Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Risikotragfähigkeitskonzept

Rz. 45 Das (Gesamt-)Risikoprofil ("risk profile") ist das Ergebnis der mithilfe verschiedener Instrumente und Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt ("point-in-time") vorgenommenen Bewertung der von einem Unternehmen tatsächlich eingegangenen und potenziellen Risiken, die mit seinen Geschäftsaktivitäten verbunden sind.[1] Die Institute müssen das Gesamtrisikoprofil im Rahme...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Vorgaben für Szenarioanalysen

Rz. 95 Szenarioanalysen sollten nach den Vorstellungen der EBA grundsätzlich ein zentraler Bestandteil des Stresstestprogramms sein. Dabei sollte eine Reihe von sinnvollen und durchführbaren Szenarien in Betracht gezogen werden, die verschiedene Ereignisse und Schweregrade betreffen. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Szenarien mindestens die folgenden Anforderun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 4 Quantitative und qualit... / 2 Ermittlung von Metriken: Daten erheben

Rz. 2 Durch die CSRD und die dazugehörigen ESRS sind berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, zahlreiche Informationen nach Maßgaben der Wesentlichkeit offenzulegen. Dazu gehören verschiedene Arten der Informationen – von qualitativen Aussagen bis zu zahlreichen quantitativen Angaben. Während es bislang Kernaufgabe war, eine Balance zwischen wenigen definierten KPIs und ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Definition von Modellen

Rz. 15 Mit der siebten MaRisk-Novelle wird erstmalig eine allgemeine Definition des Modellbegriffes ins deutsche Aufsichtsrecht aufgenommen. Ein "Modell" im Sinne dieses Moduls ist eine quantitative Methode, ein System oder ein Ansatz, der statistische oder mathematische Theorien, Techniken und Annahmen anwendet, um Eingabedaten zu quantitativen Schätzungen zu verarbeiten (→...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 5 Praktische Herausforder... / 2.2 Definition und Erhebung der Leistungsinformationen

Rz. 8 Sobald die Themen priorisiert wurden, ist zu bestimmen, welche Leistungsinformationen die sinnvollsten Aussagen über die Art und Weise sowie die Effektivität des Managements des betreffenden Themas treffen.[1] Idealerweise sollte eine Deckungsgleichheit zwischen dem, was innerhalb eines Themenfelds durch definierte Leistungsindikatoren gemessen wird, und den daraus abg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Implikationen des Baseler Rahmenwerkes

Rz. 9 Auch das mit Einführung von Basel III weiterhin gültige Baseler Rahmenwerk weist der Internen Revision bestimmte Aufgaben zu. Bereits den Vorgaben von Basel II zufolge hat sie oder eine vergleichbar unabhängige Einheit mindestens jährlich das interne Ratingsystem und die damit verbundenen Funktionen zu überprüfen.[1] Die Vorgaben wurden auf europäischer Ebene in Art. 1...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Durchführung von Szenarioanalysen

Rz. 57 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken müssen die Institute verschiedene plausible Szenarien zugrunde legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Zunächst sollten die Szenarien für die Beurteilung der Auswirkungen von ESG-Risiken "aus wissenschaftsbasierten Erkenntnissen abgeleitet" werden. Die Kredit...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Anwendung in Niederlassungen und Filialen

Rz. 10 Die Institute müssen sicherstellen, dass die NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen einheitlich verwendet wird (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass ein Kunde mehrerer Institute in derselben Gruppe einheitlich eingestuft wird. Die EBA erwartet ohnehin, dass die Umsetzung der Vorgaben zur Einstufung von Risi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Relevante Daten

Rz. 11 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht beziehen sich auf alle Daten, die für das Risikomanagement wesentlich sind. Die Grundsätze sollen auf sämtliche Daten angewendet werden, die für die Risikosteuerung eines Institutes notwendig sind. Die Anforderungen schließen auch die Modelle für die Ermittlung der Kapitalanforderungen nach der ersten Säule (z....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Intensität der Beurteilungen

Rz. 104 Die Intensität der Beurteilung des Adressenausfallrisikos wird vor allem vom Risikogehalt der Engagements abhängig gemacht. Dieser Forderung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Engagements mit überschaubaren Risiken deutlich geringer ist als im Fall extrem risikobehafteter Engagements. So wird es z. B. nicht erforderlich sein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.4 Risikofaktoren für Liquiditätsrisikostresstests

Rz. 225 Für die Durchführung von Stresstests müssen zunächst die wesentlichen Risikofaktoren ermittelt werden. Wie an anderer Stelle ausführlich erläutert, sind die "Risikofaktoren", die synonym auch als "Risikotreiber" oder "Risikoparameter" bezeichnet werden, jene internen oder externen Faktoren, die sich risikomindernd oder risikoverstärkend auswirken können (→ AT 4.3.3 T...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Modell der drei Verteidigungslinien und Risikoausschuss

Rz. 107 Der BCBS, dessen Empfehlungen sich grundsätzlich an große, international tätige Institute richten, betont die Bedeutung einer soliden internen Governance für ein effektives Management der operationellen Risiken. In diesem Zusammenhang äußert sich der BCBS auch zum Modell der drei Verteidigungslinien. Die Institute sollten insbesondere sicherstellen, dass die Funktion...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Aussagekraft der Liquiditätsübersicht

