Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / III. Pfändung von Sozialleistungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 116 Sachverhalt wie oben Rdn 103. Das Vermögensverzeichnis enthält einen Hinweis darauf, dass dem Schuldner Herrn Schusselig Sozialleistungen zustehen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 117 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 2. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 585 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[913] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 119 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 116 Sachverhalt wie oben Rdn 103. Das Vermögensverzeichnis enthält einen Hinweis darauf, dass dem Schuldner Herrn Schusselig Sozialleistungen zustehen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Einmalige Sozialgeldleistungen

Rz. 118 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der Pfändung von einmaligen Sozialleistungen ausführliche Darlegungen zur Billigkeit der Pfändung vorzunehmen. Hierbei sind vom Gläubiger, soweit möglich, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die Art des beizutreibenden Anspruchs und vor allem die Zweckbestimmung der Geldleistung darzulegen. Bei Letztere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rentenansprüche

Rz. 122 Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13.6.1994 ist auch die Pfändung von künftigen Rentenansprüchen möglich. In § 54 Abs. 4 SGB I ist festgelegt, dass Ansprüche auf laufende Sozialgeldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Abgeschafft wurden die Billigkeitsprüfung, die Prüfung, ob der Schuldner durch die Pfänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Pfändungsschutz

Rz. 121 Zu beachten ist, dass bei Zahlung von Sozialgeldleistungen auf das Konto des Schuldners der bisherige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten ist. Arbeitseinkommen wie Sozialleistungen sind dann nach der Überweisung auf ein Konto – wie andere Einkünfte – nur noch dann geschützt, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto i.S.d. § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 118 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis Verwaltungsgericht Hannover Leonhardtstraße 15 30175 Hannover per beA Klage und Eilantrag der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: ____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 15. Auskunftsverlangen

Rz. 293 Der Schuldner muss gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[462] Außerdem hat der Schuldner, wenn das verlangt wird, Belege vorzulegen, insbeso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Zwangsvollstreckung / X. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 197 Mandant M war bis 2019 mit einer Malerfirma selbstständig, die er aufgrund schlechter Auftragslage und Zahlungsmoral seiner Kunden aufgeben musste. Die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer hat M bezahlt. M lebt seit Aufgabe seines Geschäftsbetriebes im Wesentlichen von Sozialleistungen und geht einer Tätigkeit nach, für die er monatlich ein Nettoentgelt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[381] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 381 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[616] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / j) Auskunftsverlangen

Rz. 195 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts nicht überflüssig ist;[314] dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[315] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Verdienstab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / g) Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Direktversicherung

Rz. 229 Gegenstand der Insolvenzmasse sind insbesondere die Rückkaufswerte und sonstigen Ansprüche aus Versicherungsverträgen über Lebensversicherungen und ggf. Altersvorsorgeleistungen. Die Pfändbarkeit und damit die Massezugehörigkeit dieser Verträge richtet sich vor allem nach § 851 ZPO. Unproblematisch können Verträge, die ausschließlich auf eine Kapitalabfindung gerichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 122 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[467] Kündigungsmodalitäten [468] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Asylrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Asylrecht ist ein Sonderregime des Migrationsrechts. Es regelt das Verfahren und die materiellen Voraussetzungen für den Schutzstatus von Menschen, die aufgrund der Bedingungen und Gefahren in ihrem Herkunftsstaat in Deutschland Schutz suchen. Während das Aufenthaltsrecht in seinen Voraussetzungen für die Erteilung oder Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Wesen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Klage und Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG Verwaltungsgericht Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 32 14469 Potsdam per beA Klage und einstweiliger Rechtsschutz der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / (2) Novierende Vereinbarung

Rz. 574 Allerdings steht es Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichem Unterhaltsanspruch unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung). Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werden,[90...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.4: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots Verwaltungsgericht Karlsruhe Nördliche Hildapromenade 1 76133 Karlsruhe per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / IV. Muster: Klage gegen Ausweisungsverfügung

