Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.3 Personenmehrheit

Rz. 8 Bei besonders großen Versicherungsträgern mit mehr als 1,5 Mio. Versicherten oder bei gleichzeitig für mehrere Versicherungszweige zuständigen Versicherungsträgern kann die Satzung gemäß § 36 Abs. 4 bestimmen, dass eine aus 3 Personen bestehende Geschäftsführung gebildet wird, aus deren Mitte ein Vorsitzender zu wählen ist. Seit August 2021 muss die Geschäftsführung mi...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 2.1 Bindungswirkung

Rz. 3 Nach nunmehr geltendem Recht ist gemäß § 62a Satz 1 die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Damit wird klargestellt, dass die Entscheidung der Pflegekasse unter den genannten Voraussetzungen nicht mehr nur "zugrunde zu legen", son...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 2.1 Vorbeugende Hilfe

Rz. 3 Die mögliche Anwendung bzw. Gewährung von vorbeugender Hilfe gemäß Abs. 1 ist bei allen sozialhilferechtlich relevanten drohenden Notlagen denkbar, die dem Sozialhilfeträger i. S. d. § 18 Abs. 1 bekannt werden (vgl. Armborst, a. a. O., § 15 Rz. 3). Durch die frühzeitige und präventive Hilfe soll das Eintreten einer Notlage nach dem SGB XII vermieden werden, wovon i. d....mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit die Vorschrift die Beschlussfassung der Vertreterversammlung über autonomes Recht und die Vertretung gegenüber dem Vorstand normiert, ersetzt sie Regelungen, die schon vorher in der Sozialversicherung Geltung hatten. Durch Abs. 3 überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Vertreterversammlung für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (außer Sozialvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 ist die Grundnorm hinsichtlich der Organisation der Sozialversicherung und ihrer Träger. Er legt die Grundsätze für die Rechtsstellung sowie die innere Ordnung fest. Anders als in den Normen, die im früheren Recht lediglich Teilkodifikationen darstellten, hat der Gesetzgeber im SGB IV die für alle Sozialversicherungszweige geltenden organisationsrechtlichen Vorsch...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.3 Selbstverwaltung

Rz. 12 Die Selbstverwaltung wird in der Sozialversicherung grundsätzlich durch eine paritätische Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern in den Selbstverwaltungsorganen verwirklicht. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind bei den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Drittelkapazität durch Versicherte, Arbeitgeber und S...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.2 Primärbescheide

Rz. 5 Mit dem Inkrafttreten des SGB IV waren Bedenken entstanden, ob die sog. Rentenausschüsse in der gesetzlichen Unfallversicherung noch ausreichend gesetzlich legitimiert sind. § 36a beseitigt diese Zweifel, indem er ausdrücklich derartige Ausschüsse erlaubt. Durch das UVEG v. 7.8.1996 hat der Gesetzgeber diese Entscheidung erneut bestätigt und gleichzeitig die Kompetenze...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Unter den Geschäften zur Aufgabenerfüllung ist jedes zielgerichtete Handeln des Versicherungsträgers, d. h. seiner Organe zu verstehen, wobei die Setzung autonomen Rechts und der Erlass von Verwaltungsakten besonders zu nennen sind. Weiterhin gehören dazu Maßnahmen ohne Außenwirkung (z. B. die Aufstellung des Haushaltsplans) sowie rechtsgeschäftliches Handeln (z. B. Ka...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Die Vorschrift galt in ihrer ursprünglichen Fassung bis zum 31.12.2019. Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde Abs. 2 Nr. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 30 entspricht im Wesentlichen § 25 Abs. 1 und 3 RVO, wobei jedoch die Regelung zur Kostenerstattung bei Auftragsgeschäften zuvor nicht enthalten war. Für die Arbeitsförderung sowie die anderen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gilt § 30 nicht; insoweit gelten als Spezialnormen die §§ 367 ff. SGB III. Die Norm macht die Bindung der Versicherungsträger an die Geset...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.8 Datenübermittlung (Abs. 8)

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem BAS das Nähere zum Verfahren der Datenübermittlung nach Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 1 (Satz 1). Dadurch können Veränderungen bei den technischen Gegebenheiten der Krankenkassen gezielter und zeitnäher berücksichtigt werden als durch Änderungen der RSAV. So kann der GKV-Spitzenverband bei der Datenmeldung nac...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs, Informationen veröffentlicht auf der Homepage des BAS im Internet unter http://www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/weiterentwicklung (abgefragt: 20.2.2020). Bestimmung des Bundesversicherungsamtes nach § 269 Abs. 3c Satz 4 SGB V zur Datenerhebung des GKV-Spitzenverbandes, Deutsche Verbindungsstelle Krank...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.4 Berichtspflichten

Rz. 13 Da der Verwaltungsrat den Vorstand zu kontrollieren hat (§ 197 Abs. 1 Nr. 1a SGB V) und die Bedeutung dieser Kontrollfunktion unterstrichen werden sollte, hat der Gesetzgeber ausdrücklich in Abs. 2 die Berichtspflicht des Vorstandes kodifiziert. Er hat den Verwaltungsrat über alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sowie die finanzielle Situation stets zu un...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986 S. 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996 S. 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Mögl...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nachdem hinsichtlich der bis zum 31.12.2016 geltenden, die Bindungswirkung regelnden Vorschrift des § 62 zum Teil Unklarheiten bestanden, hat sich der Gesetzgeber diesbezüglich um eine klarstellende Regelung bemüht, die nunmehr in § 62a angesiedelt ist. Nach alter Rechtslage war vorgesehen, dass die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit n...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.3 Wahl

Rz. 6 Eine der wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsrates ist die Wahl des Vorstandes (Abs. 5). Dabei ist für die Wahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 64 Abs. 2 die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich und ausreichend. Die Amtsdauer beträgt bis zu 6 Jahre, wobei die (mehrmalige) Wiederwahl möglich ist. Damit die Krankenkassen die Amtsdauer flexibel gestalten können, ...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.1 Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 8 Der hauptamtliche Vorstand ist das Exekutivorgan des Krankenversicherungsträgers und hat neben der Verwaltung der Krankenkasse die Aufgabe der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung (Abs. 1). Da der hauptamtliche Vorstand die Aufgaben des ehrenamtlichen Vorstandes und des Geschäftsführers übernommen hat, ist er uneingeschränkt auch für die laufenden Verwaltung...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.3 Genehmigung

Rz. 4 Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Diese wird jeweils durch die besonderen Vorschriften der einzelnen Versicherungszweige bestimmt (z. B. § 195 Abs. 1 SGB V, § 114 Abs. 2 SGB VII, § 47 Abs. 2 SGB XI, § 51 ALG) und ist in den meisten Fällen – jedoch nicht immer – die Aufsichtsbehörde des betreffenden Versicherungszweiges (§ 90). Der Genehmi...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.2 Vergütung

Rz. 5 Die Vergütung der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder wird vertraglich vereinbart. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab 2004 eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der den Vorstandsmitgliedern von der Krankenkasse gewährten Vergütung einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsregelungen eingeführt worden. Mit der Verpflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 22 Verband der Ersatzkassen, Loslösung von den Kranken- und Pflegekassen, www.vdek.com/magazin/ausgaben/2019-06/mdk-reformgesetz.html, abgerufen: 22.3.2020.mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005; es wurde Abs. 3 angefügt. Seit dem 19.11.2009 gilt § 30 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710).mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Marburger, Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz III, Behindertenrecht 2017 S. 58. Rz. 14 Erbringung der Kurzzeitpflege nur in stationären Einrichtungen: BSG, Urteil v. 18.2.2016, B 3 P 2/14 R. Kein Anspruch auf Kurzzeitpflege bei dauerhafter stationärer Pflege: BayLSG, Urteil v. 13.1.2016, L 6 P 66/14.mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.6 Übergangsregelung (Abs. 6)

Rz. 16 Das Zuweisungsverfahren für das Krankengeld wird bis zum Ausgleichsjahr 2020 auf der Grundlage des bis zum 19.7.2021 wirksamen § 269 Abs. 1 durchgeführt (Satz 1). Das Zuweisungsverfahren für Auslandsversicherte wird bis zum Ausgleichsjahr 2022 nach dem bis zum 19.7.2021 wirksamen § 269 Abs. 2 umgesetzt (Satz 2).mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 2.3 Unterstützung durch den MD

Rz. 10 Dass als Sachverständiger in den Fällen des § 62a Satz 2 vornehmlich der MD in Betracht kommen dürfte, verdeutlicht Satz 3. Danach unterstützt der MD auf Anforderung den Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidung und erhält hierfür Kostenersatz, der zu vereinbaren ist.mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.2 Behördeneigenschaft

Rz. 11 Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 29 Selbstverwaltungskörperschaften und damit keine Organe. Zur Herstellung eines ordnungsgemäßen und praktikablen Verwaltungsablaufs war es jedoch erforderlich, den nach außen für den Versicherungsträger handelnden – also den vertretungsberechtigten – Organen die Eigenschaft einer Behörde zu verleihen. Das sind die Vertreterv...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.3 Vorgeschriebene und freigestellte Organbildung

Rz. 9 Die Organbildung wird mit § 31 in dem Sinne festgelegt, dass die in den Abs. 1 bis 3b genannten Organe gebildet werden müssen, die in Abs. 4 genannten Organe gebildet werden können und darüber hinaus eine (weitere) Organbildung verboten ist. Das bedeutet insbesondere, dass die Übertragung wesentlicher Aufgaben der laufenden Verwaltung auf eine weitere Person außerhalb ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.2 Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 7 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.). Als juristische Person hat eine Körperschaft allgemeine Rechtsfähigkeit; sie ist selbständige Trägerin von Rechten und Pfli...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck der sozialen Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit im Sinne einer Grundsicherung. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Pflegeversicherung bewusst nicht bei jeder Form eines Pflegebedarfs auch entsprechende Leistungen gewähren. Aus diesem Grund hat er Mindestmerkmale statuiert, die als gesetzliche Voraussetzung...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelungen für die Neuorgan...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 In Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift hat der Gesetzgeber die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt und damit festgelegt, dass auch bei Versicherungsträgern mit einer großen Mitgliederzahl der Vorstand als Kollegialorgan bestehen bleiben kann, um auf die jeweiligen Marktsituationen schnell reagieren zu können. Die Bestimmung der Zahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzu...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift gab es nicht, jedoch war in bestimmten Normen für einzelne Versicherungsträger die Rechtsfähigkeit festgelegt (z. B. § 4 RVO a. F.) bzw. die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt (z. B. § 7 Satz 2 RKG, § 16 Abs. 2 GAL, § 1 Abs. 2 BfA ErrG). Mit Wirkung zum 1.1.1997 ist Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Der MD Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er tritt am 1.1.2022 an die Stelle des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Mitglieder des MD Bund sind die Medizinischen Dienste (MD) in den Ländern, die seine Aufgaben gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finanzieren. Die Rechtsaufsicht führt...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.3 Vertretung der Krankenkasse

Rz. 11 Die Vertretungsbefugnis, also das Handeln im sog. Außenverhältnis, wird grundsätzlich dem Vorstand als Ganzes übertragen. Eine Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrates ergibt sich nur aus § 33 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2, wenn der Versicherungsträger Rechte gegenüber dem Vorstand geltend macht. Zur Entlastung sowie zur Steigerung eines effektiven Verwaltungshandelns übernim...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.1 Begriff der Vertreterversammlung

Rz. 3 Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versicherungsträgers. Zusammen mit dem Vorstand repräsentiert sie die im Versicherungsträger zusammengeschlossene Versichertengemeinschaft und soll in ihrer Zusammensetzung möglichst die wesentlichen sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Strukturen, die für die Gemeinschaft bestimmend sind, wiedergeben. In diesem ...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.1 Konstituierung der MD (Abs. 1)

Rz. 4 Die Verwaltungsräte der MD werden nach § 279 Abs. 4, 5 durch die Krankenkassen oder ihre Landesverbände gewählt bzw. durch die Aufsichtsbehörde benannt. Der Vorgang war für die erste konstituierende Sitzung bis zum 31.12.2020 abzuschließen (Satz 1). Der neu besetzte Verwaltungsrat hat bis zum 31.3.2021 die Satzung nach § 279 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 zu beschließe...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 3 Literatur

Rz. 17 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkelnbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Fuchs, Aufgaben, Handlungsgrundlagen und -instrumente – Der V...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. II § 29 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.7.1977 eingefügt und durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 sowie durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geändert. § 36a wurde durch das Dritt...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.3 Aufsicht (Abs. 3)

Rz. 17 Die Staatsaufsicht über den MD Bund übt das Bundesministerium für Gesundheit aus (Satz 1). Rz. 18 Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht; Satz 2). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustellen. Die Aufsichtsbehörde kann dazu die Geschäfts- und Rechnungsführung des MD Bund prüfen, die Vorlage von Unterlagen verlan...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der besonderen Ausschüsse, also nicht für die Bediensteten der Versicherungsträger, die Ausschussmitglieder sind, gelten gemäß Abs. 3 die für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bestehenden Vorschriften der §§ 40 bis 42. Darin werden die ehrenamtliche Tätigkeit, ihre Entschädigung sowie die Haftung der Ausschussmitglieder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift führt Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte ein, die während des überwiegenden Teils des dem Ausgleichsjahr vorangegangenen Jahres ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland hatten (sog. Auslandsversicherte). Damit soll die Zielgenauigkeit der Zuweisungen aus dem Ges...mehr