Rz. 66 Die Liquiditätsübersichten müssen "aussagekräftig" sein. Demzufolge sollten die darin enthaltenen Informationen maßgebliche Impulse für die Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken liefern. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Gegenüberstellung der Mittelzu- und -abflüsse auf nachvollziehbaren Annahmen basiert, die wesentlichen Zahlungsflüsse de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Rahmenbedingungen zur Überprüfung von Stresstests

Rz. 298 Das Stresstestprogramm sollte institutsweit überprüft werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten bei der Überprüfung Geschäftseinheiten oder externe Experten eine Schlüsselrolle spielen, die nicht für die Konzeption und Anwendung des Programms verantwortlich sind, wobei das jeweilige Fachwissen für bestimmte Themen berücksichtigt werden sollte. Die Insti...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Berücksichtigung bei der Risikosteuerung

Rz. 173 Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Sicherheitenwerte erschließt sich aus der Berechnung des erwarteten Verlustbetrages im Kreditgeschäft als Produkt aus der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default", PD), der Verlustquote bei Ausfall ("Lo...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Wesentliche Elemente der Risikobewertung

Rz. 37 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurden Anforderungen an die Risikobewertungsverfahren ergänzt. Danach haben die Risikobewertungsverfahren der Internen Revision eine Analyse des "Risikopotenzials" der Aktivitäten und Prozesse "unter Berücksichtigung absehbarer Veränderungen" zu beinhalten, wobei die verschiedenen Risikoquellen und die Manipulationsanfälligkeit der...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.3.2 Messgrößen

Rz. 66 Die EBA nennt bestimmte Indikatoren, die von den Instituten mindestens verwendet werden sollten, wobei die kleinen und wenig komplexen Institute ("small and non-complex institutions", SNCI) diese Indikatoren zumindest in Erwägung ziehen sollten:[1] Genannt werden zunächst die finanzierten THG-Emissionen nach Scope 1, 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Sektoren, unter Verwen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.8 Proportionalitätsgesichtspunkte

Rz. 64 Die deutsche Aufsicht hat im Zusammenhang mit der Wahl geeigneter Szenarien und der Festlegung des Betrachtungszeitraumes die Bedeutung des Proportionalitätsprinzips betont. So könnten kleinere Institute abhängig von ihrer Exponierung gegenüber ESG-Risiken z. B. weniger verschiedene Szenarien verwenden, die Komplexität der zu betrachtenden Szenarien reduzieren, die Ba...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Umgang mit IDV-Anwendungen

Rz. 115 Traditionell werden in den Instituten selbst entwickelte Anwendungen ("Individuelle Datenverarbeitung", IDV) auf Basis von MS Excel und MS Access als zentrale Aggregations- und Weiterverarbeitungstools verwendet. Diese Anwendungen werden oft zur Lösung von Ad-hoc-Anfragen verwendet, aber auch für regelmäßige Informationsbedürfnisse eingesetzt. Sie ermöglichen flexibl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2.3 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle

Rz. 76 Soweit die Institute fortgeschrittene statistische Modelle[1] zur Bewertung, Neubewertung und Überwachung der Werte von Sicherheiten verwenden, sollten sie in ihren Strategien und Verfahren die Kriterien für deren Verwendung festlegen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass fortgeschrittene statistische Modelle durchaus zur Be...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.2 Rundschreiben zur Meldung schwerwiegender Zahlungssicherheitsvorfälle

Rz. 296 Am 31. Januar 2013 hat die EZB organisatorische Vorgaben zum Zahlungsverkehr gemacht, die Berührungspunkte mit den Anforderungen der MaRisk haben. Die Empfehlungen wurden von einer europäischen Initiative von Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden ("European Forum on the Security of Retail Payments") erarbeitet und sollten ursprünglich bis zum 1. Februar 2015 umgese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Zukunftsorientierung der Risikoberichterstattung

Rz. 26 Die Risikoberichte müssen auch eine zukunftsorientierte Risikoeinschätzung abgeben und sich nicht ausschließlich auf aktuelle und historische Daten stützen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Krisensituationen häufig andere Ursachen haben, als dies aus den vergangenheitsbasierten Datenbanken ablesbar ist. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit sollten also ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Prüfungsaufträge aus anderen Regelwerken

Rz. 72 Seit der Umsetzung der Anforderungen von Basel III in europäisches Recht weist die Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) der Internen Revision – unter Berücksichtigung der Anpassungen im Jahr 2024 – insbesondere folgende Aufgaben explizit zu, die mehr ins Detail gehen: Gemäß Art. 191 CRR prüft die Interne Revision oder eine andere vergleichbare unabhä...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Umfassende Validierung

Rz. 331 Sind die verwendeten Methoden und Verfahren, die ihnen zugrunde liegenden Annahmen, Parameter oder die einfließenden Daten vergleichsweise komplex, so ist eine entsprechend umfassende quantitative und qualitative Validierung dieser Komponenten sowie der Risikoergebnisse in Bezug auf ihre Verwendung erforderlich (→ AT 4.1 Tz. 9, Erläuterung). In diesem Zusammenhang si...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.8 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 47 Im Zuge der siebten MaRisk-Novelle wurden mit Blick auf die Organisationsrichtlinien – wie auch an zahlreichen anderen Textstellen der MaRisk – Anforderungen an den Einbezug von ESG-Risiken ergänzt. So haben die Organisationsrichtlinien nunmehr auch Regelungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zu beinhalten. Dabei spezifizieren die MaRisk keine wei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Feststellungsverfahren

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gesondert festzustellen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen, welches nicht zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört, nicht der gesonderten Feststellung. Es verbleibt die Zuständigkeit beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn diese von Bedeutu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1 Feststellungsverfahren

Der Wert des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben ist gesondert festzustellen. Das gleiche gilt für den Wert des Betriebsvermögens bei freiberuflich Tätigen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen nicht der gesonderten Feststellung. Die Zuständigkeit verbleibt beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach IFRS / 4.1 Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung sowie Ausweis

Rz. 50 Generell gelten mangels grundsätzlicher Unterteilung in Einzel- und Konzernabschluss in den IFRS für Ansatz und Bewertung im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften der allgemeinen IFRS. IFRS 10.B87 fordert darüber hinaus, dass wenn in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen für gleichartige Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter ähnlichen Umständen andere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 82 Wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder will oder die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können, weil sie schwerwiegende Mängel aufweisen, kommt es zur Schätzung des Gewinns (§ 162 AO).[1] Eine Schätzung ist in Form der Teils...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.3 Erzwingung

Rz. 85 Die Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten kann nach §§ 328 ff. AO erzwungen werden. Bei Buchführungsverstößen wird die Finanzverwaltung im Regelfall zum Mittel der Schätzung greifen. Die Erzwingung bleibt Extremfällen vorbehalten. Der Finanzbehörde stehen mehrere Zwangsmittel zur Verfügung (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang). Bei der Ausw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.4 Überblick über die Folgen von Bilanzierungsverstößen

Rz. 7 Werden Bilanzierungsverstöße nicht intern rechtzeitig aufgedeckt und korrigiert (z. B. durch ein innerbetriebliches Kontrollsystem[1]), so können sich daraus weitreichende Konsequenzen ergeben. Zu unterscheiden sind unmittelbare und mittelbare Folgen von Bilanzierungsverstößen. Zu den unmittelbaren Folgen zählen z. B. die Verhängung einer Freiheits- oder Geldstrafe bzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 3.1 Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Rz. 68 Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei Buchführungsverstößen kann sich gegenüber Dritten zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schutzgesetze sind einige der bereits dargestel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.5 Arten von Buchführungsverstößen

Rz. 12 Bei der Einteilung von Buchführungsverstößen kann zum einen zwischen formellen und materiellen Mängeln bzw. "dokumentationstechnischen" und "inhaltlichen" Mängeln differenziert werden. Bei einem Verstoß gegen Ordnungsvorschriften soll ein formeller, bei unterbliebener, fehlerhafter oder unvollständiger Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen soll ein materieller Mangel ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussanalyse nac... / 5.1.1 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 30 Sinn der Erfolgsquellenanalyse ist es zu erforschen, in welchen Bereichen der Konzernerfolg entstanden ist. Insbesondere ist zwischen ordentlichen bzw. regelmäßigen und außergewöhnlichen bzw. einmaligen sowie lediglich buch- und bewertungstechnischen Erfolgskomponenten zu unterscheiden. Durch die Spaltung des Gesamtergebnisses in seine Komponenten soll das nachhaltige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungspreise: Steuerl... / 3 Folgen eines Verstoßes gegen Verrechnungspreisgrundsätze und Dokumentationspflichten

Nach § 162 Abs. 3 AO wird widerlegbar vermutet, dass ein Steuerpflichtiger inländische Einkünfte verkürzt, wenn er eine Dokumentation i. S. von § 90 Abs. 3 AO nicht vorlegt oder diese Dokumentation im Wesentlichen nicht verwertbar ist. Zudem wird nach § 162 Abs. 3 Satz 2 AO der Finanzverwaltung die Ermächtigung eingeräumt, bei einer Schätzung innerhalb einer Bandbreite den f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungspreise: Steuerl... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Grundzüge der steuerlichen Behandlung von Verrechnungspreisen dar. Erörtert werden hierbei neben den rechtlichen Grundlagen und den Aufzeichnungspflichten, die Steuerpflichtige mit Auslandsbeziehungen zu nahe stehenden Personen zu erfüllen haben, auch die verschiedenen Methoden, die das deutsche Steuerrecht für die Prüfung der Angemessenheit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vorsteuerabzug

Rz. 32 Die Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus.[1] Dieser Vorsteuerausschluss tritt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG nicht ein, wenn die Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG steuerfrei sind und sich unmittelbar auf Gegenstände beziehen, die in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden. Der Vorsteuerausschluss tritt nach § 15 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste...mehr