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Rund um die Einkommensteuererklärung 2024 / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen

Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen:

  • Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG)

    Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (Soforthilfe Dezember 2022) wurde rückwirkend aufgehoben.

  • Abzugsbeschränkung für Geschenke (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG)

    Der Betriebsausgabenabzug für Geschenke wurde von 35 EUR auf 50 EUR erhöht.

  • Dienstwagenbesteuerung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG)

    Die Bruttolistenpreisgrenze für reine Elektrofahrzeuge wurde um 10.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben.

  • Degressive AfA (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG)

    Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde wieder eingeführt. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.3.2024 (ursprünglich 30.9.2023) und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind.

  • Degressive Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 5a EStG)

    Gefördert werden Gebäude, die Wohnzwecken dienen, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes belegen sind und mit deren Herstellung nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 begonnen wird. Die AfA beträgt im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung 5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In den Folgejahren wird dieser Prozentsatz auf den Restwert nach Abzug der Vorjahres-AfA angewandt.

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b Abs. 2 und 3 EStG)

    § 7b EStG kann auch neben der degressiven AfA für neue Wohngebäude genutzt werden. Außerdem wurden die Baukostenobergrenze und die maximale Bemessungsgrundlage an die Entwicklung de...

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