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Klage gegen Ausweisungsverfügung Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen das Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.4 Beschäftigungsverbot und Vergütung

Rz. 48 Das Fortbestehen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus der EU-rechtlichen Definition des Schutzzweckes und der Vermeidung einer Diskriminierung. Die bezahlte Freistellung während des Beschäftigungsverbotes entspricht grundsätzlichen EU-Regelungen. Die Europäische Sozialpolitik nimmt eine Aufteilung in Arbeitsrecht und Sozialrecht nicht vor; vielmehr wird der Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
SV-Meldeportal / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z. B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Bemessungskriterien des... / F. Haftungsrisiko

Rz. 41 Auch ist nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG ein besonderes Haftungsrisiko gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine eigenständige Gebühr im Sinne einer Haftungsgebühr.[40] Nur das in Einzelfällen höhere Risiko, das unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs zu ermitteln ist, kann zu einer höheren Gebühr führen. Das generelle Haftungsrisiko hat k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Bemessungskriterien des... / D. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 21 Bedeutung für Auftraggeber Bei der Bemessung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit abzustellen. Es handelt sich also um ein subjektives Kriterium. Maßgeblich ist hierbei abzustellen aufmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Eilverfahren / B. Verfahrensgebühr

Rz. 14 Verfahrensgebühr – Höhe Die Verfahrensgebühr im Eilverfahren ist nach Nr. 3102 VV RVG zu bemessen. Die Höhe der Verfahrensgebühr führt jedoch nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten. Für eine pauschaliert reduzierte Verfahrensgebühr gibt es keinen Raum. Das RVG sieht die Bemessung der Gebühr nach § 14 RVG im Einzelfall vor. Eine Reduzierung kann dann in Frage kommen, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Bemessungskriterien des... / E. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 32 Auch sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen. Auszugehen ist dabei von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der durchschnittlichen Bevölkerung, welche mit denen des Auftraggebers zu vergleichen sind. Rz. 33 Das durchschnittliche Einkommen je Arbeitnehmer hat sich in den letzten Jahren stetig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 2. Beendigung der Angelegenheit

Rz. 27 Auch wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit beendet ist, wird die Vergütung fällig. Der Begriff der Angelegenheit ist im RVG nicht legal definiert. Die kostenrechtliche Angelegenheit kann, aber muss sich nicht mit dem prozessrechtlichen Begriff des (Verfahrens-) Gegenstandes decken. Die Angelegenheit definiert den im Einzelfall vorliegenden Rahmen der konkreten Inter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Untätigkeitsklage / B. Verfahrensgebühr

Rz. 4 Auch bei einer Untätigkeitsklage findet grundsätzlich der Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG mit 65,00 bis 719,00 EUR Anwendung. Rz. 5 Bemessungskriterien Auch hier ist die billige Gebühr anhand der Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen. Das RVG sieht eine Pauschalierung von Gebühren nicht vor. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des § 14 RVG orientiert sich am ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfreie Verfahren

Rz. 23 Allgemeines Bei der Mehrzahl der sozialgerichtlichen Streitverfahren handelt es sich unter den Voraussetzungen des § 183 SGG um gerichtskostenfreie Verfahren. Paradigmatisch für sozialgerichtliche Streitverfahren ist daher eine Klage des Sozialhilfebeziehers gegen die zuständige Behörde auf Gewährung der beantragten Sozialleistung. Die Gründe der Kostenfreiheit liegen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflichten / 3.2 Erbringung von Sozialleistungen

