Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.5 Kriterium der "bestimmten Zeit"

Rz. 43 Ausgaben und Einnahmen sind nach § 250 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG nur auszuweisen, wenn sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sind sie hingegen keinem bestimmten Zeitabschnitt zurechenbar, kommt eine Bilanzierung nicht in Betracht.[1] Dieses Kriterium dient der Objektivierung der Rechnungslegung und d...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.4 Vorliegen der Erfolgswirksamkeit des Vorgangs

Rz. 37 Das richtige Verständnis der Rechnungsabgrenzung erfordert eine eindeutige Unterscheidung zwischen Ausgabe und Aufwand auf der einen sowie Einnahmen und Ertrag auf der anderen Seite. So führen – wie oben beschrieben – Zahlungsvorgänge zu einer betrieblich veranlassten Minderung bzw. Mehrung des Geldvermögens (Rz 34). Voraussetzung für das Vorliegen von Aufwendungen bz...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.2 Vorgehensweise bei ausgewählten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 70 Bei Ausbeuteverträgen[1] bestimmt sich die Dauer des Rechtsverhältnisses nach der vorhandenen Abbaumenge und der Intensität des Abbaus. Die Abbaumenge kann regelmäßig am Ende des Jahres festgestellt werden. Der Begriff der "bestimmten Zeit" lässt sich somit über die jeweilige Fördermenge definieren. Deshalb sind Vorleistungen aufgrund von Ausbeuteverträgen zum Abbau v...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Schätzung der Risikobeträge (Tz. 5)

Rz. 256 5 Verfügt ein Institut über keine geeigneten Verfahren zur Quantifizierung einzelner Risiken, die in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden sollen, so ist für diese auf der Basis einer Plausibilisierung ein Risikobetrag festzulegen. Die Plausibilisierung kann auf der Basis einer qualifizierten Expertenschätzung durchgeführt werden. 6.1 Festlegung plausibler...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Stabilität der Annahmen

Rz. 278 Stabilität beschreibt die Fähigkeit eines Systems, nach einer Störung wieder in den Ausgangszustand zurückzukehren. Von einer ausreichenden Stabilität kann in der Regel ausgegangen werden, wenn Diversifikationseffekte höchstens in dem Ausmaß berücksichtigt werden, wie sie auch in konjunkturellen Abschwungphasen bzw. bei für das Institut sehr ungünstigen Marktverhältn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Vor- und Nachkalkulation

Rz. 70 Die zuständigen Entscheidungsträger bzw. die durch Delegation für die Genehmigung des Konzeptes bzw. die Aufnahme der laufenden Geschäftstätigkeit zuständigen internen Gremien, Mitarbeiter oder Organisationseinheiten benötigen eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Dazu dienen insbesondere die Ergebnisse der Risikoanalyse und der Testphase sowie das Konzept zur Geschä...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Maßnahmen zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken

Rz. 56 Die Institute müssen auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen und den Auswirkungen von ESG-Risiken, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind u. a...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 16 Die Anforderungen des Moduls decken die in den MaRisk geregelten Prozesse im Risikomanagement ab. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden, wie z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditgewährung und -bearbeitung ver...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Bildung von Risikovorsorge in der Krise

Rz. 28 Nach IFRS 9 muss eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Auslöser zur Identifizierung signifikanter Veränderungen über die gesamte erwartete Laufzeit eines Engagements beurteilt werden. Nach Einschätzung der EBA war die Anwendung öffentlicher oder privater Moratorien, die darauf abzielten, die negativen systemische...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Portfoliobetrachtung und Value-at-Risk

Rz. 91 Für eine sachgerechte Kreditrisikosteuerung ist die Ausnutzung von Diversifikationseffekten im Portfoliozusammenhang sinnvoll. Ziel der Portfoliomodellierung ist die Bestimmung der Verlustverteilung eines Kreditportfolios. Die Portfoliosegmente (Bonitätsstruktur, Sicherheitenstruktur, Volumenklassen, Laufzeitstruktur, Branchen- und regionale Konzentration etc.) werden...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Bedeutung von Expertenschätzungen

Rz. 260 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat die Bedeutung von Expertenschätzungen deutlich zugenommen. Mathematische Modelle können – insbesondere bei vielschichtigen, komplexen Risikostrukturen – schnell an ihre Grenzen stoßen. In Extremsituationen können sie ggf. sogar komplett versagen, weil sie dafür entweder nicht konzipiert sind oder die zugrunde liegende Daten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.1 Stresstests für Adressenausfallrisiken

Rz. 117 Im Rahmen der Stresstests für Adressenausfallrisiken werden das Kreditrisiko sowie das Gegenparteiausfallrisiko (Kontrahenten- und Emittentenrisiko) näher untersucht. Rz. 118 Zur Ermittlung des individuellen Gefährdungspotenzials in Stresssituationen sind für ein Institut vor allem die Abweichungen vom erwarteten Verlust ("Expected Loss", EL) von Interesse, die nicht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.8 Stresstests für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 154 Das "(Fehl-)Verhaltensrisiko" ("(mis-)conduct risk") bezeichnet das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes infolge der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich Fällen vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens.[1] Dieses Risiko wird von der Aufsicht und den Instituten als ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.8 Kapitalbedarf für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 120 Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des Rechtsrisikos innerhalb des operationellen Risikos, durch das gegenwärtige oder künftige Risiko von Verlusten aufgrund der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich der Fälle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen F...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Umgang mit unterschiedlichen NPE-Definitionen

Rz. 21 Die EBA hat auch jene Fälle geregelt, in denen unterschiedliche Ausfalldefinitionen innerhalb einer Gruppe oder für verschiedene Risikopositionsarten Anwendung finden. Dies kann u. a. durch unterschiedliche Anforderungen, die in verschiedenen Rechtsordnungen gelten, aus den bereits o. g. Gründen gerechtfertigt sein. In diesen Fällen sollte der Anwendungsbereich jeder ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Einschränkungen in der Datenqualität

Rz. 78 Im Rahmen der Angemessenheitsüberprüfung sind auch die zugrunde liegenden Daten eines Modells kritisch zu würdigen. Einschränkungen in der Datenqualität können sich bereits bei den Rohdaten ergeben. Rohdaten sind z. B. die Kundenstammdaten (Anschrift des Kreditnehmers, Kreditbetrag, Rating etc.) oder die für die Risikorechnung verwendeten Marktdaten (Aktienkurse, Zins...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, b...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5.2 Vorgaben der ersten Säule

Rz. 139 Für Institute, die ihre Eigenmittelunterlegung für die Positionen des Handelsbuches auf der Basis interner Modelle ermitteln, stellt die Anforderung eines Backtesting im Bereich der Marktpreisrisiken keine Neuerung dar. Schon vor mehr als zehn Jahren war die Prognosegüte eines Risikomodells nach der damaligen Solvabilitätsverordnung und ergänzenden Schreiben[1] im Ra...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.6 Brückenschlag zwischen erster und zweiter Säule

Rz. 80 Die zuständigen Behörden stellen gemäß Art. 97 CRD IV im Rahmen des "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP) fest, ob die von den Instituten angewandten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen sowie ihre Eigenmittelausstattung und Liquidität auch aus ihrer Sicht ein solides Risikomanagement und eine solide Risikoabdeckung gewährleisten. Mit ihren L...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Inhalte der Berichterstattung über operationelle Risiken

Rz. 87 Neben bedeutenden Schadensfällen hat ein Institut auch über wesentliche Schwächen sowie wesentliche potenzielle Ereignisse aus operationellen Risiken zu berichten. Diese spezifische Berichtspflicht geht auf eine Ergänzung im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle zurück, wonach die Verfahren zur Beurteilung der operationellen Risiken deren "wesentliche Ausprägungen" erfas...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8 MaRisk und die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II/III

Rz. 93 Die Regelungen aus der ersten Säule von Basel II zur Unterlegung von Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationellen Risiken mit Eigenmitteln wurden in Deutschland bis zum Inkrafttreten des CRD IV-Paketes am 1. Januar 2014 durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) [1] umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt werden die bankaufsichtlichen Anforderungen zur Abdeckun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.4 Initiativen der Aufsichtsbehörden

