Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Pflichtteil

Rz. 108 Auch der Pflichtteil (§§ 2303 ff. BGB) gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen; allerdings nur wenn (bzw. soweit) er geltend gemacht wurde. Der Höhe nach beschränkt sich der Erwerb auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[104] Unter Geltendmachung ist hierbei zu verstehen, dass der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrückl...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermächtnis vs. Teilungsanordnung

Rz. 102 Zivilrechtlich kommen ausschließlich[101] zwei Arten von Vermögenszuwendungen in Betracht, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Ist ein Erbe mit einem Vermächtnis bedacht und soll dessen Wert nicht auf seinen Erbteil anzurechnen sein, liegt ein Vorausvermächtnis i.S.v. § 2150 BGB vor. Der Vorausvermächtnisnehmer ist dann in zweierlei Hinsicht begün...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 7. Zuwendung eines Familienheims

a) Grundsätzliches Rz. 301 Mit § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG sieht das Gesetz insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten für sog. Familienheime vor: § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG betrifft die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG von Todes wegen. Schließlich regelt § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbS...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / e) Übertragung des Familienheims an Kinder von Todes wegen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

aa) Begriff des Familienheims Rz. 317 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist nur begünstigt, wenn der die Abstamm...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 165 Da es sich beim Zugewinnausgleich um einen güterrechtlichen Anspruch handelt, hat er, soweit er unter Lebenden erfolgt, mit Freigebigkeit i.d.R. nichts zu tun und unterliegt daher auch prinzipiell nicht der Schenkungsteuer. Für den Zugewinnausgleich von Todes wegen kann daher im Ergebnis nichts anderes gelten (auch wenn § 1371 BGB hier eine erbrechtliche Lösung vorsi...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Begünstigte Übertragungen unter Lebenden, § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG

aa) Begriff des Familienheims Rz. 306 Die Definition des Familienheims i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG entspricht dem oben Dargestellten. Allerdings genügt es auch, wenn der Zuwendende selbst seinen Lebensmittelpunkt nicht (mehr) in dem von dem anderen Ehegatten gemeinsam mit der übrigen Familie, insbesondere einem oder mehreren Kindern, bewohnten Familienheim hat.[300] bb) B...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Zuwendung unter Ehegatten von Todes wegen; § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG

aa) Begriff des Familienheims Rz. 310 Im Unterschied zur Definition des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG setzt § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG voraus, dass "der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war". Außerdem muss auch der Erwerber da...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Steuerklassen und persönliche Freibeträge

Rz. 480 Die in der Praxis wichtigsten persönlichen Steuerbefreiungen sind die persönlichen Freibeträge gemäß § 16 ErbStG, die aktuell für die einzelnen Erwerbergruppen die folgenden Beträge haben:mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 312 Auch § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfasst Familienheime jeder Größenordnung, eine flächenmäßige Begrenzung besteht nicht. Rz. 313 Lasten auf dem steuerfrei erworbenen Familienheim noch Verbindlichkeiten, sind diese gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig und können daher nicht als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden.mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Steuervergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Rz. 321 Nach § 13d ErbStG können auch zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke erbschaftsteuerlich privilegiert sein, wenn sie im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind. Nach§ 13d ErbStG werden solche Grundstücke bzw. Grundstücksteile nur mit 90 % ihres Werts angesetzt, mithin also zu 10 % steuerbefr...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Systematik der Verschonungsnormen

Rz. 331 Voraussetzungen für die steuerlichen Entlastungen sind zum einen die dauerhafte Fortführung des Unternehmens sowie zum anderen der Erhalt von Arbeitsplätzen. Letzterer wird in der Aufrechterhaltung eines bestimmten Lohnsummenniveaus ausgedrückt. Gesetzessystematisch handelt es sich um sachliche Steuerbefreiungen, durch die es zu einer Reduzierung der steuerlichen Beme...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 183 Als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer definiert § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb, der sich grundsätzlich folgendermaßen errechnet: Rz. 184mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Gelegenheitsgeschenke

Rz. 293 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG bleiben auch die üblichen Gelegenheitsgeschenke, die zu einem Anlass zugewendet werden, bei dem üblicherweise Geschenke gemacht werden, steuerbefreit. Dies gilt etwa für Geschenke zu Taufe, Erstkommunion, Konfirmation, Verlobung, Hochzeit, Geburtstag etc. Der Rahmen des Üblichen orientiert sich an den Vermögensverhältnissen des Schenker...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 306 Die Definition des Familienheims i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG entspricht dem oben Dargestellten. Allerdings genügt es auch, wenn der Zuwendende selbst seinen Lebensmittelpunkt nicht (mehr) in dem von dem anderen Ehegatten gemeinsam mit der übrigen Familie, insbesondere einem oder mehreren Kindern, bewohnten Familienheim hat.[300]mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Hausrat, bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 290 Hausrat ist in der Steuerklasse I bis 41.000 EUR, in den anderen Steuerklassen bis 12.000 EUR befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG). Zum Hausrat gehört die gesamte Wohnungseinrichtung einschließlich aller Haushaltsgegenstände. Im Einzelnen zählen zum Hausrat insbesondere Wohnungsinventar, Gegenstände der Unterhaltung und Bildung, die Fernseh- und Videogeräte, C...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Sachliche Abgrenzung des Begünstigungsgegenstandes

Rz. 302 Familienheim in diesem Sinne sind im Inland bzw. im EU- bzw. EWR-Raum belegene Grundstücke, in denen eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In Betracht kommen Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftshäusern oder auch gemischt genutzten Grundstücken. Rz. 303 Von der Begünstigung...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 310 Im Unterschied zur Definition des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG setzt § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG voraus, dass "der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war". Außerdem muss auch der Erwerber das Begünstigungsobjekt unverzü...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Besonderer Versorgungsfreibetrag

Rz. 488 Dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen können zusätzlich zum persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG jeweils noch besondere Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG) zustehen. Rz. 489 Beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner beträgt der besondere Versorgungsfreibetrag gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG (maximal) 256.000...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Weitergabeverpflichtungen

Rz. 314 Ist der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner aufgrund letztwilliger Anordnungen des Erblassers verpflichtet, das – grundsätzlich begünstigungsfähige – Familienheim an einen Dritten weiterzugeben oder wird eine solche Weitergabe im Rahmen der Erbauseinandersetzung später vereinbart, besteht keine Begünstigung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners, § 13 Abs. 1 N...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 317 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist nur begünstigt, wenn der die Abstammung vom Großelternteil vermit...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben

Rz. 174 Zivilrechtlich ist der Nacherbe (hinsichtlich des Vorerbenvermögens) Erbe des ursprünglichen Erblassers, nicht etwa des Vorerben. Somit erwirbt er auch das Eigentum an den ihm gebührenden Nachlassgegenständen im Wege des Vonselbsterwerbs und ohne, dass es hierzu noch weiterer rechtsgeschäftlicher Übertragungsakte bedürfte. Dessen ungeachtet regelt § 6 Abs. 2 S. 1 Erb...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Pflege, Unterhalt

Rz. 294 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist eine Zuwendung bis zu einem Betrag von 20.000 EUR steuerfrei, wenn sie ein angemessenes Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen darstellt. Empfänger kann nur jemand sein, der dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Über den Wortlaut hinaus sind nicht nur letztwillige Zuwendungen...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 301 Mit § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG sieht das Gesetz insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten für sog. Familienheime vor: § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG betrifft die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG von Todes wegen. Schließlich regelt § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG die – flächenmä...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Begünstigte Zuwendungen

Rz. 307 Begünstigte Zuwendungen i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG sind die Verschaffung des Allein- oder Miteigentums an einem Familienheim, daneben auch die Befreiung des Zuwendungsempfängers von im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims eingegangenen Verpflichtungen sowie die Übernahme nachträglicher Herstellungs- oder Ehrhaltungsaufwendungen (§...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Familienstiftungen

Rz. 69 Familienstiftungen sind im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen per definitionem privatnützig geprägt. Hier geht es um die Verselbstständigung des (Nachlass-)Vermögens im Interesse der Familie. Die Bestimmung der Begünstigten steht natürlich auch hier im Ermessen des Stifters. Der Begünstigtenkreis umfasst regelmäßig Angehörige seiner Familie. Dies müssen aber weder...mehr

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Zur Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik – Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Peters

Leitsatz 1. Medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können nicht nur nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, sondern auch nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei sein (entgegen Abschn. 4.14.2 Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses – UStAE). 2. Das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Die Umsätze, die durch die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen (Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen), die hierfür eine besondere Einrichtung haben, erzielt werden, sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung ist z. B., dass die Krankenf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den Verein ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes, nicht nur d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Beförderungen von behinderten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 AO (Anhang 1b) dann, wenn eigens hierfür Spezialfahrzeuge mit Hebe-, Halte- oder Schutzvorrichtungen eingesetzt werden und die Beförderung dieses Personenkreises mit anderen Verkehrsmitteln unzumutbar ist. Allerdings ist die Beförderung behinderter Jugendlicher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pensionsreitställe

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Einnahmen, die von Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereinen aus der Vermietung von Pensionsreitställen erzielt werden, sind nicht dem Tätigkeitsbereich steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe) i. S. d. §§ 65, 67a AO (s. Anhang 1b) zuzuordnen, weil ein Wettbewerb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Für Krankenhäuser ist generell die Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) von Bedeutung. § 4 Nr. 14a UStG (Anhang 5) regelt die Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Heilbehandlungen, § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG (Anhang 5) befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhäusern. § 4 Nr. 14 UStG (Anhang 5) befreit s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit ­Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

Leitsatz 1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) sind umsatzsteuerbar. 2. Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze bis einschließlich 5.5.2006 auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 12.05.2005 – V R 7/02, BFHE 210, 1...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Verwaltungsverfahren

Rz. 111 Diese wertende Betrachtungsweise lässt sich auf den Ausgang von Verwaltungsverfahren insoweit übertragen, als sie rechtlich gebunden waren, bei gesetzmäßiger Durchführung also nur zu einem einzigen Ergebnis hätten gelangen können. In diesen Fällen ist ebenfalls allein darauf abzustellen, wie die Behördenentscheidung richtigerweise hätte lauten müssen.[243] Dies gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbringens

Rz. 9 Nach § 3 Abs. 1a UStG liegt eine (fiktive) Lieferung vor, wenn ein Unternehmer einen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand aus dem Inland zu seiner Verfügung in einen anderen Mitgliedstaat verbringt. Der Verbringenstatbestand setzt voraus, dass der Gegenstand zur eigenen Verfügung in den anderen Mitgliedstaat gelangt, also nicht im Zusammenhang mit der Übertragung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Rechtsfolgen ab dem 1.1.2020

Rz. 58 Zum 1.1.2020 muss auch in Deutschland eine unionseinheitliche Regelung zu den Konsignationslagerfällen umgesetzt werden. Die in Art. 17a MwStSystRL enthaltene Regelung wird in Deutschland in § 6b UStG umgesetzt und durch Aufzeichnungsregelungen in § 22 Abs. 4f und Abs. 4g UStG flankiert. Vom Grundsatz her können die Regelungen wie folgt zusammengefasst werden: Liegen d...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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Bosnien und Herzegowina / IV. Steuerbefreiung

Rz. 141 Die Steuerbefreiungen sind ebenfalls unterschiedlich geregelt. Das Gesetz über Steuer der Bürger der ehemaligen sozialistischen BuH (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) sieht eine kleinere Anzahl von Befreiungen vor. Von der Erbschaftsteuer sind befreit:mehr

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Belgien / b) Steuerermäßigung für Erben und Vermächtnisnehmer in gerader Linie und für gesetzlich Zusammenwohnende, die von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind

Rz. 229 Gehört zu den Nachlassgütern wenigstens ein Eigentumsanteil der Immobilie, in welcher der Erblasser seinen Hauptwohnsitz während der letzten fünf Jahre vor seinem Tode hatte,[164] und erwirbt ein Verwandter oder Vermächtnisnehmer in gerader Linie oder ein gesetzlich zusammenwohnender Partner, der von der unter Rdn 228 erwähnten Steuerbefreiung ausgeschlossen war, die...mehr

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Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 228 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegangen wurden, werden vorrangig vom Wert der I...mehr

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Schweiz / 5. Steuerbefreiungen

Rz. 222 In allen Kantonen sind Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) steuerfrei; teilweise bestehen Einschränkungen hinsichtlich von Zuwendungen an andere Kantone. In der überwiegenden Mehrzahl der Kantone sind sodann Zuwendungen an im Kanton domizilierte öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse/kirchliche Anstalten und S...mehr

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Deutschland / 3. Steuerbefreiungen

a) Allgemeiner Freibetrag Rz. 259 Abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG) gibt es unterschiedliche Freibeträge. Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht stehen folgende Freibeträge zur Verfügung (§ 16 Abs. 1 ErbStG).mehr

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Griechenland / IX. Steuerbefreiungen

Rz. 125 Von den im Gesetz (Art. 25 grErbStG) vorgesehenen Befreiungen von der Erbschaftsteuer sind insbesondere folgende hervorzuheben:mehr

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Belgien / 7. Besteuerung bei Unternehmensübertragungen

Rz. 193 Für alle nach dem 1.1.2006[154] eröffnete Erbschaften gilt gem. Art. 60bis ErbStGB W in der Region Wallonien ein Erbschaft- und Übertragungsteuersatz von 0 %, wenn ein Unternehmensanteil von Todes wegen auf einen Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, sofern der Nachlassmehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.2. des Codex festgelegten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit. Für Wald ist in Art. 2.7.6.0.3. des Codex eine Steuerbefreiung vorgesehen. Für Erbschaften, die nach dem 23.1....mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr