Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2.1 Berechnung der Jahresfrist

Rz. 5 Die Jahresfrist beginnt im Regelfall nicht automatisch einen Tag vor dem regulären Maßnahmebeginn, sondern mit der erstmaligen Teilnahme der Maßnahme. Der Maßnahmebeginn und der Teilnahmebeginn dürfte in den meisten Fällen der gleiche Tag sein. Er fällt jedoch auseinander, wenn der Maßnahmeteilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund eines frei gewordenen Maßnahmepl...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 121 bestimmt als Ausnahmeregelung, in welchen Fällen ein Anspruch auf Übergangsgeld (§ 118 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 119) auch ohne Erfüllung der Vorbeschäftigungszeit bestehen kann. Damit werden in besonderen Fallgestaltungen – insbesondere für junge Menschen mit Behinderungen nach einer Ausbildung – behindertenspezifische Problemlagen vom Gesetzgeber aufgegriffen, um...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.1 Maßnahmen der beruflichen (Erst-) Ausbildung

Rz. 8 Förderfähige Berufsausbildungen sind in § 57 Abs. 1 benannt. Für Menschen mit Behinderungen sind insbesondere Berufsausbildungen als besondere Leistungen in besonderen Einrichtungen außerhalb des BBiG bzw. der HwO förderfähig (§ 117 Abs. 2 Satz 1, vgl. auch weitere förderbare Berufsausbildungen in der Komm. zu § 117). Gleiches gilt für das zum 1.1.2020 neu eingeführte ...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Sonderregelung für das Übergangsgeld sind Menschen mit Behinderungen (vgl. Komm. zu § 19). Eine Vorbeschäftigungszeit ist für Menschen mit Behinderungen entbehrlich, wenn eine der in Satz 1 Nr. 1 oder 2 abschließend aufgezählten Berufsausbildungsabschlüsse (oder Anerkennungen) innerhalb der (verlängerten; vgl. Satz 2) Jahresfrist erreicht wurden. Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Die Versichertenältesten haben nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers zu den Versicherten und sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Angehörigen der Versicherten) herzustellen, diese zu beraten und zu betreuen. Der Begriff des Versichertenältesten legt zwar die Vermutung nahe, dass es sich um Arbeitnehmer und Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 nennt die konkreten besonderen Leistungen (§ 113 Abs. 1 Nr. 2). Deren Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Vorschriften des Dritten Unterabschnitts im Zweiten Titel (§§ 119 bis 126) sowie im Dritten Titel (§§ 127, 128) geregelt. Diese Systematik hat der Gesetzgeber bereits bei den allgemeinen Leistungen angewandt (vgl. § 115). Folgende besondere Leistungen si...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.1 Bare Auslagen

Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts stehenden Au...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.3 Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 8 Zu erstatten sind die den Arbeitnehmeranteil – der bereits im Bruttoverdienst enthalten ist – übersteigenden Rentenversicherungsbeiträge (§ 163 Abs. 3, § 168 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI). Damit soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, eine gleich günstige Rentenversicherung wie ein nicht ehrenamtlich Tätiger zu erreichen. Die sonstigen den Arbeitnehmeranteil übersteigenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.5 Unfallversicherung

Rz. 11 Organmitglieder, Versichertenälteste und Vertrauenspersonen genießen während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII . Deshalb besteht keine Notwendigkeit zum Abschluss privatrechtlicher Unfallversicherungsverträge seitens des Versicherungsträgers. Soweit den ehrenamtlich Tätigen jedoch in Ausübung ihres Amt...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 24 Die Werkstätten für behinderte Menschen oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die BA ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dies ergibt sich ergänzend aus der analogen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, fall...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es handelt sich bei § 117 um die Grundsatzvorschrift für die Gewährung von besonderen Leistungen an Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Ein systematischer Zusammenhang besteht gemäß § 113 Abs. 2 hinsichtlich der Vorrangregelung der allgemeinen Leistungen (vgl. § 115, 116), so dass die besonderen Leistungen ausdrücklich nachrangig durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Begünstigt von der Vorschrift sind Menschen mit Behinderungen (§ 19), die auswärtig untergebracht sind. Die auswärtige Unterbringung muss wegen einer Maßnahme oder Leistung der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen (vgl. Komm. zu § 117). 2.1 Anderweitige auswärtige Unterbringung Rz. 4 Eine anderweitige auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn der Me...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) in Kraft getreten und gilt seit dem 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) unverändert fort.mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.2 Wahl

