Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.8 Berechnung und Leistung

Rz. 400 Bei der Berechnung der Leistung nach Abs. 8 ist ggf. zu beachten, dass Ansprüche auf Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach Köpfen berechnet werden. Ein Darlehen soll aber nur der zivilrechtlichen Vertragspartei zu gewähren sein, das sog. Kopfteilprinzip gelte insbesondere in Bezug auf minderjährige Kinder nicht, weil sonst der gesetzlich...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.7 Erneute Antragstellung

Rz. 19 Die Vorschrift trifft keine Regelung dazu, wann ein Antrag auf eine Leistung erneut gestellt werden muss (zu Folgeanträgen beim Qualifizierungsgeld vgl. Abs. 3 Satz 3 und 4, danach darf das Qualifizierungsgeld nicht von Amts wegen erbracht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer zustimmt. Die Zustimmung gilt nicht als Antrag.) Das ist jedenfalls der Fall, wenn der di...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 417 nach § 82 überführt worden. § 417 war durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2002 neu gefasst worden. § 417 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 wurden mit Wirkung zum 31.12.2005 durch das 5. SGB III-Än...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. In ihr sind die früheren §§ 136 (Leistungsentgelt) und 137 (Leistungsgruppe), die durch dasselbe Gesetz aufgehoben wurden, aufgegangen. Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.6 Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigentum

Rz. 229 Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Leistungsberechtigte ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bewohnen: Die Angemessenheit der Kosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann is...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.5 Erhebliches Vermögen in der Karenzzeit (Abs. 4)

Rz. 127 Abs. 4 regelt das erhebliche Vermögen i. S. d. Abs. 3 und das Verfahren zur Feststellung durch das Jobcenter. Erhebliches Vermögen (Abs. 3 Satz 2) ist demnach festzustellen, wenn es in der Summe 40.000,00 EUR für die leistungsberechtigte Person sowie 15.000,00 EUR für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt (Abs. 4 Satz 1). Diese Beträ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.5 Beschäftigungen neben dem Bezug von Arbeitslosengeld (Abs. 5)

Rz. 35 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für den Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalls, in dem Anspruch auf Alg besteht. Herausragendes Ziel der Regelung ist, zu vermeiden, dass während des Anspruchszeitraums mit Bezug von Alg bereits wieder neue Ansprüche erworben werden können. Deshalb stellt Abs. 5 auch nicht geringfügige Beschäftigungen von der Versicherungspflic...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Ein Schadensersatzanspruch der Bundesagentur setzt voraus, dass die Pflicht, die nach § 321 verletzt worden sein soll, besteht und festgestellt werden kann. Weiterhin muss der Bundesagentur für Arbeit ein Vermögensschaden entstanden sein. Das ist der Fall, wenn Leistungen erbracht werden, die dem Leistungsberechtigten aufgrund der materiell-rechtlichen Vorschriften im S...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfüllen und damit auch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6 Rechtfertigung der Übernahme von Schulden

Rz. 396 Die Rechtfertigung zur Übernahme von Schulden ergibt sich abstrakt aus der Rettung der Unterkunft für den Leistungsberechtigten. Die Rechtfertigung muss als Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, bevor das Jobcenter über die Erbringung von Leistungen nach Abs. 8 entscheidet. Bei der Rechtfertigung handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsb...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51b Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 321 regelt Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch gegen Dritte hat, weil diese ihren Verpflichtungen nach dem SGB III nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind und damit einen Schaden verursacht haben. Dabei handelt es sich stets um Beteiligte am Leistungsverfahren, nicht jedoch um Leistungsempfänger. Die einzelne...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.4 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen

Rz. 225 Abs. 1 Satz 7 bestimmt ergänzend, dass aufenthaltsrechtliche Bestimmungen unberührt bleiben. Diese Klarstellung im Gesetz bezieht sich auf die Bestimmungen selbst wie auch auf die darauf beruhenden Entscheidungen, die von Ausländerbehörden getroffen werden. Allein die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU 2004 sperrt die Anwe...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.6 Britische Staatsangehörige

Rz. 229a Die Regierung des Vereinigten Königreichs erklärte zum 1.2.2020 den Austritt aus der Europäischen Union (EU). Nach Ablauf des Übergangszeitraums am 31.12.2020, gelten für Staatsangehörige aus dem Vereinigten Königreich sowie ihre Familienangehörigen und nahestehende Personen Besonderheiten hinsichtlich der aufenthaltsrechtlichen Stellung. Nach dem Austrittsabkommen ä...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.3 Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 34b Abs. 3 Nr. 3 greift die Zeiten einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung auf. Während für Auszubildende nach einer betrieblichen Berufsausbildung die erzielte Ausbildungsvergütung maßgebend ist (vgl. Rz. 26a), hatte das BSG entschieden, dass die im Rahmen einer versicherungspflichtigen außerbetrieblichen Berufsausbildung gezahlte Vergütung kein A...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.1 Kurzarbeitergeld und Leistungen zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld

Rz. 33 Während eines Zeitraums mit Kurzarbeit wird das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen (§ 24 Abs. 3). Dem Grundsatz der Bemessung folgend, dass insbesondere Zeiten eines Beschäftigungsverhältnisses in die Bemessung eingehen sollen, musste der Gesetzgeber auch für diese Zeiten, für die erzieltes oder zu beanspruchendes Arbeitsentgelt nicht ...mehr

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Sauer, SGB II § 80 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 80 enthält eine Übergangsregelung wegen des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Empfänger bestimmter Leistungen sollen diese ungeachtet des Inkrafttretens des Sozialen Entschädigungsrechts und dessen Neuregelungen weiterhin nach dem Recht erhalten, das am Tage vor dem Inkrafttreten des sozialen Entschädigungsrechts, also am 31.12.2023, gegolt...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.15 Verletztenrente

Rz. 100 Bei Verletztenrenten aus der Unfallversicherung werden als Ausnahmetatbestand seit dem 1.7.2011 Wehrdienstleistende, die in Ausübung des Wehrdienstes einen Gesundheitsschaden erlitten haben, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie den Wehrdienst in der Bundeswehr oder in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR geleistet haben. Bei Wehrdienstleistenden der Bun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.7 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 399 Die Fachgerichte müssen nach der Rechtsprechung des BVerfG vorläufigen Rechtsschutz gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je schwerer die Belastungen wiegen, die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 458 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Mobilitätszuschuss im ersten Jahr förderungsfähiger Berufsausbildungen nach § 73a ist eine ab 1.4.2024 mögliche neue finanzielle Leistung der Arbeitsförderung. Die Höhe des Mobilitätszuschusses richtet sich nach den erforderlichen Fahrkosten für 2 monatliche Familienheimfahrten. Dieser Umfang ist erst im Gesetzgebungsverfahren durch den zuständigen BT-Ausschuss vor...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.4 Transfermaßnahmen

Rz. 14 Mit Abs. 4a hat der Gesetzgeber das Verfahren für Transfermaßnahmen (§§ 110, 111) dem für das Kug angeglichen. Es obliegt dem Arbeitgeber, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Voraussetzungen für Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen vorliegen. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Entscheidungsbefugte der Agentur für Arbeit aufgrund der einge...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.5 Veränderungen des Umfangs der Beteiligung des Arbeitgebers bzw. der Leistungen durch die Agentur für Arbeit (Abs. 4 und 5 a. F.)

Rz. 34a Abs. 5 a. F. wurde mit Wirkung zum 1.4.2024 aufgehoben. Der Gesetzgeber hat aber an den Regelungen des Abs. 4 festgehalten. Wenn eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung, die betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht, vorliegt, verringert sich die Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten nach Abs. 2 kraft Gesetzes unabhängig v...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) sowie zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2004 (BGBl. I S. 2954) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 24.12.2000 wurde Abs. 2 Satz 2 geändert durch das SGÄndG v. 19.12.2000 (BGBl. I S. 1815). Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 angefügt durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.2.2006 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Abs. 2 Satz 3 w...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.7 Keine Karenzzeit bei kurzzeitigen Bedarfen (Abs. 6)

Rz. 147 Abs. 6 vermeidet, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende trotz freigestellten Vermögens in der Karenzzeit in Anspruch genommen werden, obwohl die Bedarfe aus diesem Vermögen bestritten werden könnten. In diesen Fällen sollen die Regelungen zur Karenzzeit nicht gelten, die Möglichkeit der Deckung der Bedarfe wird anhand der Vermögensregelungen in § 12 o...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.4 Durchsetzung der Untersagungsanordnung

Rz. 17 Nach Abs. 4 hat die Agentur für Arbeit eine Untersagung nachzuhalten. Sie muss aktiv überwachen, ob die untersagte Berufsberatung fortgesetzt wird oder nicht. Ggf. hat sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Rz. 18 Im Übrigen steht der Agentur für Arbeit zu, das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen und ggf. zu ahnden. Vgl. dazu § 404 Abs. 2 Nr. 6 bi...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.3 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 16 Die Agentur für Arbeit hat nach dem Ergebnis ihrer Sachverhaltsfeststellungen und der Anhörung der Betroffenen darüber zu entscheiden, ob ein Untersagungsgrund vorliegt. Der Gesetzgeber hat nicht näher definiert, wann eine Untersagung zum Schutz der Ratsuchenden erforderlich ist. Dabei wird es sich nicht um jegliche Schlechtberatung oder Schlechtleistung handeln. Erfo...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3 Schulden nach Abs. 8

Rz. 389 Die Vorschrift verwendet den Begriff der Schulden in Abs. 8 und verdeutlicht damit, dass nicht etwa ein eingeschränkter Begriff wie Mietzahlungsrückstand oder Stromschulden gilt, sondern der umfassende Schuldensbegriff im Rahmen der Erbringung des Bürgergeldes zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Schulden sind Verbindlichkeiten, der Begriff ist in Deutschland ne...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkung von Anträgen auf Leistungen der Arbeitsförderung, insbesondere also zum Leistungsbeginn und zur Frage, ob die nicht beantragte Leistung überhaupt gewährt werden kann. Rz. 2a Abs. 1 und 2 regeln die Rückwirkung von Anträgen auf Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Arbeitslosengeld (Alg). Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildung...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.3 Solidaritätszuschlag

Rz. 8 Der Solidaritätszuschlag ist als zu berücksichtigender Abzug seit 2005 in Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 explizit festgeschrieben. Seine Höhe richtet sich nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz und beträgt 5,5 % der täglichen Lohnsteuer (§ 4 SolZG). Die Höhe der Lohnsteuer ist damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Die gesetzliche Begrenzung des Solidaritätszus...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.8 Ermessensausübung durch die Agentur für Arbeit (Abs. 7)

Rz. 39 Der frühere Abs. 5 war durch Einfügung neuer Abs. 4 und 5 mit Wirkung zum 1.10.2020 zum neuen Abs. 7 und wegen eines neuen Abs. 6 mit Wirkung zum 1.1.2021 zum neuen Abs. 8 geworden. Abs. 8 a. F. war als früherer Abs. 5 erst in den Ausschussberatungen als damaliger Abs. 7 eingefügt worden. Die Regelung unterstreicht, dass der Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförder...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.1 Mietschulden/Mietrückstände

