Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuerbescheinigung als... / 6. Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11 der Anlage KAP)

Bei Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage werden die Kapitalerträge zur Zeile 7 der Anlage KAP und zusätzlich zur Zeile 11 der Anlage KAP ("Davon-Ausweis") ausgewiesen. Der Betrag der Ersatzbemessungsgrundlage i.S.d. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG und § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG wird als Bruttobetrag angegeben. Der Ausweis zur Zeile 11 erfolgt vor Berücksichtigung v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.5 Steuererstattungsansprüche (Zeilen 59 und 60)

Gehören zum Nachlass Steuererstattungsansprüche und Steuervergütungsansprüche, dann sind diese mit ihrer Bezeichnung, dem Finanzamt und der Steuernummer in den Zeilen 59 und 60 zu erfassen. In diese Zeilen gehören die privaten Steuererstattungsansprüche. Zu ihnen zählen insbesondere die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Steuererstattungsansprüch...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 1. Materiell-rechtliche Funktion der Steuerbescheinigung

Die Anrechnung von Kapitalertragsteuer setzt voraus, dass die der Anrechnung zugrunde liegenden Einnahmen bei der Veranlagung erfasst werden und der wirtschaftliche Eigentümer die in § 45a Abs. 2 oder 3 EStG bezeichnete Bescheinigung im Original vorlegt (vgl. R 36 Satz 1 EStR). Die Steuerbescheinigung ist somit materiell-rechtlich unverzichtbares Vehikel, um die Anrechnung v...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / b) Besteuerung auf Ebene der Destinatäre

Ausschüttungen von Erträgen der deutschen und der liechtensteinischen Stiftung an deren (inländische) Begünstigte unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 bzw. Satz 2 EStG in jedem Fall der Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ein Einbehalt der Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) erfolgt gleichwohl nur bei der deutschen Stiftung. Laufende Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuerbescheinigung als... / 8. Akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge

Nach der bis zum 31.12.2017 geltenden Rechtslage hatte der Privatanleger neben den ausgeschütteten Erträgen auch die ausschüttungsgleichen (thesaurierten) Erträge zu versteuern. Die ausschüttungsgleichen Erträge, die über ausländisch thesaurierende Investmentfonds erzielt wurden, unterlagen im Inland keinem Kapitalertragsteuerabzug. Daher waren die ausschüttungsgleichen Ertr...mehr

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Deutsche Familienstiftung v... / a) Besteuerung auf Ebene der Stiftungen

Die deutsche Stiftung ist als rechtsfähige juristische Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Anders als eine Kapitalgesellschaft, bei der aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu behandeln sind, kann die Stiftung grundsätzlich Einnahmen aus allen Einkunfts...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 4 Latente Steuern

Latente Steuern nach § 274 HGB sind zunächst nur für Handelsbilanzen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften [1] von Bedeutung. Kleinste und kleine Kapitalgesellschaften[2] sind durch § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung dieser Vorschrift befreit, haben passive latente Steuern aber dann zu berechnen, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung vorliege...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand nach IFRS 18.75 a) (iv) sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.3 Erträge aus Investmentanteilen, Nr. 5 Buchst. b (ab 1.1.2004 – 31.12.2017)

Rz. 321 Durch G. v. 15.12.2003[1] ist die beschr. Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen für Zuflüsse ab 1.1.2004 im Zusammenhang mit dem neuen Investmentsteuergesetz in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG geregelt worden. Die Regelung gilt für Erträge aus inländischen und aus ausl. Investmentfonds, da § 1 InvStG insoweit keinen Unterschied macht. Die Vorschrift ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.5 Erträge aus Versicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 307 Der beschr. Steuerpflicht unterliegen bestimmte Erträge aus Versicherungen. Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht ist auch hier, dass der Leistende der Erträge (Versicherungsunternehmen) im Inland ansässig ist (Rz. 290). Der Umfang der erfassten Einkünfte und damit der beschr. Steuerpflicht wird durch Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG geregelt. Rz. 308...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.2 Erträge aus nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten

Rz. 337 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb) unterwirft Erträge aus Genussrechten der beschr. Steuerpflicht, die nicht in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannt sind. Diese Genussrechte sind sog. nicht beteiligungsähnliche Genussrechte und fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Hierbei handelt es sich um Genussrechte, mit denen kein Recht am Gewinn und/oder Liquidationserl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.4 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 26 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO kann mit dem Zusammenveranlagungsbescheid die Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen und sonstiger Ansprüche gegen einen oder beide Ehegatten verbunden werden, soweit das Bestimmtheitsgebot des § 119 AO nicht verletzt wird.[1] Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 4 AO z. B. Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zinsen (§§ 233ff. AO), S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts

Rz. 89 In der großen Mehrzahl der Fälle wird die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG für die Ehegatten günstiger sein als die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Denn aufgrund des § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren) wird die Tarifprogression so gemildert, als hätten die Eheleute jeweils das zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erzielt. Die tarifliche ESt wird nach der Hälfte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Abrechnung der Lohnsteuer für eine kurzfristige Beschäftigung

Ein Unternehmer zahlt seiner kurzfristig beschäftigen Teilzeitkraft in 2025 einen Betrag von 12,82 EUR pro Stunde. Das ist der seit dem 1.1.2025 geltende Mindestlohn. Bei einer Beschäftigung von 43 Stunden im Monat zahlt er 551,26 EUR.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.3 Lohnsteuerpauschalierung: So wird richtig gerechnet

Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vor, kann der Arbeitslohn pauschal mit 25 % versteuert werden. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer an. Praxis-Beispiel Abrechnung mit pauschaler Lohnsteuer In der Zeit vom 1.2. bis 24.2.2024 hat der Unternehmer eine Aushilfe beschäftigt, die für diesen Zeitraum einen Arbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Kurzfristige Beschäftigung: Unterschiede bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Voraussetzungen, unter denen die Lohnsteuer pauschal ermittelt werden kann

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung im Sinne des § 40 a Abs. 1 EStG hat der Unternehmer die Wahl. Er darf die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen seines Arbeitnehmers abrechnen oder pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (die pauschale Besteuerung mit 2 % oder 20 % gilt nur für Minijobs im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder §...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.2 (Netto-)Arbeitsentgelt

Rz. 115 Das Mutterschutzgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz, weil es das Beziehungsgeflecht zwischen der schwangeren Arbeitnehmerin bzw. der jungen Mutter und dem Arbeitgeber regelt. Deshalb richtet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der arbeitsrechtlichen Definition von Arbeitsentgelt. Zum arbeitsrechtlichen Arbeitsentgelt rechnet jede geldwerte Gegenleistung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 10 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.3 Dauerhafte Änderungen des (Netto-)Arbeitsentgelts

Rz. 74 Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 4 MuSchG ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen (Netto-)Arbeitsentgelts die geänderte Arbeitsentgelthöhe zugrunde zu legen, sofern es sich um eine dauerhafte Änderung der Arbeitsentgelthöhe handelt. Die Berücksichtigung der geänderten Arbeitsentgelthöhe wirkt dann für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Än...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz auf Baustellen / 3.3 Planungsphase nach Baubeginn/Bauphase

Nach Baubeginn wird der Baustelleneinrichtungsplan bis zum Abschluss der Baumaßnahme fortgeschrieben und bei Änderungen im Bauprozess (z. B. Bauverfahren, Bauabläufe, Bauzeiten, Leistungsumfänge) angepasst. Der Koordinator hat während der Ausführung des Bauvorhabens die Aufgabe, die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG zu koordinieren, darauf zu achten, dass Ar...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 15 sowie 19 bis 21 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 17 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 15 und 16 zwisch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 6.6 Anlagen FE-KAP, FE-K-Bet und FE-KAP-INV

Gemeinschaftlich erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden anrechenbaren Steuern (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag, ausländische Steuern, fiktive ausländische Quellensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) sind ausschließlich mit der Anlage FE-KAP zu erklären. Dabei ist zwischen Kapitalerträgen, die dem inländischen Kapitalertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / a) Allgemeine Bedeutung des Anteilstausches

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Unternehmensstrukturen aus ertragsteuerlicher aber auch aus Sicht der geplanten Unternehmensnachfolge optimal aufzusetzen und so strukturelle Veränderungen vorzubereiten. Dies beschäftigt nicht nur die Gründer junger Unternehmen (z.B. Start-ups) sondern auch Inhaber bereits länger bestehender Unternehmen, bei denen die Gründerg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.2.1 Funktionsweise der DCF-Methode

Zur Unternehmensbewertung mit Hilfe der DCF-Methode werden also zuerst die bewertungsrelevanten Zahlungsströme (also die Free Cashflows der zukünftigen Perioden) benötigt. Ausgangslage zu deren Berechnung ist das operative Ergebnis des Unternehmens, welches im Englischen als EBIT ("earnings before interest and tax") bezeichnet wird und sich aus der Gewinn-und-Verlust-Planung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 9 Zuschuss zu einer Wallbox

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat sich privat ein Elektrofahrzeug angeschafft. Der Arbeitgeber unterstützt den Arbeitnehmer, indem er ihm einen Zuschuss von 500 EUR zur Anschaffung einer Ladevorrichtung (Gesamtpreis 899 EUR) auf seinem privaten Grundstück zahlt. Wie ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Der vom Arbeitgeber gezahlte Zus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung von ESt-Vorauszahlungen (§ 36 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 37 EStG werden für einen VZ regelmäßig vier Vorauszahlungen festgesetzt. Sie dienen der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens. Das FA kann bis zum Ablauf des auf den VZ folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die voraussichtliche ESt anpassen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG). Die Zeitspanne für eine nachträgliche Anpassung der Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick und Regelung in den Ländererlassen

Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. § 12 BewG regelt ausdrücklich nur zwei Fäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindergeld / 3 Freibeträge für Kinder

Der Kinderfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2025 für jeden Elternteil 3.336 EUR [1] (ab 1.1.2024 für jeden Elternteil 3.306 EUR).[2] Der Betreuungsfreibetrag[3] beträgt für jeden Elternteil unverändert 1.464 EUR. Bei verheirateten Eltern verdoppeln sich die beiden Beträge auf insgesamt 9.600 EUR im Jahr 2025 und im Jahr 2024 auf 9.540 EUR. Bei im Ausland ansässigen Kindern kommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Verkauf der gepfändeten Kapitallebensversicherung

Rz. 801 Eine häufig unbekannte, wirtschaftlich aber besonders günstige Alternative der Verwertung zwischen den beiden vorgenannten Vorgehensweisen stellt der Verkauf der Lebensversicherung an einen Dritten als besondere Verwertungsart nach § 844 ZPO dar. Hier lassen sich 5 % bis 15 % über dem Rückkaufswert liegende Erlöse erzielen. Rz. 802 Der bekannteste Kaufinteressent ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erstattung nach dem InvStG 2018 an den Investmentfonds durch das Betriebsstätten-FA

Rn. 45 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung von KapSt an den Investmentfonds regelt § 11 InvStG. Danach ist zunächst ein Antrag des Investmentfonds beim zuständigen Betriebsstätten-FA erforderlich, Eine Erstattung kommt nur in Betracht, wenn auf ausländische KapErtr die KapSt einbehalten worden ist oder über die in § 7 InvStG festgelegte Höhe hinaus KapSt und SolZ einbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mehr Netto vom Brutto: Anpa... / Hintergrund

Neben der Verschiebung der Tarifeckwerte (mit Ausnahme der "Reichensteuer") nach rechts, erhöht sich somit auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Der Grundfreibetrag erhöht sich von 11.784 EUR (2024) auf 12.096 EUR für 2025 und auf 12.348 EUR für 2026. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.612 EUR (2024) auf 6.672 EUR in 2025 und auf 6.828 EUR in 2026. Die Freigre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfortentwicklungsgesetz / 1 Anpassungen der Einkommensteuertarife 2025 und 2026

Die Anpassungen der Einkommensteuertarife (§§ 32 Abs. 6 Satz 1, 32a Abs. 1, 39b Abs. 2 Satz 7 EStG) sollen zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicherstellen. Sie sollen außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung verhindern. Daher ergibt sich i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Geänderter Programmablaufplan für 2025

Am 19.12.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) beschlossen[1], welchem der Bundesrat am 20.12.2024 zugestimmt hat.[2] Durch dieses Gesetz erhöhen sich zum 1.1.2025 der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Zudem wird die sog. kalte Progressi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Programmablaufplan vom 22.11.2024

Änderungen beim Steuertarif sind für die Arbeitnehmer regelmäßig bereits bei der Lohnzahlung ab Januar spürbar. Damit die Lohnabrechnungsprogramme der Arbeitgeber die Neuerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 berücksichtigen können, hat die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 22.11.2024 einen geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzub...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hat der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 die F...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr