Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Überweisung an Zahlung statt

Rz. 2a Bei der Überweisung der Forderung an Zahlung statt zum Nennwert steht – im Gegensatz zur Überweisung zur Einziehung – dem Gläubiger die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über die Forderung – einschließlich der dazugehörenden Nebenrechte zu, allerdings nur in Höhe der zu vollstreckenden Forderung. Da die Forderung aus dem Vermögen des Schuldners ausscheidet, steht si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2009, 2258) mit Wirkung zum 1.1.2013 eingeführt. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.7.2014 in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. I 2013, 3786). Durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung BFH-Urteil vom 24.09.2014 – V R 48/13 (BFHE 247, 460,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.7 Schuldner der Sonderumlage

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Erwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist und i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.5 Eigentliche Mahnung des Schuldners

Zahlt ein Wohnungseigentümer sein Hausgeld nicht, ist er i. d. R. bereits ohne Mahnung in Verzug. Dies ist der Fall, wenn eine Vereinbarung der Gemeinschaftsordnung ein Zahlungsziel nennt, die Wohnungseigentümer einen Beschluss nach § 28 Abs. 3 WEG zur Fälligkeit der Zahlungen gefasst haben oder § 271 BGB anwendbar ist. Dennoch ist es im Einzelfall empfehlenswert, den Säumig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.5 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren Zahlungsunfähigkeit Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner im Sinne der Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.3 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht kann nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf diesen über, wenn das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter nach § 21 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.4.1 Grundsätze

Nacherfüllungsanspruch § 637 BGB verleiht dem Besteller die Möglichkeit, die Mangelbeseitigung auf Kosten des Unternehmers selbst vorzunehmen. Die Bestimmung setzt voraus, dass ein Nacherfüllungsanspruch des Bestellers besteht. Dieser darf also nicht durch §§ 275, 635 Abs. 3 BGB ausgeschlossen sein. Fristsetzung Weitere Voraussetzung ist, dass dem Unternehmer eine angemessene F...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.3 Kündigung aus wichtigem Grund

§ 648a BGB verleiht beiden Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts auf Werkverträge, die auf längere Zusammenarbeit angelegt sind, sieht das Gesetz nicht vor, womit jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Nach § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.10 Freigabe

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben. Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner, einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mit Zuga...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.6 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. des Verwalters wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mithin grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 5 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Verfügt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach einem Mahnverfahren, nach einer Klage oder im Übrigen über einen Titel, der zur Zwangsvollstreckung geeignet und dem Schuldner zugestellt ist, kommen verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahme (allein oder nebeneinander) in Betracht: Möglichkeiten und Ziele der Zwangsvollstreckung Bei der Zwangsverwaltung und der Zwangsverste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Zu einer solchen Abson...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Makler- und Bauträgerverord... / 4.2 Erfüllungsgehilfe

Nach § 278 BGB hat der Schuldner ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen sind in erster Linie die Mitarbeiter des Verwalters. Praxis-Beispiel Mitarbeiter des Verwalters Der für die Wohnungseigentümergemeinschaft X im I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 2.2.2 Keine Bestimmungen des Hausgeldschuldners

Trifft der Hausgeldschuldner keine Bestimmung, ist § 366 Abs. 2 BGB einschlägig.[1] Danach wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.4 Prüfung des Antrags und Anordnung des Verfahrens

Ist der Antrag zulässig und begründet, ordnet das Vollstreckungsgericht die Zwangsversteigerung an und trägt die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Sicherung des Anspruchs der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Grundbuch ein. Hierdurch wird das Grundstück zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird nach § 22 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.4 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.9 Vergleich mit dem Hausgeldschuldner

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann sich mit dem Hausgeldschuldner vergleichen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man wirklich ernsthaft über den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer streiten kann oder es andere Gründe gibt, aufeinander zuzugehen, und wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Hausgeldschuldner anwaltlich vertreten sind. Ein von...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.1 Anforderung des Hausgelds

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist es eine Aufgabe der Verwaltung, das durch Beschluss begründete Hausgeld anzufordern. Die Verwaltung schuldet alle notwendigen, geeigneten und erforderlichen außergerichtlichen Tätigkeiten zur Beitreibung des Hausgelds.[1] Hiermit sind Zahlungsaufforderungen und Mahnungen gemeint.[2] Einer weiteren Ermächtigung bedarf die Verwaltung nicht.[3] Be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.4 Wie muss die Verwaltung einschreiten?

Im Fall des Zahlungsverzugs sollte die Verwaltung grundsätzlich schematisch vorgehen. Bietet der Einzelfall keinen Anlass, von diesem Schema abzuweichen, helfen routinierte und einstudierte Abläufe, Fehler zu vermeiden und stets das Richtige zu unternehmen. Einsatz von Software Ein gutes Mahnwesen kann jedenfalls in größeren Wohnungseigentumsanlagen nur mit und durch eine ents...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.1 Allgemeines

Es kann dazu kommen, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bringt für die Verwaltung eine Reihe spezifi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.1 Ziele der Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung hat das Ziel, die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen laufender Verbindlichkeiten des Schuldners aus den Erträgen des Wohnungs- und/oder Teileigentums zu befriedigen (Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzungsentschädigungen) und die Zwangsversteigerung zu vermeiden. Das unterscheidet die Zwangsverwaltung von der auf Verwertung und anschließe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.2 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen

Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Hausgeld (Vorschuss und/oder Nachschuss) ist eine einfache Insolvenzforderung. Einfache Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO nämlich solche Verbindlichkeiten gegenüber persönlichen Gläubigern des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.5 Geeigneter Titel

Für eine Zwangsvollstreckung nach § 10 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist grundsätzlich ein besonderer Titel erforderlich, allerdings kein Duldungstitel. Aus dem Titel müssen aber zu erkennen sein:[1] die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, Art und Bezugszeitraum des Anspruchs und die Fälligkeit des Anspruchs. Durch diese Angaben soll erreicht werden, dass das Vollstreckungsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Garantierückstellung / 4 Einzel- und Pauschalrückstellungen sind möglich

Wird eine Rückstellung für Garantieverpflichtungen gebildet, kann der Kaufmann/Unternehmer zwischen einer Einzelrückstellung oder Pauschalrückstellung wählen. Für Sonderbelastungen aus einzelnen Aufträgen muss eine Einzelrückstellung gebildet werden.[1] Gleichwohl kann für den Rest der Aufträge noch eine Pauschalrückstellung gebildet werden. Die Bildung einer Rückstellung für un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 4 Einzel- und Pauschalrückstellungen sind möglich

Wird eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen gebildet, kann der Kaufmann/Unternehmer zwischen einer Einzelrückstellung oder Pauschalrückstellung wählen. Für Sonderbelastungen aus einzelnen Aufträgen muss eine Einzelrückstellung gebildet werden.[1] Gleichwohl kann für den Rest der Aufträge noch eine Pauschalrückstellung gebildet werden. Die Bildung einer Rückstellung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 5 Fälligkeit der Forderungen

Die Ansprüche der Gemeinschaft gegen den Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren müssen fällig sein. Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass die Ansprüche auch tituliert sind, soweit die Gemeinschaft das Zwangsversteigerungsverfahren nicht selbst betreibt. Es muss also kein rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid über den Anspruch vorliegen. W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 1 Beteiligte

Beteiligte des Zwangsversteigerungsverfahrens sind zunächst der Schuldner sowie der beitreibende Gläubiger. Beteiligte sind weiter auch die in § 9 ZVG Genannten, nämlich insbesondere diejenigen, für die ein Recht im Grundbuch eingetragen oder vorgemerkt ist oder denen ein nicht eingetragenes Recht am Grundstück zusteht, sowie die Mieter und Pächter des Grundstücks. Beteiligt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 6.1 Eigentümergemeinschaft als beitreibender Gläubiger

Betreibt die Eigentümergemeinschaft das Zwangsversteigerungsverfahren als Gläubigerin, sind die Vollstreckungsvoraussetzungen in § 10 Abs. 3 ZVG geregelt. Hiernach ist Voraussetzung einer Zwangsversteigerung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Ansprüche tituliert sind: Möchte die Eigentümergemeinschaft als Gläubigerin das Zwangsversteigerungsverfahren betreiben...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 6.2.2 Glaubhaftmachung der Ansprüche

Die Hausgeldansprüche müssen gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht schon bei der Anmeldung glaubhaft gemacht werden.[1] Andere Rechte hingegen, die in aller Regel durch öffentliche Stellen angemeldet werden, sind erst auf Widerspruch glaubhaft zu machen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein möglicher Missbrauch bei einer für die übrigen Beteiligten nicht nachvollzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsversteigerung ist die wichtigste Art der Immobiliarzwangsvollstreckung. Durch die Grundstücks- bzw. Immobiliarveräußerung soll der Gläubiger aus dem Erlös befriedigt werden. Zuständig ist das Amtsgericht als Versteigerungsgericht. Auf Antrag des beitreibenden Gläubigers wird die Zwangsversteigerung durch Beschluss angeordnet. Durch diesen Beschluss wird das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig. [1] Eine Teilwertabschreibung ist nur auf 100 % des Nennwert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 4.3.2 Folgebewertung

Für die Folgebewertung sind Geldforderungen grundsätzlich weiterhin mit den Anschaffungskosten zu bewerten,[1] weil die Vermutung gilt, dass der Teilwert den Anschaffungskosten (Nennwert) entspricht. Allerdings ist bei einer Geldforderung des Anlagevermögens, z. B. einem Fremddarlehen, nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 5 HGB handelsrechtlich eine Teilwertabschrei...mehr

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FoVo 12/2022, Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf die Zahlungsverrechnung?

Es entspricht dem üblichen Verlauf der Forderungseinziehung, dass es nach dem Eintritt des Verzuges selten zur unmittelbaren Vollzahlung kommt. Der Schuldner leistet selbstständig Teilzahlungen, es kommt zu Ratenzahlungsvereinbarungen, die nur teilweise erfüllt werden, oder im Wege der Zwangsvollstreckung wird – zwangsweise oder zur Abwendung einer Maßnahme – eine Teilbefrie...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 2 II. Die Entscheidung

BGH klärt Reichweite von § 836 Abs. 3 ZPO Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner aufgrund der Überweisung einer angeblich bestehenden Forderung verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und die ihm über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Vorschrift soll dem Gläubiger die Einziehung der Forderung beim ...mehr

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FoVo 12/2022, Ratenzahlungen zum richtigen Termin vereinbaren

Wann hat der Schuldner wirklich Geld? Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass eine Rat...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 1 Der Fall

Zwangsgeldfestsetzung auf die unerfüllte Auskunftsverpflichtung Die Parteien streiten um die Frage, ob gegen den Schuldner ein Zwangsgeld festzusetzen ist. Mit Teilanerkenntnisurteil des LG wurde der Schuldner verurteilt, den Erben der ungeteilten Erbengemeinschaft nach der verstorbenen A, bestehend aus dem Schuldner, der Gläubigerin und Herrn B, für den Zeitraum vom 25.4.201...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 3 Der Praxistipp

Kann man so sehen und kann man so machen Die Argumentation des BGH ist aus rechtlich-dogmatischer Ansicht nicht zu beanstanden. Das kann man so sehen und das kann man so machen. Es hätte allerdings auch genügt auszusprechen, dass der Gerichtsvollzieher an die aufgeführten Fragen nicht gebunden ist. In der Praxis hilft diese Rechtsprechung tatsächlich niemandem. Insbesondere f...mehr

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FoVo 12/2022, Welche Gebühr... / I. Das Problem

Abtretung im Kontext der Zwangsvollstreckung Wir haben einen Darlehensrückzahlungsanspruch im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist es zum Kontakt mit dem Schuldner gekommen und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Hier hat der Schuldner u.a. seine pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin abgetr...mehr

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FoVo 12/2022, Welche Gebühr... / II. Die Lösung

Auf den Auftrag kommt es an Die Behandlung dieser Kosten ist streitig. Am Ende des Tages stellt sich die primäre Frage, welchen Auftrag der Rechtsdienstleister vom Gläubiger erhalten hat. Ist dieser nach der Titulierung auf die Zwangsvollstreckung beschränkt, so kommen auch nur die Gebühren in dieser Angelegenheit in Betracht. Anders verhält es sich, wenn ein umfassender Auft...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 3 Der Praxistipp

Der inkonsequente Gesetzgeber § 130d gilt für den Rechtsanwalt in allen Verfahren. Das kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Gleichwohl zeigt allerdings gerade die Zwangsvollstreckung, wie inkonsequent der Gesetzgeber (noch) agiert. Außerhalb der vereinfachten Vollstreckungsanträge nach § 754a ZPO und § 829a ZPO ist nämlich (noch) stets ein hybrider Antrag gefordert,...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält die sofortige Beschwerde für unzulässig Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist als unzulässig zu verwerfen. Die sofortige Beschwerde ist verfristet, worauf der erkennende Einzelrichter den Schuldner bereits hingewiesen hatte. Die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde endete gem. § 569 Abs. 1 ZPO mit Ablauf des 20.4.2022. Die per Telefax un...mehr

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FoVo 12/2022, Kein Pfändung... / 2 Der Praxistipp

Arbeitslohn ist, was als Lohn ausgezahlt wird Soweit das LG in Zweifel zieht, ob der Drittschuldner einer Lohnpfändung verpflichtet ist, den Nettolohnzuwachs an den Gläubiger der Lohnpfändung auszuzahlen, kann ihm nicht gefolgt werden. Es übersieht § 850 Abs. 4 ZPO. Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst danach alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2022, Keine überspa... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht Möglichkeit der Ermessensausübung und -entscheidung Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG ermöglichen die Ausführungen des Beschwerdegegners die Ausübung der Ermessensentscheidung i.S.v. § 850c Abs. 6 ZPO. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO – ehemals Abs. 4 – kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Caps

Ein Cap stellt eine Kappungsobergrenze (Höchstzins). Sie werden auch bezeichnet als s "Zinsausgleichszertifikat". Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Verkäufer des Caps und Käufer (Schuldner), um den Zinssatz einer variablen Verbindlichkeit des Schuldners für einen bestimmten Zeitraum nach oben zu begrenzen. Steigt der Referenzzins (Basis-Satz) über die vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2022, Der Informati... / Leitsatz

Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig. BGH, Beschl. v. 7.9.2022 – VII ZB 38/21mehr