Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1C Strategieanbindung der... / 1.1 Strategische Vorausschau auf sozio-ökologische Entwicklungen

Rz. 1 Grundlage für die Strategiearbeit eines Unternehmens ist i. A. ein fundiertes Verständnis über die externen und internen Rahmenbedingungen, in denen Strategien und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt werden. Speziell für die Strategieanbindung der ESRS beinhaltet dieser Strategiekontext die wesentlichen sozio-ökologischen Entwicklungen im Umfeld des Unternehmens,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 10.2 Evaluation der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen

Die Überprüfung der Durchführung und Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen ist ein wichtiger Punkt im Controlling. Halten Sie die Umsetzung abgeleiteter Maßnahmen nach, um langfristig den Erfolg der Mitarbeiterbefragung zu sichern. Im Rahmen eines derartigen Controlling-Prozesses ist wichtig, dass ein Maßnahmenplan bei vorgeschrittener Umsetzung noch modifiziert oder weiteren...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Mitarbeiterbefragungen konz... / 5.2 Rolle des Betriebsrats

Wenn Sie eine anonyme Mitarbeiterbefragung durchführen, unterliegt diese selbst grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), da es sich bei diesen Fragebögen nicht um einen Personalfragebogen im Sinne des BetrVG handelt. Der Betriebsrat kann insofern kein unmittelbares Mitbestimmungsrecht geltend machen. Es besteht allerding...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fluktuation und Retention m... / 3.2 Betriebliche Faktoren und Ansatzpunkte

Zu den betrieblichen Faktoren gehören tätigkeitsbezogene Aspekte, der Arbeitsplatz und Aspekte der Gesamtorganisation. Dabei kommt der Tätigkeit selbst sowie den direkten Umgebungsfaktoren regelmäßig höhere Relevanz zu. In der (Beratungs-)Praxis wird oft auf relationale Aspekte, insbesondere die Führung, fokussiert. Dass dieser Faktor eine Rolle spielt, ist unbenommen. Es ist...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.3 Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 114 Die in Posten Nr. 6b enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung bedürfen eines gesonderten Ausweises durch einen "Davon"-Vermerk, sofern sich diese Angabe nicht dem Anhang entnehmen lässt. Praxis-Beispiel Zu den Aufwendungen für Altersversorgung zählen Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch (sofern diese nicht erfolgsneutral zulasten der Pensionsrückstellun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 312a Arbei... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 19 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderer Auftraggeber von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher schon systemgerecht in § 312 Abs. 3 eingeordnet worden. Ohne die Sonderv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Progressionsvorbehalt bei d... / 6 Nachweispflichten

Der Steuerpflichtige hat in seiner Steuererklärung Angaben über den Bezug steuerfreier Leistungen i. S. d. § 32b EStG zu machen. Die Träger der Sozialleistungen sind gesetzlich verpflichtet, den Empfängern der Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.[1] Für die Bescheinigung des Insolvenzgeldes ist die Bundesagentur für...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Die Hinwirkungspflicht sowie die Pflicht zur frühzeitigen Bedarfserkennung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 begründen ein subjektives Recht des Leistungsberechtigten, da es sich um individualisierte Amts- und Beratungspflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Progressionsvorbehalt bei d... / 4 Rückwirkender Wegfall von Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

Durch lange Bearbeitungszeiten kann es dazu kommen, dass eine Rente rückwirkend bewilligt wird. Als Folge davon entfallen z. B. der Anspruch auf Krankengeld bzw. Leistungen nach SGB II rückwirkend ganz oder teilweise. Die Erfüllungsfiktion gilt auch dann, wenn die Sozialleistungen nach dem SGB II ggf. zu Unrecht gewährt worden sein sollten.[1] Die Sozialversicherungsträger m...mehr

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Sauer, SGB IX § 152 Festste... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung s...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.1 Umsetzung von Rechtsprechung

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den Sachverhalt nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, bei dem das Recht unrichtig angewandt worden ist und dadurch im Einzelfall Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht in der richtigen Höhe erbracht worden sind. Das SGB X sieht in diesen Fällen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor, auch nachdem der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Regelungen zur Ausstellung von Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 38 stellt sicher, dass nur solche Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in Anspruch genommen werden, die den Qualitätsanforderungen nach § 37 genügen. Als Rehabilitationsdienste und -einrichtungen gelten alle Leistungserbringer, die den Rehabilitanden mit Rehabilitationsleistungen oder Teilhabeleistungen nach dem SGB IX gegen Zahlung eines Honorars bzw. einer Ver...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 2.1 Zahlungsweg

Rz. 3 Für die Zeit bis zum 30.11.2021 galt noch Abs. 1. Danach waren Geldleistungen nach dem SGB III grundsätzlich auf ein Konto des Leistungsberechtigten bei einem Geldinstitut zu überweisen. Dabei durfte (und darf) nach der Logik der EU nicht vorgegeben werden, dass die Geldleistung nur auf ein inländisches Konto überwiesen werden darf. Dem diente die Formulierung in Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt allgemeine Pflichten Dritter zur Auskunftserteilung in Angelegenheiten von Beziehern laufender Leistungen nach dem SGB III oder in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Damit werden Dritte zu bestimmten Auskünften generell verpflichtet, insoweit kommt es auf eine Einzelfallprüfung nicht an. Ziel der Regelung ist die R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Progressionsvorbehalt bei d... / 8 Übersicht der Lohnersatzleistungen

Nachfolgend sind die Lohnersatzleistungen in alphabetischer Form aufgeführt: Anpassungsgelder nach § 3 Nr. 60 EStG; Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Arbeitslosengeld; Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG; Elterngeld (auch der Sockelbetrag)[1] nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem In...mehr

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Sauer, SGB III § 313a Besch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Die Regelung ist nicht als Kann-Vorschrift konzipiert und gewährleistet damit die verpflichtende elektronische Bescheinigung. Rz. 7 Eine elektronische Bescheinigung darf ausschließlich an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Meldungen sind durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter A...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.1 Voraussetzungen für die vorläufige Zahlungseinstellung

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Praktikabilität des Leistungsrechts und einer Beschleunigung des Leistungsverfahrens. Sie stellt eine schon früher ständig geübte Praxis auf eine rechtliche Grundlage. Seit jeher haben die Agenturen für Arbeit bei begründeten Zweifeln daran, dass die Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, die Leistungszahlungen vorläufig eingestellt und den Leistun...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 18 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher systemgerecht in § 312 eingeordnet worden (Abs. 1 Satz 3). Ohne die Son...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Sozialleistungen.

1. Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sozialleistungen.

Rn 1 Als Sozialleistungen iSd Vorschrift sind anerkannt worden Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Blindengeld Grundrente § 31 BVG Schwerbeschädigtenzulage § 31 BVG Pflegezulage § 35 BVG Kleiderzulagen und Wäschezuschuss §§ 35, 15 BVG Sonstige Zulagen nach §§ 14, 31 V, 35 BVG Orthopädische Mittel, Badekuren §§ 11, 13, 16 ff, 18 BVG Berufsschadensausgleichsrenten § 30 BVG Ausgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1.

Rn 12 Als subsidiäre Sozialleistungen kommen Arbeitslosengeld II, Bafög, soweit es nicht subsidiär gewährt wird, Sozialhilfe und UVG-Leistungen in Betracht. Diese sind als subsidiäre Leistungen nicht bedarfsdeckend anzurechnen. Ob Sozialleistungen mangels Forderungsüberganges nach §§ 94 SGB XII und 33 SGB II generell als Einkommen anzurechnen sind oder nur dann, wenn die Ina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 6

Auf einen Blick Wird ein Kind mit Behinderung nach dem Tod des Elternteils gesetzlicher Miterbe, da kein Testament errichtet wurde, oder wird das Kind später bedürftig, kann das ererbte Vermögen seine Sozialleistungen gefährden. Eine nachträgliche "Reparatur" dieses Zustands ist durch das Testament des längerlebenden Elternteils möglich. Der Gestaltungsvorschlag kombiniert e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Anspruchs.

Rn 2 Der Schenker muss außerstande sein, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zusätzlich die ihn gem §§ 1360 ff, 1569 ff, 1601 ff, 1615l oder §§ 5, 12, 16 LPartG treffenden Unterhaltspflichten zu erfüllen; rein vertragliche Pflichten bleiben außer Betracht. Das Schenkungsrecht knüpft damit an das Unterhaltsrecht an: Für den Unterhaltsbedarf des Schenkers, seine Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 3 Die Ermächtigung umfasst alle Dienst- und Arbeitsverträge, aber auch Werkverträge. Auf die Art der Tätigkeit (selbstständig oder unselbstständig) kommt es nicht an. Die Tätigkeit eines Handelsvertreters fällt sowohl unter § 112 als auch unter § 113 (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]). Lehrverträge sind keine Dienst- oder Arbeitsverträge iSd Vorschrift, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rente wegen Körperbehinderung.

