Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veranlassung durch steuerfreie Einnahmen

Rn. 49 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen unterliegen grds dem Abzugsverbot des § 3c Abs 1 EStG. Fallen sowohl steuerfreie als auch stpfl Einnahmen an und kann keine konkrete Zuordnung vorgenommen werden – zB bei Überschreitung des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr 26 EStG (wobei es hier häufig an der erforderlichen Einkünfteerz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gemäß § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzunehmen, soweit die Leistungen auf bis zum 31.12.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 175 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 4 EStG hat klarstellenden Charakter, da Sanierungsaufwendungen ohnehin gemäß § 3c Abs 1 EStG VZ-übergreifend nicht abzugsfähig sind (Levedag in Schmidt, § 3c EStG Rz 24, 39. Aufl). Mit der Einführung des Abzugsverbots hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung des GrS (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BFH/NV 2017, 498) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (vgl BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Daz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anrechnung der KapSt

Rn. 29 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Auch für die KapSt nach §§ 43ff EStG gilt grds, dass die zu Grunde liegenden Einkünfte bei der Veranlagung erfasst worden sein müssen und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Hat ein Steuerausländer aber beantragt, gemäß § 1 Abs 3 EStG im Tätigkeitsstaat fiktiv als unbeschränkt stpfl behandelt zu werden, kommt der Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerfreie Einnahmen

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Einnahmen iSd § 3c Abs 1 EStG sind alle Güter, die in Geld oder in Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsart des § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG zufließen (§ 8 Abs 1 EStG). Zu den Einnahmen zählen nicht Einlagen ( BFH v 21.12.1977, I R 20/76, BStBl II 1978, 346), Darlehensaufnahmen (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 5...mehr

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Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Leitsatz Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet. Normenkette § 8b Abs. 5 KStG, § 12 Satz 1, § 14 Satz 1 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG, § 9 Nr. 3 GewStG, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Rz. 133 Aus den Aufzeichnungen müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 4 UStG auch die Umsätze hervorgehen, die der Unternehmer nach § 9 UStG als steuerpflichtig behandelt hat. Diese Vorschrift gilt gem. 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 UStG auch für die Istversteuerung von Anzahlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG. Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Optionsumsätze[1] ergibt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Aufzeichnungen bei Steuerlagern (§ 22 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4c UStG)

Rz. 222 Um die Gleichbehandlung bestimmter Umsätze von Gemeinschaftswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern zu erreichen, sind gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager geschaffen worden. Art und Umfang des Umsatzsteuerlagers sind von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem Unternehmer in R...mehr

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Begünstigung von Theateraufführungen o. ä. (zu § 4 Nr. 20 und § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.20.1 und Abschn. 12.5 UStAE . Theater und ähnliche kulturelle Einrichtungen können unter den Bedingungen des § 4 Nr. 20 UStG steuerfreie Leistungen ausführen oder – soweit die Steuerbefreiung nicht einschlägig ist – für ihre Leistungen den ermäßigten Steuersatz anwenden. Die Finanzverwaltung stellt dazu klar, dass die Begüns...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1. Steuerbefreiungen

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Von der Besteuerung sind nach § 18 RennwLottG (Anhang 12f) ausgenommen, d. h. insoweit tritt eine Befreiung von der Lotteriesteuer ein: öffentliche Ausspielungen (Tombolen), bei denenmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden von den Luftsportvereinen Flugtage durchgeführt (sog. Tag der offenen Tür) und anlässlich dieser Veranstaltungen Sportwettkämpfe durchgeführt, liegen grundsätzlich Einnahmen innerhalb eines Zweckbetriebes vor. Dies gilt aber nicht, wenn Aktivitäten überwiegen, die nicht im eigentlichen Sinn als sportlich anzusehen sind, wie z. B. Darbi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Überlassung von Motor- und Segelflugzeugen stellt nach § 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5) eine sonstige Leistung dar. Es liegt insoweit ein steuerbarer Umsatz vor. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) kann nicht Platz greifen, weil nur solche Umsätze steuerbefreit sind, die in Teilnehmergebühren bestehen. Gebühren werden i. d. R. ohne Rücksicht a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Vgl. zunächst Rz. 17 zur Anwendbarkeit des sog. Reverse-Charge-Verfahrens. Zudem steht auch auslandsansässigen Künstler eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a (bei entsprechender Bescheinigung) oder b UStG grundsätzlich offen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer als Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG, Anhang 5) ist der von dem/den auslä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lebensrettung

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (z. B. Rettung von Ertrinkenden, Rettung von Schiffbrüchigen, Rettung durch die Bergwacht etc.) ist ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Zweck; s. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO, Anhang 1b). Lebensrettungsmaßnahmen werden von den Feuerwehren, dem THW, dem DRK, dem DLRG, der Bergwacht etc. wahrgenommen. Will ein Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Genehmigung

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Öffentliche Lotterien und Ausspielungen bedürfen der Genehmigung. Für die Genehmigung können folgende Behörden zuständig sein: das Ministerium des Inneren, wenn sich die Lotterien und Ausspielungen über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken, die Gemeinde, wenn nur geringwertige Gegenstände ausgespielt werden und, wenn die Ausspielung anlässl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flugzeugverkauf

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden Luftsportfahrzeuge verkauft, liegt ein steuerbarer und mangels Steuerbefreiung steuerpflichtiger Umsatz vor. Da es sich bei dem Verkauf des Flugzeugs um eine Leistung einer Körperschaft handelt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und diese Leistung im Rahmen des Zweckbetriebs ausgeführt wird, ist grundsät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 14 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 24 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen/Personen). Rz. 15 (Objektiv) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 7 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 24 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Verhältnis zur Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Rz. 9 Folgende Umsätze unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab dem 1.1.2010[1] dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.[2] Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 Eine Steuerbefreiung für die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks war durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.7.1952[1] mWv 1.1.1952 als § 4 Ziff. 13a in das UStG 1951 eingefügt worden. Danach waren zunächst nur die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und seiner angeschlossenen Untergliederungen, Einrichtungen usw. sowie Leistungen vergleic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL und Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, für § 4 Nr. 24 UStG keinen Gebrauch gemacht hat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Leistungen an das Personal

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 24 S. 1 UStG sind auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen steuerfrei, die Personen, die bei den Leistungen der nach der Vorschrift subjektiv begünstigten Einrichtungen tätig sind, als Vergütung für die geleisteten Dienste gewährt werden. Damit sind – wegen § 4 Nr. 24 S. 2 UStG – unter den gleichen Voraussetzungen auch Naturalleis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG)

Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 24 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in den §§ 4 Nr. 23 und 4 Nr. 25 UStG – mit der Begünstigung des Jugendherbergswesens ebenfalls Leistungen im Bereich der Jugendhilfe und Jugendbetreuung. Persönlich begünstigt sind im Wesentlichen das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherberg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

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Umsatzsteuer bei Verpachtung an Landwirte (zu § 9 Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE . Werden Grundstücke oder Gebäude an einen Unternehmer vermietet, vollzieht sich dies grundsätzlich im Rahmen einer steuerfreien[1] Vermietung. Unter den Bedingungen des § 9 UStG kann der leistende Unternehmer aber auf die Steuerbefreiung verzichten. Grundsätzlich muss die Leistung, damit überhaupt ein Verzicht...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Auszahlungsmodalitäten der ... / 5 Steuerfreiheit

Die Corona-Sonderzahlung ist eine Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinn des § 3 Nr. 11a EStG. Nach § 3 Nr. 11a EStG sind Beihilfen und Unterstützungen, die in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden bis zu einem Betrag von 1.500 Euro s...mehr

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Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen (zu § 3 Abs. 13–15 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2019 sind unionsrechtlich harmonisierte Regelungen in Kraft getreten, die die Behandlung von sog. Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen vereinheitlichen und vereinfachen sollten. Nach knapp 2 Jahren und 2 Vorentwürfen hat die Finanzverwaltung nun eine bundeseinheitliche Interpretation der Rechtsvorschriften vorgestellt. Die rechtliche Problematik Zum 1.1.2019 s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ebenso wie das Grundvermögen unterliegt auch Grundbesitz, der für land- und forstwirtschaftliche Zwecke benutzt wird der Grundsteuer. Eine Ausnahme besteht bei beiden Bereichen nur insoweit, als die entsprechenden Immobilien steuerbegünstigten Zwecken nach §§ 3 und 4 GrStG zuzurechnen ist. Rz. 2 [Autor/Stand] § 6 GrStG enthält hier für die land- und forstw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Unbeschränkte Steuerpflicht des Erwerbers nicht mehr zwingende Voraussetzung

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine oft übersehene wesentliche Voraussetzung war bisher, dass der Erwerb[2] unbeschränkt steuerpflichtig sein musste. Dies ergab sich aus der Verweisung auf § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG , der wiederum auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG n.F. verwies (s. § 2 ErbStG Rz. 14). Folglich wurde der Versorgungsfreibetrag auch ...mehr

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zfs 11/2020, zfs Aktuell / Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Am 23.10.2020 ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 16.10.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 2184). Das Gesetz soll dazu beitragen, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen und schädliche CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern. Das Gesetz sieht u.a. eine stärkere Gewichtung der CO2-Prüfwerte im Steuertarif für erstzugelassene Pkw und e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Militärisch genutzte Liegenschaften (§ 6 Nr. 2 GrStG)

Rz. 42 [Autor/Stand] § 6 Nr. 2 GrStG befreit den Grundbesitz, der von der Bundeswehr, ausländischen Streitkräften, den internationalen militärischen Hauptquartieren, dem Bundesgrenzschutzes, der Polizei und des sonstigen Schutzdienstes des Bundes und der Länder[2] als Übungsplatz oder Flugplatz benutzt wird. Rz. 43 [Autor/Stand] Hier tritt grundsätzlich bereits über § 3 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 25 [Autor/Stand] § 6 GrStG erfasst nur bestimmte Befreiungsgründe. Die umfangreichen Tatbestände der §§ 3 und 4 GrStG werden nur in bestimmten Fällen für den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz übernommen. So sind z.B. die Befreiungstatbestände, die sich allein am Rechtsträger (vgl. § 3 GrStG) orientieren, im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 6b Konsignationslagerregelung

Richtlinien/Hinweise/Verordnungen MwStSystRL: Art. 17a, Art. 243 MwStSystRL-DVO: Art. 54a Literatur: Leitlinien der EU-Kommission – Erläuterungen zu den Änderungen der EU-MwSt-Vorschriften in Bezug auf Konsignationslagerregelungen, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen („Quick Fixes 2020”), erschienen ausschließlich in e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Eingrenzung von Flächen

Rz. 20 [Autor/Stand] § 6 GrStG steht in Konkurrenz zu § 8 GrStG. Mit dieser Vorschrift erfolgt eine Abgrenzung bei räumlich nicht trennbaren Nutzungen zwischen den begünstigten und den nichtbegünstigen Zwecke, wobei § 8 Abs. 2 GrStG eine Befreiung nur dann zulässt, wenn die begünstigten Zwecke überwiegen. § 6 geht dieser Regelung als Sonderregelung für den land- und forstwir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Befreiungstatbestände (§ 6 Nr. 3 GrStG)

Rz. 52 [Autor/Stand] Über § 6 Nr. 3 GrStG werden die Regelungen des § 4 Nr. 1 bis 4 GrStG auch für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen übernommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Befreiung von Grundbesitz, der für religiöse Zwecke genutzt wird. Hinzu kommt eine Steuerbefreiung für Bestattungsplätze, bestimmte Verkehrsflächen, Flugplätze und Wasserst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Rz. 11 [Autor/Stand] § 6 GrStG verwendet eine andere Begrifflichkeit als das Bewertungsgesetz. Während im BewG die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftlicher Betrieb" genutzt wird, verwendet die Vorschrift des GrStG immer den übergreifenden Begriff der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Dadurch können sich bei bestimmten Fallkonstellation durchaus unterschiedliche An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lehr- und Versuchszwecke (§ 6 Nr. 1 GrStG)

Rz. 31 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz bleibt steuerfrei, wenn er Lehr- oder Versuchszwecken dient. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem Eigentümer der Fläche um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine Religionsgemeinschaft handelt. Allerdings ist hier zu beachten, dass über § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einbeziehung früherer Erwerbe

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Einbeziehung auch der früheren Erwerbe, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallen, soll verhindern, dass durch Aufspaltung in zeitlich gestaffelte Zuwendungen die Besteuerung umgangen werden kann. Die früheren Erwerbe sind nach § 16 Abs. 2 Satz 3 ErbStG mit ihrem früheren Wert anzusetzen. Deren Wert im nachhinein festzustellen, dü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören (Abs. 1 StKl. II Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] Eltern und Voreltern fallen bei lebzeitigen Zuwendungen unter die Steuerklasse II, bei Erwerben von Todes wegen unter die Steuerklasse I. Sowohl die leiblichen Eltern (einschließlich des sog. nichtehelichen Vaters) als auch die Adoptiveltern. Bei einer künstlichen Befruchtung ist Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB), auch wenn sie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerpflichtiger Teil des Grundsteuerwerts

Rz. 54 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert bzw. Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln. §§ 3–8 GrStG sehen persönliche und sachliche Steuerbefreiungen vor. Die Regelungen sind durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) nicht verändert worden. ...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leitsatz 1. Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan "401(k) pension plan" sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. 2. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerabzugsbetrag im Fall der Betriebs-Neueröffnung (§ 58 Abs 3 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 3 EStG nimmt auf die Steuerbefreiung Bezug, die dem Inhaber eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetriebs im Fall der Betriebs-Neueröffnung für zwei Jahre im Umfang von höchstens 10 000 DM als Steuerabzugsbetrag zur Verfügung stand. Wenn StPfl im Beitrittsgebiet eine nach diesen Befreiungsvorschriften begünstigte Betriebsstätte vor ...mehr