Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.1 Kumulative Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Die Agentur für Arbeit hat Menschen mit Behinderungen mittels besonderer Leistungen zu fördern, wenn einer der 5 nachfolgenden Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 im Rahmen einer Gesamtwertung vorliegt (vgl. zur Prognose BSG, Urteil v. 11.5.2000, B 7 AL 18/99 R). Art oder Schwere der Behinderung machen eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung unerlässlich, Art oder Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.3 Arbeitsbereich

Rz. 35 Sollte eine Überführung in den Arbeitsbereich vom Fachausschuss (§ 2 WVO) vorgeschlagen worden sein und stimmt der zuständige Rehabilitationsträger zu (regelmäßig der Vertreter des nach Landesrecht bestimmten Trägers der Eingliederungshilfe; d. h. regelmäßig der örtliche Sozialhilfeträger), kann eine Tätigkeit im geschützten und betreuten Tätigkeitsbereich aufgenommen...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.3 Stellvertretung

Rz. 6 In Abs. 1 Satz 2 und 3 wird klarstellend erwähnt, dass die Rechte und Pflichten auch die Stellvertreter betreffen, soweit sie die Aufgaben wahrnehmen. Stellvertreter sind die als solche in der Vorschlagsliste benannten und verfügbaren Personen (§ 43 Abs. 2 Satz 2). Da ein stellvertretendes Mitglied seine Aufgaben in der Sitzung eines Selbstverwaltungsorgans nur wahrneh...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (zur Anwendbarkeit auf hauptamtliche Vorstände von Krankenkassen vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, B 1 KR 9/08 R), Versichertenältesten und Vertrauenspersonen bei Pflichtverletzungen. Damit ist eine über § 14 SVwG hinausgehende Haftungsbestimmung geschaffen worden, die sowohl die Haftung des Ehre...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.4 Wegen der Behinderung erforderliche Grundausbildungen

Rz. 21 Förderfähig sind Grundausbildungen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung, insbesondere einer starken Sehbehinderung oder Blindheit und Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit. Bei Sinneseinschränkungen ist eine spezielle Grundausbildung regelmäßig unerlässlich. Die blindentechnische Grundausbildung richtet sich an Jugendliche oder Erwachsene, die erblindet sind oder dere...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.2 Rechte und Pflichten

Rz. 4 Das SGB IV regelt nicht, ob die Übernahme des Ehrenamtes abgelehnt werden kann. Es wird ebenso nicht kodifiziert, dass eine Pflicht zur Übernahme des Ehrenamtes besteht. Bereits daraus ist zu schließen, dass die Amtsübernahme ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden darf. Da die Amtsübernahme auch haftungsrechtlich relevant ist (§ 42), muss die Ablehnung auch aus diese...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 3 Literatur

Rz. 6 Erftmeyer/Dudda, Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung, BKK 2008 S. 32. dies., Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen, KrV 2009 S. 197. Pfohl/Sichert/Otto, Die Pflicht zur Anzeige von Insolvenz (§ 171b Abs. 2 SGB V) – Bestand, Mangel und Folgen der Erklärung des Vorstands der Krankenkasse, NZS 2011 S. 8. Schüller, Die Haftung...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2.2 Ausbildungsabschluss nach Zulassung zur Prüfung

Rz. 9 Der Satz 1 Nr. 1 erfasst Berufsausbildungsabschlüsse, bei denen die spezielle Prüfung nach § 43 Abs. 2 BBiG oder § 36 Abs. 2 HwO tatsächlich bestanden wurde. Hierzu bedarf es im Vorfeld der Zulassung der Absolventen vollzeitschulischer Berufsausbildungen zur Prüfung. Der Tatbestand muss – sofern keine Verlängerungszeiten nach Satz 2 vorliegen – grundsätzlich innerhalb ...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.1 Anderweitige auswärtige Unterbringung

Rz. 4 Eine anderweitige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme nicht in einem Wohnheim, einem Internat oder einer sonstigen besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen untergebracht ist und zugleich die bisherige Unterkunft für die Maßnahmeteilnahme nicht genutzt werden kann (Beispiel: Der Teilnehmer einer behin...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend, erhalten behinderte Menschen nach dem Nachrangprinzip nur dann besondere Leistungen, wenn mit allgemeine Leistungen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht erreichbar ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der behinderte Mensch für die Teilnahme an einer Maßnahme technische Arbeitshilfen und eine spezielle Unte...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.3 Förderbeträge nach § 86 für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 9 Die Förderhöhe wird mit der Verweisung auf die Vorschriften der beruflichen Weiterbildung geregelt. § 86 sieht in Nr. 1 Tagesbeträge für die Unterbringung und in Nr. 2 Tagesbeträge für die Verpflegung vor. Zudem wurden je Kalendermonat maximale Pauschalbeträge normiert. Als Betrag für die Unterbringung wird ein täglicher Fördersatz von 60,00 EUR übernommen. Der Betrag i...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 3 Literatur

Rz. 12 Grüner u. a., Zukunft der Selbstverwaltung in der GKV, SozSich 2009 S. 165. Leopold, Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, 6. Aufl., 2008. Welti, Abschied vom Normarbeitsverhältnis, SGb 2010 S. 441. Winkler, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, 2004.mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.4 Verjährung

Rz. 5 Die Verjährung des Anspruches des Versicherungsträgers gegen ein Organmitglied tritt gemäß § 199 BGB 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem der Versicherungsträger Kenntnis erlangt hat; unabhängig davon nach 10 Jahren ab der Entstehung des Anspruchs.mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2.4 Verlängerung der Jahresfrist

Rz. 17 Eine Verlängerung der Jahresfrist erfolgt nach § 121 Satz 2 um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses. Hierzu muss der Mensch mit Behinderungen ergänzend bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet (zur Persönlichen Arbeitslosmeldung vgl. Komm. zu § 141) gewesen sein. Ein Bezug von Arbeitslosengeld ist dabei ...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch § 40, der im Wesentlichen §§ 5 und 6 SVwG entspricht, wird in Ergänzung zu § 31 Abs. 1 Satz 1 die Rechtsstellung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen bestimmt. Die Vorschrift, die für alle Versicherungsträger mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit gilt, bezieht sich auf die Mitglieder (und Stellvertr...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3.2 Berufsförderungswerke

Rz. 13 In diesen Einrichtungen wird die berufliche Wiedereingliederung erwachsener Menschen mit Behinderungen vorgenommen (u. a. durch Umschulungen, berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen), die bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Weiteres Ziel ist die soziale und gesundheitliche Kompetenzentwicklung zur passgenauen Integration in den Arbeitsmarkt. B...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.1 Maßnahmen der Ausbildung

Rz. 18 Die Förderung einer regulären Berufsausbildung umfasst die Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz die betrieblich oder außerbetrieblich auf Basis eines Ausbildungsvertrages durchgeführt wird (§ 57). Für Menschen mit Behinderungen gilt dies nach § 11...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.10 Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit besonderen Leistungen

Rz. 41 Zwar sind die im Achten Abschnitt geregelten befristeten Leistungen grundsätzlich nicht vom Leistungsrahmen des "Zweiten bis Fünften Abschnitts" in § 114 erfasst. Es wäre aber wegen des unmittelbaren Bezuges zu den originären Instrumenten der Arbeitsförderung und damit auch zu den besonderen Leistungen – konkret bei Förderung der Weiterbildung – unverhältnismäßig, ein...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.3 Forderungsverzicht

Rz. 4 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 ist es dem Versicherungsträger untersagt, im Voraus auf den Ersatz eines noch nicht entstandenen Schadens zu verzichten. Soweit der Schaden bereits eingetreten ist, entscheidet der Vorstand über einen Forderungsverzicht gegenüber den betroffenen Personen. Lediglich soweit es sich um eine Pflichtverletzung eines Vorstandsmitgliedes handel...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5 Maßnahmeinhalte

Rz. 17 § 117 Abs. 1 beinhaltet nach der Nennung der besonderen Leistungen die Wortwahl "insbesondere" und zählt dann die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung einschließlich Berufsvorbereitung sowie der wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung auf. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schwerpunktsetzung, die nicht abschließend ist. Die Durchführung ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.2.1 Berufsbildungswerke

Rz. 12 In diesen Einrichtungen erfolgt die Erstausbildung und Berufsvorbereitung von körperlich oder psychisch beeinträchtigten und benachteiligten jungen Menschen. Berufsbildungswerke verfolgen das Ziel, gemeinsam mit Jugendlichen mit Behinderungen neue Lebenspläne zu entwickeln und qualifizieren sie für ihre berufliche Zukunft. Träger sind gemeinnützige (und kirchliche) Or...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.2 Maßnahmen der Weiterbildung

Rz. 19 Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen nach § 81 umfassen, regelmäßig aufbauend auf eine Ausbildung, eine berufsbegleitende oder -unterbrechende Schulung und berufliche Fortbildung (vgl. zum Begriff § 1 Abs. 4 BBiG) von Fertigkeiten und Kenntnissen, um damit die Anforderungen eines Arbeitsplatzes oder verschiedener Arbeitsplätze/Berufsbilder zu erfüllen. So können in Weit...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.4 Behinderung und Benachteiligung

Rz. 7 Das allgemeine Verbot, dass niemand in der Übernahme oder Ausübung eines Ehrenamtes behindert oder deswegen benachteiligt werden darf, richtet sich gegen jedermann, nicht nur gegen den Arbeitgeber. Es besteht ein grundsätzliches Recht des Ehrenamtsinhabers, zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Jedoch wird der Ehrenamtsinhaber...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1977 durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) wurden Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 30.4.1997 redaktionell ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7. 1977 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (Wahlrechtsverbesserungsgesetz) v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) wurden Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 mit Wirkung zum 3.8.1984 aufgehoben. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.3 Berufsvorbereitung

Rz. 20 Reguläre, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche gemäß § 51 Abs. 1 zielen vorrangig darauf ab, eine Berufsausbildung aufzunehmen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu generieren. Die teilnehmenden Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl idealtypisch durch ...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.5 Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 9 Die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien der Selbstverwaltungsmitglieder erfordert eine immer umfangreichere Einarbeitungszeit. Verstärkt werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und spartenbezogenes Wissen vorausgesetzt. Den gestiegenen inhaltlichen Ansprüchen an die Tätigkeit der Selbstverwaltungsmitglieder muss durch eine angemessene Fort- und Weit...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 2.2 Kurzzeitpflege in nicht gemäß §§ 71, 72 SGB XI zugelassenen Einrichtungen

Rz. 7 Abs. 2 greift den Gedanken des § 42 Abs. 3 SGB XI auf. Ihm ist zu entnehmen, dass die Kurzzeitpflege regelmäßig in einer nach §§ 71, 72 SGB XI zugelassenen Einrichtung stattfindet. In begründeten Einzelfällen, nämlich dann, wenn die Pflege in einer dieser zugelassenen Einrichtungen nicht möglich oder nicht zumutbar erscheint, kann die Kurzzeitpflege auch durch geeignete...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.4 Leistungen nach dem SGB V (Abs. 5)

Rz. 29 § 15 Abs. 5 entspricht von seinem Sinngehalt her den Regelungen des § 15 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung und ist lediglich an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Bewertungssystematik angepasst (vgl. BT-Drs. 18/5926, S. 114). Nach Abs. 5 Satz 1 sind bei der Begutachtung auch solche Kriterien zu berücksichtigen, die zu ei...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.3 Satzungsbeispiel

Rz. 10 In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen: Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52) Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1) Wahl des Hauptge...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 3 Literatur

Rz. 13 Griep, Versorgungslücken in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, Sozialrecht aktuell 2017 S. 165. Schmidt, Das Dritte Pflegestärkungsgesetz, NZS 2017 S. 207.mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie entspricht in den wesentlichen Konturen den Bestimmungen des Selbstverwaltungsgesetzes, das allerdings nur den Vorstand und die Vertreterversammlung als eigenständige Organe kannte und bezüglich des Geschäftsführers keine Klarheit geschaffen hatte, ob und inwieweit er im Vorstand mitwirken konnte....mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten und hat zunächst keine Änderungen erfahren. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 57) wurde ausgeführt: "Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bishe...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäftsführer

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bi...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzeitpflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Die Vorschrift galt in ihrer ursprünglichen Fassung bis zum 31.12.2019. Mit Wirkung zum 1.1.2020...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtsstellung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift gab es nicht, jedoch war in bestimmten Normen für einzelne Versicherungsträger die Rechtsfähigkeit festgelegt (z. B. § 4 RVO a. F.) bzw. die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt (z. B. § 7 Satz 2 RKG, § 16 Abs. 2 GAL, § 1 Abs. 2 BfA ErrG). Mit Wirkung zum...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit dem 1.7.1977 unverändert, ab 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710). 1 Allgemeines Rz. 1a § 34, der im Zusammenhang mit § 33 zu sehen ist, entspricht im Wesentlichen früheren Vorschriften (§ 671 RVO, § 154 Abs. 2 RKG). Die Vorschrift enthält im Hinblick auf die einzelnen sehr unterschiedlichen Au...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 56) heißt es: Zitat In der Vorschrift werden die bisher auf verschiedene Stellen im Bundessozialhilfegesetz verteilten Regelungen zum...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene und übertragene Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005; es wurde Abs. 3 angefügt. Seit dem 19.11.2009 gilt § 30 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710). 1 Allg...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen der Pflegebedürftigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die ursprüngliche Fassung der Vorschrift trat am 1.1.1995 durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung der Sozialen Pflegeversicherung (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) in Kraft. Nachdem diese Fassung zunächst durch das Erste SGB XI-Änderungsgesetz (SGB XI-ÄndG) v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) – in diesem Rahmen wurden Abs. 1 Satz 2 eingefügt und Ab...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertreterversammlung, Verwaltungsrat

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Nr. 3 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996 um Abs. 3 ergänzt. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) ist Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 erweitert worden; Abs. 4 wurde angefügt (mit Wirkung zum 1.10.2005). Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozial...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindungswirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes für bessere und unabhängiger...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift, die im Wesentlichen den vor Inkrafttreten des SGB IV geltenden Regelungen in § 13 Abs. 1 und 4 SVwG sowie § 1342 RVO entspricht, wurde durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 um Abs. 3 erweitert. Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Vermö...mehr

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Jansen, SGB IV § 32 Gemeinsame Organe (außer Kraft)

§ 32 SGB IV wurde durch Art. 7 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum 1.1.2013 als Folgeänderungen zur Schaffung eines Bundesträgers aufgehoben.mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 42 betrifft alle denkbaren Geldleistungen des SGB II. Neben dem Alg II fallen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, die Mehrbedarfe sowie das Sozialgeld hierunter. Auch Leistungen der Bildung und Teilhabe unterfallen § 42. Gleiches gilt für alle Geldleistungen zur Eingliederung nach den §§ 16 ff. (Greiser, in: Eicher/Luik, SGB II, § 42 Rz. 15).mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 2.5 Umfang der Leistung

Rz. 11 § 42 Abs. 2 SGB XI bestimmt, dass Leistungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.612,00 EUR gewährt werden. Da im Rahmen der Hilfe zur Pflege grundsätzlich der Bedarfsdeckungsgrundsatz gilt, kommt die strikte Begrenzung aus § 42 SGB XI hier nicht zur Anwendung. Vielmehr sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich.mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.1 Leistung im Voraus (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit von Leistungen nach dem SGB II, soweit Sondervorschriften nicht greifen. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 41 Abs. 1 Satz 4 a. F., allerdings mit dem Unterschied, dass die damalige Regelung sich auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beschränkte, und die jetzige Regelung generell von "Leistungen" spri...mehr