Rn 9 Gem § 1610a wird gesetzlich vermutet, dass ein Behinderter die wegen der Behinderung empfangenen Sozialleistungen auch tatsächlich für den mit der Behinderung verbundenen Mehrbedarf benötigt. Dafür spricht eine Vermutung, so dass der Unterhaltsverpflichtete darlegen und beweisen muss, dass diese Rente Einkommensfunktion hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Hilfen/Untervermietung/Verringerung der Leistungsfähigkeit.

Rn 20a Dem Mieter obliegt es nicht, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten, er ist aber gehalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen (KG GE 07, 907; ZMR 82, 318 [KG Berlin 28.05.1981 - 8 W RE-Miet 4712/81]; s.a. LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10). Bsp: Verdopplung der Miete ist mit Blick auf § 22 SGB II ggf keine Härte (KG GE 07, 907). Hat der Mieter nach Zahlung der erhöhte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vermögen.

Rn 14 Das minderjährige Kind muss die Vermögenserträge, also Zinsen, Dividenden usw bedarfsdeckend einsetzen, braucht aber den Vermögensstamm nicht zu verwerten. Demggü muss ein volljähriges Kind auch den Vermögensstamm für seinen Bedarf einsetzen, soweit dies nicht im Einzelfall grob unbillig ist (BGH FamRZ 86, 48). Der Vermögensstamm ist auch dann einzusetzen, wenn er auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Antragsberechtigung.

Rn 2 Zur Stellung des nach § 51 I zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Antrags (s § 51 Rn 3f) sind die Ehegatten, im Falle ihres Ablebens ihre Hinterbliebenen (BGH FamRZ 23, 358 Rz 12) sowie die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger berechtigt (§ 52 I iVm § 226 I FamFG). Ein Ehegatte kann den Antrag auch noch nach dem Tod des anderen Ehegatten stellen (s Rn 16f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. 2Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das K...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 1. Problem

In der Praxis ergibt sich immer wieder folgendes Problem: Ehegatten haben u.a. einen gemeinsamen Abkömmling, der aufgrund einer Behinderung dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen ist. Der erste Ehegatte verstirbt, ohne eine (geeignete) Verfügung von Todes wegen errichtet zu haben. In der Folge wird der Abkömmling mit Behinderung Miterbe nach dem Erstverstorbenen. Gleiches...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Grds haftet jeder Erbe auch nach der Nachlassteilung gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit seinem Eigenvermögen einschl seines Anteils am Nachlass (BGH NJW 98, 682 [BGH 15.10.1997 - IV ZR 327/96]). Nach § 2060 haftet der einzelne Miterbe für eine Nachlassverbindlichkeit aber nur mit dem Betrag, der dem Wert seines Anteils am Nachlass entspricht (sog ideeller Erbteil)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abtretbarkeit, Erlöschen.

Rn 16 Die – allein durch § 852 II ZPO (BGH NJW 07, 60) – eingeschränkte Pfändbarkeit des Anspruchs macht ihn nicht zu einem höchstpersönlichen (BGH NJW 95, 323 [BGH 09.11.1994 - IV ZR 66/94]). Rn 17 Weder § 400 noch § 399 Alt 1 stehen einer Abtretung iRd Zwecksetzung des Anspruchs entgegen (MüKo/Koch Rz 17). Deshalb ist die Abtretung des Anspruchs, auch an andere als die in I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1797 BGB – Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson.

Gesetzestext (1) Lebt der Mündel für längere Zeit bei der Pflegeperson, ist diese berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und den Vormund insoweit zu vertreten. § 1629 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. (2) Absatz 1 ist auf die Person gemäß § 1796 Absatz 3 entsprechend anzuwenden. (3) Der Vormund kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 durch E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Böswilliges Unterlassen.

Rn 19 Böswillig unterlassen iSv 2 (entspr § 11 Nr 2 KSchG, BAG NZA 17, 988; NJW 04, 316 [BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02]) wird Zwischenverdienst, wenn der ArbN zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, oder vorsätzlich verhindert, dass ihm zumutbare Arbeiten angeboten werden (BAG NZA 24, 408 [BAG 24.01.2024 - 5 AZR 331/22]; 21, 938; 20, 1113). Der ArbN muss Arbeitslosigkeit gem § 2 ...mehr