Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der > Arbeitgeber die > Lohnsteuer (und ggf die > Kirchensteuer sowie den > Solidaritätszuschlag), trägt er sie im Innenverhältnis zum > Arbeitnehmer selbst. Dazu kommt es, wenn der ArbGmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die Gewerbesteueranrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Nettolohnvereinbarung

Rz. 6 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG arbeitsvertraglich die auf den > Arbeitslohn entfallende > Lohnsteuer, so muss er – bei manueller LSt-Berechnung – aus der für die > Steuerklassen des ArbN maßgebenden Spalte der > Lohnsteuertabelle den Bruttoarbeitslohn durch Abtasten (Hochrechnen) ermitteln, der – vermindert um die LSt – den ausgezahlten Nettobetrag ergib...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Brutto-Einzelberechnung mit Übernahme der Steuer

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Will ein ArbG die Nachsteuern aufgrund einer > Außenprüfung nicht auf den ArbN als den > Steuerschuldner abwälzen, sondern selbst übernehmen, so handelt es sich bei der Übernahmeerklärung idR nicht um eine Nettolohnvereinbarung. Die Nachsteuern sind vielmehr zusätzlicher > Arbeitslohn (> Rz 4) des Kalenderjahres, in dem der ArbG sie an das FA...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Pauschsteuersatz

Rz. 12 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Netto-Einzelberechnung (> Rz 10, 11) kann arbeitsaufwendig und schwierig sein, besonders wenn zahlreiche ArbN von der Nachforderung betroffen sind. Hier darf das FA die nachzuerhebende LSt auf Antrag des ArbG mit einem (variablen) Pauschsteuersatz festsetzen (§ 40 Abs 1 Nr 2 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 82 ff, 125 ff), wenn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2026 603 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur Berücksichtigung von Kinderlasten bei der KiSt und beim SolZ, FR 1996, 209; Petersen, Die Berücksichtigung von Kindern bei Annexsteuern nach § 51a EStG idF des JStG 1996 – insb bei der KiSt, KuR 1996, 11; Giloy, Neukonzeption einer KiSt vom Einkommen, DStZ 1999, 472; List, KiSt, Rechtsgrundlagen und neuere Rspr, BB 1997, 17; Brockmeyer, Verfassungsrechtliche Maßstäbe ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist > Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) [...] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 42 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Unmittelbar ist § 51a EStG auf alle Zuschlagsteuern zur ESt anwendbar, für die die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes besteht. Derartige bundesgesetzlich geregelte Zuschlagsteuern, die in den Anwendungsbereich des § 51a EStG fallen, werden derzeit jedoch nicht erhoben; der SolZ ist umfassend im SolZG geregelt. Nach § 31 Abs 1 KStG sind § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Entstehungsgeschichte, Gesetzgebungsverfahren

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 v 23.05.2022 (BGBl I 2022, 749), das rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist (Art 4 Abs 2 Steuerentlastungsgesetz 2022), sind im neuen Abschn XV. "Energiepreispauschale" die §§ 112–122 EStG angefügt worden. In dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 der Bundesregierung (BT-Drs 20/1412, gleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIII. Verfahrensrecht

Rn. 301 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Richtet sich die Klage des StPfl gegen die Höhe der festgesetzten Steuer (ESt, KapSt, KSt), darf im Klageantrag der SolZ nicht genannt werden, andernfalls ist die Klage insoweit unzulässig, folgt aus § 51a Abs 5 S 1 EStG bzw § 1 Abs 5 S 1 SolZG; danach kann mit einem Rechtsbehelf gegen die Zuschlagsteuer weder die Bemessungsgrundlage noch d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Haftung bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmer-Überlassung (§ 42d Abs 6–8 EStG)

Rz. 150/7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit einem Dritten (Entleiher) ArbN gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden, haftet er grundsätzlich neben dem ArbG für die Einbehaltung und Abführung von LSt und ggf anfallendem SolZ. Ist der Entleiher ausnahmsweise selbst ArbG, haftet der Verleiher wie ein Entleiher (§ 42d Abs 6, 7 EStG). Im Einzelnen > Arbeitnehmerüberlass...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Lohnsteuerpauschalierung von Beiträgen für die Unfallversicherung (§ 40b Abs 3 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch das WohnungsbauförderG v 22.12.1989 (BStBl I 1989, 505) ist in § 40b EStG der Abs 3 eingefügt worden, wonach die Möglichkeit der LSt-Pauschalierung auf ArbG-Beiträge für eine gemeinsame Unfallversicherung der ArbN erweitert worden ist. Ein gemeinsamer Unfallversicherungsvertrag liegt außer bei einer Gruppenversicherung auch dann vor, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfseinschränkung, Folgeänderungen (§ 51a Abs 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der StPfl kann mit einem Rechtsbehelf gegen die Zuschlagsteuer weder die Bemessungsgrundlage noch die Höhe des zvE angreifen, § 51a Abs 5 S 1 EStG . Aus dem akzessorischen Charakter der Zuschlagsteuer im Verhältnis zur ESt als Maßstabsteuer folgt, dass der Bescheid über die Maßstabsteuer, zB ESt-Jahresbescheid und ESt-Vorauszahlungsbescheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 31 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der materiell-rechtliche Inhalt der Vorschrift besteht darin, die Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern festzulegen, die nach der Höhe der ESt bemessen werden. Dies dient dem Zweck, Gesetze über Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlasten und insoweit eine Vereinheitlichung zu erreichen. Rn. 32 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Telefon- und Internetkosten / 7 Nutzung des betrieblichen Internets durch den Arbeitnehmer

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für einen betrieblichen Internetanschluss zu 100 % als Betriebsausgaben ab. Eine private Nutzung des Internetanschlusses durch Arbeitnehmer ist gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Übernimmt der Unternehmer ganz oder teilweise die Kosten für den Internetanschluss des Arbeitnehmers in dessen Wohnung, handelt es sich um steuerpflichtigen Arb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Abzug für den Solidaritätszuschlag (Abs. 4)

Rz. 28 Abs. 4 regelt die Ermittlung des Abzugs für den Solidaritätszuschlag. Der Abzug erfolgt nach den Maßgaben des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 (SolzG 1995), insbesondere unter Berücksichtigung der dort geregelten Freigrenzen. Im Rahmen einer Rechtsgrundverweisung sind Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen, wenn die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung nach ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Ausnahmsweiser Nichtabzug für Steuern (Abs. 7)

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 enthält eine, ab 1.5.2025 geltende, Sondervorschrift zum ausnahmsweisen Nichtabzug von Steuern nach Abs. 1 Satz 1. Betroffen hiervon sind die Sonderfälle, in denen in Deutschland nicht selbstständig oder selbstständige Erwerbstätige ihren Wohnsitz im Ausland haben und das bezogene deutsche Elterngeld aufgrund eines zwischen Deutschland und dem Ansässigke...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern. Welche Steuerarten bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest. Es sind die Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist.[1...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 4 Regelung für Zuschlagsteuern

Rz. 19 § 31 Abs. 1 S. 1 KStG enthält auch eine Regelung für Zuschlagsteuern. Grundlage ist § 51a EStG, der über die Verweisung in § 31 Abs. 1 KStG auch entsprechend für Zuschlagsteuern zur KSt gilt. Eine Zuschlagsteuer ist eine Steuer, die nach der veranlagten KSt bemessen wird. Gegenwärtig wird nur der Solidaritätszuschlag als Zuschlagsteuer erhoben. Zuschlagsteuern entsteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 2.4.1.2 Abgeltungssteuer

Die anteiligen Zinserträge stellen für alle Eigentümer, deren Wohnung sich im Privatvermögen befindet, unabhängig von der Nutzungsart, steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.[1] Insoweit wird die Abgeltungsteuer einbehalten und vom Bankinstitut werden nur die Nettozinsbeträge gutgeschrieben. Unter diesem Aspekt genügt eine Nettoverbuchung des Zinsertrags bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.5 Anlage FG-Sonstiges

Mit der neuen Anlage FG-Sonstiges werden Angaben abgefragt, die bislang Bestandteil des Hauptvordrucks bzw. der bisherigen Anlage FG-AUS waren. Im Einzelnen betrifft dies Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeitragen (§§ 10b, 34g EStG) des Kalenderjahres 2025 (Zeilen 3-9), Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG (Zeilen 10-...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.3 Anrechnung in Höhe des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmenden auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet (§ 72 Abs. 1 Nr. 1). Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmenden...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der Anlage ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur Ermittlung des eigenen E...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 7 Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds

Zeile 76 Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländis...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen

Zeile 8 In dieser Zeile ist die Abzugsteuer einzutragen, den der Vergütungsschuldner von den dem beschränkt Steuerpflichtigen geschuldeten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG und nach § 50a Abs. 7 EStG (dies nur auf Anforderung des Finanzamts) einbehalten hat. Dieser Steuerabzug ist bei der die Vergütung empfangenden Körperschaft im Rahmen der Veranlagung grundsätz...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige oder in den Fällen des § 10 Steueroasen-Abwehrgesetz

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 8 Kurzarbeitergeld, Grenzgänger ist verheiratet und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Mitarbeiter arbeitet bei einer Firma in Saarbrücken, wohnt aber in Frankreich und pendelt jede Woche zu seinem Wohnsitz (sog. Grenzgänger). Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Wegen Kurzarbeit erzielt er im Januar 2026 ein Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 1.240 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er in diesem Monat 3.585 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeiterg...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 12 Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen

Die Zeilen 91–95 erfassen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto durch Einlagen der Anteilseigner; demgemäß wird Spalte 4 (Sonderausweis) nicht angesprochen. Zeile 91 In Zeile 91 sind in Spalte 3 die Einlagen zu berücksichtigen, die in diesem Wirtschaftsjahr bei der Einkommensermittlung abgezogen worden sind. Dies sind die Beträge laut Zeile 93 der Anlage GK. In Zeile 93 der...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.3 Begrenzung der Bilanzänderung

Rz. 102 Die Bilanzänderung ist nur bis zu dem Punkt zulässig, bis zu dem die Auswirkung der Bilanzberichtigung reicht.[1] Der Steuerpflichtige ist demnach nur berechtigt, die Bilanz maximal bis zur Höhe desjenigen Ergebnisses zu ändern, das sich vor der Bilanzberichtigung ergeben hat. Eine steuerliche "Besserstellung" im Vergleich zur "unberichtigten" Bilanz ist somit durch ...mehr