Vor dem 1.1.1997 wurden in einem Reihengeschäft, an dem mehrere ausländische Abnehmer beteiligt waren, mit der Versendung oder Beförderung des Gegenstands in das Drittlandsgebiet durch den ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer in der Reihe zugleich mehrere Ausfuhrlieferungen bewirkt. Das galt auch, wenn der letzte von mehreren ausländischen Abnehmern den Gegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 280 Das Umsatzsteuerrecht kennt als belegmäßigen Nachweis den Ausfuhrnachweis und den Abnehmernachweis. Wie die Nachweise im Einzelnen zu führen sind, ist in der UStDV geregelt und zwar für Ausfuhrnachweis (Rz. 230ff.) in Beförderungsfällen[1], in Versendungsfällen[2] und in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen.[3] Ein belegmäßiger Abnehmernachweis (Rz. 395ff.) wird nur in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Bearbeitung und Verarbeitung vor der Ausfuhr (§ 6 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 145 Die Anerkennung einer steuerfreien Ausfuhr wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Ausfuhr be- oder verarbeitet wird.[1] Diese Vorschrift war erforderlich, weil nach einer durch den Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung der ausgeführte Gegenstand und der Liefergegenstand nicht mehr identisch sind. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.2 Erwerbszweck des Abnehmers

Rz. 485 Aus den Angaben zum Erwerbszweck des Abnehmers soll sich dessen Absicht, den Gegenstand für sein Unternehmen zu verwenden, ergeben. Bei Lieferungen, deren Gegenstände nach Art oder Menge nur zur Verwendung in dem Unternehmen des Abnehmers bestimmt sein können, genügt neben der Aufzeichnung des Berufs oder Gewerbezweigs des Abnehmers die Angabe der Art und der Menge d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.2 Name und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers

Rz. 464 Die Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers oder Auftraggebers sind unerlässlicher Bestandteil eines buchmäßigen Nachweises.[1] Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann auf diese Angaben verzichtet werden.[2] Steht die Person des Abnehmers nicht fest oder stellt die Finanzverwaltung fest, dass der angegebene Empfänger die Gegenstände nicht erhalten hat/sollte, und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Inhalt und Umfang des Buchnachweises

Rz. 451 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 13 UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Ausländische Dienststellen und ausländische Streitkräfte

Rz. 211 Bei der Bundesregierung akkreditierte ausländische Diplomaten sind nicht ausländische Abnehmer, weil der Grundsatz der Exterritorialität auf die Frage des Wohnorts keinen Einfluss hat. Umgekehrt sind deutsche Auslandsbeamte, deutsche Botschaften usw. ausländische Abnehmer. Die Exterritorialität ausländischer Diplomaten ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich unbeacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3.1 Allgemeines

Rz. 390 Ein zusätzlicher Belegnachweis über die Abnehmereigenschaft wird nach § 17 UStDV verlangt, wenn der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird; denn für diesen Fall liegt nach § 6 Abs. 3a UStG eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nur vor, wenn zusätzlich – neben den übrigen Vorau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein auslä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.4 Steuerfreiheit bei Zurechnungskonflikten (S. 3)

Rz. 128a Die grundsätzliche Steuerfreiheit gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG wird durch S. 3 eingeschränkt für Fälle, bei denen die Anteile nach ausländischem Recht einer anderen Person als nach deutschem Recht zugerechnet werden. Die Regelung ist daher nur bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar. Erfasst werden sollen damit Fälle, bei denen im Ausland ein Abzug der Aussc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2 Steuerfreiheit der Gewinnausschüttung an Körperschaften (Abs. 1)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Systematische Zusammenhänge Rz. 19 Abs. 1 regelt, dass – vorbehaltlich des Abs. 4 – bestimmte Bezüge aus einer Beteiligung an einer Körperschaft bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, wenn der Anteilseigner selbst eine Körperschaft ist. Im Ergebnis werden diese Ausschüttungen damit von der KSt (vollständig) freigestellt. Damit soll eine K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.7 Steuerfreiheit von Zuschreibungen

Rz. 445 S. 9 enthält die gegenläufige Vorschrift für Gewinnerhöhungen, die sich aus Zuschreibungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG bei Darlehensforderungen ergeben. Da eine Zuschreibung bei Forderungen höchstens bis zu den Anschaffungskosten (Nennwert) erfolgen kann, kann sich eine Zuschreibung nur ergeben, wenn vorher eine Teilwertabschreibung vorgenomme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.5 Ausschluss bei vorheriger Teilwertabschreibung

Rz. 223 Nach Abs. 2 S. 4 tritt die Steuerbefreiung nicht ein, wenn und soweit in früheren Jahren eine Teilwertabschreibung gewinnmindernd geltend gemacht und nicht durch spätere Zuschreibungen ausgeglichen worden ist. Der Grund für diese Einschränkung liegt darin, dass der Gewinn und damit die Steuerbelastung in früheren Jahren durch die Teilwertabschreibung gemindert worden...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.1 Steuerfreistellung der Bezüge

Rz. 79 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1, dass die genannten Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Sie sind daher im Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Tarifsteuersatzes bildet, nicht mehr enthalten und werden damit im Ergebnis von der Steuer freigestellt. Allerdings bestimmt das Gesetz als Rechtsfolge nicht ausdrücklich Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 21 Die Steuerfreistellung der Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG ist nach § 34 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG a. F. erstmals auf solche Leistungen der ausschüttenden Körperschaft anzuwenden, auf die der Vierte Teil des KStG 1999, d. h. das Anrechnungsverfahren, nicht mehr anzuwenden ist. Diese Regelung bezieht sich auf Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG [1] und nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.3 Erwerb von einem nicht begünstigten Steuerpflichtigen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a. F.)

Rz. 286 Der Ausnahmetatbestand des Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. richtet sich gegen Kapitalgesellschaften, die ein an sich nicht steuerbefreites Wirtschaftsgut dadurch der Steuerfreistellung zu unterwerfen versuchen, dass sie es in Anteile an einer Kapitalgesellschaft "umwandeln", also versuchen, den sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift zu umgehen. Der Ausnahmetatbestand des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.2 Beteiligungen an Körperschaften

Rz. 532 Abs. 5 bestimmt im Wege der Fiktion, dass ein Betrag von 5 % der steuerfreien Einnahmen als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Es kommt damit weder darauf an, ob und in welcher Höhe Betriebsausgaben überhaupt entstanden sind,[1] noch, ob sie tatsächlich in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den nicht der Besteuerung unterworfenen Einnahmen stehen;[2] beides...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 8b KStG a. F. wurde durch Gesetz v. 13.9.1993[1] eingeführt, um ausl. Einkünfte im Inland unter Geltung des Anrechnungsverfahrens steuerfrei zu stellen. Die Vorschrift förderte den Holdingstandort Deutschland und war daher nur auf Einkünfte aus Beteiligungen an ausl. Gesellschaften anzuwenden. Da das Anrechnungsverfahren eine Doppel- oder Mehrfachbelastung ausschloss...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4 Ausschluss der Steuerfreistellung bei fehlender Vorbelastung

2.4.1 Allgemeines Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.1 Anwendungsbereich

Rz. 641 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] wurde die Steuerfreistellung nach Abs. 1–6 bei Steuergestaltungen unter Nutzung bestimmter Finanztransaktionen durch sonst nicht nach Abs. 1–6 berechtigte Körperschaften ausgeschlossen. Diese Gestaltungen werden als nicht gerechtfertigte Umgehungen der Steuerpflicht unterworfen. Die Vorschrift hat daher den Charakter einer Norm zur Verhin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3 Rechtsfolgen

2.3.1 Steuerfreistellung der Bezüge Rz. 79 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1, dass die genannten Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Sie sind daher im Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Tarifsteuersatzes bildet, nicht mehr enthalten und werden damit im Ergebnis von der Steuer freigestellt. Allerdings bestimmt das Gesetz als R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr