Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.1 Effektive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 61 Für Kapitalgesellschaften (Rz. 56a)[1] ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB grundsätzlich (vgl. auch § 276 HGB) verbindlich. Zu den unter Position Nr. 14 GKV bzw. Nr. 13 UKV auszuweisenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gehören nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen. Hierzu zählen derzeit bei Kapitalgesellschaften: Steuern vom Einkomm...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.1.2 Anhang

Rz. 114 Im HGB finden sich für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (einschl. Kapitalgesellschaften & Co) folgende Offenlegungspflichten: Angabepflicht für außergewöhnliche Steueraufwendungen und -erträge (§ 285 Nr. 31 HGB) Nach § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlic...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.1 Ertragsteuern

Rz. 190 Die Gewerbesteuer ist gem. § 4 Abs. 5b EStG keine Betriebsausgabe und darf somit bei der Gewinnermittlung nicht abgezogen werden (Rz. 6 und Rz. 13). Das Abzugsverbot erstreckt sich sowohl auf Gewerbesteuerzahlungen als auch Gewerbesteuerrückstellungen. Dementsprechend dürfen steuerrechtlich auch keine Gewerbesteuerrückstellung für zu erwartende Mehrsteuern gebildet w...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.4 Steuern in der E-Bilanz

Rz. 201 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die hierfür vorgesehenen (Kern-)Taxonomien sehen eine Differenzierung des Verpflichtungsgrads der einzelne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.1 Körperschaftsteuer

Rz. 4 Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Körperschaften. Der Körperschaftsteuer unterliegen die juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 Nrn. 1–4 KStG [1]), die nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Ebenso könne...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.3 Abbildung

Rz. 143 Ebenso wie bei den tatsächlichen Steuern ist für die Abbildung der Steuern zunächst zu prüfen, ob der Grundsachverhalt, auf den sich die latente Steuerabgrenzung bezieht, erfolgswirksam in der GuV-Rechnung, erfolgsneutral innerhalb des sonstigen Gesamtergebnisses (mit der weiteren Untergliederung in das sonstige Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten un...mehr

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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 5.2 Ausnahmen bei der Mittelverwendung

Es wird bei einem gemeinnützigen Verein nicht beanstandet, wenn er Mittel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verwendet, soweit es sich dabei nicht um den Hauptzweck des Vereins handelt (§ 58 Nr. 11 AO zur steuerschädlichen Mittelverwendung). Dies ist gemeinnützigkeitsrechtlich eine Ausnahme nach...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / 2 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn für eine kurzfristige Beschäftigung mit 25 % pauschal besteuern und auf den Abruf der ELStAM verzichten.[1] Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer. Beschäftigungen, die nur gelegentlich ausgeübt werden Lohnsteuerrechtlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn der ...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Voraussetzungen im Überblick

Der an kurzfristig Beschäftigte gezahlte Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal besteuert werden[1], wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.8 Übernahme des Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 28 Übernimmt der Schuldner bei Kapitalerträgen, die der allgemeinen KapESt gem. § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen, nicht nur die KapESt, sondern auch den SolZ zur KapESt von 5,5 %, dann ist in die Bemessungsgrundlage für den Abzug der KapESt auch der übernommene SolZ zur KapESt einzubeziehen. In diesem Fall beträgt der für die Übernahme der Abzugsteuer erhöhte Ste...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6 KapESt als Maßstabsteuer

Rz. 107 Für die Erhebung von Zuschlagsteuern zur ESt bzw. zur KSt wird auch die KapESt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Als solche Zuschlagsteuer wird nach § 1 i. V. m. den §§ 3 und 4 SolZG seit Vz 1995 der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt erhoben (§ 3 SolZG Rz. 2 und 15). Rz. 108 Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und Erhebung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.7 Übernahme der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen

Rz. 27 Übernimmt der Schuldner die KapESt auf steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff.), dann darf der übernommene Betrag das Einkommen der Körperschaft nicht mindern.[1] Lässt sich z. B. eine GmbH den Betrag an KapESt, für den sie wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 44 Abs. 5 EStG als Haftungsschuldnerin in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift regelt, von welcher Bemessungsgrundlage und mit welchem Steuersatz die KapESt einzubehalten ist.[1] Während § 43a EStG den Steuerabzug der Höhe nach bestimmt, regelt § 43 EStG den Steuerabzug dem Grunde nach. Rz. 2 Zum KapESt-Abzug verpflichtet ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 4 EStG. Zum Begriff auszahlende Stelle s. ...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 3.3 Degressive Abschreibung im Investitionssofortprogramm

Rz. 42a 2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes sind neben anderen Maßnahmen (z. B. Steuersenkungen) 3 Regelungen, die unmittelbar das Rechnungswesen und den Jahresabschluss betreffen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wir...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 2. Veräußerungsgewinne als Kapitaleinkünfte

Steigt der Unternehmenswert und werden Hurdle Shares veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Besteuerung als Kapitaleinkünfte. Der BFH hat 2023 klargestellt, dass Gewinne aus marktüblichen Veräußerungen von Mitarbeiterbeteiligungen nicht als Arbeitslohn, sondern nach den Vorschriften für Kapitaleinkünfte (insb. §§ 17, 20 EStG) zu versteuern sind.[10] Diese Rechtsprechung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.1 Auswirkungen bei der GmbH

Die Höhe der vGA erhöht den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Das bedeutet höhere Steuerlast bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine festgestellte vGA wird im Rahmen der Einkommensermittlung dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz zugerechnet. Maßgebend für die Hinzurechnung ist der Betrag, der im laufenden Wirtschaftsjahr den Steuerbilanzgewinn und damit das...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 2 Geschäftsführergehalt und Steuer

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind zivilrechtlich eigenständige Rechts- und Vermögenssubjekte. Das Steuerrecht schließt sich dem an: Die GmbH und ihr(e) Gesellschafter sind jeweils selbstständige "Steuersubjekte". Daher sind schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen einer GmbH und dem Gesellschafter (wie z. B. Arbeits- oder Dienstverträge) grundsätzlich auch steuerli...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.2 Auswirkungen beim Gesellschafter

Die vGA ist beim Gesellschafter nach den für ihn geltenden steuerlichen Grundsätzen zu erfassen, unabhängig davon, ob sie bei der Gesellschaft erfasst wurde. Es gibt keinen Grundsatz, nach dem Ansatz und Bewertung der vGA beim Anteilseigner von dem Ansatz und der Bewertung bei der Gesellschaft abhängen. Befinden sich die Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen des Gese...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 8 Steuersparmodell: Gehaltsverzicht im Tausch gegen Sachbezug (Barlohnumwandlung)

Lohnsteuerlich ist es zulässig, durch eine Änderung des Anstellungsvertrags zu vereinbaren, dass Teile des bisherigen Arbeitslohns durch eine Sachleistung (z. B. Überlassung eines Firmenfahrzeuges) ersetzt werden (sog. Barlohnumwandlung). Für diesen Teil besteht dann kein Anspruch auf Geldleistung mehr. In diesem Sonderfall handelt es sich nicht um einen Lohnverzicht mit Ver...mehr

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Solidaritätszuschlag

Zusammenfassung Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Persone...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.7 Solidaritätszuschlag bei Nettolohnvereinbarung

Übernimmt der Arbeitgeber in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung auch den Solidaritätszuschlag, rechnet dieser zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu berechnen, der nach Kürzung um die Lohnabzüge – einschließlich des Solidaritätszuschlags – den ausgezahlten Nettolohnbetrag ergibt.mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.6 Kein Solidaritätszuschlag bei Pauschsteuer von 2 %

Wird die Lohnsteuer für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % erhoben, ist kein Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Pauschsteuer zu berechnen. In dem einheitlichen Pauschsteuersatz ist der Solidaritätszuschlag bereits mit einem Anteil von 5 % enthalten.[1] 5,5 % Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung mit...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.2 Solidaritätszuschlag-Jahresausgleich

Führt der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch, ist ebenso für den Solidaritätszuschlag ein Jahresausgleich vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag sind die im Jahresausgleich festgestellte Jahreslohnsteuer und die gesonderte Jahreslohnsteuer für die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen laufenden und sonstigen Bezüge. Beim Jahresausgleich si...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.5 Solidaritätszuschlag bei Barlohnkürzung

Im Übrigen kann auch der bei der Pauschalbesteuerung von Zukunftssicherungsleistungen zu erhebende Solidaritätszuschlag ebenso wie die pauschale Lohnsteuer arbeitsrechtlich durch eine Barlohnkürzung finanziert werden. Das führt jedoch nicht dazu, dass der dem Lohnsteuerabzug unterliegende Arbeitslohn um die abgewälzten pauschalen Steuerbeträge sinkt. Praxis-Beispiel Durch Bar...mehr

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Solidaritätszuschlag / 3.3 Solidaritätszuschlag bei Minijobs

Wird der Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % versteuert, ist neben der Lohnsteuer kein gesonderter Solidaritätszuschlag zu berechnen, denn hier gilt die Besonderheit, dass in dem einheitlichen Pauschsteuersatz der Solidaritätszuschlag mit einem Anteil von 5 % bereits enthalten ist.[1] Wird hingegen der Ar...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 7 Jahresausgleich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Wird für den Arbeitnehmer ein Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt, ist gleichzeitig auch der Solidaritätszuschlag und bei kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmern die Kirchensteuer einzubeziehen. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszuschlag Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich ist der Solidaritätszuschlag nur zu ermitteln, wenn für das betreffende Jahr die Bemessungsgrundlage...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.2 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt ermittelten Faktor (bei Steuerklasse IV)[1] zu berücksichtigen, ist dieser für die Berechnung des Solidaritätszuschlags heranzuziehen. Es ist die Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage anzusetzen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn zuzüglich möglicher sonstiger...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2 Besonderheiten

2.1 Nullzone und Milderungsbereich 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne ble...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsnatur des Solidaritätszuschlags

Rn. 5 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 1 Abs 1 SolZG ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG . Der Begriff der Ergänzungsabgabe ist im GG nicht definiert. Nach der verfassungsgerichtlichen Rspr handelt es sich bei der Ergänzungsabgabe iSd Art 106 Abs 1 Nr 6 GG um eine "Steuer vom Einkommen" iSd § 3 Abs 1 AO (vgl BVerfG BStBl II 1972, 408; s BFH BStBl II...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.3 Sonstige Bezüge

Bei sonstigen Bezügen (wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen) gibt es seit 2021 eine Sonderregelung zur Berücksichtigung der Freigrenze bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuerabzugsverfahren. Aufgrund der deutlichen Anhebung der Freigrenze sollte dadurch sichergestellt werden, dass von Arbeitnehmern mit geringem oder durchschnittlichem Verdienst durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.5 Solidaritätszuschlag

Das Solidaritätszuschlaggesetz verpflichtet den Arbeitgeber, bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer den Solidaritätszuschlag zu erheben, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der Lohnsteuer. Seit dem Jahr 2021 ist der Solidaritätszuschlag jedoch für ca. 90 % der Steuerpflichtigen entfallen. Die sog. Nullzone, ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / Zusammenfassung

Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben i...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 3.4 Auswirkung auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Gleichwohl werden für Kinderfreibeträge elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet[1], weil sich diese im Lohnsteuerabzugsverfahren auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer mindernd auswirken. Steuertechnisch geschieht dies dadurch, dass bei Arbeitnehmern mit Kindern als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer bzw. den Solidaritätszuschlag eine fik...mehr

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Solidaritätszuschlag: Definition und Berechnungsgrundsätze

Zusammenfassung Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteu...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Muss der Arbeitgeber Kinderfreibeträge nach den ELStAM oder einer vom Finanzamt ersatzweise ausgestellten Papierbescheinigung berücksichtigen, wird der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer berechnet. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.2 Stufenweise Anhebung im Milderungsbereich

Übersteigt die einzubehaltende bzw. die gesondert ermittelte Lohnsteuer die oben genannten Beträge, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe erhoben. Es gilt die Regelung, nach der in einer Übergangszone der Solidaritätszuschlag 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Lohnsteuer und den freigestellten Beträgen nicht übersteigen darf (Milderungsbereich).[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich / 5 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Neben dem Lohnsteuer-Jahresausgleich hat der Arbeitgeber auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einen Jahresausgleich vorzunehmen. Maßgebend sind auch insoweit die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge, die für den letzten Lohnzahlungszeitraum im Kalenderjahr als Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen wurden. Hinweis Freigrenze für den Solidaritätszusch...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone

Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Lohnsteuer des Lohnabrechnungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuertabelle / 3 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Die Lohnsteuertabellen enthalten auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchenlohnsteuer. Inzwischen ist der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Lohnsteuerzahler weggefallen. Bis zu folgenden Grenzbeträgen an zu zahlender Lohnsteuer wird im Jahr 2026 kein Zuschlag erhoben: für Ehegatten bzw. in der Steuerklasse III bis zu 40.700 EUR Lohnsteuer im Jahr (bis 2025: 39.90...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.3 Änderung des Lohnsteuerabzugs

Ist der Arbeitgeber zur Änderung des Lohnsteuerabzugs nach § 41c Abs. 1 EStG verpflichtet, oder macht er von seiner Berechtigung zur Änderung des Lohnsteuerabzugs Gebrauch, ist auch der Solidaritätszuschlag neu zu ermitteln. Unterschiedsbeträge zum bisher erhobenen Solidaritätszuschlag sind zu erstatten oder nachzuerheben.[1] Macht er von seiner Berechtigung zur Änderung des ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.5 Aufzeichnung und Bescheinigung

Der Solidaritätszuschlag ist im Lohnkonto gesondert einzutragen und sowohl in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als auch auf dem Ausdruck für den Arbeitnehmer oder auf der besonderen Lohnsteuerbescheinigung gesondert neben der Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zu bescheinigen. Die für die Lohnsteuerbescheinigung amtlich vorgeschriebenen Vordrucke enthalten auch Eint...mehr