Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 2 Hochrechnung auf das Bruttoarbeitsentgelt

Im Fall einer Nettolohnvereinbarung ist für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der maßgebende Bruttolohn zu ermitteln. Die Hochrechnung von einem Nettolohn auf ein Bruttoarbeitsentgelt wird im sog. Abtastverfahren vorgenommen. Änderungen bei den Steuersätzen, auch des Solidaritätszuschlags, aber auch Änderungen der Beitragssätze in der Sozialversicherung und ggf....mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1 Ermittlung des Bruttoarbeitsentgelts im Abtastverfahren

Um bei Zahlung von Nettoentgelt das Bruttoarbeitsentgelt zu ermitteln, müssen sowohl die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie des zu zahlenden Solidaritätszuschlags als auch der Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu übernehmen sind[1] errechnet werden. 2.1.1 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag Will der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2 024 538 EUR. Zum 01.01.2025 wird sie erhöht auf 556 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 3 Berechnung des Nettolohns bei sonstigen Bezügen

Bruttobezug bei sonstigen Bezügen (z. B. Nettogratifikationen) ist der Nettobetrag zuzüglich der tatsächlich abgeführten Beträge an Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und übernommenen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Der hiernach ermittelte Bruttobetrag ist auch bei späterer Zahlung sonstiger Bezüge im selben Kalenderjahr bei der Ermittlung des m...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 9 Zuschuss zu einer Wallbox

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat sich privat ein Elektrofahrzeug angeschafft. Der Arbeitgeber unterstützt den Arbeitnehmer, indem er ihm einen Zuschuss von 500 EUR zur Anschaffung einer Ladevorrichtung (Gesamtpreis 899 EUR) auf seinem privaten Grundstück zahlt. Wie ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Der vom Arbeitgeber gezahlte Zus...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Nettolohnberechnung bei sonstigen Bezügen

Die Ermittlung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die netto gezahlt werden, z. B. eine Gratifikation, wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung ermittelt.[1] Auch hier wird ein Bruttobetrag ermittelt. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: Bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind der voraussichtliche laufende Jahresarbeitslohn und frühere, netto gezahlte so...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen (§ 36 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 37 EStG werden für einen VZ regelmäßig vier Vorauszahlungen festgesetzt. Sie dienen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens. Das FA kann bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die voraussichtliche ESt anpassen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG). Die Zeitspanne für eine nachträgliche Anpassung der Vor...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.3 Freiwillige Beiträge und Zusatzbeiträge zählen nicht zu gesetzlichen Abzügen

Soweit im Einzelfall bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart wird, gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zählen nicht zu den gesetzlichen Abzügen und sind somit beim Abtastverfahren nicht zu berücksichtigen.[1] Das gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge dieser Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindergeld / 3 Freibeträge für Kinder

Der Kinderfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR [1] (ab 1.1.2024 für jeden Elternteil 3.306 EUR).[2] Der Betreuungsfreibetrag[3] beträgt für jeden Elternteil unverändert 1.464 EUR. Bei verheirateten Eltern verdoppeln sich die beiden Beträge auf insgesamt 9.600 EUR im Jahr 2025 und im Jahr 2024 auf 9.540 EUR. Bei im Ausland ansässigen Kindern kommen...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick und Regelung in den Ländererlassen

Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. § 12 BewG regelt ausdrücklich nur zwei Fäl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verkauf der gepfändeten Kapitallebensversicherung

Rz. 801 Eine häufig unbekannte, wirtschaftlich aber besonders günstige Alternative der Verwertung zwischen den beiden vorgenannten Vorgehensweisen stellt der Verkauf der Lebensversicherung an einen Dritten als besondere Verwertungsart nach § 844 ZPO dar. Hier lassen sich 5 % bis 15 % über dem Rückkaufswert liegende Erlöse erzielen. Rz. 802 Der bekannteste Kaufinteressent ist ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO)

Tz. 25 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) nicht als Zweckbetrieb anerkannt werden, handelt es sich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 64 AO. Körperschaften werden mit ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb partiell steuerpflichtig, d. h., die da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 2.2.3 Selbstständige

Für Selbstständige, die kraft Gesetzes (z. B. Handwerker, Hebammen, Krankenpflegepersonen, Lehrer und Erzieher, Solo-Selbstständige) und auf Antrag (Antragspflichtversicherung) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gilt, sofern die Beiträge nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen gezahlt werden, eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage i. H. v. 556 EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalten worden ist oder über die in § 7 InvStG festgelegte Höhe hinaus KapSt und SolZ einbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mehr Netto vom Brutto: Anpa... / Hintergrund

Neben der Verschiebung der Tarifeckwerte (mit Ausnahme der "Reichensteuer") nach rechts, erhöht sich somit auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Der Grundfreibetrag erhöht sich von 11.784 EUR (2024) auf 12.096 EUR für 2025 und auf 12.348 EUR für 2026. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.612 EUR (2024) auf 6.672 EUR in 2025 und auf 6.828 EUR in 2026. Die Freigre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfortentwicklungsgesetz / 1 Anpassungen der Einkommensteuertarife 2025 und 2026

Die Anpassungen der Einkommensteuertarife (§§ 32 Abs. 6 Satz 1, 32a Abs. 1, 39b Abs. 2 Satz 7 EStG) sollen zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen. Sie sollen außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung verhindern. Daher ergibt sich i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progressi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024

Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 berücksichtigen können, hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzub...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hat der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 die F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.1 Bewertung des geldwerten Vorteils

Sind die Sachbezüge weder als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse oder kraft Gesetz steuerfrei, muss der Arbeitgeber von dem Arbeitslohn in Geldeswert die Lohnsteuer, ggf. den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer berechnen und einbehalten. Die praktische Schwierigkeit bei der Lohnabrechnung von Sachbezügen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 4 Höhe

Für die Höhe des Teilarbeitslosengeldes gelten die Vorschriften zum Arbeitslosengeld entsprechend. Das bedeutet: Ausgangspunkt für die Leistungsbemessung ist grundsätzlich das beitragspflichtige Entgelt, das der Arbeitnehmer in den abgerechneten Entgeltzeiträumen der letzten 12 Monate vor der Entstehung des Anspruchs in der verlorenen Beschäftigung durchschnittlich kalendert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 3 Leistungsumfang

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe richtet sich – wie beim Arbeitslosengeld – künftig nach der Dauer der Dienstzeit in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Leistungsanspruches und grundsätzlich auch nach dem Lebensalter des Berechtigten.[1] Bei einer Dienstzeit von 2 Jahren beträgt die Anspruchsdauer 6 Monate. Bei längerer Dienstzeit wirkt diese Begrenzung nicht, s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %)mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.3 Unmittelbarkeit der Beteiligung

Rz. 494 Die Steuerfreistellung gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft besteht. Abzustellen ist dabei sowohl auf das rechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum gem. § 39 AO.[1] Eine mittelbare Beteiligung über andere Kapitalgesellschaften ist insoweit uner...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.1 Sachzuwendungen

Auch Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer sind Arbeitslohn und werden zum Letztverbraucherendpreis und nach der dort angewendeten Formel versteuert. Sowohl der Rabattfreibeitrag als auch die Möglichkeit, die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer zu pauschalieren (§ 37b Abs. 2 EStG), machen sie angesichts der hohen Abgabenlast zu einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 4 Erhebung des Solidaritätszuschlags als Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer

Rz. 23 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und die Erhebung von Zuschlag­steuern zur ESt die Vorschriften des EStG mit Ausnahme von § 36a EStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung der Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der ESt. Eine solche Zuschlagsteuer ist der SolZ, der nach dem SolZG seit dem Vz 1995 als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben w...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.6 Keine Anrechnung pauschaler Lohnsteuer

Rz. 59 Bei der Veranlagung zur ESt nicht erfasst wird der pauschal besteuerte Arbeitslohn in den besonderen Fällen des § 40 EStG sowie bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten (§ 40a EStG) und bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (§ 40b EStG). In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die pauschale LSt (und auch den SolZ zur LSt) übernehmen. Nicht der Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.5 Anrechnung erhobener, vom Schuldner übernommener Kapitalertragsteuer

Rz. 75 Haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vereinbart, dass der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt übernimmt, dann wird dem Gläubiger der Kapitalerträge bei dessen Veranlagung zur ESt der ihm tatsächlich ausgezahlte Betrag zuzüglich der vom Schuldner übernommenen KapESt als Einnahme zugerechnet und die erhobene KapESt auf seine ESt angerechnet. Dabei ist es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 Anrechnung erhobener Lohnsteuer bei Nettolohnvereinbarung

Rz. 56 Zu dem bei der ESt-Veranlagung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigenden stpfl. Arbeitslohn gehören auch sog. Nettobezüge. Der bei der Veranlagung anzusetzende Nettolohn ist um die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern (LSt, SolZ zur LSt, Lohnkirchensteuer etc.) zu erhöhen, weil auch bei einer Nettolohnvereinbarung der Arbeitnehmer Schuldner dieser Steuern ist.[1] Über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.7 Keine Anrechnung bei Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte (§ 37a EStG)

Rz. 60 Nach § 37a EStG, der mit Wirkung ab Vz 1997 durch G. v. 20.12.1996[1] in das EStG eingefügt wurde, können Unternehmen, die im Rahmen von Bonusprogrammen zur Kundenbindung Sachprämien i. S. v. § 3 Nr. 38 EStG gewähren, deren Besteuerung mit einem Pauschalsatz von 2,25 % der insgesamt an im Inland ansässige Stpfl. gewährten Prämien beantragen. Im Rahmen solcher Bonusprog...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / D. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 28 Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV ist steuerpflichtig. Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben. Wie auch bei den geringfügigen Beschäftigungen sonst, gibt es die Möglichkeit, auf das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung in Priv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sondertarif

Rn. 62 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Begünstigung wird in Form eines Sondertarifs von 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne iSd § 34a Abs 2 EStG gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass betriebliche Gewinne in vergleichbarer Weise wie das Einkommen von KapGes besteuert werden und folglich ein Beitrag zur Rechtsform- und Finanzierungsneutralität geleistet werden soll (B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Überlegungen

Rn. 145 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 An dieser Stelle lassen sich aufgrund der zahlreichen Steuerreformen der letzten Jahre Überlegungen dahingehend anstellen, inwiefern die Thesaurierungsbegünstigung für Einzelunternehmer- und Mitunternehmer zur (temporären) Senkung der Ertragsteuerbelastung sowie zur Stärkung des EK tatsächlich das Mittel der Wahl ist und welche Alternativen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Nachversteuerungspflichtiger Betrag des VZ

Rn. 117 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Macht der StPfl von der Sondertarifierung Gebrauch, muss er sich zwangsläufig auch mit dem komplexen Nachversteuerungsmechanismus auseinandersetzen. Der nachversteuerungspflichtige Betrag eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist für den jeweiligen VZ dergestalt zu ermitteln, dass vom Begünstigungsbetrag iSd § 34a Abs 3 S 1 EStG die Ste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stundung von Lohnsteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begünstigungsbetrag (§ 34a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der nicht entnommene Gewinn iSd § 34a Abs 2 EStG (s Rn 67ff) bildet die Obergrenze für die Inanspruchnahme der Sondertarifierung nach Abs 1 S 1 Hs 1. Der Begünstigungsbetrag versteht sich als der Teil des nicht entnommenen Gewinns, für den der StPfl den Antrag nach § 34a Abs 1 S 1 EStG stellen könnte und diesen auch tatsächlich stellt. Der v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verwendungsreihenfolge

Rn. 131 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 29 äußert sich zudem im Zusammenhang mit der Nachversteuerung zur Verwendungsreihenfolge für die nicht entnommenen Gewinne im Falle des Entnahmeüberhangs. Demnach ist die Verwendungsreihenfolge wie folgt aufgebaut:mehr