Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 2 Anwendungsbereich

Die Einbehaltungsverpflichtung gilt nur für den Auftraggeber bei der Inanspruchnahme von im Inland durchgeführten Bauleistungen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung der Erträge. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, der Instandsetzung oder Instandhaltung, der Änderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen.[1] Der Begriff des Bauwerks ist nach d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 168 Klageände... / 3 Beiladungen

Rz. 7 Nach Abschluss des Berufungsverfahrens ist eine Beiladung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Nach Maßgabe des Satzes 2 hat das BSG aber die Möglichkeit, eine Beiladung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 und mit Zustimmung des Beizuladenden nach § 75 Abs. 2 nachzuholen. Mit dieser Vorschrift wird aus Gründen der Verfahrenskonzentration bezweckt, die Aufhebung und Zurückverweisung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bauleistung (§ 48 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Steuerabzugsverpflichtung entsteht nur, wenn der Leistende an den Leistungsempfänger eine Bauleistung erbringt (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Der Begriff der Bauleistung ist im Gesetz definiert. Nach § 48 Abs 1 S 3 EStG sind unter Bauleistungen alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Besei...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / IV. Freibetrag als Grenze

Das OLG erachtet es daher als sachgerecht, unabhängig von einer Unterhaltspflicht der Verfahrenskostenhilfe beantragenden Person grds. nur diejenigen Mitbewohner an den Wohnkosten zu beteiligten, deren Einkommen über dem für sie einschlägigen Freibetrag liegt. Die Freibeträge i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO richten sich nach den in der Anlage zu § 28 SGB XII festgelegten,...mehr

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FoVo 10/2022, Pfändungsschutz nach § 850f Abs. 2 ZPO isoliert beantragen

Vorteile der privilegierten Pfändung nur auf Antrag Kann die Forderung des Gläubigers auch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung begründet werden, so kommen nach § 850f Abs. 2 ZPO die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht zur Anwendung. Dies gilt über § 906 Abs. 1 ZPO auch für die Kontopfändung. Vielmehr ist dem Schuldner nur so viel zu belassen, wie er zur Bestreitung sein...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohnkosten

§ 115 ZPO; § 28 SGB VII Leitsatz Im Falle der PKH/VKH sind Angehörige mit eigenem Einkommen nur dann im Rahmen der Wohnkosten zu berücksichtigen, wenn diese selbst über ausreichend Einkommen – zumindest mit einem Einkommen über der Freigrenze – verfügen. Ist dies der Fall, so sind die Wohnkosten im Verhältnis der Einkünfte anzusetzen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 21.9.2022 – 1 W...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VII. Keine weitere Herabsetzung aus Billigkeitsgründen

Gründe für eine weitere Herabsetzung des Verfahrenswerts waren im Hinblick auf die in jeder Hinsicht durchschnittliche Natur und Bedeutung des vorliegenden Abänderungsverfahren jedoch nicht zu erkennen. Dass die mit den hälftigen Gerichtskosten und ihren eigenen außergerichtlichen Kosten belastete Antragsgegnerin mit einer Erwerbsminderungsrente von nur rund 748,00 EUR über e...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Behandlung von staatlichen Unterstützungsleistungen

Corona-Soforthilfen vom Bund, die in den ersten Monaten der Pandemie als reine Billigkeitsleistung nicht an entgangene Umsätze anknüpften, sondern allein der Hilfe in existentieller Notlage dienten, sind für Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie für kleine Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte i.H.v. 9.000 EUR, bis 10 Beschäftigte i.H.v. 15.000 EUR geschaffen worden. Diese ein...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Höhe der Einziehung

Rz. 338 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Höhe der einzuziehenden Gelder, gilt auch nach der Reform das sog. Bruttoprinzip.[2] Danach sind alle Vermögenswerte, die einem Tatbeteiligten oder Drittbegünstigten unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen. Gegenleistungen oder sonstige Auf...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Dauerstreit Mietkosten Sowohl bei der Berechnung der Bedürftigkeit für die PKH/VKH, als auch z.B. im Rahmen der Beratungshilfe ist das Thema "Wohnkosten" immer wieder ein Streit- und Diskussionspunkt. Dabei kann die Frage, ob mit in der Wohnung lebende Angehörige bei der Aufteilung der Wohnkosten zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe, durchaus "entscheidend" für die ...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.4 Ersetzungsbefugnis

Der Arbeitnehmer hat für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns. Die Ersetzung der Auszahlung durch Gewährung anderer Leistungen setzt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis[1] des Arbeitgebers voraus. In der betrieblichen Praxis wird eine solche Ersetzungsbefugnis häufig für die Vergütung von Nebenleistungen ...mehr

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zfs 10/2022, Der Feststellungsantrag im Personenschaden - Update

Hinweis Wir beantragen, festzustellen, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen künftigen (über den Klageantrag zu 1) hinausgehenden) materiellen Schaden zu ersetzen, der auf den Verkehrsunfall vom 5.8.2022 in Dortmund, Heiliger Weg 74, zurückzuführen ist, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergegan...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg...mehr

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Jansen, SGB VI § 235b Anpassung des Übergangsgeldes in der Zeit vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2002 (außer Kraft)

§ 235b SGB VI ist gem. Art. 6 Nr. 33 des SGB IX vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 46 ff. SGB IX.mehr

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Jansen, SGB VI § 235a Anpassung des Übergangsgeldes im Beitrittsgebiet (außer Kraft)

§ 235a SGB VI ist gem. Art. 6 Nr. 33 des SGB IX vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 46 ff. SGB IX.mehr

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Jansen, SGB VI § 230 Versicherungsfreiheit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 ist durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) mit Wirkung zum 1.10.1996 angefügt worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch die 7. Zuständigkeitsanpassungsverordn...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regelaltersrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist § 235 als inhaltlich völlig neue Regelung mit Wirkung zum 1.1.2008 eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift besteht nicht. § 235 in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung ist durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2008 inhaltlich unverändert zu § 234a ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 275b Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 95 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden und am 1.8.1991 in Kraft getreten (Art. 42 Abs. 8 RÜG), damit die Rechtsverordnung für 1992 rechtzeitig erlassen werden konnte. Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird § 275b mit Wirkung zum 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden. Die durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) beabsichtigte Änderung wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) vor dem Inkrafttreten wieder aufgehoben. Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 233a Nachversicherung im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Durch das Rentenüberleitungsergänzungsgesetz v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ist Abs. 2 neu gefasst worden. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) nahm mit Wirkung zum 1.1.1996 eine redaktionelle Anpassung...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befreiung von der Versicherungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.4.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) ergänzte di...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 47 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) in das SGB VI eingefügt worden und trat zum 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 3 Agrarsozialreformgesetz 1995 v. 29.7.1994 (BGBl. I S. 1890) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 232 Freiwillige Versicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Mit Wirkung zum 11.8.2010 ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

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Jansen, SGB VI § 234 Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Arbeitslosenhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2005 ist die Arbeitslosenhilfe ohne Übergangsregelung durch das Arbeitslosengeld II abgelöst worden. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherungsleist...mehr

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Jansen, SGB VI § 287 Beitragssatzgarantie bis 2025

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben durch Art. 4 Nr. 25 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057). Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde § 287 mit Wirkung zum 1.1.2019 (begrenzt bis zum Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231a Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Änderungen erfolgten durch das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 und durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (...mehr

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Jansen, SGB VI § 233 Nachversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 Abs. 1 Satz 3 angefügt. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) nahm mit Wirkung zum 1.1.1996 redaktionelle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228b Maßgebende Werte in der Anpassungsphase

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt und durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2742) mit Wirkung zum 12.12.2006 redaktionell geändert. Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) sind mit Wirkung zum 1.1.1992 die Worte "oder nur noch übergangsweise" ergänzt worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Eine dem § 228 gleichgestellte oder auch nur vergleichba...mehr

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Jansen, SGB VI § 229 Versicherungspflicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 4 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) angefügt. Als Übergangsregelung trat Abs. 4 zum 1.1.1996 in Kraft. Abs. 5 wurde durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.4.1995 neu gefasst. Das Gesetz zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) ergänzte die Norm um die Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234a Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RV-Altersrentenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.1.2008 entstanden. Inhaltlich entspricht sie § 235 i. d. F. des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), der mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden war. 1 Allgemeines Rz. 2 § 234a stellt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist in der ursprünglichen Fassung nach Art. 42 Abs. 1 RÜG am 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2044) neugefasst worden. Die dabei vergessene Überschrift ist durch das Rü-ErgG v. 24.6.1993...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233 Nachve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 Abs. 1 Satz 3 angefügt. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) nahm mit Wirkung zum 1.1.1996 redaktionelle Anpassungen vor.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.2 Ausscheiden nach dem 31.12.1991

Rz. 11 Nach Abs. 2 ist das ab 1.1.1992 geltende Nachversicherungsrecht auch auf nachzuversichernde Zeiten im Beitrittsgebiet anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt liegen. Voraussetzung ist das unversorgte Ausscheiden bzw. der Verlust des Anspruchs auf Versorgung nach dem 31.12.1991 sowie der Anspruch auf eine nach dem SGB VI ggf. auch erst nach Durchführung der Nachversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276 Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie ist durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 redaktionell angepasst worden. Durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) ist § 276 in der damaligen Fassung mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt worden. Durch das Rentenüberleitungsergänzungsgesetz v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ist Abs. 2 neu gefasst worden. Das SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) nahm mit Wirkung zum 1.1.1996 eine redaktionelle Anpassung vor.mehr

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Jansen, SGB VI § 276 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Bestimmung in § 162 Nr. 3a a. F. wurden Auszubildende erfasst, die eine außerbetriebliche Ausbildung absolvieren, aber nicht gemäß § 7 Abs. 2 SGB IV zur Ausbildung beschäftigt waren. Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV war bei diesen Auszubildenden die (Netto)Ausbildungsvergütung. Die Rentenversicherungsbeiträge waren, auch wenn sie die Geringfügigkeitsgrenze ü...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.2 Beitragsbemessungsgrenze (Ost)

Rz. 8 Die Beitragsbemessungsgrenze gilt als Obergrenze für das zu versichernde Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) wird in § 275a geregelt. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) ist nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 maßgebend, wenn die Einnahmen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit im Beitrittsgebiet erzielt werden. Sie ist auch heran...mehr

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Jansen, SGB VI § 275b Veror... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung des § 275b ermächtigt die Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenze für das Beitrittsgebiet (§ 275a) in einer eigenen Anlage – der Anlage 2a – zum SGB VI, festzusetzen. Sie entspricht der für die Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes in § 160 Nr. 2 getroffenen Ermächtigung (Anlage 2 zum SGB VI). Von der Verordnungsermächtigung macht die Bu...mehr

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Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift trägt den bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Deutschland zum 1.7.2024 bestehenden unterschiedlichen Niveaus im bisherigen Bundesgebiet einerseits und den neuen Bundesländern (gemäß Art. 3 des Einigungsvertrages; § 18 Abs. 3 SGB IV) andererseits Rechnung. Hierdurch sollen überhöhte Beitragszahlungen und Leistungen im Beitrittsgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gebiet der ehemaligen DDR unterlagen nahezu alle Personen, die Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielten, der Versicherungspflicht (§ 10 SVG). Dazu gehörten neben abhängig Beschäftigten (insbesondere Arbeiter und Angestellte) vor allem auch fast alle Selbständigen und deren mitarbeitende Ehegatten, auch wenn die Mitarbeit kein sozialversicherungsrechtliches Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 228a Beson... / 2.3 Hinzuverdienstgrenzen

Rz. 9 Nachdem Abs. 2 zum 30.6.2017 aufgehoben wurde, gelten im gesamten Bundesgebiet für alle Rentenarten einheitliche Hinzuverdienstgrenzen.mehr

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Jansen, SGB VI § 232 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berechtigter Personenkreis Rz. 2 Die Vorschrift erfasst die Personen, die bis zum 31.12.1955 von dem Recht der Selbstversicherung, bis zum 18.10.1972 von dem Recht der Weiterversicherung oder bis zum 31.12.1991 von dem Recht der freiwilligen Versicherung durch die Zahlung mindestens eines Beitrags Gebrauch gemacht haben. Die Beitragszahlung muss vor dem jeweiligen Stichtag er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992 Rz. 3 Abs. 1 erfasst Personen, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet aus einer Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden sind (Satz 1 Nr. 1) bzw. den Anspruch auf eine bereits gezahlte Versorgung verloren haben (Satz 3 Nr. 2). Es werden jedoch nur Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 229 Versic... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (Abs. 1, 1a) Rz. 4 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind in ihrer Tätigkeit im Unternehmen nicht versicherungspflichtig (§ 1 Satz 4). Abs. 1 Satz Nr. 1 bestimmt als Sonderregelung dazu, dass Personen, die am 31.12.1991 als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft versicherungspflichtig waren, auch weiterhin vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 234 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift ist ohne Bedeutung, da sie durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Sie sollte deshalb aufgehoben werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fortbestand der Befreiung von der Versicherungspflicht vom 31.12.1991 Rz. 2 Die Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere für am 31.12.1991 von der Versicherungspflicht befreite Angestellte (Art. 2 § 1 AnVNG, Art. 2 § 1 KnVNG), freiberuflich tätige Hebammen (Art. 2 § 1c AnVNG), selbständig tätige Handwerker (§ 7 HwVG), Ehegattenarbeitnehmer (Art. 2 § 1 Abs. 1 des 2. ...mehr