Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin (Steuerklasse IV, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag) hat im März 2024 ein monatliches Gehalt von 3.500 EUR zzgl. 27 EUR Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die Arbeitnehmerin lässt monatlich 40 EUR an eine Bausparkasse überweisen, um die volle staatliche Förderung für einen Bausparvertrag von 9 % aus höchstens 470 EUR zu erhalten.

Wie werden die vermögenswirksame Leistung und der Zuschuss des Arbeitgebers abgerechnet?

Ergebnis

Der Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen ist steuer- und beitragspflichtig.

 
Abrechnung    
Bruttogehalt   3.500,00 EUR
Vermögenswirksame Leistungen (Zuschuss)   27,00 EUR
Brutto gesamt   3.527,00 EUR
Lohnsteuer 439,16 EUR  
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR  
Kirchensteuer 39,52 EUR - 478,68 EUR
Krankenversicherung (7,3 % + 0,85 %) 287,45 EUR  
Pflegeversicherung (2,3 %) 81,12 EUR  
Rentenversicherung (9,3 %) 328,01 EUR  
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 45,85 EUR - 742,43 EUR
Nettoverdienst   2.305,89 EUR
Abzgl. vermögenswirksame Leistungen   - 40,00 EUR
Auszahlungsbetrag   2.265,89 EUR

Der Arbeitgeber muss die 40 EUR einbehalten und direkt an die Bausparkasse überweisen.

Hinweis

Der Arbeitgeber ist zu einem Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen verpflichtet, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht. Ansonsten geschieht die Zahlung auf freiwilliger Basis.

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