Rz. 390 Die materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages müssen für die Übernahme von Mietschulden schon vorliegen (LSG Hessen, Beschluss v. 17.5.2013, L 9 AS 247/13 B ER). Rz. 390a Das LSG Sachsen sieht es als erforderlich an, dass die Möglichkeit fehlt, eine angemessene Ersatzwohnung anzumieten (LSG Sachsen, Beschluss v. 17.2.2016, L 4 AS 345/1...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.4 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch von Amts wegen erbracht werden können und hebt damit das Antragserfordernis für die meisten Leistungen der Arbeitsförderung auf. Betroffen sind alle Leistungen bis auf das Alg, das Teil-Alg und das Insolvenzgeld. Das Zustimmungserfordernis des Berechtigten, bei dessen Erfüllung ein Antrag fingie...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.4 Erstattungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 17 Abs. 4 trifft eine begünstigende Regelung für Arbeitgeber, denen zu Unrecht eine Pflicht zur Erstattung von an seinen ehemaligen Arbeitnehmer gezahlten Alg auferlegt worden ist. Stellt sich heraus, dass der Erstattungsbescheid rechtswidrig war, ist dieser stets nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit zurückzunehmen. Darüber ist der Agentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.2 Chancen-Aufenthaltstitel

Rz. 221a Der Chancen-Aufenthaltstitel eröffnet eine Zeitspanne von 18 Monaten, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu erfüllen. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel si...mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 2.4 Erstattung an den Betreiber

Rz. 18 Satz 4 regelt die Erstattung der Aufwendungen an den Betreiber entsprechend der Beträge nach Satz 2. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dabei Teilbeträge nicht anfallen. Die Gewährung der Ernährung als Sachleistung beinhaltet ausweislich der Gesetzesbegründung, dass die leistungsberechtigte Person diese im Bedarfsfall auch außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft zur V...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.9 Förderungsausschluss (Abs. 8)

Rz. 39a Abs. 9 a. F. bestimmte seit dem 1.1.2021 den Ausschluss der Förderung nach § 82 zunächst bis zum 31.7.2023, zwischenzeitlich bis zum 31.7.2024 verlängert, wenn die Maßnahme des betroffenen Arbeitnehmers während des Bezuges von Kurarbeitergeld begonnen hat. Die Befristung des Ausschlusses beruht weiterhin auf dem Geltungszeitraum des § 106a, die dortigen Regelungen wu...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.1 Überblick

Rz. 25 Vorhandenes Vermögen, das für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden könnte, wird gleichwohl nicht berücksichtigt, wenn einer der Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 vorliegt, der Freibetrag nach Abs. 2 greift oder nach der aufgrund des § 13 Nr. 1 erlassenen Bürgergeld-V das Vermögen von der Berücksichtigung ausgenommen ist. Zur Karenzzeit nach Abs. 3 vgl. Rz. 116 ff. R...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.2 Qualifizierungsgeld

Rz. 9a Seit dem 1.4.2024 trifft den Arbeitgeber nach Abs. 1a auch die Verpflichtung zur Darlegung der Voraussetzungen für die Erbringung des Qualifizierungsgeldes. Ebenso hat er es zu berechnen und auszuzahlen. Dazwischen liegt die Bewilligung des Qualifizierungsgeldes durch die Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber hat der Agentur für Arbeit zum einen bei der Beantragung und ...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 4 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.11.1999 durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) geändert worden. Zum 1.1.2004 wurden durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen a...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.3 Umfang und Verjährung

Rz. 12 Der Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich die zu Unrecht gewährte Leistung und die darauf entfallenden geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie nicht vom Empfänger der Leistung zu erstatten sind. Ein Schadensersatzanspruch kann auch durch Säumniszuschläge an die Sozialversicherungsträger begründet werden, die auf der Pflichtverletzung beruhen. Schade...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2 Abzüge

Rz. 4a Da das Alg kein steuerpflichtiges Einkommen ist und von ihm auch keine Sozialabgaben abzuziehen sind, hat es das BVerfG für sachgerecht gehalten, für seine Bemessung grundsätzlich an den Nettolohn anzuknüpfen, den der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zuletzt bezogen hat. Dabei darf sich der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für eine ...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

2.1 Arbeitnehmer Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in e...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.1.2001 durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) geändert worden. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 Abs. 2 und zum...mehr