Arbeitsschritte erledigt
Gebühren für Kontokorrentkonten, die i. d. R. in einem Betrag abgebucht werden, sind ggfs. in Zins- und Bankgebührenanteile aufzuteilen. Prüfen Sie, ob dies korrekt erfolgt ist.  
Sind alle Zinsaufwendungen und -erträge vollständig gebucht und ist die Höhe von der Bank bestätigt (z. B. mittels Darlehenskontoauszügen)?  
Hat das Kreditinstitut Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet, so sind die Buchungen mit Vorsteuerabzug durchzuführen.  
Stimmen Sie Zinserträge sowie dazu gehörende Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag genau ab; hier helfen entsprechende Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute. In vielen Fällen müssen diese aktiv von den Banken angefordert werden.  

Tab. 7: Arbeitsschritte beim Abstimmen des Zinsaufwands und Zinsertrags

Im Zusammenhang mit der Abstimmung der Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten) werden üblicherweise die "Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten" überprüft. Sind die Verbindlichkeiten korrekt und vollumfänglich abgestimmt worden, sollten auch die Zinsaufwendungen korrekt sein. Andernfalls ist die Abstimmung der Zinsaufwendungen an dieser Stelle durchzuführen.

Überziehungszinsen des Girokontos sind auf das Konto "Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten" zu buchen. Saldieren Sie Zinsaufwendungen nicht mit den Guthabenzinsen, auch nicht, wenn von Dritten eine Saldierung vorgenommen wurde, sondern weisen Sie diese gesondert unter "Sonstige Zinserträge" aus.

 
Praxis-Tipp

Abbuchung der Bankgebühren aufteilen

Die Kontobelastungen im Rahmen der (Quartals-) Abschlüsse des Bankkontos sind aufzuteilen: Kontoführungsgebühren sind ebenso wie die Abschlussprovisionen bei betrieblichen Darlehen, Akkreditivspesen, Auszahlungsgebühren, Provisionszahlungen, Umsatzprovisionen, Buchungsgebühren, Beitreibungskosten, Wechselspesen ohne Diskont, Darlehensvermittlungsprovisionen, Depotgebühren, Eintragungskosten, Emissionskosten, Finanzierungskosten und Geldverkehrskosten, Geldbeschaffungskosten, Geldeinzüge, Nachnahmekosten, Hypothekenbeschaffungen, Maklerprovisionen, Kartengebühren, Inkassokosten, Mahnkosten, Kreditvermittlungsprovisionen, Scheckgebühren, Schließfachgebühren und viele weitere Finanzdienstleistungen der Banken auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" zu buchen.

Die Kreditinstitute gehen immer mehr dazu über, bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ihre Leistungen wie z. B. auch Darlehenszinsen der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Sollte also die Bank Beträge zuzüglich Umsatzsteuer belasten, ist der entsprechende Umsatzsteuerschlüssel zu verwenden oder die Buchung manuell aufzuteilen.

Bei Zinserträgen werden oftmals nur die von den Banken ausgezahlten Beträge verbucht. Es gelten jedoch steuerlich die Bruttobeträge als zugeflossen, wobei die einbehaltene Steuer auf die Steuerschuld angerechnet wird. Sofern noch nicht geschehen, sind also die als Kapitalertragsteuer und sonstige Quellensteuer einbehaltenen Steuern auch als Zinserträge zu erfassen.

 
Praxis-Beispiel

Nacherfassung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag

Einbehaltene Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge i. H. v. 2.000 EUR bzw. 110 EUR von den betrieblichen Festgeldkonten sind noch nicht erfasst worden.

Buchungsvorschlag SKR 03/04:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
2213/7630 Kapitalertragsteuer 25 % 2.000      
2216/7633 anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragssteuer 25 % 110 2650/7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.110

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