Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Tatbestand

Rz. 1772 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wäre mangels unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben von vornherein nicht erfüllt, wenn man bei einem Leerverkauf um den Dividendenstichtag unter Einbeziehung einer ausländischen Depotbank des Leerverkäufers die Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung des Leerkäufers als objektiv rechtmäßig ans... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungswirkung nach § 43 Ab... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen.[2] Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO mittlerweile ersatzlos weggefallen is... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rn. 42 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 und 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gem § 20 Abs ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF [bis VZ 2024])

Rn. 910 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 2024) hatte folgenden Wortlaut: Zitat "6Satz 1 in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung ist für Anteile, die einbringungsgeboren im Sinne des § 21 Umwandlungssteuergesetzes in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden;" § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 202... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 5 Ermittlung der LSt (Abs. 4)

Rz. 18 Aus den in § 38a Abs. 4 EStG enthaltenen Verweisen ergeben sich folgende Stufen bei der Ermittlung der Höhe des LSt-Abzugs: Einordnung der Stpfl. in Steuerklassen nach § 38b Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen nach § 39a EStG Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen nach § 39e EStG Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen für ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.1 Überblick

Rz. 12 Von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 156 Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber mit der Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000[1], die durch das Gesetz v. 18.7.2016[2] geändert worden ist, Gebrauch gemacht. Die KBV in der Fassung des Gesetzes v. 18.7.2016 ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. F... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.2 Ausdehnung auf weitere VA und mit Nebenbestimmungen verbundene Verwaltungsakte (Satz 2)

Rz. 79 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Durch § 155 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AO werden der erstmalige Erlass wie auch die Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erfasst, die m... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 9 Nichtteilnahme am Abrufverfahren, Abs. 7

Rz. 28 § 39e Abs. 7 EStG beinhaltet eine Härtefallregelung. Die Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren ist grundsätzlich verpflichtend. Bei Nichtteilnahme gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens (§§ 328 ff. AO). Zudem haftet der Arbeitgeber in Höhe des Differenzbetrages der von ihm einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer zuzüglich ggf. Kirchensteuer u... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.2 Regelungsinhalt des Steuerbescheids

Rz. 18 Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1], mit dem eine nach Art, Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt und Höhe näher bestimmte Steuer durch die Finanzbehörde gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner verbindlich festgesetzt wird. Mit dem Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO ist im engeren Sinn die “Steuerfestsetzung“ gemeint. Alle Entscheidungen, die in die F... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.4 Umfang der vom BZSt gespeicherten Daten

Rz. 8 § 39e Abs. 2 EStG verpflichtet das BZSt zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber Daten zu speichern und vorzuhalten. Das BZSt verknüpft die Daten zur eindeutigen Identifizierung mit der Identifikationsnummer (§ 139b EStG) sowie dem Tag der Geburt in der ELStAM-Datenbank. Zudem kann das BZSt mithilfe der jeweilig... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3 Datenbereitstellung durch das BZSt, Abs. 3

Rz. 12 Das BZSt hält die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers zum automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber bereit, § 39e Abs. 4 S. 1 EStG. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale umfassen die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt, die gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 EStG (i. E. vgl. Rz. 6) sowie zusätzlich die Merkmale ... mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 575) mit Wirkung zum 28.3.2020 in das SGB II eingefügt. Danach wurde sie mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Infekti... mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß... mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.9 Steuerliche Behandlung bei Entschädigungszahlungen durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Der Arbeitnehmer muss regelmäßig seine Ansprüche auf Urlaubsentgelt gegenüber dem Arbeitgeber – spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Entstehung folgt – geltend machen. Ist dies nicht möglich und verfallen damit die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines weiteren Kalenderjahres die Auszahlung von der Urlaubs- un... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.4 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Rz. 106 Auf die pauschale Einkommensteuer wird Solidaritätszuschlag erhoben. Bemessungsgrundlage ist die nach § 37b geschuldete Pauschsteuer; der Zuschlag beträgt 5,5 %. Er ist zusammen mit der Pauschsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung anzumelden und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die für die veranlagte Einkommensteuer geltenden Freigrenzen führen bei pauschaler ... mehr

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Die Gebührenfestsetzung bei... / aa) Definition

Der Gegenstandswert ist nach der Legaldefinition in § 89 Abs. 4 S. 1 AO der Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Er richtet sich nach der steuerlichen Auswirkung, d.h. nach dem Unterschied zwischen den Steuerbeträgen, die bei Anwendung der vom Antragsteller im Antrag vorgetragenen Rechtsauffassung einerseits und bei Anwendung der gegenteiligen Recht... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.5 Sachzuwendung und Pauschsteuersatz

Rz. 51 Abs. 1 erfasst nur Leistungen, die nicht in Geld bestehen. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses: Kann der Empfänger ausschließlich die Sache oder Dienstleistung beanspruchen, liegt grundsätzlich eine Sachzuwendung vor; besitzt er einen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags oder erhält er ein frei verwendbares Zahlungsmittel, scheidet § 37... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften und Rechtsgebieten

Rz. 22 § 37b steht in einem engen Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften über die Erfassung und Bewertung von Einnahmen. § 8 bestimmt zunächst, ob überhaupt eine Einnahme in Geld oder Geldeswert und bei Arbeitnehmern Arbeitslohn vorliegt. Für die pauschale Bemessungsgrundlage enthält § 37b Abs. 1 S. 2 anschließend eine Sonderregelung, die grundsätzlich an die Aufwendu... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.4 Voll-Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags (Satz 4)

Rz. 259 Nach § 10 Abs. 2 S. 4 AStG finden steuerliche Begünstigungsvorschriften für Gewinnausschüttungen auf den Hinzurechnungsbetrag keine Anwendung. Dazu zählt das sog. Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d) EStG, der besondere Steuersatz nach § 32d EStG sowie die Freistellung nach § 8b Abs. 1 KStG und § 9 Nr. 7 GewStG. Der Hinzurechnungsbetrag unterliegt o... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.5 Pauschalierung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags

Rz. 19a Bei der Pauschalierung nach § 40b EStG werden auch die KiSt und der SolZ pauschaliert.[1] Der Arbeitgeber hat bei der Ermittlung der pauschalen KiSt ein Wahlrecht zwischen dem vereinfachten Verfahren und dem Nachweisverfahren.[2] Beim vereinfachten Verfahren wird die KiSt nach einem, von der jeweiligen Religionsgemeinschaft festgelegten ermäßigten Steuersatz für sämtl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1.3 Steuersatz

Rz. 31 Der Pauschsteuersatz beträgt 20 %. Pauschaliert werden auch die KiSt und der SolZ (Rz. 19a). mehr

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GmbH 2 Go (Teil 33): Die Im... / I. Einleitung

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (GewSt-Kürzung) nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist für die Immobilien-GmbH der zentrale Hebel zur GewSt-Freistellung von Vermietungserträgen und ggf. Gewinnen einer Grundstücksveräußerung. Auf Ebene der Immobilien-GmbH erfolgt dann lediglich eine Besteuerung mit Körperschaftsteuer (KSt) zzgl. Solidaritätszuschlag (SolZ) (derzeit insgesamt 15,8... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.3 Wichtige Prüfungsfelder

Bei Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Prüfer verpflichtet, sich durch einen Lichtbildausweis zu legitimieren. Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich auf die in der Prüfungsanordnung angegebenen Steuerarten. Neben der Lohnsteuer werden im Normalfall der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer sowie die vermögenswirksamen Leistungen geprüft. Die Lohnsteuer-Auß... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Hochbau / 1.2 Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzorganisation

Verantwortlich für die Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist nach dem staatlichen Arbeitsschutzrecht der Arbeitgeber und nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der Unternehmer. Es handelt sich um dieselbe Person, nur sind die Bezeichnungen aus gewerberechtlichen und historischen Gründen unterschiedlich. Er muss das geeignete Personal bereitstellen, die... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Bemessungsgrundlage der pauschalen LSt ist bei den Pauschalierungstatbeständen des § 40a Abs. 1 und 3 EStG der Arbeitslohn. An die Stelle des Arbeitslohns tritt bei der Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG das sozialversichungsrechtliche Arbeitsentgelt aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.[1] Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer au... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 26 In § 40a Abs. 2 und 2a EStG ist eine Pauschalierung für geringfügig Beschäftigte vorgesehen. Die Definition einer pauschalierungsfähigen geringfügigen Beschäftigung ergibt sich aus dem Verweis auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. [1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. d. F. ab dem 1.10.2022[2] vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Bes... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1.2 Umfang der Pauschalierung

Rz. 12 Pauschaliert wird die LSt[1] des Arbeitnehmers (zum Begriff Arbeitnehmer vgl. § 19 EStG Rz. 19a ff.). Es kann sich sowohl um unbeschränkt als auch um beschr. stpfl. Arbeitnehmer handeln.[2] Rz. 13 Die Pauschalierung ist für jedes Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers zulässig; die LSt kann daher für denselben Arbeitnehmer in mehreren Arbeitsverhältnissen nach § 40a ESt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz. ... mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn der Arbeitslohn die Geringfügigkeitsgrenze nicht ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Berechnung und... / 8.2 Ermittlung

Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Wenn im Brutto-Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt enthalten ist oder wenn eine Regelung für den Übergangsbereich greift, wird das Netto-Arbeitsentgelt fiktiv ermittelt. Praxis-Tipp Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitslosengeld / 2.6.2 Pauschaliertes Nettoentgelt/Leistungssatz

Aus dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ist in einem 2. Schritt ein pauschaliertes Nettoentgelt, das sog. Leistungsentgelt, zu errechnen.[1] Dieses ergibt sich, in dem das (Brutto)Bemessungsentgelt um Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, vermindert wird. Als Abzüge sieht das Gesetz vor: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 %, die Lohnsteuer nach... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Minijob: Geringfügig entloh... / 4.3 Arbeitgeber ist Schuldner der Pauschalsteuern

Der Arbeitgeber muss sowohl die einheitliche Pauschalsteuer von 2 % als auch die pauschale Lohnsteuer von 20 % übernehmen.[1] Er ist gegenüber der Finanzverwaltung Schuldner der Pauschalsteuern. Abwälzung der Pauschalsteuer zulässig Trotz dieser eindeutigen Vorschriften im Einkommensteuergesetz bedeutet die vorgeschriebene Übernahme der Steuerschuld durch den Arbeitgeber jedoc... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Teilarbeitslosengeld / 4 Höhe

Für die Höhe des Teilarbeitslosengeldes gelten die Vorschriften zum Arbeitslosengeld entsprechend. Das bedeutet: Ausgangspunkt für die Leistungsbemessung ist grundsätzlich das beitragspflichtige Entgelt, das der Arbeitnehmer in den abgerechneten Entgeltzeiträumen der letzten 12 Monate vor der Entstehung des Anspruchs in der verlorenen Beschäftigung durchschnittlich kalendert... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di... mehr