Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 41 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.3.2024, SN_2024_0357 Ho – Übermittlung der Kontaktdaten von Einzelvormündern an eine Koordinierungsstelle, JAmt 2024, 527; DIJuF-Rechtsgutachten v. 10.6.2024, SN_2024_0132 Bd Zulässigkeit der Datenerhebung-/weitergabe zwischen Sachgebieten im Jugendamt und Datenübermittlung an Träger der freien Jugendhilfe, JAmt 2024, 591; DIJuF-Rechtsgutacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen

Zusammenfassung Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti...mehr

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Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug.mehr

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Sozialleistungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutzgesetz (MuSchG)...mehr

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Sozialleistungen / 2.6 Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig, jedoch ab 1.1.2025 nur noch im Veranlagungsverfahren. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.7 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs

Die Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen sowie die vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Elektrohybridfahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn sind steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.8 Fahrradüberlassung

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an den Arbeitnehmer als zusätzliche Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn ist steuerfrei, unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.3 Jobtickets

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Sachbezug eine Monatsfahrkarte (sog. Jobticket) zur Verfügung stellen. Auch das Deutschlandticket fällt unter diese Regelung, unabhängig davon, ob und wie oft es für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Dieser Sachbezug ist steuerfreier Arbeitslohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie generell von Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (auch z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder in der Elternzeit – ohne Verpflichtung, sie tatsächlich für Fahrten zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / Zusammenfassung

Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 5 Wann die Sachbezugsfreigrenze für Gutscheine gilt

Gutscheine und Gutscheinkarten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen, gelten auch weiterhin als Sachbezüge. Dazu gehören sog. Closed-Loop-Karten und Controlled-Loop-Karten. Geldleistungen, auch wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Sauer, SGB IX § 78 Assisten... / 2.5 Assistenzleistungen an ehrenamtlich Tätige (Abs. 5)

Rz. 16 Der Gesetzgeber hat sich bei Abs. 5 von der Absicht leiten lassen, das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen dadurch in besonderer Weise zu würdigen, dass in Bedarfsfällen Sozialleistungen in angemessenem Umfang zu den Unterstützung bereitgestellt werden. Nach Abs. 5 Satz 1 sind leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, angemessene Au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 82 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Hilfen zur Förderung der Verständigung nach § 82 dienen dazu, den Kontakt mit der Umwelt für hör- und sprachbehinderte Menschen zu erleichtern. Die Vorschrift entspricht weitgehend § 57 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Damit sind auch weiterhin Leistungen zur Erhaltung der Kommunikationsfähigkeit möglich. Dies umfasst sowohl Leistungen für hörbeh...mehr

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Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 2.4 Arbeitsförderungsgeld

Rz. 9 Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Beschäftigung in einer WfbM (Abs. 1 Nr. 1) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (Abs. 1 Nr. 2) erhalten, haben nach Abs. 3 Anspruch auf Arbeitsförderungsgeld als ergänzende Leistung. Das Arbeitsförderungsgeld wird nach § 59 berechnet. Das Arbeitsförderungsgeld beträgt gemäß § 59 Abs. 1 Satz 2 monatlich 52,00 EUR für jeden im...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Sauer, SGB IX § 59 Arbeitsf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Das Arbeitsförderungsgeld ist an die Werkstätten zu zahlen, die Werkstätten haben hierauf einen Rechtsanspruch gegenüber dem Träger der Sozialhilfe. Die Zahlung des Arbeitsförderungsgeldes ist nicht Teil der Vergütungsvereinbarung zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Werkstatt. Die Zahlung erfolgt vielmehr zusätzlich zu den Vergütungen nach § 41 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.4 Gewährung einer laufenden Geldleistung

Rz. 27 Abs. 1 umfasst auch die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen. Der Gesetzgeber hat mit der Modifizierung durch das KiföG nunmehr klargestellt, dass der Anspruch auf das Kindertagespflegegeld der Kindertagespflegeperson zusteht (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Ein Anspruch auf Leistungen entsteht nur, wenn tatsächlich ein Kind im Rahmen d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 2 Tarifverträge

Da zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen, entfalten in der Konsequenz auch die im Entleiherbetrieb geltenden Tarifverträge für die Leiharbeitnehmer grundsätzlich keine Wirkung. Allerdings haben Leiharbeitnehmer gemäß § 8 AÜG Anspruch auf Beschäftigung zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie die Arbeitnehmer des Beschäft...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Angemessenheit der Vergütung, Sonderzuwendungen, Altersversorgung

Rz. 95 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Selbst wenn ein Dienstverhältnis zwischen den Ehegatten steuerlich anerkannt wird (> Rz 90), sind die Vergütungen nur insoweit > Arbeitslohn und als > Betriebsausgaben abziehbar, als sie angemessen sind. Angemessen iS einer Obergrenze ist idR der Betrag, den die Beteiligten selbst als angemessen ansehen, es sei denn, dass er willkürlich – dh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Anspruch auf Arbeitslohn

Rz. 50 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu, denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine nichteheliche – eheähnliche – Lebensgemeinschaft (LG) ist eine LG zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere LG gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschafts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 33 enthält den gesetzlichen Auftrag an die Agenturen für Arbeit zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Berufsorientierung durchzuführen. Hierzu hat sie umfassend Auskunft und Rat zu Fragen der Berufswahl, über Berufe und deren Anforderu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.1 Pflegeperson

Rz. 44 Die Pflegeperson hingegen ist nicht personensorgeberechtigt. Die Personensorge steht Pflegepersonen regelmäßig jedenfalls bei Begründung des Pflegeverhältnisses zunächst nicht zu (vgl. stellv. VG München, Urteil v. 17.4.2024, M 18 K 19.4818, Rz. 38). Der Begriff der Pflegeeltern ist gesetzlich nicht definiert. Der Pflegeperson steht aus eigenem Recht kein klagbarer An...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.2 Antragsrecht

Rz. 8 Das Recht, Sozialleistungen zu beantragen und solche entgegenzunehmen, steht dem Jugendlichen gemäß § 36 SGB I von der Vollendung des 15. Lebensjahres an zu. Das Antragsrecht hat nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung; es ist bei zahlreichen sozialrechtlichen Ansprüchen materielle Voraussetzung. Dies gilt auch für die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, soweit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 131 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.4 Sonstige Meinungsverschiedenheiten – alltägliche Erziehung nach Satz 2

Rz. 63 In Satz 2 sind sonstige Meinungsverschiedenheiten genannt, die es den Beteiligten zur Aufgabe machen, das Jugendamt einzuschalten. Erfasst werden dabei im Wesentlichen jene Befugnisse, die für die alltägliche und übliche Erziehung notwendig sind, z. B. bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Sozialleistungen für das Kind o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.5 Konkurrenzen; § 10

Rz. 6a Nach der Grundregel der Anspruchskonkurrenz nach § 10 Abs. 1 sind Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe vorrangig. Von § 10 Abs. 1 abweichend gilt für seelisch behinderte junge Menschen i. S. d. § 35a hingegen der Vorrang der Leistungen der Jugendhilfe (§ 10 Abs. 4 Satz 1). Abweichend von § 10 Abs. 4 Satz 1 gehen jedo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung des Mietvertrags / 1.2 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Ist der Vermieter durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zum Vertragsschluss bestimmt worden, so können die Anfechtungsvoraussetzungen nach § 123 Abs. 1 BGB vorliegen. Wichtig Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Vermieter über verkehrswesentliche Eigenschaften des Mieters getäuscht worden ist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5 Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB nach Abs. 3

Rz. 42 Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) ist mit Wirkung zum 10.6.2021 die ursprünglich in § 38 enthaltene Regelung über die Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in (den frei gewordenen) Abs. 3 überführt worden....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.3 Konkurrenzen und Zweckindentität; § 10

Rz. 15 Nach der Grundregel der Anspruchskonkurrenz nach § 10 Abs. 1 sind Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe vorrangig. Zu den gegenüber der Jugendhilfe vorrangigen Leistungen gehören u. a. auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in seiner noch bis zum 31.12.2023 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.2 Sachlicher Umfang des Entscheidungs- und Vertretungsrechts

Rz. 50 Die gesetzliche Vermutung bewirkt kein selbständiges (Teil-)Sorgerecht der Pflege- und Erziehungspersonen. Vielmehr bleibt das Sorgerecht der Personensorgeberechtigten unberührt (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 21.6.2001, 5 C 6/00). Die Rechtsstellung der Pflege- und Erziehungspersonen ist stets davon abgeleitet. Inhalt und sachliche Grenzen der Vertretungsbefugnis sind i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.4 Antragserfordernis

Rz. 6 Die wissenschaftlich geführte Diskussion, ob Leistungen durch das Jugendamt und damit auch die Leistungen der Eingliederungshilfe auf Antrag oder antragslos gewährt werden, führt in der praktischen Ausgestaltung i. d. R. nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen (vgl. zum Diskussionsstand gut aufbereitet auch bei v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.2 Normzweck

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.9 Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG) nach Abs. 6 Satz 1 und Satz 2

Rz. 120 Nach Einführung des steuerrechtlichen Familienleistungsausgleiches i. S. d. § 31 EStG, der an die Stelle des früheren Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz getreten ist, regelte der Gesetzgeber die Anrechnung von Kindergeld in § 39 Abs. 6. Mit der Neuregelung stellt das Kindergeld nun keine Sozialleistung mehr dar, sondern eine Steuervergünstigung (zutreffend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Ergänzung von Straftatbeständen

Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe können Arbeitgeber bestraft werden, die der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwarzarbeit / 1 Einführung

Schwarzarbeit i. S. d. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, als Steuerpflichtiger ...mehr