Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278 Abs. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)

• 2021 Tarifermäßigung für Corona-Hilfen / Neustarthilfe für Soloselbständige / § 34 EStG / § 24 EStG Es stellt sich die Frage, ob für Corona-Hilfen die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vor dem Hintergrund anzuwenden ist, dass es sich bei ihnen um Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a oder b EStG und damit um außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG han...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen

Zusammenfassung Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutzgesetz (MuSchG)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.7 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs

Die Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen sowie die vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Elektrohybridfahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn sind steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.8 Fahrradüberlassung

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an den Arbeitnehmer als zusätzliche Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn ist steuerfrei, unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.3 Jobtickets

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Sachbezug eine Monatsfahrkarte (sog. Jobticket) zur Verfügung stellen. Auch das Deutschlandticket fällt unter diese Regelung, unabhängig davon, ob und wie oft es für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Dieser Sachbezug ist steuerfreier Arbeitslohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.6 Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig, jedoch ab 1.1.2025 nur noch im Veranlagungsverfahren. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie generell von Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (auch z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder in der Elternzeit – ohne Verpflichtung, sie tatsächlich für Fahrten zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / Zusammenfassung

Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 5 Wann die Sachbezugsfreigrenze für Gutscheine gilt

Gutscheine und Gutscheinkarten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen, gelten auch weiterhin als Sachbezüge. Dazu gehören sog. Closed-Loop-Karten und Controlled-Loop-Karten. Geldleistungen, auch wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.5 Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die freigestellten Kapitalerträge werden vom Abzugsverpflichteten dem BZSt gemeldet.[1] Somit kann die Finanzverwaltung die erteilten Freistellungsaufträge überprüfen. Das BZSt darf den Sozialleistungsträgern diese Daten mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene zustim...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.3 Ermittlung der Zinsansprüche

Rz. 13 Erstattungsansprüche sind gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 letzter HS mit 4 % zu verzinsen. Dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zu berücksichtigen und es werden nur volle Euro-Beträge verzinst (§ 108 Abs. 2 Satz 3 erster HS i. V. m. § 44 Abs. 3 SGB I). Rz. 14 Neben dem Entstehen eines Leistungsanspruchs (§ 40 Abs. 1 SGB I) setzt ein Anspruch auf Verzinsung von Geldleistu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.1 Anspruch auf Verzinsung für nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen besteht ausschließlich für die in § 108 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgeführten Leistungsträger. Dies sind im Einzelnen die Träger der Eingliederungshilfe (§§ 12, 28a Abs. 2 SGB I), Sozialhilfe (§§ 12, 28 SGB I), Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen (§§ 12, 24 SGB I), Soldatenent...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2 Verzinsung von Erstattungsansprüchen

Rz. 5 Leistungsträger haben Ansprüche auf Geldleistungen nach § 44 Abs. 1 SGB I bis zum Ablauf des Kalendermonats vor Beginn der laufenden Zahlung mit 4 % zu verzinsen; anspruchsberechtigt ist der jeweilige Leistungsberechtigte. Die Verzinsung nach § 44 SGB I hat von Amts wegen zu erfolgen, weil der Antrag des Leistungsberechtigten auf die Bewilligung einer Sozialleistung de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.2 Verzinsungszeiträume

Rz. 8 Nach § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 besteht ein Anspruch auf Verzinsung für die Dauer des Erstattungszeitraums (1. Verzinsungszeitraum gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und für den Zeitraum nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der vollständige, den gesamten Erstattungszeitraum umfassende Erstattungsantrag beim zuständigen erstattungspflicht...mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 als § 108 Satz 1 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb seitdem inhaltlich unverändert. Abs. 2 wurde dem § 108 mit Wirkung zum 1.8.1996 durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) angefügt. Der Kreis der in Abs. 2 genannte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.1 Erstattung von Sach- und Dienstleistungen

Rz. 3 Die Leistungskataloge der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs (vgl. SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XI, SGB XII, SGB XIV sowie die in § 68 SGB I genannten Gesetze) sehen neben Geldleistungen auch die Bewilligung von Sach- und Dienstleistungen vor. Abs. 1 bestimmt, dass Sach- und Dienstleistungen in Geld zu erstatten sind. Ein Erstattung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5 Konkurrenzen im Zusammenhang mit einer Aufrechnung

Rz. 35 Sozialleistungen können in Konkurrenz zu anderen Ansprüchen treten, die Einfluss auf die Aufrechnungslage und die Aufrechnungserklärung haben und zu beachten sind. Im SGB sind für Fälle des Zusammentreffens verschiedener Belastungen keine Regelungen enthalten. Deshalb sind die entsprechenden Vorschriften des BGB und der Insolvenzordnung anwendbar. 2.5.1 Mehrere Aufrechn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.1 Allgemeine Grundlagen

Rz. 22 Abweichend von § 51 Abs. 1 SGB I wird die Möglichkeit zur Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 SGB I aufgrund von unrechtmäßig erbrachten Sozialleistungen (nach § 47 Abs. 2, § 50 SGB X oder vergleichbarer Vorschriften) und Beitragsforderungen (nach § 22 SGB IV, § 250 Abs. 2 SGB V, § 173 SGB VI) erweitert. Demnach kann der Leistungsträger, sofern diese besonderen Tatbestandsm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3.2 Geldleistungen

Rz. 20 Der Umfang der Aufrechnung richtet sich danach, gegen welchen Anspruch des Leistungsempfängers aufgerechnet werden soll. Geht es um eine laufende Geldleistung, so ist eine Aufrechnung innerhalb der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zulässig. Da § 51 Abs. 1 SGB I auf § 54 Abs. 4 SGB I verweist, gelten die Bestimmungen zur Pfändung von laufenden Geldleistungen auch fü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem SGB I mit Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie wurde zuletzt mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. S. 2014) mit Wirkung zum 6.8.2004 geändert. Rz. 2 Die Aufrechnung nach § 51 SGB I ermöglicht es nur Sozialleistungsträgern, ihre Forderungen eigenständig gegen Leistungsberechtigte durch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5.3 Aufrechnung und Pfändung, Abtretung oder Verzicht

Rz. 38 Sofern Pfändung, Abtretung oder Verzicht vor der Aufrechnung erfolgt, muss differenziert werden. Mit dem Verzicht entfällt die Hauptforderung, wodurch auch die Aufrechnungslage wegfällt. Rz. 39 Sind Ansprüche auf Sozialleistungen abgetreten oder verpfändet, steht die Kenntnis davon einer Aufrechnung nicht entgegen, wenn der Gegenanspruch erst später entstanden ist (§ 53...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.2 Nachweis der Hilfebedürftigkeit

Rz. 25 Bei einer Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 ist eine Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen, wie in Abs. 1, nicht erforderlich. Dennoch darf der Leistungsträger auch in diesem Fall nicht unbegrenzt gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen pauschal bis zu deren Hälfte aufrechnen: Im Falle einer Aufrechnung kann der Berechtigte einen Nachweis über seine Hilfebedürftigkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.1 Grundsätze

Rz. 5 Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen (§ 12 SGB I) wegen einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung beantragt, hat der Rehabilitationsträger unabhängig von der Entscheidung über diese Leistung zu prüfen, ob Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind, um die Behinderung und deren Folgen abzuwenden oder zu minimi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 2.3.1 Verantwortlicher Träger

Rz. 13 Zwecks Sicherung des Verwaltungsverfahrens sind die für die Entscheidungen der Rehabilitationsträger maßgeblichen Feststellungen gemäß Abs. 2 zu dokumentieren. Der Teilhabeplan wird damit zu einem standardisierten Verwaltungsverfahren und regulärer Bestandteil der Aktenführung. Durch die Aufzählung der zu dokumentierenden Elemente des Teilhabeplans wird sichergestellt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.2.2 Inhalt der Aufrechnungserklärung

Rz. 15 Wenn die Aufrechnung mittels Verwaltungsaktes erfolgt, muss der Leistungsträger bei seiner Entscheidung darüber eine Ermessensprüfung vornehmen. Er hat zu entscheiden, ob er die Aufrechnung durchführt und wenn ja, in welchem Umfang. Bei seiner Entscheidung hat er insbesondere die Interessen des Berechtigten, seine wirtschaftlichen Verhältnisse sachgemäß zu berücksicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungen an Sozialleistungsträger (§ 45d Abs 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Verwendung der Mitteilungen für Überprüfungen im Sozialbereich ist deutlich erweitert worden. War ursprünglich nur eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der Freistellungsaufträge vorgesehen, sah schon das StSenkG 1998 eine Mitteilung an alle Sozialleistungsträger (iSd §§ 18–29 SGB I) bei Einverständnis der betroff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nachdem das BVerfG in seinem "Zinsurteil" v 27.06.1991, 2 BvR 1493/89 (BVerfG BStBl II 1991, 654) bei der Zinsbesteuerung ein strukturelles und normatives Vollzugsdefizit bemängelt und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 01.01.1993 Vorkehrungen zu treffen, Zinseinkünfte künftig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich zu b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cl) Zahlungen des ArbG an einen Sozialleistungsträger aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 Abs 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis nach § 165 Abs 1 S 2 auch iVm S 3 SGB III vorliegt (§ 3 Nr 2 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 118i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 115 SGB X enthält einen weiteren Fall der Legalzession: Soweit der ArbG den Anspruch des ArbN auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des ArbN gegen den ArbG auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über (§ 115 Abs 1 SGB X). Zu weiteren ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Progressionsvorbehalt

Rn. 2078 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zeitlich synchron (s Art 3 Nr 2, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetz (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) sieht § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst i EStG vor, das nach § 3 Nr 60 EStG nF steuerfreie Anpassungsgeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 144 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht. Sie ermöglichte vielmehr die Gleichbehandlung mit den anderen in § 3 Nr 2 EStG genannten Sozialleistungen. Es wäre aber umgekehrt verfassungsrechtlich bedenklich, die in § 3 Nr 2b EStG aF genannten Leistungen nicht steuerfrei zu stellen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Leistungen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (vom 17.07.2017, BGBl I 2017, 2443)

Rn. 906 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Rechtsentwicklung s Rn 900a. Rn. 907 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Grundsatz: Das Gesetz sieht die pauschale Aufhebung aller strafgerichtlichen Urteile, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in der BRD (§ 175, 175a StGB aF), in der DDR (§ 151 StGB aF) und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die durch das Hinterbliebenenrenten-Neuordnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr