Rz. 25

Vorhandenes Vermögen, das für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden könnte, wird gleichwohl nicht berücksichtigt, wenn einer der Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 vorliegt, der Freibetrag nach Abs. 2 greift oder nach der aufgrund des § 13 Nr. 1 erlassenen Bürgergeld-V das Vermögen von der Berücksichtigung ausgenommen ist. Zur Karenzzeit nach Abs. 3 vgl. Rz. 116 ff.

 

Rz. 26

Ein Vermögensschutz tritt nicht für Vermögen aus einer Geldzahlung ein, die ein geschiedener Ehegatte zum Ausgleich der Übertragung seines Miteigentumsanteils an dem von ihm nicht mehr bewohnten, früher angemessenen Eigenheim erhalten hat (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.6.2013, L 5 AS 309/09).

 

Rz. 27

Vermögen, das ein Betroffener als Begünstigter eines sog. Behindertentestaments im Zuge einer Erbteilsübertragung unter Aufhebung der objektiven Zweckbindung des zugewendeten Vermögens erlangt, ist kein Schonvermögen, und zwar auch dann nicht, wenn die Erbteilsübertragung vom Amtsgericht zuvor genehmigt worden war (LG Kassel, Beschluss v. 17.10.2013, 3 T 342/13).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge