Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit

1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch al...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgebe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeitsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV (Abgrenzungskriterien zur selbstständigen Tätigkeit)

aa) Weisungsgebundenheit und Eingliederung Rz. 878 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" wurde klargestellt, dass die wesentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Die sozialversicherungsrechtliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Steuerrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Steuerrecht – "Steuerliche Scheinselbstständigkeit"

a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiens...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / D. Reformvorschläge

Rz. 14 Nationale Vorschriften zur Regulierung der Plattformarbeit existieren bisher nicht. Aufgrund der in weiten Teilen grenzüberschreitenden Tätigkeiten bzw. zahlreichen ausländischen Plattformen und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Durchsetzung nationaler Regelungen können einheitliche Standards nur auf internationaler bzw. mindestens europäischer Ebene erreicht ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem sol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Individualarbeitsrecht

aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsv...mehr

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§ 32 Abwicklung / II. Aushändigung und Berichtigung von Arbeitspapieren

Rz. 24 Die in seinem Besitz befindlichen, ordnungsgemäß fertiggestellten Arbeitspapiere hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem ausscheidenden Arbeitnehmer auszuhändigen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine Quittung über den Empfang der Arbeitspapiere auszustellen. Der Sozialversicherungsausweis, der Aufenthaltstitel und das Gesundheitszeugnis sin...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Innerbetriebliche Stellenausschreibungen

Rz. 869 Nach der Rspr. des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der Freien Mitarbeiter einzubeziehen sind (vgl. BAG v. 27.7.1993 – 1 ABR 7/93, NZA 1994, 92).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Compliance Management System

Rz. 758 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte (vgl. Rittweger, NZA 2022, 593 ff. zu den anwaltlichen Haftungsrisiken), für die Steuerberater, wobei zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / m) Art der Vergütung (Stundenhonorar)

Rz. 802 Nach der Rechtsprechung des 9. Senats des BAG spielt die Art der Vergütung für die Abgrenzung verschiedener Vertragstypen keine Rolle, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Leistungen weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt. Im Streitfall wertete das BAG das Beziehen eines Festgeha...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Grenzfälle und Parteiwille

Rz. 787 Lediglich in Grenzfällen, in denen nach den objektiven Gegebenheiten für die Rechtsbeziehungen der Parteien ein Arbeitsverhältnis ebenso geeignet erscheint wie ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter, ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien der Vorrang bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit als abhängige Tätigkeit einzur...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Dreiecksverhältnisse

Rz. 910 Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 23.6.2022 – L 4 BA 52/18, juris Ls. 1 und Rn 122, im Anschluss an BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Unzulässigkeit der Statusklage – Verwirkung

Rz. 852 Zu berücksichtigen ist, dass das Recht, eine (Status-) Klage zu erheben, verwirkt werden kann mit der Folge, dass eine angebrachte Klage unzulässig ist. Dies kommt jedoch nur nach besonderen Voraussetzungen in Betracht. Das Klagerecht kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt und zusätzlich e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / n) Nebenberufliche Tätigkeit/Auftragsspitzen

Rz. 803 Für eventuell notwendige zusätzliche Mitarbeiter bei Auftragsspitzen, die vielleicht nur für kurze Zeit benötigt werden, gelten keine anderen Abgrenzungsgrundsätze (Reufels, in: GmbH-Handbuch, Teil IV, 1. Abschnitt, Rn 64 nebenberufliche Tätigkeit). Der Umstand, dass diese Mitarbeiter nur für begrenzte Zeit oder nebenberuflich oder nur zeitlich gering beansprucht wer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / r) Gleichzeitig Arbeitnehmer und Selbstständiger mit demselben Arbeitgeber/Auftraggeber – Mischform

Rz. 808 Das BAG hatte über die gegenwartsbezogene Feststellungsklage einer Musikschullehrerin zu entscheiden, die für das beklagte Land gleichzeitig zum einen im Rahmen eines (Teilzeit-) Arbeitsverhältnisses als Musikschullehrerin und zum anderen aufgrund eines Dienstvertrages/Honorarvertrages als Musikschullehrerin tätig war. Unabhängig davon, ob die Musikschullehrerin Unte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Ausschluss des Anfrageverfahrens

Rz. 930 Ausgeschlossen ist das Anfrageverfahren dann, wenn bereits durch eine Einzugsstelle (z.B. im Rahmen einer Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde (§ 7a Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB IV), z.B. Überse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Anfrageverfahren "außerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 946 In diesem Fall beginnt die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung mit dem tatsächlichen Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis (vgl. Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 1.4.2022, Nr. 4.3.2 Abs. 2, S. 23, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 867 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters (ebenso Hromadka, Anm. zu BAG v. 27.7.1993, SAE 1994, 133). Nac...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Rz. 937 Gegen eine Status- bzw. Prognoseentscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig. Gem. § 7a Abs. 6 S. 1 SGB IV haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. Rz. 938 Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten gem. § 7a Abs. 6 S. 2 SGB IV nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen, die gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen sol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Straf- und bußgeldrechtliche Auswirkungen

Rz. 1056 Im Einzelfall kann die fehlerhafte steuerliche Behandlung den Tatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Steuern (§ 370 AO) oder leichtfertigen Verkürzung von Steuern (§ 378 AO) erfüllen (vgl. die neue Rspr. des BGH v. 1.9.2020 – 1 StR 58/19 Rn 17 zum Gleichlauf von § 370 AO mit § 266a StGB ; s. auch oben Rdn 1006 ff.).mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Neuwahl des Betriebsrats

Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 9 B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen

Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung und ein wesentliches Instrument...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 974 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber (vgl. zu den Konsequenzen im Fall einer Arbeitgeberinsol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanzen

Rz. 792 Die Tatsacheninstanzen verfügen nach der Rechtsprechung des BAG bei der Prüfung des Arbeitnehmerstatus über einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BAG v.30.11.2021 – 9 AZR 145/21, juris Rn 41). Ihre Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssät...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Arbeitsmittel des Auftraggebers – PC-Arbeitsplatz u.a.

Rz. 793 Stellt der Auftraggeber die wesentlichen Arbeitsmittel, ohne die die Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann, ist grundsätzlich von abhängiger Beschäftigung auszugehen. Ein Mitarbeiter, der für seinen Auftraggeber von 7.30 bis 17.00 Uhr arbeitet, und über einen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten PC-Arbeitsplatz mit persönlicher Nutzerkennung Zugang zu den Einga...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Checkliste des BFH

Rz. 1024 Für die Abgrenzung im Einzelfall hat der BFH bereits im Jahr 1985 die bis heute gültige grundlegende Checkliste (vgl. BFH v. 14.6.1985 – VI R 150–152/82, DB 1985, 2489 = BStBl II 1985, S. 661 Werbedamen) entwickelt, wonach insb. die nachfolgenden Merkmale (Kriterien/Indizien) für eine steuerliche Arbeitnehmereigenschaft (Nichtselbstständigkeit) sprechen können. Auf ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter folgenden Voraussetzungen ein:mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Regulatorische Vorgaben als Merkmal der Eingliederung

Rz. 889 In der Rechtsprechung des BSG ist eine Tendenz zu beobachten, regulatorische Vorgaben als wesentliches Merkmal abhängiger Beschäftigung besonders zu gewichten. Das BSG leitet aus regulatorischen Vorgaben eine Eingliederung ab. Dies zeigt insbesondere der Leitfall des BSG (vgl. BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R Honorarärzte als abhängig beschäftigte Ärzte). Danach sei ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / i) Einsatz von Hilfskräften

Rz. 796 Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, liegt regelmäßig kein Arbeitsverhältnis vor (vgl. BAG v. 12.12.2001 – 5 AZR 253/00, NZA 2002, 787 = DB...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Feststellung des Status der "Selbstständig Tätigen"

Rz. 961 Der Status des Selbstständig Tätigen kann dadurch festgestellt werden, indem der Selbstständige selbst seinen Status bei der Deutschen Rentenversicherung – als ausschließlich zuständige Stelle für selbstständig Tätige i.S.v. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI – anzeigt. Seit der ab 1.1.1999 bestehenden Rechtslage überprüft die Deutsche Rentenversicherung dann ihrerseits durch Übe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Befreiungsmöglichkeiten für "Selbstständig Tätige"

Rz. 965 Für selbstständig Tätige gem. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI gibt es verschiedene Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Rechtsweg

Rz. 853 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist, bestimmt § 5 ArbGG. Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG sind Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Gewerbesteuer

Rz. 1052 Gerade der Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages suggeriert dem Beschäftigten z.T., dass er, insb. wenn sein Auftraggeber – z.B. als Architekt oder Ingenieur – Freiberufler ist, auch freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig sei und damit nicht der Gewerbesteuer unterliege. Für die Einstufung einer freiberuflichen Tätigkeit in diesem Sinne ist aber nicht die Perso...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung/(unzutreffende) Vertragsbezeichnung als Werkvertrag o.ä. und Rechtsformenzwang – Fleischindustrie

Rz. 776 Vielfach wird davon ausgegangen, dass durch die Bezeichnung als freier Mitarbeiter, Solo-Selbstständiger oder Solounternehmer (vgl. zur Bezeichnung: LAG Baden-Württemberg v. 1.8.2013 – 2 Sa 6/13 Rn 104) oder die entsprechende Ausformulierung als freier Mitarbeiter im Vertrag die nötige Konkretisierung erreicht wird, um rechtlich die erstrebten Wirkungen einer selbsts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / o) Kombination Miet-/Dienstvertrag

Rz. 804 Ein unter Wiederholung des Gesetzeswortlautes formulierter schriftlicher Handelsvertretervertrag i.V.m. einem "Mietvertrag" für die zeitlich festgelegte Mindestnutzungsdauer von Schreibtisch, Stuhl und Telefon kann nach dem wirklichen Geschäftsinhalt ein Arbeitsvertrag sein (vgl. LAG Hamm v. 3.4.2007 – 19 Sa 2003/06 1 EUR Mietgebühr/Tag für die Zurverfügungstellung d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Befreiungsmöglichkeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres

Rz. 969 Einen weiteren Befreiungstatbestand gibt § 6 Abs. 1a Nr. 2 SGB VI. Er ermöglicht die endgültige Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Diese Phase verläuft häufig über das Zwischenstadium einer selbstständigen Tätigkeit nach § 2 S. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Untätigkeitsklage

Rz. 942 Eine Klage auf Erlass der Entscheidung ist abweichend von § 88 Abs. 1 SGG, wonach die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes zulässig ist, bereits nach Ablauf von drei Monaten zulässig (vgl. § 7a Abs. 6 S. 3 SGB IV).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Gesellschaftsebene

Rz. 420 Eine vGA darf das steuerliche Einkommen der Gesellschaft nicht mindern. Hat sich durch eine vGA das Einkommen gemindert, muss der verdeckt ausgeschüttete Betrag bei der Einkommensermittlung wieder außerhalb der Handelsbilanz hinzugerechnet werden. Dies wird dadurch erreicht, dass sich das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft um den handelsrechtlich erfas...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Erstattung der Arbeitnehmeranteile

Rz. 994 Erstattung i.H.d. Arbeitnehmeranteile, also der Hälfte der Beiträge, kann der Arbeitgeber zwar im Prinzip von dem Beschäftigten verlangen, soweit nicht ausnahmsweise eine Nettolohnabrede vereinbart sein sollte (s. oben Rdn 833 sowie unten Rdn 1037). Der Anspruch kann allerdings nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden, und auch nur,mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit

Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr