Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

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§ 16 Vertragstypen / a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit

Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zukünftige Lohnhöhe

Rz. 816 Von besonderer Praxisrelevanz ist die Frage, welchen Lohn der Arbeitgeber dem vermeintlichen freien Mitarbeiter in Zukunft nach (gerichtlicher) Klärung, dass dieser in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer ist, zahlen muss (vgl. zur Einkommenssituation in der IT-Branche Wank, RdA 2019,196). Rz. 817 Zur Transparenz der Vergütung können Tarifverträge und ggf. das Entgelttranspa...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verjährungsfristen

Rz. 989 Verjährt sind die Nachentrichtungsansprüche gem. § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (vgl. auch BSG v. 27.4.2010 – B 5 R 8/08 R, NZS 2011, 307). Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist nicht schon mit der Fälligkeit der Beitragsansprüche beginnt. Vielmehr beginnt sie erst nach dem Ablauf des Kalenderj...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Gesamtwürdigung/Gesamtbild und typisierende Betrachtungsweise

Rz. 789 Nach st. Rspr. ist die – nunmehr in § 611a Abs. 1 S. 4 BGB aufgenommene – Frage, wer Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, letztlich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (vgl. OLG München v. 20.3.2014 – 7 W 315/14; LSG Hessen v. 17.12.2009 – L 8 KR 245/07; BAG v. 19.11.1997 – 5 AZR 653/96, DB 1998, 624 = NZA 1998, 364; BAG v. 9.5.1996, DB 1996, 2033...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Umsatzsteuer

Rz. 1043 Die Thematik der Rückabwicklung der Umsatzsteuer ist komplex. Wird der Arbeitnehmerstatus eines vermeintlich freien Mitarbeiters rückwirkend festgestellt, so kann nach Auffassung des LAG Baden-Württemberg der Dienstberechtigte die auf die Rechnungen des vermeintlich Freien Mitarbeiters an diesen gezahlte Umsatzsteuer im Wege der Leistungskondiktion zurückverlangen. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/12, juris Rn 11, sowie di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Persönliche Abhängigkeit

Rz. 882 Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung bleiben im Ergebnis die von der Rspr. der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien. Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsrechtes (= Beschäftigter) ist danach, wer von einem Arbeitgeber persönlich abhängig ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 21; BSG ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 890 Während das BAG aktuell entschieden hat, dass ein Festgehalt statusneutral sein könne (s. oben Rdn 802), geht das BSG einen anderen Weg (vgl. Rittweger, NJW 2022, 2439, Rn 14/15). Das BSG setzt die Vergütung nach Zeit (Stundenlohn) in Bezug zum Unternehmerrisiko (vgl. BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, juris Rn 36 m.w.N.). Dies ist insofern konsequent, da bei festen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Außenauftritt – Visitenkarten/Laptop/E-Mail-Account/Tagessätze – Unterscheidbarkeit zu fest angestellten Arbeitnehmern

Rz. 794 Der Außenauftritt unter dem Logo/Brand des Auftraggebers in Kombination mit der Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers stellen gewichtige Indizien für die Annahme eines Arbeitnehmerstatus dar (vgl. LAG Hamm v. 14.5.2012 – 2 Ta 668/11). Dies ist vor allem dann praxisrelevant, wenn die "Freien Mitarbeiter" mit Laptop und Visitenkarten des Auftraggebers ausgerüste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auseinanderfallen von steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung der Tätigkeit

Rz. 1026 Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Selbstständiger behandelt wird, von den Sozialversicherungsträgern aber als abhängig Beschäftigter angesehen wird, oder auch umgekehrt, dass ein freier Mitarbeiter vom Finanzamt als Nichtselbstständiger angesehen wird, die Sozialversicherungsträger dies aber anders sehen. Selbst im Fall de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / s) Checkliste Arbeitsrecht mit Erläuterungen

Rz. 809 Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Freier-Mitarbeiter-Eigenschaft sind in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Dienste weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt (vgl. BAG v. 27.6.201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Vertrag als Ausgangspunkt – kein "Etikettenschwindel"

Rz. 893 Rechtlicher Ausgangspunkt der Prüfung, ob die Tätigkeit im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, sind die maßgeblichen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. BSG v. 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R, juris Rn 12; BSG v. 19.10.2021 – B 12 R 10/20 R, Rn 22; BSG v. 27.4.2021 – B 12 R 16/19 R, juris Rn 14; BSG v. 7...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Grenzfälle und Parteiwille

Rz. 897 Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht steht nicht zur vertraglichen Disposition der Beteiligten (vgl. BSG v. 23.1.2018 – B 12 KR 55/17 B, juris Rn 11). Der Wille der Beteiligten kann weder die Sozialversicherungsträger noch die Gerichte für die nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmende statusrechtli...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Gesamtbild der Verhältnisse

Rz. 899 Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes müssen die Sozialversicherungsträger bei Überprüfung des Sozialversicherungsstatus von sich aus alle für und gegen die abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände ermitteln. Die Entscheidung hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (vgl. BSG v. 1.12.2020 – 9 AZR 102/20, juris; LSG Schleswi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Übergreifende Checkliste für das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befreiungsmöglichkeit für Existenzgründer – erste und zweite Existenzgründung

Rz. 966 Das "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" hat einen Befreiungstatbestand für Existenzgründer geschaffen. Danach werden Personen in der Existenzgründungsphase für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 SGB VI befreit. Der Beginn des Drei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 16 Vertragstypen / p) Umgestaltung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter

Rz. 805 Die Vertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis aufheben und vereinbaren, es als "Freies Mitarbeiterverhältnis" fortzusetzen, soweit die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit erfüllt werden. Eine bloß andere Bezeichnung reicht nicht aus. Schwierig ist die Abgrenzung bei einer inhaltlich unveränderten Tätigkeit. Das LAG Düsseldorf kam im Fall eines früheren Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht

Rz. 949 Nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind versicherungspflichtig (solche) selbstständig tätige Personen, diemehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Beweislast für eine abweichende tatsächliche Durchführung

Rz. 785 Die Beweislast für eine vom Vertragswortlaut abweichende tatsächliche Durchführung hat diejenige Partei, die sich darauf beruft. Trägt der Arbeitgeber vor, bei dem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft i.S.v. § 117 BGB gehandelt, in Wirklichkeit läge ein Freies-Mitarbeiter-Verhältnis vor, das auch in tatsächlicher Hinsicht so durchgeführt worden sei, so t...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 868 Gleichwohl hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Freien Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 1030 Die Behandlung eines Beschäftigten als freier Mitarbeiter, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttoloh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Weisungsgebundenheit und Eingliederung

Rz. 878 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" wurde klargestellt, dass die wesentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 SG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / l) Dauerrechtsverhältnis – Rahmenverträge – Arbeit auf Abruf

Rz. 799 Gerade das Recht der selbstständigen Leistungserbringung kennt Rahmenverträge, in denen die Vertragsparteien lediglich die grundsätzliche Ausgestaltung ihrer Geschäftsbeziehung regeln. Die konkrete Leistungserbringung, wie die Übersetzungen von Schriftstücken, regeln dann Einzelverträge. Der 9. Senat des BAG hat mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstst...mehr

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§ 16 Vertragstypen / q) GmbH-Gründung mit Selbstüberlassung

Rz. 807 Überlässt ein Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH im Wege der Selbstüberlassung sich selbst an ein Unternehmen, für das er sodann in weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit tätig wird, stellt sich die Frage nach einem möglichen Rechtsmissbrauch. Der Verdacht rechtsmissbräuchlicher Gestaltung liegt nahe, wenn ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Unternehmerrisiko oder Arbeitsplatzrisiko

Rz. 891 Die selbstständige Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Tätige über seine eigene Arbeitskraft und die Arbeitszeit verfügt, eine eigenen Betriebsstätte vorhanden ist und er insbesondere das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSG v. 29.6.2021 – B 12 R 8/19 R, juris Rn 11; BSG v. 23.2.2021 – B 12 R 15/19 R, juris; BSG v. 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R, juris Rn 13; BSG v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Die "Selbstständig Tätigen mit (nur) einem Auftraggeber"

Rz. 947 Mit der Neuschaffung des Begriffes des "arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen" zum 1.1.1999 (erstmalig eingeführt mit § 2 Nr. 9 SGB VI i.d.F. des "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte" v. 19.12.1998, BGBl I, 3843, sodann im Wortlaut geändert und modifiziert in den Voraussetzungen durch das "Gesetz zur Förderung de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung

Rz. 895 Grundlage für die Beurteilung der Selbstständigkeit oder Unselbstständigkeit sind in erster Linie nicht die Bezeichnung als freier Mitarbeiter im Vertrag oder die Vertragsgestaltung, die die Parteien gewählt haben, oder die im Vertrag möglicherweise bezeichnete und gewünschte Rechtsfolge, sondern die tatsächlichen Umstände der Leistungserbringung (§ 611a Abs. 1 S. 6 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / k) Zeitliche Weisungsabhängigkeit/ständige Dienstbereitschaft/Dienst- und Einsatzpläne

Rz. 798 Ein zentrales Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft ist nach der Rspr. des BAG die erwartete ständige Dienstbereitschaft bzw. das Aufführen in Dienstplänen oder Einsatzplänen (vgl. BAG v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, juris). Denn der Umstand, dass der Mitarbeiter in einem Dienstplan aufgeführt ist, ist ein starkes Indiz dafür, dass er sich diesem auch unterwirft und...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Auftragnehmer als "Selbstverleih"-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt), OHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft, GbR – Amtliche Genehmigung oder Berufszulassung – Eintragung in Handwerksrolle, Gewerbe- oder Handelsregistereintragung

Rz. 900 In der Praxis spielt immer wieder – zwecks Vermeidung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (sowie zur Vermeidung eines arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerstatus und steuerlicher Unselbstständigkeit) – die Gründung einer (Ein-Personen-Verleih-)UG oder GmbH eine nicht unerhebliche Rolle (vgl. LSG Bayern v. 25.6.2003 – L 17 U 203/02, juris Zwischenschaltung eine...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rahmenverträge – Abgrenzung zur Arbeit auf Abruf

Rz. 898 Zu beachten ist, dass Rahmenvereinbarungen vielfach nicht allein der Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein können (vgl. BSG v. 18.11.2015 – B 12 KR 16/13 R, juris). Abzustellen ist vielmehr auf die Vereinbarungen der Vertragsparteien zu den jeweiligen Einzelaufträgen, weil erst durch diese die Rechtsbeziehungen hinre...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Checkliste für die Abgrenzung der Selbstständigkeit von der Unselbstständigkeit (Beschäftigung) im Sozialversicherungsrecht

Rz. 911 Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Merkmale, die z.T. anhand äußerer Tatbestände leicht festzustellen und zu beweisen sind, für und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung dem Vorliegen oder dem Nichtvorliegen eines der genannten Merkmale nicht das gleiche Gewicht zukommen muss und ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht – Sozialversicherungsbetrug

Rz. 1005 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich freien Mitarbeitern ("Freelancern") kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen (vgl. AG Augsburg v. 18.3.2015 – 25 Ls 502 Js 117099/1316 Haft auf Bewährung und Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 EUR; Dilenge, DB 2015, 2271). § 266a ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Muster – Freier Mitarbeiter Vertrag

Rz. 1436 Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Anm.: Den Vertrag als Freier-Mitarbeiter-Vertrag bezeichnen, um den Willen der Vertragsparteien zu bekunden.) Freier-Mitarbeiter-Vertrag zwischen der Fa. _________________________ _________________________ (Adresse) – im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt – und Herrn/Frau __________________...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit

Rz. 822 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Verwaltungsverfahren und Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Rz. 931 Die Angaben und Unterlagen, die die Deutsche Rentenversicherung für ihre Entscheidung benötigt, hat sie nach § 7a Abs. 3 SGB IV schriftlich oder elektronisch bei den Beteiligten (Auftragnehmer, Auftraggeber) unter angemessener Fristsetzung anzufordern. Die Gesetzesbegründung lässt offen, was unter Angemessenheit in diesem Sinn zu verstehen ist. Auch das Rundschreiben...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Statusklage

Rz. 840 Soweit ein freier Mitarbeiter im Rechtsweg den Status eines Arbeitnehmers geltend macht, ist Statusklage zu erheben. Darin muss sich der Mitarbeiter abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Dabei kommt es weder darauf an, ob er die Arbeitnehmereigenschaft für einen bestimmten Zeitraum zum Streitgegenstand erhebt, noch ob er überh...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / E. Reformvorschläge

Rz. 18 Bereits seit Jahren wird eine weitergehende Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Die wohl bekannteste Forderung betrifft die Abschaffung des Achtstundentages und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (BDA Positionspapier, November 2015, S. 6; BDA New Work, Zeit für eine neue Arbeitszeit, 2018; moderate...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs?

Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens einer einheitlichen und rechtsübergreifenden Legaldefinitio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 2 Abs 7 S 2 EStG bestimmt als Einkünfteermittlungszeitraum das Kj. Die Vorschrift wird für abweichende Wj durch § 4a EStG ergänzt, der den Gewinn – der Grundregel des § 2 Abs 7 S 2 EStG entsprechend – Kj zuordnet. § 6b EStG: Für die sechsjährige Zugehörigkeitsfrist iS § 6b Abs 4 Nr 1 EStG kommt es auf die Anzahl der Wj (einschließlich Rumpf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.5 Belastungswirkungen

Rz. 260b Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist.[1] Rz. 260c Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung zwischen Körperschaften beträgt die körperschaftsteuerliche Belastung 15 % zzgl. SolZ und ist damit identisch mit der Belastung einer offenen Gewinnausschüttung. Das gilt auch für die p...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4.2 Steuerliche Erfassung beim Empfänger

Die Nichtabzugsfähigkeit des Geschenks beim Schenker schließt die Steuerpflicht beim Empfänger keineswegs aus. Die Steuerpflicht beim Empfänger setzt aber voraus, dass das Geschenk bei diesem innerhalb einer der 7 Einkunftsarten zufließt. Das Geschenk muss also entweder den Charakter einer Betriebseinnahme oder den einer Einnahme i. S. d. § 8 EStG besitzen. Wer als Inhaber ei...mehr