Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / a) Vergütung

Rz. 5 In der Zwangsversteigerung kommen zwei verschiedene Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Gesamtschuldner

Rz. 183 Zu beachten ist § 788 Abs. 1 S. 3 ZPO: Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Jeder Schuldner haftet also nicht nur für die durch eine gegen ihn gerichtete Vollstreckung anfallenden Kosten, sondern auch für die Kosten, die bei der Vollstreckung gegen einen andere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Einfache Vollstreckung

Rz. 50 Beispiel 28: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.860,00 EUR durchzuführen. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Einfache Anrechnungsfälle

Rz. 45 Beispiel 22: Anrechnung – Schwellengebühr Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die Sache ist durchschnittlich, aber weder umfangreich noch schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt daraufhin auftragsgemäß Klage, über die verhandelt wird. Die Geschäftsgebühr ist mit 1,3 anzusetzen (Anm. zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 24 Vertritt der Anwalt den Gläubiger oder einen sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten, so bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG. Diese Vorschrift ist schwer verständlich. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / cc) Abrechnung

Rz. 117 Zur Abrechnung kann auch hier auf die Rdn 97 ff. Bezug genommen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Vollstreckungsandrohung/Anzeige der Vollstreckungsabsicht

Rz. 54 Da die Verfahrensgebühr bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr auch dann schon, wenn er nur eine Vollstreckung androht.[34] Beispiel 32: Bloße Vollstreckungsandrohung Der Anwalt ist beauftragt, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 116 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 Abs. 2 RVG (siehe Rdn 101).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zwangsgeldverfahren

Rz. 34 Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 103 Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten (also z.B. Schuldner oder Berechtigten gem. § 9 ZVG), so erhält er für seine Tätigkeit im gesamten Zwangsverwaltungsverfahren nach Anm. Nr. 5 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Das Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder auf Zulassung des Beitritts und das weitere Verfahren e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 97 Ist der Anwalt beauftragt, anlässlich des Zwangsverwaltungsverfahrens einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu stellen oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens zu führen, erhält er nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV eine weitere 0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 9 Während sich im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem vollen gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher Wert nicht festgesetzt ist, gem. § 54 Abs. 1 S. 2 GKG nach dem Einheitswert oder einem davon abweichenden Wert richtet, enthält § 26 RVG abweiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / VI. Anrechnung auf die Verfahrensgebühren des Mahnverfahrens

Rz. 156 War der Anwalt, bevor er im Mahnverfahren einen Auftrag erhalten hat, außergerichtlich tätig, sind dort verdiente Gebühren gegebenenfalls anzurechnen. Das gilt sowohl für eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 2 RVG) als auch für eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder nach Nr. 2303 VV (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Beispiel 107: Anrechnung – Normalfall Der Anwalt macht außergeri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / VII. Anhang: Europäisches Mahnverfahren

Rz. 159 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, die sich nach Nr. 3306 VV auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 160 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, lö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 30 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung ermäßigt sich die 1,0-Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV gem. Nr. 3337 VV auf 0,5, sofern die ermäßigte Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, nicht ohnehin schon darunter liegt. Beispiel 15: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, vorzeitige Erledigung (Antragsteller) Der Anwalt wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 144 Wird der Anwalt vom Schuldner beauftragt, eine drohende Zwangsvollstreckung abzuwehren, so ist zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Vollstreckungsandrohung/Vollstreckungsankündigung

Rz. 114 Bereits die Vollstreckungsandrohung oder Vollstreckungsankündigung löst die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV aus (siehe oben Rdn 54). Kommt es nach einer Vollstreckungsandrohung zur Durchführung der angedrohten Vollstreckungsmaßnahme, entsteht die Gebühr nicht erneut, sondern insgesamt nur einmal.[61] Beispiel 66: Vollstreckungsandrohung und nachfolgende Vollstreckun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / ee) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BGH v. 2.6.2005[40] ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft teilweise rechts- und parteifähig und damit als nur ein Gläubiger anzusehen. Rz. 68 Es entsteht daher keine Erhöhung nach Nr. 1008 VV, wenn der Auftrag im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wird.[41] Ein Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung für eine Wohnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.4.1 Zuführungen

Der Verwalter stellt in der Jahresabrechnung den im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Rücklagenzuführungsbetrag nicht wie eine Kostenposition ein, sondern stellt die tatsächlich von den Wohnungseigentümern geleisteten Beiträge zur Erhaltungsrücklage in der Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage dar. Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklagemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 5. Vertretung im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 139 Legt der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rechtspflegers, den von ihm beantragten Vollstreckungsbescheid zu erlassen, sofortige Beschwerde ein, so ist auch der Antragsgegner an diesem Verfahren zu beteiligen, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist. Die Vorschrift des § 702 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Beschwerdeverfahren. Beauftragt der Antragsgegner seinen Anwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / j) Anrechnung bei einer Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert und mehreren Verfahrensgebühren aus Teilwerten

Rz. 69 Geht eine einheitliche außergerichtliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 5 VV die Geschäftsgebühr hälftig aus dem Wert anzurechnen, der im gerichtlichen Verfahren fortgilt. Zu beachten ist, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nach § 15a Abs. 2 RVG nicht mehr als die Hälfte der vorangeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / c) Geschäftstätigkeit

Rz. 48 Die Vergütung für die Geschäftstätigkeit ist in Nrn. 2504 ff. VV geregelt. Die Gebührenhöhe ist nach der Zahl der Gläubiger gestaffelt. Strittig ist, ob die Gebühr auch schon bei einem Gläubiger anfällt.[28] Rz. 49 Hinzukommen kann auch die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Diese bleibt im Schuldenbereinigungsverfahren unverändert.[29] Beispiel 27: Außergerichtliche Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Beschwerde- und Erinne... / d) Die Vergütung in allgemeinen Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Die sonstigen, nicht gesondert geregelten Beschwerdeverfahren werden nach Teil 3 Abschnitt 5 VV (Nrn. 3500 ff. VV) vergütet. Rz. 19 Danach erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 20 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 85 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Anspruch, wegen dem das Verfahren beantragt wird. Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) sind auch hier mitzurechnen. Wird nur der Teil einer Forderung geltend gemacht, ist nur diese Teilforderung maßgebend. Die Werte mehrerer Forderungen werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1 RVG). Rz. 86 Handelt es sich bei dem Anspruch um wiede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / g) Anrechnung auf reduzierte Verfahrensgebühr

Rz. 57 Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die reduzierte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[22] Beispiel 32: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, sodass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / b) Vorangegangene außergerichtliche Vertretung

Rz. 19 Ist eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die dafür verdiente Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV nach Vorbem. 2.3 Abs. 5 VV auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch auf die Hälfte der zuvor angefallenen Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV begrenzt. Darüber hinaus darf keine höhere Gebühr als 0,75 angerechnet werden. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Sonstige Einigung

Rz. 101 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 102 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die Hauptsache anhängig ist und gegebenenfalls i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 101 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 Abs. 2 RVG. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an der Einstellung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 154 Auch für Schuldnerschutzanträge gelten die Nrn. 3309 ff. VV. Rz. 155 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit. Das folgt aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, wonach jede Vollstreckungsmaßnahme bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt. Das schließt grundsätzlich auch Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / k) Klauselerinnerung

Rz. 175 Im Verfahren über eine Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erhält der Anwalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG eine gesonderte Vergütung, und zwar in Höhe einer 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht nach lediglich einer 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[90] Beispiel 116: Klauselerinnerung Gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem Titel über 3.000,00 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 12 Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG und im Falle einer Zahlungsvereinbarung nach § 31b RVG . Rz. 13 Eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 55 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in Vollstreckungsverfahren nicht in Betracht, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Gegenstandswert richten. Es sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / e) Sicherungsvollstreckung

Rz. 40 Der Gegenstandswert für einen Antrag auf Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) soll nicht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung zu bemessen sein, sondern mit einem Bruchteil, weil die Sicherungsvollstreckung nur der vorläufigen Sicherung des Gläubigers vor einem Vermögensverfall des Schuldners und nicht der Befriedigung des Glä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Besondere Beschwerden

Rz. 11 Abweichend von den Gebühren für allgemeine Beschwerden in den Nrn. 3500 ff. VV ordnet Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 VV an, dass bestimmte Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen ebenso abzurechnen sind wie Berufungen. Die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV gelten dann nicht (Vorbem. 3.5 VV). Rz. 12 Das betrifft Verfahren über Beschwerdenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 223 Das angegriffene Urteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Klage war nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig. Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift neben einem bestimmten Antrag eine bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthalten. Damit werden der Streitgegenstand abgegrenzt un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 112 Die Revision war begründet. Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 139 Das Berufungsgericht war davon ausgegangen, dass die Klägerin keinen Anspruch aus abgetretenem Recht auf Zahlung der geltend gemachten weiteren Sachverständigenkosten habe, da es ihr an der erforderlichen Aktivlegitimation fehle. Unter Berufung auf das Senatsurteil vom 7.6.2011 (VI ZR 260/10, VersR 2011, 1008 ff.) führte es aus, die dem Anspruch zugrundeliegende Abtr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 478 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hatte zu Recht angenommen, dass deliktische Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten wegen der behaupteten Beschädigung seines Fahrzeugs im Rahmen des Abschleppvorgangs gemäß Art. 34 S. 1 GG ausgeschlossen waren. Der Beklagte handelte bei der Durchführung des ihm von der Stadt M. erteilten Abschleppauftrages in A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachverständigenkosten / 1. "Übliche Vergütung" im Verhältnis Geschädigter – Sachverständiger (LS)

Rz. 1 BGH, Urt. v. 4.4.2006 – X ZR 122/05, zfs 2006, 564 = VersR 2006, 1131 Zitat BGB §§ 631, 632 Abs. 2, 315 Abs. 1, 286mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Was tun, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt?

I. Das Problem Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.4 Zustimmung zum Plan durch den Schuldner (§ 250 Nr. 1 Variante 4)

Rn 13 Schließlich muss auch die Zustimmung des Schuldners (§ 247) in ordnungsgemäßer Weise eingeholt worden sein.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Am Schuldner beteiligte Personen (§ 244 Abs. 3)

Rn 25 § 244 Abs. 3 orientiert sich an § 238a und sieht vor, dass Abs. 1 auf die am Schuldner beteiligten Personen keine Anwendung findet. Deren Stimmrecht bestimmt sich nicht nach der Summe der Ansprüche, sondern nach der Summe der Beteiligung. Der Verweis auf Abs. 1 Nr. 2 macht dabei deutlich, dass die maßgebliche Bezugsgröße nicht etwa das gesamte eingetragene Haftungskapi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / I. Das Problem

Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, so dass wir sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr