Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Entlastungen für gering verdienende Steuerpflichtige (§ 3 Abs 3–5 SolZG)

Rn. 23 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Zur Entlastung gering verdienender Personen wurde in den § 3 Abs 3–5 SolZG eine sog Nullzone eingeführt. Mit Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 v 10.12.2019 (BGBl I 2019, 2115) wurden die § 3 Abs 3–5 SolZG nF dergestalt geändert, dass die Nullzone ab dem VZ 2021 erheblich ausgeweitet wurde. Mit dem InflAusG v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Betroffene Steuerarten

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 1 S 1 UmwStG gilt die stliche Rückwirkung für die Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind insbes die KSt und die ESt (uE auch der SolZ sowie die KiSt) der übertragenden Kö, des übernehmenden Rechtsträgers sowie der Gesellschafter einer übernehmenden Pers-Ges. Auswirkungen ergeben sich auch bezogen auf die Vollverzinsung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Auf die Steuer des Organträgers anzurechnende Steuern (§ 14 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 1556 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 5 S 3 KStG gelten die S 1 und 2 entspr für von der OG geleistete St, die auf die St des OT anzurechnen sind. Da diese anzurechnenden St nicht mit dem OG-Einkommen zusammenhängen, fallen sie nicht bereits unter den S 1 des Abs 5. Die von der OG geleisteten St, die auf die St des OT anzurechnen sind, sind im Feststellungsbeschei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.1 Allgemeines

Tz. 1003 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 3 S 1 KStG gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, stlich als GA der OG an den OT. Die OG hat KapSt einzubehalten (s Tz 1009); zusätzlich fällt SolZ an. Eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung stellt auch eine Leistung iSd § 38 Abs 1 S 3 KStG dar (s Beschl des BFH v 06.0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 2. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.6 Übergangsgeldbezieher, die in Deutschland nicht einkommenspflichtig sind (Abs. 5)

Rz. 52 Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu v...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1.3 Solidaritätszuschlag

Arbeitgeber müssen den Solidaritätszuschlag nur erheben, wenn die Lohnsteuer des Arbeitnehmers eine bestimmte Freigrenze übersteigt.[1] Im Jahr 2026 gilt die Jahresgrenze von 20.350 EUR [2]. Übersteigt die Jahreslohnsteuer des Arbeitnehmers diese Grenze nicht, fällt insgesamt kein Solidaritätszuschlag an. In Steuerklasse III gilt der doppelte Betrag i. H. v. 40.700 EUR[3].mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Durch die Anpassung des Lohnsteuertarifs für das Jahr 2026 werden die Arbeitnehmer im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes[1] steuerlich entlastet. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöhen sich und die sog. kalte Progression wird über eine Anpassung des Steuertarifs ausgeglichen und das Kindergeld erhöht. Wichtig Geänderter Programmablaufplan für 2026 Änderun...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 3.2 Vorsorgepauschale

Im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens werden die Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers über die sog. Vorsorgepauschale[1] steuermindernd berücksichtigt.[2] Möchte ein privat versicherter Arbeitnehmer mit Steuerklasse I bis V bisher seine Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren im Rahmen der Vorsorgepauschale in tats...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das sog. In-Prinzip. Für Lohnsteuerpflichtige besteht grundsätzlich die Obliegenheit, alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Steuerentlastung wahrzunehmen. Aus diesem Grunde besteht auch die Obliegenh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz 1. Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) für die Monate April, Mai und Juni 2020 ist eine steuerbare und steuerpflichtige Betriebseinnahme. 2. Wird ein Bewilligungsbescheid für einen als Betriebseinnahme anzusetzenden Liquiditäts- beziehungsweise Aufwandszuschuss mit Ex-tunc-Wirkung zum Gewährungstag widerrufen und der Zuschuss zurückgezahlt, liegt hierin bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes kein rückwirkendes Er...§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnungmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Lohnsteuerliche Änderungen ... / Solidaritätszuschlag: Anhebung der Freigrenze

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird erhöht, sodass mehr Arbeitnehmer von der Abgabe befreit werden. Das ändert sich Die Jahreslohnsteuergrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags steigt auf 20.350 EUR (Steuerklasse III: 40.700 EUR). Inkrafttreten Ab 1.1.2026.mehr

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Lohnsteuerliche Änderungen ... / Das ändert sich

Die Jahreslohnsteuergrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags steigt auf 20.350 EUR (Steuerklasse III: 40.700 EUR).mehr

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Lohnsteuerliche Änderungen ... / Inkrafttreten

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1.1 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag

Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer (inkl. eventuell anfallender Beträge für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teile des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen.[1]mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Zahlung einer Netto-Sonderzuwendung neben Bruttoarbeitsentgelt

Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts bei Zahlung von Netto-Sonderzuwendungen zunächst – unter Zugrundelegung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der beitragspflichtige Rahmen der Sonderzuwendung festzustellen. Danach ist die auf die Nettozuwendung entfallende Steuer zu...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.4 Einstellung von Personal

Die Beschäftigung fremder Hilfskräfte kann von maßgeblicher Bedeutung für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein.[1] Ist der Einsatz eigener versicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder mehrerer Minijobber (deren Gehalt zusammengerechnet die Geringfügigkeitsgrenze[2] übersteigt) nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich auch möglich...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 1 Nachweis der Nettolohnvereinbarung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können anstelle eines Bruttolohns auch die Zahlung eines Nettolohns vereinbaren. Die Nettolohnvereinbarung ist eine Abrede zwischen den Parteien eines Dienstverhältnisses, dass der Arbeitgeber die zu erhebende Lohnsteuer und ggf. den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sowie möglicherweise die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung tr...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und Direktversicherung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 22 Jahre alt, keine Kinder, erhält ein Gehalt von 2.710 EUR. Sie hat Steuerklasse IV, zahlt keine Kirchensteuer und ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt. Ihr Arbeitgeber hat für sie eine Direktversicherung abgeschlossen, in die sie monatlich 100 EUR überweisen lässt. Die 100 EUR werd...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 1 Definition Nettoarbeitsentgelt und Abgrenzung zum Bruttoarbeitsentgelt

Nettoarbeitsentgelt ist grundsätzlich das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt.[1] Wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung getroffen, geht der Arbeitgeber damit die Verpflichtung ein, die anfallenden gesetzlichen Abzüge in vollem Umfang zusätzlich zu übernehmen. Gesetzliche Abzüge sind die Lohnsteuer, die Kirchensteuer...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.6.2 Pauschaliertes Nettoentgelt/Leistungssatz

Aus dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ist in einem 2. Schritt ein pauschaliertes Nettoentgelt, das sog. Leistungsentgelt, zu errechnen.[1] Dieses ergibt sich, in dem das (Brutto)Bemessungsentgelt um Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, vermindert wird. Als Abzüge sieht das Gesetz vor: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 %, die Lohnsteuer nach...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV, keine kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kirchensteuerpflichtig) mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsge...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 7 Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung

Der Arbeitgeber trägt im Lohnsteuerabzugsverfahren das Risiko für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer sowie für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Hat er zu wenig Steuern einbehalten oder den Lohnsteuerabzug ganz unterlassen, kann er vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss er die zu gering einbehaltene Lohnsteuer an das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Keine Kürzung der Bemessungsgrundlage

Die pauschale Lohnsteuer ist eine vom Arbeitgeber zu übernehmende Steuerschuld. Es ist zulässig, dass der Arbeitgeber im Innenverhältnis vereinbarungsgemäß den Arbeitnehmer mit dieser Lohnsteuer belasten kann. Dies gilt auch für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Übernahme der pauschalen Steuer durch den Arbeitnehmer hat keinerlei Einfluss auf die Beitragsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 2 Hochrechnung auf das Bruttoarbeitsentgelt

Im Fall einer Nettolohnvereinbarung ist für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der maßgebende Bruttolohn zu ermitteln. Die Hochrechnung von einem Nettolohn auf ein Bruttoarbeitsentgelt wird im sog. Abtastverfahren vorgenommen. Änderungen bei den Steuersätzen, auch des Solidaritätszuschlags, aber auch Änderungen der Beitragssätze in der Sozialversicherung und ggf....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 4 Höhe

Für die Höhe des Teilarbeitslosengeldes gelten die Vorschriften zum Arbeitslosengeld entsprechend. Das bedeutet: Ausgangspunkt für die Leistungsbemessung ist grundsätzlich das beitragspflichtige Entgelt, das der Arbeitnehmer in den abgerechneten Entgeltzeiträumen der letzten 12 Monate vor der Entstehung des Anspruchs in der verlorenen Beschäftigung durchschnittlich kalendert...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils

Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit bei der Lohnabrechnung von Sachbezügen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 4 Pauschalbesteuerung als sonstiger Bezug

Die Lohnsteuer kann pauschaliert werden, wenn die betriebliche Krankenversicherung als sonstiger Bezug beurteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Mitarbeitern gewährt und jährlich gezahlt wird. Die Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis zu 1.000 EUR je Mitarbeiter und Kalend...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr

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Nettolohnvereinbarung / 3 Berechnung des Nettolohns bei sonstigen Bezügen

Bruttobezug bei sonstigen Bezügen (z. B. Nettogratifikationen) ist der Nettobetrag zuzüglich der tatsächlich abgeführten Beträge an Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und übernommenen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Der hiernach ermittelte Bruttobetrag ist auch bei späterer Zahlung sonstiger Bezüge im selben Kalenderjahr bei der Ermittlung des m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 3 Steuerklasse beeinflusst Elterngeldhöhe

Das Elterngeld berechnet sich nach dem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes, ermäßigt um pauschale Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – wobei berücksichtigt wird, nach welcher Steuerklasse versteuert wurde und ob Kirchensteuerpflicht des Antragstellers bestand. Optimale Steuerklasse erhöht Elterngeld Beziehen beid...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Nettolohnberechnung bei sonstigen Bezügen

Die Ermittlung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die netto gezahlt werden, z. B. eine Gratifikation, wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung ermittelt.[1] Auch hier wird ein Bruttobetrag ermittelt. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: Bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind der voraussichtliche laufende Jahresarbeitslohn und frühere, netto gezahlte so...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.3 Nicht gewerbesteuerpflichtig

Der "Scheinselbstständige" ist als Arbeitnehmer nicht gewerbesteuerpflichtig. Schon im Hinblick auf den Freibetrag bei der Gewerbesteuer dürfte dieser Vorteil allerdings nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Darüber hinaus mildert sich in Fällen, in denen eine Gewerbesteuer festgesetzt wird, die Belastung dadurch, dass die Einkommensteuer gemäß § 35 EStG bis zum 3,8-Fachen de...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Voraussetzungen

Eine Abwälzung führt dazu, dass der Arbeitnehmer die pauschalen Steuerbeträge im Ergebnis wirtschaftlich trägt. Eine solche Vereinbarung kann sich z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem wirtschaftlichen Ergebnis einer Gehaltsumwandlung oder Gehaltsänderungsvereinbarung ergeben. Folglich liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] eine Abwälzung vor, wenn die Pauschalsteue...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.2 Was gilt bei Nettoentgelten als Arbeitsentgelt?

Gelegentlich vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass ein Nettoentgelt gezahlt wird. In einem solchen Fall gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags und des seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Achtung Bei illegaler Beschäft...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1.2 Beiträge zur Sozialversicherung

Wenn ein Nettoentgelt vereinbart ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, die auf die Einnahmen entfallenden Steuern und die ihrem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Die Sozialversicherungsbeiträge sind von dem danach zu errechnenden Bruttoarbeitsentgelt zu ermitteln. Hinweis Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung und Zusatz...mehr

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Abwälzung der Pauschalsteuer / 2 Folgen der Abwälzung

Eine zulässige Abwälzung der Lohnsteuer mindert im Ergebnis den dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitslohn. Trotzdem gilt die abgewälzte pauschale Lohnsteuer nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung als Arbeitslohn.[1] Deshalb mindert auch die abgewälzte Steuer nicht die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer. Die pauschale Steuer ist stets von den ungekürzten Bezügen zu ...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1 Ermittlung des Bruttoarbeitsentgelts im Abtastverfahren

Um bei Zahlung von Nettoentgelt das Bruttoarbeitsentgelt zu ermitteln, müssen sowohl die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie des zu zahlenden Solidaritätszuschlags als auch der Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu übernehmen sind[1] errechnet werden. 2.1.1 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag Will der Arbei...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 5 Abwälzung pauschaler Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

Gegenüber der Finanzverwaltung hat der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer zu tragen. Es handelt sich um eine Steuerschuld des Arbeitgebers; er ist alleiniger Schuldner der pauschalen Lohnsteuer. Arbeitsrechtlich ist es jedoch zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Hierdurch mindert sich der auszuzahlende Arbeitslohn um die Pauschal...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.3 Freiwillige Beiträge und Zusatzbeiträge zählen nicht zu gesetzlichen Abzügen

Soweit im Einzelfall bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart wird, gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zählen nicht zu den gesetzlichen Abzügen und sind somit beim Abtastverfahren nicht zu berücksichtigen.[1] Das gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge dieser Person...mehr