Rz. 5 Zwingend vorgeschrieben war die Wahl von Versichertenältesten nur bei der früheren Bundesknappschaft, da sich das Institut des Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) in der knappschaftlichen Versicherung entwickelt hat. Ihre Wahl erfolgte unmittelbar und allein durch die Versicherten. Aufgrund der Neuorganisation der Rentenversicherung und des damit verbundenen Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.2 Individuelle Fördervoraussetzungen

Rz. 7 Das Tatbestandsmerkmal Art und Schwere der Behinderung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, bedingt in einem ersten Schritt, dass es sich um einen Menschen mit Behinderungen nach § 19 Abs. 1, 2 handelt. Dieser Behindertenbegriff ist nach § 7 Abs. 1 SGB IX für die Bundesagentur für Arbeit, anstatt der Begriffsbestimmung in § 2 SGB IX, relevant. Jedoch verw...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.1 Eingangsverfahren

Rz. 30 Das Eingangsverfahren nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. § 3 WVO hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung vorhandener Gutachten und Unterlagen einzelfallbezogen festzustellen, ob die Werkstatt für behinderte Menschen überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme darstellt sowie welche spezifischen Arbeitsfelder und Werkstattbereiche (einschließlich späterer Beschä...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.6 Abweichung vom Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – Schulische Ausbildung

Rz. 23 § 117 Abs. 1. Satz 2 eröffnet die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen eine Maßnahme, sowohl bei der Aus- als auch bei der beruflichen Weiterbildung, abweichend von den üblichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu fördern. Folglich wird hier auch eine Ausbildung in schulischer Form möglich, die ein Studium in einer Rehabilitationseinri...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.2 Berufsbildungsbereich

Rz. 31 Der Berufsbildungsbereich ist in § 57 SGB IX i. V. m. § 4 WVO geregelt und verfolgt ein ganzheitliches Bildungskonzept. Die Aufgabe des Berufsbildungsbereichs sind die personale Entwicklung des Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten dem Eingliederungsplan entsprechend zu entwickeln. Ziel ist auf eine geeignete Täti...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.1 Ehrenamt

Rz. 2 Die in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen sind ehrenamtlich tätig. Eine ehrenamtliche Tätigkeit stellt jede unentgeltliche und weisungsfreie Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar, die aufgrund behördlicher Bestellung außerhalb eines haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet (BT-Drs. 7/910 S. 93). Daraus ergibt sich, dass die Ausübung ein...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3.3 Vergleichbare Einrichtungen

Rz. 14 Vergleichsmaßstab sind die Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke. Die sonstigen Einrichtungen müssen den in Rz. 11 genannten Mindestkriterien entsprechen und das Ziel einer beruflichen Rehabilitation verfolgen. Die Einrichtungen müssen daher für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgelegt sein. Beispiele für vergleichbare Einrichtungen ...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.3 Berufsfindung und Arbeitserprobung

Rz. 19 Sollte nach eingehender Beratung einschließlich ärztlicher und berufspsychologischer Begutachtung durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, die Auswahl der notwendigen Teilhabeförderung noch nicht möglich sein, kann eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Eignung und/oder zur Arbeitserprobung erforderlich werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2). Diese Maßnahmen werden erst...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.2 Grundsätze zur Auswahl der Förderung von Menschen mit Behinderungen

Rz. 15 § 112 Abs. 2 enthält dabei ergänzende Grundsätze, die bei der Auswahl der in Betracht kommenden Leistung, Leistungsabfolge oder Maßnahmekombination im Einzelfall zu beachten sind. Die in Abs. 2 Satz 1 genannten 4 Faktoren, der Eignung und Neigung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sind durch die Agentur für Arbeit angemessen zu...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die schon in § 1 Abs. 4 bis 6, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 8 SVwG enthaltenen Grundsätze sind im Wesentlichen in § 39 zusammengefasst worden. Die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Vertrauenspersonen, die in keinem Dienstverhältnis zum Sozialversicherungsträger stehen, sind keine Organe des Sozialversicherungsträgers. Ihre Rechtsstellung ist vergleichbar mit der r...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261; Ber. 1990 S. 1337) wurde § 41 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Abs. 1 angepasst. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrecht...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 128 erweitert die Kostenübernahme des § 127 bei den besonderen Leistungen. Die Vorschrift regelt für auswärtig untergebrachte Menschen mit Behinderungen, die besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (§§ 117 ff.), eine ergänzende Kostenerstattung für eine im Einzelfall notwendige weitere Unterkunft und Verpflegung. Der bisherige in § 128 geregelt Pau...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.2 Bruttoverdienst

Rz. 5 Zum tatsächlich entgangenen regelmäßigen Bruttoverdienst, der allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und Vertrauenspersonen zu ersetzen ist, gehört jedes Einkommen einschließlich des Einkommens der Selbständigen, das durch persönliche Arbeitsleistung erzielt worden wäre. Dazu zählen: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Urlaubs-, Weih...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.6 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die festen Sätze bei der Auslagenerstattung und die Pauschalbeträge für Zeitaufwand werden von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes bzw. bei den Krankenversicherungsträgern vom Verwaltungsrat ohne Vorschlag des Vorstandes (§ 41 Abs. 4 Satz 2) beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die nicht nur die Rechtmäßigkeit, sond...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.3 Anfechtung

Rz. 6 Soweit die Aufsichtsbehörde nach Abs. 1 Satz 1 Maßnahmen vornimmt, kann der Versicherungsträger diese durch Klage vor dem Sozialgericht anfechten. Die Klage hat gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung; jedoch kann gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG seitens der Aufsichtsbehörde die sofortige Vollziehung angeordnet werden. Die Aufsichtsbehörde hat aber nicht die Möglichke...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.4 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Rz. 13 Eine Kostenübernahme von zusätzlichen Aufwendungen in individueller Höhe kann nur anlässlich einer auswärtigen Unterbringung im Rahmen der Gewährung von besonderen Leistungen (§ 117) erfolgen. Es handelt sich hierbei um Einzelfallentscheidungen, denn Mehraufwendungen müssen dem Menschen mit Behinderungen wegen seiner Beeinträchtigung entstehen. Die Kosten sind durch d...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.1 Beanstandungsverfahren

Rz. 2 Soweit der Beschluss eines Selbstverwaltungsorgans (nicht eines anderen Organs) nach der Rechtsauffassung des Vorstandsvorsitzenden gegen eine gesetzliche oder sonstige rechtliche Vorschrift verstößt, hat er diesen Beschluss zu beanstanden. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat dies schriftlich und mit Begründung zu erfolgen. Weiter...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.3 Maßnahmen der Aufsichtsbehörde

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörde soll gemäß § 89 Abs. 1 zunächst beratend auf den Versicherungsträger einwirken, um diesen zur Behebung der Rechtsverletzung zu bewegen. Auch in diesem Verfahrensstadium soll das Selbstverwaltungsorgan nochmals Gelegenheit zur (internen) Abhilfe haben. Soweit innerhalb einer angemessenen Frist diese beratende Tätigkeit keinen Erfolg hat, also der Ve...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen den Regelungen für Selbstverwaltungsorgane in §§ 7a, 15 SVwG entspricht, soll die Handlungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger sicherstellen; denn in den Vorschriften über die Zuständigkeiten der einzelnen Organe der Versicherungsträger erfolgt eine feste Aufgabenzuweisung, sodass bei einer Verhinderung eines Organs ein anderes ...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2.3 Gleichgestelltes Prüfungszeugnis

Rz. 14 Satz 1 Nr. 2 erfasst Prüfungsanerkennung, die durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt sind (§ 5...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2 Förderbare Maßnahmen

Rz. 7 Weitere Voraussetzung für die Gewährung des Ausbildungsgeldes ist die Teilnahme an einer in Abs. 1 Nr. 2 aufgezählten Maßnahme. Entgegen der Regelung in § 117 Abs. 1 i. V. m. § 119 Satz 1 Nr. 2 ist die Förderung einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, wie bei der Gewährung des Übergangsgeldes vorgesehen, ausdrücklich – mangels Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 – n...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit Wirkung zum 7.5.1997 durch die V...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen an § 5 SVwG anknüpft, regelt, wie zu verfahren ist, wenn Beschlüsse eines Selbstverwaltungsorgans gegen gesetzliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen. Zu der streitigen Diskussion, ob neben Gesetz, Rechtsverordnung und Satzung auch Gewohnheitsrecht, Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, allgemeine Regeln des Völkerrechts un...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.2 Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildungen

Rz. 9 Maßnahmen der Berufsvorbereitung zielen darauf, die Aufnahme einer Berufsausbildung zu erleichtern oder den Menschen mit Behinderungen auf andere Weise beruflich zu integrieren. Die Förderung erhalten (jugendliche) Personen mit Behinderungen, die noch nicht ausbildungsreif sind, dies aber wahrscheinlich nach der Maßnahmeteilnahme sein werden. Eine Berufsvorbereitungsma...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2 Rechtspraxis

2.1 Ehrenamt Rz. 2 Die in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen sind ehrenamtlich tätig. Eine ehrenamtliche Tätigkeit stellt jede unentgeltliche und weisungsfreie Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar, die aufgrund behördlicher Bestellung außerhalb eines haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet (BT-Drs. 7/910 S. 93). Daraus ergibt sich, dass die ...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.1 Förderdauer

Rz. 6 Die Förderdauer erfolgt nach dem Wortlaut von § 122 Abs. 1 "während" der entsprechend aufgezählten Fördermaßnahmen. Damit ist die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme oder Berufsausbildung gemeint, die folglich mit Ausbildungsgeld gefördert wird. Durch den Verweis auf die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe gilt für die Förderdauer § 69 entsprechend. Der Maßnahme...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2 Rechtspraxis

2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.4 Pauschalbetrag für Sitzungen

Rz. 9 Weiter können die ehrenamtlich Tätigen aufgrund eines Beschlusses der Vertreterversammlung (des Verwaltungsrates) einen angemessenen Pauschalbetrag für den Zeitaufwand (sog. Sitzungsgeld) erhalten, der ihnen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit und die Vorbereitung darauf regelmäßig außerhalb der Arbeitszeit entsteht. Das gilt in erster Linie für die Mitglieder der Selbs...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.2 Unterrichtung der Aufsichtsbehörde

Rz. 4 Soweit das betroffene Selbstverwaltungsorgan aufgrund der Beanstandung des Vorstandsvorsitzenden innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Abhilfeentscheidung trifft, muss die in § 90 genannte Aufsichtsbehörde vom Vorstandsvorsitzenden unterrichtet werden, damit sie die Möglichkeit hat, Aufsichtsmaßnahmen nach § 89 einzuleiten. Der Vorstandsvorsitzende ist zur Unterricht...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.4 Widerspruchsstellen

Rz. 7 Die nach § 85 SGG, § 36a durch Satzungsregelung gebildeten besonderen Ausschüsse (Widerspruchsausschuss und Feststellungsausschuss), die nicht zu den Selbstverwaltungsorganen im engeren Sinne gehören, zählen auch nicht zu den Selbstverwaltungsorganen i. S. v. § 38. Die Beschlüsse der Widerspruchs- und Feststellungsausschüsse müssen und können somit nicht vom Vorstandsv...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.4 Sonstige, behinderungsspezifische Maßnahmen

Rz. 15 Bei den sonstigen, auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten Maßnahmen werden meist spezielle Personengruppen erfasst. Typisch sind diese Maßnahmen für Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Gehörlose oder Blinde. Diese spezielle Maßnahmekonzeption schließt Menschen ohne Behinderungen aus, sodass regelmäßig nur Menschen mit Behinderungen Maß...mehr