Am 23.10.2020 ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. 16.10.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 2184). Das Gesetz soll dazu beitragen, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen und schädliche CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern. Das Gesetz sieht u.a. eine stärkere Gewichtung der CO2-Prüfwerte im Steuertarif für erstzugelassene Pkw und eine befristete Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw sowie die Verlängerung des Erstzulassungszeitraumes für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge vor.

Quelle: BR-Drucks 344/20

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