Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 7 Die in §§ 102 bis 105 enthaltenen Erstattungsregelungen dienen nach dem sog. Nahtlosigkeitsprinzip dem Ziel, den Lebensunterhalt von Bürgern in Deutschland auch in den Wechselfällen des Lebens ununterbrochen sicherzustellen. So könnte etwa die Dauer eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens (ggf. bedingt durch die für eine Leistung erforderliche Einholung ärztlicher Fach... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.3 Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 8 Die Erstattungsregelung des § 103 Abs. 1 ist einschlägig, wenn ein Leistungsträger i. S. v. §§ 12,18 bis 29, 68 SGB I nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften mit einer Sozialleistung (§ 11 SGB I i. V. m. den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs) in Vorleistung getreten ist, deren Anspruch durch das spätere Hinzutreten einer von einem anderen Leistungsträger zu... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.3 Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 9 Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 bedingen grundsätzlich eine zeitliche Kongruenz. Danach besteht ein Erstattungsanspruch nur insoweit, als sich die Leistungen des erstattungsberechtigten und die des erstattungspflichtigen Leistungsträgers zeitlich überlagern (sog. Erstattungszeitraum). In den Fällen des § 105 Abs. 1 handelt es sich hierbei einerseits um Soziall... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.7 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 37 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den erstattungspflichtigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften (§ 104 Abs. 3). Dieser ist damit nur in der Höhe zur Erstattung nachrangiger Sozialleistungen verpflichtet, in der er seinem Leistungsberechtigten Sozialleistungen bei rechtzeitiger Leistungserbringung hätte erbringen müssen. Dabei ist ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.5 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 16 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich gemäß § 105 Abs. 2 nach den für den zuständigen (erstattungspflichtigen) Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. Der zuständige Leistungsträger ist damit nur in der Höhe erstattungspflichtig, in der er bei rechtzeitiger Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten zur Zahlung von Sozialleistungen verpfl... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.7 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 28 Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich gemäß § 103 Abs. 2 nach den für den zuständigen (erstattungspflichtigen) Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. Der letztlich zuständige Leistungsträger ist damit nur in der Höhe erstattungspflichtig, in der er ursprünglich bei rechtzeitiger Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsberechtigten zur Zahlung von ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.4 Leistungsgewährung mit schuldbefreiender Wirkung

Rz. 18 Eine Erstattungspflicht besteht für den vorrangig zur Leistung verpflichteten Leistungsträger nicht, wenn und soweit er die von ihm im Erstattungszeitraum zu erbringende Sozialleistung bereits ausgezahlt hat, bevor er von der Sozialleistung des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers Kenntnis erlangt hatte (§ 104 Abs. 1 Satz 1 letzter HS). "Kenntnis" i. S. d. Vorsch... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.4 Leistungsgewährung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers mit schuldbefreiender Wirkung

Rz. 15 Ein dem Grunde nach erstattungspflichtiger Leistungsträger ist nur zur Erstattung von Sozialleistungen nach § 105 Abs. 1 verpflichtet, wenn und soweit er nicht bereits die von ihm im Erstattungszeitraum zu erbringende Sozialleistung ausgezahlt hat, bevor er von der Leistung des unzuständigen Leistungsträgers Kenntnis erlangt hatte (§ 105 Abs. 1 Satz 1 letzter HS, sog.... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.9 Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 35 Das Eingliederungshilferecht beinhaltet "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen", die seit dem 1.1.2020 als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung sowie als Leistungen zur sozialen Teilhabe in Anwendung von §§ 90 bis 150a SGB IX erbracht werden. Aufgabe der Eingliederungs... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.4 Umfang des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Nach § 102 Abs. 2 bemisst sich der Umfang des Erstattungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften, die für den vorleistenden Leistungsträger gelten. Im Ergebnis soll der vorleistende Leistungsträger damit die volle Erstattung der von ihm "verauslagten" und für Rechnung des tatsächlich zuständigen Leistungsträgers erbrachten Leistung erhalten. Dem in § 102 Abs. 2 geregelt... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 aus der Verwaltungspraxis

Rz. 19 Ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger hat die Forderung eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104 Abs. 1 nur zu erstatten, wenn es sich bei den von beiden Leistungsträgern zu erbringenden Sozialleistungen um "entsprechende Leistungen" handelt. Bezogen auf ausgewählte Sozialleistungsträger sollen im Folgenden die in der Verwaltungspraxis häufig... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.1 Träger der Sozialhilfe

Rz. 20 Sozialhilfe ist gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII eine nachrangige Sozialleistung, die nicht zu bewilligen ist, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft, ihres Einkommens oder ihres Vermögens beseitigt werden kann. Ein Leistungsanspruch besteht darüber hinaus auch nicht, wenn die dafür erforderlichen Mittel von einem Dritten (insbesondere einem ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.3.2 Personenidentität

Rz. 12 Ein Erstattungsanspruch setzt grundsätzlich Personenidentität des Leistungsberechtigten voraus. Das bedeutet, dass es sich bei dem Empfänger der Sozialleistung des vorleistenden Leistungsträgers um dieselbe Person handeln muss, für die der tatsächlich zuständige und erstattungspflichtige Leistungsträger die Leistung zu erbringen gehabt hätte. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 26 Zuständig für Leistungen nach den Vorschriften des SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger sowie deren gemeinsame Einrichtungen (§§ 6, 44b SGB II). Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 führen die gemeinsamen Ein... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.4 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Alterskassen

Rz. 23 Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) v. 29.7.1994 (BGBl. I S. 1891) sind auf Leistungen nach dem ALG z. B. die folgenden Sozialleistungen (§ 11 SGB I) anderer Leistungsträger (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) anzurechnen: Erwerbsersatzeinkommen i. S. v. § 18a Abs. 3 SGB IV (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versichertenrenten der gesetzlichen Renten... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.4 Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung

Rz. 30 Ausbildungsförderung ist als einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu leisten (sog. Bedarf, § 11 BAföG). Auf den "Bedarf" sind das Einkommen und das Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern nach Maßgabe ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 31 Nach den Vorschriften des SGB XIII erhalten Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres Leistungen, die sich sowohl nach dem erzieherischen Bedarf als auch dem notwendigen Lebensunterhalt des Kindes/jungen Erwachsenen (= Hilfebedürftigen) richten. Soweit dem Hilfebedürftigen, seinen Eltern, seinem Ehegatten oder Lebenspartner für zurückliegend... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich unverändert. § 102 is... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 19 Die Anrechnung von Einkommen auf Verletztengeld (§ 45 SGB VII) und Übergangsgeld (§ 49 SGB VII) ist in § 52 SGB VII geregelt. Nach § 52 Nr. 2 SGB VII sind auf die vorgenannten kurzfristigen Erwerbsersatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung die folgenden Sozialleistungen anderer Leistungsträger anzurechnen: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.4 Leistungsgewährung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers mit schuldbefreiender Wirkung

Rz. 13 Ein dem Grunde nach erstattungspflichtiger Leistungsträger ist nur dann zur Erstattung nach § 103 Abs. 1 verpflichtet, wenn und soweit er nicht bereits die von ihm im Erstattungszeitraum zu erbringende Sozialleistung ausgezahlt hat, bevor er von der Leistung des anderen (vorleistenden) Leistungsträgers Kenntnis erlangt hatte (§ 103 Abs. 1 letzter HS). "Kenntnis" i. S. ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.7 Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger nach dem Bundeskindergeldgesetz

Rz. 33 Nach § 6a Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten Alleinerziehende und Elternpaare für ihre unverheirateten und nicht verpartnerten Kinder bis zu deren vollendetem 25. Lebensjahr einen Kinderzuschlag, wenn sie für diese Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 BKGG), über ein Mindesteinkommen i. S. v. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II (z. B. Erw... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.3.1 Zeitliche Kongruenz

Rz. 10 Im Recht der Erstattungsansprüche gilt das Prinzip der zeitlichen Kongruenz. Ein Erstattungsanspruch besteht deshalb nur insoweit, als sich die Leistungen des vorleistenden und die des erstattungspflichtigen Leistungsträgers zeitlich überlagern. Für Zeiträume, in denen der vorleistende Leistungsträger Leistungen nicht erbracht hat (z. B. wegen verspäteter Antragstellu... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.6 Einschränkung des Erstattungsanspruchs

Rz. 19 § 105 Abs. 3 enthält für nachrangig verpflichtete Leistungsträger, die lediglich subsidiäre Sozialleistungen zu erbringen haben, eine spezielle Regelung zum Umfang ihrer Erstattungspflicht. Danach gelten die Erstattungsregelungen der Abs. 1 und 2 der Vorschrift für die Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung, soweit diese Besondere Leis... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.5 Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 24 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 126 SGB VI) kommen als erstattungsberechtigte Leistungsträger i. S. v. § 103 Abs. 1 z. B. in folgenden Fällen in Betracht: bei Anspruch auf Verletztenrente (§ 56 SGB VII) oder Hinterbliebenenrente (§§ 65 Abs. 1, 67 SGB VII) der gesetzlichen Unfallversicherung, die gemäß § 93 SGB VI auf eine entsprechende Rente der gesetzli... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 3 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Hierzu gehören z. B. die Agentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, die Sozialhilfeträger, die Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der Sozialen Entschädigung.... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.6 Abweichung vom Personalitätsprinzip

Rz. 36 Ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 setzt nach dem sog. Personalitätsprinzip grundsätzlich voraus, dass hinsichtlich des Leistungsberechtigten des nachrangig verpflichteten sowie des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers Personenidentität besteht. Eine Durchbrechung des für Erstattungsansprüche nach §§ 102 bis 105 geltenden Grundsatzes des Personalitätsprinz... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.8 Erstattungsanspruch beim Vorhandensein mehrerer vorrangig verpflichteter Leistungsträger

Rz. 39 § 104 Abs. 4 regelt Fälle, in denen ein nachrangig verpflichteter Leistungsträger Ansprüche gegen mehrere – dem Grunde nach – vorrangig verpflichtete Leistungsträger geltend machen könnte, weil diese nebeneinander zur Leistung verpflichtet sind, ohne dass eine dieser Sozialleistungen aufgrund von Anrechnungsvorschriften nachträglich ganz oder teilweise wegfällt. Diese... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.9 Tod des Leistungsberechtigten während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens

Rz. 40 Soweit ein Leistungsberechtigter vor Abschluss eines anhängigen Verwaltungsverfahrens stirbt, können seine Sonderrechtsnachfolger (§ 56 SGB I) oder seine Erben (§ 58 SGB I) grundsätzlich das Verfahren über den Leistungsanspruch fortsetzen. Sofern Sonderrechtsnachfolger oder Erben nicht vorhanden sind oder diese auf die Fortsetzung des Verfahrens verzichtet haben, sind... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.6.1 Tod des Berechtigten während eines anhängigen Verwaltungsverfahrens

Rz. 26 Stirbt ein Leistungsberechtigter nach seiner Antragstellung, aber noch vor Abschluss des anhängigen Verwaltungsverfahrens, geht der Leistungsanspruch grundsätzlich entweder auf seine Sonderrechtsnachfolger (§ 56 SGB I) oder seine Erben (§ 58 SGB I, §§ 1922ff. BGB) über. Sofern Rechtsnachfolger i. S. v. §§ 56, 58 SGB I nicht vorhanden sind oder diese darauf verzichtet ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 103 Abs. 1 in der Verwaltungspraxis

Rz. 14 Die Forderung eines vorleistenden Leistungsträgers (§§ 12, 18 bis 29, 68 SGB I) ist nach § 103 Abs. 1 nur erstattungsfähig, wenn der letztlich zur Zahlung verpflichtete Leistungsträger eine Sozialleistung zu erbringen hat, bei der es sich im Vergleich zur Vorleistung um eine "entsprechende Leistung" handelt. Die in der Verwaltungspraxis häufig vorkommenden Anrechnungsv... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.8 Elterngeldstellen als Leistungsträger nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Rz. 34 Elterngeld ist eine Sozialleistung für Eltern, die ihre Kinder in deren ersten Lebensjahren überwiegend selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Regelungen zum anspruchsberechtigten Personenkreis sowie zur Dauer der Elternzeit und Höhe des Elterngeldes ergeben sich aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) v. 5.12.2006 (B... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB XI § 7b Pflicht... / 2.1.4 Hinweispflicht auf den individuellen Versorgungsplan (Satz 2)

Rz. 50 Anlässlich der Erfüllung der verpflichtenden Aufgaben nach Abs. 1 Satz 1 – Beratungstermin anbieten oder Beratungsgutschein ausstellen – hat die Pflegekasse ausdrücklich auch auf die Möglichkeiten des individuellen Versorgungsplans nach § 7a hinzuweisen und über dessen Nutzen aufzuklären, Satz 2. Rz. 51 Der Versorgungsplan nach § 7a SGB XI ist ein individueller, schrif... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.1.1.1 Begriff der Pflegeberatung

Rz. 32 Abs. 1 Satz 1 enthält eine Legaldefinition des Begriffs der Pflegeberatung. Danach ist Pflegeberatung die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mi... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 1.6 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 20 Ergänzende Regelungen finden sich insbesondere in den in den Abs. 1 bis 9 ausdrücklich in Bezug genommenen Regelungen, so in folgenden Vorschriften: Abs. 1 § 17 Abs. 1a (Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen); Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 und Abs. 2 und 3, § 37 Abs. 3 (Anspruch auf Pflegeberatung in Intervallen in der eigenen Häuslichkeit)... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 8 Handlungsfeld 7: Altersgerechte Unternehmenskultur

Altersdiskriminierung verhindern Eine altersgerechte Personalpolitik hat auch Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Diese zeigt sich in Werten, Grundannahmen und Artefakten und definiert, wie Mitarbeiter und Führungskräfte denken, handeln und miteinander umgehen. Hier ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer altersgerechten Unternehmenskultur geboten, die sich insbesondere d... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurte... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 4 Die eigentlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Sozialleistungen. Gemäß § 11 Satz 1 SGB I gehören dazu die in den einzelnen Büchern des SGB vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Sie sind Gegenstand der in §§ 2 bis 10 SGB I aufgeführten sozialen Rechte, zu denen nach § 8 SGB I die Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die erzieherische Hilfe wird in § 1... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 2.3 Sozialleistungen (Abs. 3)

Rz. 8 Die Beschränkung des § 53 Abs. 2 auf Ermessensleistungen wird für Austauschverträge aufgehoben. Es ist also zulässig, einen Austauschvertrag auch über Sozialleistungen zu schließen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Dabei ist einschränkend Abs. 2 zu beachten. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 2.2 Sozialleistungen (Abs. 2)

Rz. 14 Die Beschränkung des § 53 Abs. 2 auf Ermessensleistungen wird für Vergleichsverträge aufgehoben. Es ist also zulässig, einen Vergleichsvertrag auch über Sozialleistungen zu schließen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 176 Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 7 Nr. 10 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 323) mit Wirkung zum 1.1... mehr