Darüber hinaus bestehen nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB X Auskunftspflichten wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen. Die Auskunftspflicht erfasst Art, Umfang, Beginn und Ende der Beschäftigung, Beschäftigungsort und Höhe des Arbeitsentgelts, soweit diese für die Gewährung und Berechnung der Sozialleistung notwendig sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflichten / 1.2.1 Mitwirkungspflicht der Empfänger von Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt, hat bestimmte Mitwirkungspflichten, die in den §§ 60 bis 67 SGB I näher umschrieben sind. Dazu gehört u. a. die Erteilung von Auskünften über alle für eine Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen. Auf Verlangen kann der zuständige Leistungsträger ein persönliches Erscheinen zu einem Gespräch anordnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflichten / 3 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Stelle für die Sozialversicherungsbeiträge oder dem prüfberechtigten Träger der Sozialversicherung Auskunft wegen der Erbringung von Sozialleistungen und der Entrichtung von Beiträgen zu erteilen. Auskünfte auf Fragen, deren Beantwortung dem Arbeitgeber selbst oder einer ihm nahe stehenden Person die G...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 104 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift sieht eine Haftungserweiterung vor. Gemäß §§ 45 ff. i. V. m. § 50 SGB X hat der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Erstattung der erbrachten Leistungen, wenn Sozialleistungen zu Unrecht bewilligt und erbracht wurden. Dieser Anspruch besteht jedoch nur gegenüber dem Leistungsempfänger, nicht aber gegenüber einem Dritten, der die Leistungen durch vorsätz...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 54 Beteilig... / 2.1 Ausgangslage, Zuständigkeiten

Rz. 7 Die Vorschrift ist zunächst eine Maßgaberegelung zur Umsetzung der im SGB IX angelegten Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger. Bei der Prüfung der Sicherung der Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Bundesagentur für Arbeit in gebotenen Fällen sowohl schon bei der Einleitung als auch der Ausführung und nach d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Auszahlungszeitpunkt des Elterngeldes

Rz. 3 Hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts sieht § 6 vor, dass Elterngeld im Laufe des Lebensmonats gezahlt wird, für den es bestimmt ist. Dies dient dem Zweck der Verwaltungsvereinfachung. Denn eine Verpflichtung der zuständigen Behörden zur Auszahlung des Elterngeldes bereits zu Beginn der Lebensmonate würde vor dem Hintergrund des jeweils durch den Tag der Geburt indivi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Aufteilung des Arbeitslohns zwischen In- und Ausland

Rz. 260 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tätigkeitsvergütungen iSd Art 15 Abs 1 OECD-MA – kurz "Arbeitslohn" – werden der anteiligen Besteuerung durch die beteiligten Vertragsstaaten zugeordnet (vgl BMF vom 12.12.2023, Rz 223 ff, BStBl 2023 I, 2179, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Auf den Ort und den Zeitpunkt des Zuflusses kommt es nicht an. Dazu werden die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Beschäftigte einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Einkünfte eines Diplomaten oder Berufskonsulatsbeamten sind nach dem WÜD/WÜK idR im Tätigkeitsstaat steuerfrei (zu den Ausnahmen > Rz 3). Zur Behandlung von Versorgungsbezügen > Rz 32. Rz. 31 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im > Inland sind die Dienstbezüge bei diesen Auslandsbediensteten steuerfrei, soweit sie den > Arbeitslohn, der bei einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.13.2 Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, BAFöG, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag)

Die Beantragung reiner Sozialleistungen stellt keine Annexberatung dar, weil kein sachlicher Zusammenhang zwischen der Hauptleistung, der steuerlichen Beratung, und der Nebenleistung, der Beantragung der Sozialleistungen, besteht. Auch die zur Erlangung der Sozialleistung erforderlichen steuerlichen Angaben (Einkommen, Einkünfte etc.) führen nicht dazu, dass ein ausreichende...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verhältnis zu (anderen) Sozialleistungen

Tz. 9 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist die Energiepreispauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen, § 122 EStG. Somit soll die mit der Zahlung der Pauschale intendierte Wirkung nicht durch anderweitige Kürzungen von Sozialleistungen konterkariert werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Erscheinungsformen

Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten.[2] Zum einen betrifft das die Beschäftigung von Arbeitne...mehr