Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Nutzung des > Internet durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Lap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fiktiver Steueraufwand der Gesellschafter (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Wahlweise darf eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft in ihrer GuV nach dem Posten "Jahresüberschuss/-fehlbetrag" einen dem Steuersatz der Komplementärgesellschaft entsprechenden Steueraufwand offen absetzen oder hinzurechnen. Damit soll eine Vergleichbarkeit des JA der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft mit einer KapGes. er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ebene optierte Gesellschaft

Rz. 428 [Autor/Zitation] Durch die Einbeziehung der KSt. und des Solidaritätszuschlags in den anzuwendenden Steuersatz sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14) entsprechend aufwandswirksam zu erhöhen. Die im Rahmen der fiktiven Gewinnausschüttung (s. Rz. 424) wie auch einer etwaigen vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) nun anfallende KapErtrSt. zzgl. Solida...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generell

Rz. 423 [Autor/Zitation] Obwohl es sich bei dieser Vorschrift nur um eine reine ertragsteuerliche Vorschrift handelt, hat die Anwendung der Option nach § 1a KStG Auswirkungen auf die handelsrechtliche Behandlung der optierenden Personengesellschaft insbes. im Bereich Abbildung der Steuerbelastung. Rz. 424 [Autor/Zitation] So unterliegt die optierende (gewerbliche) Personenhande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 420 [Autor/Zitation] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) hat der Gesetzgeber ein Optionsmodell für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG können vorgenannte Gesellschaften für Zwecke der Einkommensbesteuerung auf Antrag – unter Einhaltung bestimmter ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 180 [Autor/Zitation] Hierunter fallen derzeit: Steuern vom Einkommen: Körperschaftsteuer (KSt), Steuern vom Ertrag: Gewerbeertragsteuer, ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen. Die von Dividendenerträgen und dergleichen einbehaltenen Kapitalertragsteuern sowie die sich nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG ergebenden Anrechnungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 49 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 45 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) in Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuern

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Einnahmen aus Eintrittsgeldern und dem Verkauf von Speisen und Getränken sind dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zuzuordnen. Für derartige Veranstaltungen wird empfohlen, eine getrennte Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) zu erstellen. Wurde in dem betreffenden Veranlagungszeitraum nur dieser ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erträge aus Spezial-Investmentfonds

Rn. 472b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Spezial-Investmenterträge sind: ausgeschüttete Erträge nach § 35 InvStG 2018, ausschüttungsgleiche Erträge nach § 36 Abs 1 InvStG 2018 und Gewinne aus der Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen nach § 49 InvStG 2018. Nach § 20 Abs 1 Nr 3a EStG iVm § 34 Abs 2 InvStG 2018 sind Spezial-Investmenterträge tariflich zu besteuern. Eine Abgeltungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm

Rn. 42 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Von den Einnahmen nach § 20 Abs 1 EStG und den Gewinnen nach § 20 Abs 2 EStG – ermittelt nach den Vorschriften von § 20 Abs 4 u 4a EStG (zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus dem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung BFH v 14.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2021, 378 Tz 4) – wird nach der Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG)

Rn. 910 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Gewinnbegriff wird durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG erweitert. Hiernach ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG in der am 12.12.2006 geltenden Fassung für Anteile, die einbringungsgeborenen Anteile in der am 12.12.2006 geltenden Fassung des § 21 UmwStG weiter anzuwenden. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG (idF am 12.12.2006) verw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung beschlossen, den Vermerk zu vorläufigen Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren zu ändern. Nach § 165 AO können Steuerfestsetzungen in verschiedenen Fällen vorläufig erfolgen. Dies kann geschehen, wenn Ungewissheiten in tatsächlicher Hinsicht bestehen oder aber – und dies ist der für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vGA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.3 Fördermittelberatung und Subventionsberatung

Die Fördermittel- bzw. Subventionsberatung bewegt sich auf der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung, insbesondere dann, wenn die Subventionsberatung nicht Teil eines umfassenden Mandats ist. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Fördermittelberatung durch einen Unternehmensberater nicht unter das Rechtsberatungsgesetz fällt.[1] Gem. § 5 Abs. 2 Nr....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.3 Auflösung gesondert festgestellter Nachversteuerungsbeträge nach § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG

Rz. 276 Die Tarifbegünstigung nach § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne) kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG erfolgt.[1] Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine ermäßigte Besteuerung nicht möglich.[2] Entscheidet sich der Steuerpflichtige für den Wechsel de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aufsichtsratsmitglieder (DB... / 2.2 Nationales Recht

Aufsichtsratsmitglieder erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, die gem. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG in Deutschland der beschr. Steuerpflicht unterliegen, wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet werden. Wird die Aufsichtsratstätigkeit für eine inländische Gesellschaft ausgeübt, besteht die Vermutung, dass der Tätigkeitsort im Inland li...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 15.2 Behandlung bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft

Bei allen Anteilseignern der übertragenen Kapitalgesellschaft ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwStG i. V. mit § 7 UmwStG in Höhe ihrer Beteiligung an den Rücklagen der Gesellschaft ein entsprechender Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Ebenfalls ist für alle Anteilseigner, die die Voraussetzungen des § 5 UmwStG erfüllen, nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.4 Ertragsteuerrechtliche Vorteile durch Umwandlung

Werden die Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig zeitnah ausgeschüttet, so kann eine Versteuerung bei der Personengesellschaft günstiger sein. Praxis-Beispiel Sachverhalt Die X-GmbH erzielt jährliche Gewinne in Höhe von 100.000 EUR. Diese werden immer in vollem Umfang an den Alleingesellschafter A ausgeschüttet. Erträge aus dem Unternehmen werden durchschnittlich mit Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.2 Folgen einer schädlichen Gegenleistung

Es liegt nicht eine Gewinnrealisierung i. H. der schädlichen Gegenleistung vor. Vielmehr ist diese Gegenleistung als Veräußerungserlös anzusehen, sodass i.d. Regel nach den Grundsätzen zum teilentgeltlichen Erwerb die Gewinnrealisierung zu ermitteln ist.[1] I.H. der Gewinnrealisierung sind die stillen Reserven der von der Kapitalgesellschaft übertragenen Wirtschaftsgüter auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Zuständigkeiten, Aufgaben (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 3 Die Zuständigkeit ergibt sich zunächst aus der Abgrenzung zwischen Art. 108 Abs. 1 und 2 GG. Die Finanzämter sind sachlich zuständig für die Steuern, die nicht Zölle oder bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern sind.[1] Sodann schränkt sich ihre Zuständigkeit insoweit ein, als von den Möglichkeiten des Art. 108 Abs. 4 S. 1 oder 2 GG Gebrauch gemacht worden ist, die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.2 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG

Die den Anteilseignern anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen ergeben sich aus der auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft:[1] Das Eigenkapital ist um Ausschüttungsverbindlichkeiten und passive Korrekturposten zu mindern. Ausstehende Einlagen auf das Nennkapital gehören, unabhängig davon, ob sie eing...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.4 Erträge nach § 7 UmwStG lösen eine zwingende Kapitalertragsteuerpflicht aus

Die fiktive Auskehrung unterliegt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer i. H. von 25 %.[1] Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Verrechnung mit Übernahmeverlusten. Übernimmt die übertragende Kapitalgesellschaft diese Kapitalertragsteuer, wäre darin eine weitere Ausschüttung an die Gesellschafter zu sehen.[2] Es gilt daher Folgendes: Abbildung 8 Schuldnerin der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten) unbekannt sind. Die Ersa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Anrechnung von Solidaritätszuschlag, der auf Steuerabzugsbeträge oder auf Vorauszahlungen erhoben wurde

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auf den veranlagten SolZ sind nach § 36 Abs 2 EStG anzurechnen, der auf Vorauszahlungen entrichtete SolZ (s § 51a Abs 1, 4 EStG iVm § 36 Abs 2 Nr 1, § 37 EStG), der auf St-Abzugsbeträge erhobene SolZ (s § 51a Abs 1 EStG, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG). Ist die KSt für Eink, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten, gilt dies für den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Körperschaftsteuer

Tz. 101 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolzG wird auf die festgesetzte KSt (s Tz 40) ein SolZ erhoben. Dieser entsteht nach § 30 Abs 3 KStG mit Ablauf des VZ, soweit er nicht bereits als Zuschlag-St auf St-Abzugsbeträge (s Tz 100) oder Vorauszahlungen (s Tz 98–99) zu einem früheren Zeitpunkt entstanden ist (s § 30 Abs 1 und 2 KStG). Ergab sich in früheren Zei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Solidaritätszuschlag auf Steuerabzugsbeträge und auf die pauschale Steuer nach § 37b EStG

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolzG ist ein SolZ auch auf die KapSt und auf die St-Abzugsbeträge nach § 50a EStG zu erheben. Der auf die St-Abzugsbeträge erhobene SolZ wird auf den SolZ auf die veranlagte KSt angerechnet (s Tz 102). Auch auf die nach § 37b EStG pauschal mit 30 % erhobene St ist zusätzlich ein SolZ zu erheben (s Tz 95). Soweit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Erhebung von Zuschlagsteuern

Tz. 97 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG auch auf "die Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (ZuschlagSt)". Derzeit wird als ZuschlagSt zur KSt nur der SolZ erhoben. Nach § 1 Abs 1 SolzG wird ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur KSt erhoben. Aus dieser Regelung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr