Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schwarzarbeit / 2 Prüfungen

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen u. a. nach § 2 SchwarzArbG die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers[1], im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen den Missbrauch von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III sowie dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG), ob die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach SGB... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Maßnahmen, die den in § 60 Abs. 1 BetrVG Genannten dienen

Rz. 10 Die Regelung in § 70 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gewährt der JAV ein allgemeines Initiativrecht. Danach kann sie beim BR alle Maßnahmen beantragen, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen. Beispiele für derartige Maßnahmen: Fragen der Arbeitszeit der Jugendlichen und Auszubildenden Fragen besonderer Sozialleistungen für Jugendliche und Auszubildende (z.B. Ei... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.7 Leistungsmissbrauch

Es wird auch geprüft, ob angetroffene Personen oder zum Schein Beschäftigte Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB III zu Unrecht erhalten haben. Hauptsächlich handelt es sich um Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld[1] . In diesem Zusammenhang wird kontrolliert, ob der Arbeitgeber Arbeits- und Verdienstbescheinigungen für die Sozialleistungsbehörden korrekt ausgestel... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.2 Arbeitnehmer verstößt gegen eine Rechtsvorschrift

Arbeitnehmer riskieren im Einzelfall ein Bußgeld bis zu 30.000 EUR, wenn diese bei einer Prüfung nicht mitwirken. Betroffen ist der Arbeitnehmer, der eine Auskunft nicht erteilt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sich seiner Personalienfeststellung entzieht oder geforderte Unterlagen nicht vorlegt. In geringfügigen Fällen können Verwarnungsgelder sofort kassiert ... mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Was passiert mit dem angesparten Vermögen, wenn ich in der Anspar- oder Auszahlungsphase in die Grundsicherung rutsche / gepfändet werde o. ä.?

Bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), werden subsidiär gewährt, d.h., sie können nur dann beansprucht werden, wenn und soweit der Lebensunterhalt nicht aus anderen Quellen bestritten werden kann. Danach erhält solche Grundsicherungsleistungen nur, wer sic... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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FF 05/2026, Grenzen der Rec... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Sozialhilfe Trennungs- und Kindesunterhaltsansprüche aus übergegangenem Recht geltend. [2] Nach den zuletzt im Wesentlichen unstreitigen Zahlen war der Antragsgegner für den hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum vom 16.8.2021 bis 30.9.2022 zur Zahlung von Trennungsunterhalt für die frühere Ehefrau des Antragsgegners in ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.8 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen und betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 224 Aufwendungen für soziale Einrichtungen sind entsprechend der nicht abschließenden Aufzählung (R 6.3 Abs. 3 S. 2 EStR 2012) solche für die Betriebskantine einschließlich Essensgeldzuschüssen, für die Freizeitgestaltung, z. B. für Betriebsausflüge, für die Unfallstation und den Betriebsarzt. Aufwendungen für soziale Leistungen sind u. a. solche für Jubiläumsgeschenke, für W... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile mussten nicht kon... mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.1 Gesamtversorgungssysteme

Kennzeichnend für Gesamtversorgungssysteme ist, dass dem Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung in Höhe z. B. eines bestimmten Prozentsatzes seiner letzten Bruttobezüge zugesagt wird. Die daraus resultierende direkte Abhängigkeit der betrieblichen Versorgungsleistungen von der Entwicklung der Sozialversicherung... mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ... mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, sodass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010, B 4 AS ... mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.2 Vorrangige Leistung (Nr. 2)

Rz. 11 Leistungsberechtigte sind nach § 12a Satz 1 verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Hierzu kann sie der Grundleistungsträger auffordern. Nach Nr. 2 haben Widerspruch und Anfechtungsk... mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1, 252a Abs. 1, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbe... mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278 Abs. ... mehr

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Sozialleistungen

Zusammenfassung Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutz... mehr

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Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti... mehr

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Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug. mehr

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Sozialleistungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutzgesetz (MuSchG)... mehr

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Sozialleistungen / 2.8 Fahrradüberlassung

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an den Arbeitnehmer als zusätzliche Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn ist steuerfrei, unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer.[1] mehr

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Sozialleistungen / 2.3 Jobtickets

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Sachbezug eine Monatsfahrkarte (sog. Jobticket) zur Verfügung stellen. Auch das Deutschlandticket fällt unter diese Regelung, unabhängig davon, ob und wie oft es für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Dieser Sachbezug ist steuerfreier Arbeitslohn... mehr

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Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). mehr

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Sozialleistungen / 2.6 Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei.[1] mehr

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Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig, jedoch ab 1.1.2025 nur noch im Veranlagungsverfahren. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. mehr

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Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie generell von Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (auch z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder in der Elternzeit – ohne Verpflichtung, sie tatsächlich für Fahrten zw... mehr

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Sozialleistungen / 2.7 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs

Die Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen sowie die vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Elektrohybridfahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn sind steuerfrei.[1] mehr

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Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit... mehr

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Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp... mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl... mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a... mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / Zusammenfassung

Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § ... mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 5 Wann die Sachbezugsfreigrenze für Gutscheine gilt

Gutscheine und Gutscheinkarten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen, gelten auch weiterhin als Sachbezüge. Dazu gehören sog. Closed-Loop-Karten und Controlled-Loop-Karten. Geldleistungen, auch wenn... mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.5 Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die freigestellten Kapitalerträge werden vom Abzugsverpflichteten dem BZSt gemeldet.[1] Somit kann die Finanzverwaltung die erteilten Freistellungsaufträge überprüfen. Das BZSt darf den Sozialleistungsträgern diese Daten mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene zustim... mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.3 Ermittlung der Zinsansprüche

Rz. 13 Erstattungsansprüche sind gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 letzter HS mit 4 % zu verzinsen. Dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zu berücksichtigen und es werden nur volle Euro-Beträge verzinst (§ 108 Abs. 2 Satz 3 erster HS i. V. m. § 44 Abs. 3 SGB I). Rz. 14 Neben dem Entstehen eines Leistungsanspruchs (§ 40 Abs. 1 SGB I) setzt ein Anspruch auf Verzinsung von Geldleistu... mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.1 Anspruch auf Verzinsung für nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 7 Anspruch auf Verzinsung von Erstattungsansprüchen besteht ausschließlich für die in § 108 Abs. 2 Satz 1 abschließend aufgeführten Leistungsträger. Dies sind im Einzelnen die Träger der Eingliederungshilfe (§§ 12, 28a Abs. 2 SGB I), Sozialhilfe (§§ 12, 28 SGB I), Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leistungen im Einzelfall erbringen (§§ 12, 24 SGB I), Soldatenent... mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2 Verzinsung von Erstattungsansprüchen

Rz. 5 Leistungsträger haben Ansprüche auf Geldleistungen nach § 44 Abs. 1 SGB I bis zum Ablauf des Kalendermonats vor Beginn der laufenden Zahlung mit 4 % zu verzinsen; anspruchsberechtigt ist der jeweilige Leistungsberechtigte. Die Verzinsung nach § 44 SGB I hat von Amts wegen zu erfolgen, weil der Antrag des Leistungsberechtigten auf die Bewilligung einer Sozialleistung de... mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.2.2 Verzinsungszeiträume

Rz. 8 Nach § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 besteht ein Anspruch auf Verzinsung für die Dauer des Erstattungszeitraums (1. Verzinsungszeitraum gemäß § 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) und für den Zeitraum nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der vollständige, den gesamten Erstattungszeitraum umfassende Erstattungsantrag beim zuständigen erstattungspflicht... mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die... mehr

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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 der Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 als § 108 Satz 1 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb seitdem inhaltlich unverändert. Abs. 2 wurde dem § 108 mit Wirkung zum 1.8.1996 durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) angefügt. Der Kreis der in Abs. 2 genannte... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 108 Erstatt... / 2.1 Erstattung von Sach- und Dienstleistungen

Rz. 3 Die Leistungskataloge der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs (vgl. SGB II, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB IX, SGB XI, SGB XII, SGB XIV sowie die in § 68 SGB I genannten Gesetze) sehen neben Geldleistungen auch die Bewilligung von Sach- und Dienstleistungen vor. Abs. 1 bestimmt, dass Sach- und Dienstleistungen in Geld zu erstatten sind. Ein Erstattung... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Betriebsvereinbarung / 2.2 Günstigkeitsprinzip

Günstigere Einzelvereinbarungen sind aber möglich. Entgegenstehende schlechtere Bedingungen des Arbeitsvertrags werden durch die Normen der Betriebsvereinbarung ersetzt; günstigere Einzelabmachungen können nach Abschluss der Betriebsvereinbarung jederzeit aufgrund des Günstigkeitsprinzips getroffen werden. Günstigere arbeitsvertragliche Bestimmungen vor Abschluss der Betrieb... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 114 Rechtsweg / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und gilt – seither ohne inhaltliche Änderung – auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Jansen, SGB X § 113 Verjährung / 2.1 Beginn und Ende der Verjährung

Rz. 3 Der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebende Zeitpunkt ergibt sich für Erstattungsansprüche aus § 113 Abs. 1 Satz 1 und für Rückerstattungsansprüche aus § 113 Abs. 1 Satz 2. Das Ende der jeweiligen Verjährungsfrist von 4 Jahren ist in Anwendung von § 26 i. V. m. §§ 187 bis 193 BGB zu bestimmen. Für Erstattungsansprüche nach § 102 bis 105 beginnt die Verjährungsfri... mehr

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Jansen, SGB X § 112 Rückers... / 2.2 Keine Rückerstattung bei bestandskräftigem Bescheid

Rz. 7 Soweit ein nach §§ 102 bis 104 erstattungsberechtigter Leistungsträger zu Unrecht Sozialleistungen erbracht hat, wirkt sich dies auf den Bestand des Erstattungsanspruchs nur aus, wenn der fehlerhaften Leistung nachträglich (z. B. durch Rücknahme des Bewilligungsbescheides gemäß § 45) die Rechtsgrundlage entzogen worden ist. Anderenfalls beruht die Leistung zwar auf ein... mehr

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Sauer, SGB IX § 19 Teilhabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildun... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.4.1 Allgemeine Grundlagen

Rz. 22 Abweichend von § 51 Abs. 1 SGB I wird die Möglichkeit zur Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 SGB I aufgrund von unrechtmäßig erbrachten Sozialleistungen (nach § 47 Abs. 2, § 50 SGB X oder vergleichbarer Vorschriften) und Beitragsforderungen (nach § 22 SGB IV, § 250 Abs. 2 SGB V, § 173 SGB VI) erweitert. Demnach kann der Leistungsträger, sofern diese besonderen Tatbestandsm... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3.2 Geldleistungen

Rz. 20 Der Umfang der Aufrechnung richtet sich danach, gegen welchen Anspruch des Leistungsempfängers aufgerechnet werden soll. Geht es um eine laufende Geldleistung, so ist eine Aufrechnung innerhalb der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO zulässig. Da § 51 Abs. 1 SGB I auf § 54 Abs. 4 SGB I verweist, gelten die Bestimmungen zur Pfändung von laufenden Geldleistungen auch fü... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit dem SGB I mit Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie wurde zuletzt mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. S. 2014) mit Wirkung zum 6.8.2004 geändert. Rz. 2 Die Aufrechnung nach § 51 SGB I ermöglicht es nur Sozialleistungsträgern, ihre Forderungen eigenständig gegen Leistungsberechtigte durch... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.5 Konkurrenzen im Zusammenhang mit einer Aufrechnung

Rz. 35 Sozialleistungen können in Konkurrenz zu anderen Ansprüchen treten, die Einfluss auf die Aufrechnungslage und die Aufrechnungserklärung haben und zu beachten sind. Im SGB sind für Fälle des Zusammentreffens verschiedener Belastungen keine Regelungen enthalten. Deshalb sind die entsprechenden Vorschriften des BGB und der Insolvenzordnung anwendbar. 2.5.1 Mehrere Aufrechn... mehr