Rz. 358 Mit der zunehmenden Bedeutung der "Nachhaltigkeitsrisiken" bzw. "ESG-Risiken" (→ AT 2.2 Tz. 1) ist die Beantwortung der Frage dringlicher geworden, auf welche Weise diese Risiken sinnvoll in das interne Risikomanagement der Institute integriert werden können. Als problematisch hat sich schnell erwiesen, dass mit dieser Risikoart ein anderes Wesentlichkeitsverständnis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Überwachung der Datenqualität

Rz. 123 Wesentlich für eine angemessene Risikoberichterstattung ist eine hohe Datenqualität, die nur erreicht werden kann, wenn alle Daten korrekt sind und alle relevanten Daten vollständig erfasst werden. Die Institute sollten daher entsprechende Vorgaben zur Datenqualität formulieren und in einem täglichen Datenqualitätsmanagement umsetzen.[1] Dabei müssen die Vorgaben zur...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.5 Ausblick auf die neuen Leitlinien der EBA zu ESG-Risiken

Rz. 121 Nach den Vorstellungen der EBA[1] sollten die Institute ESG-Risiken durch wirksame interne Berichtsrahmen überwachen, die der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan angemessene Informationen und aggregierte Daten übermitteln, beispielsweise durch die Integration von ESG-Risiken in die regelmäßigen Risikoberichte oder in Form von Dashboards mit Kennzahlen, die eine w...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.5 Unterstützungsrisiken

Rz. 43 Das "Unterstützungsrisiko" ("Step-in-Risk") ist das Risiko, dass ein Institut beschließt, ein nicht konsolidiertes Unternehmen, das mit einer Stresssituation konfrontiert ist, finanziell zu unterstützen, wenn keine vertragliche Verpflichtung zur Unterstützung besteht oder wenn über eine entsprechende vertragliche Verpflichtung hinausgegangen wird.[1] Als Hauptgrund fü...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Festlegung plausibler Risikobeträge

Rz. 257 Nachdem festgelegt wurde, welche Risiken (bzw. Risikoarten) grundsätzlich in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden sollen (→ AT 4.1 Tz. 4), geht es anschließend darum, das vorhandene Risikodeckungspotenzial in einer angemessenen Aufteilung auf diese Risiken zu allozieren. Schwierig gestaltet sich dieser Prozess für jene Risiken, die sich einer Quantifizie...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Anrechnung von Diversifikationseffekten bei deutschen Instituten

Rz. 288 In den Jahren 2009 und 2010 führte die Deutsche Bundesbank Umfragen bei insgesamt 150 deutschen Instituten durch, um einen tieferen Einblick in die institutsinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zu gewinnen. Der auf Basis dieser Umfrage erstellte Bericht der Deutschen Bundesbank befasst sich auch mit dem Themenkomplex Diversifikation. Demnach ging die Mehrzahl der in...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ...mehr

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§ 3A Nachhaltigkeit in Fami... / 1 Ausgangssituation

Rz. 1 Nachhaltigkeit wandelt sich für Unternehmen vom "nice to have" zum "must-have". Die neuen Berichtspflichten in der EU werden nach Schätzung des Bundesjustizministeriums rund 13.200 deutsche Unternehmen direkt betreffen – deutlich mehr als bisher.[1] Bei der Einführung wird das Geschäftsjahr 2025 den größten Schub bringen, denn darüber müssen erstmals auch alle bilanzre...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Markt-, Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie

Rz. 26 Der "Marktwert" einer Immobilie ist gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, U...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit

Rz. 101 Bei der Sanierungswürdigkeit geht es in erster Linie um die Frage, ob eine Beteiligung des Institutes an der Sanierung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar bzw. sinnvoll ist. Im Vordergrund stehen daher die subjektiven Interessen des Institutes oder anderer potenzieller Investoren. Die Sanierungswürdigkeit liegt aus Sicht des Institutes i. d. R. dann vor...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.1 Herausforderungen für die Institute

Rz. 174 Bei der Durchführung von Stresstests werden die Institute und Aufsichtsbehörden grundsätzlich mit denselben Problemen konfrontiert, wie beim Management von ESG-Risiken dargestellt (→ AT 4.1 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1). Um z. B. einen Klimarisiko-Stresstest durchzuführen, müssen zunächst jene Exposures identifiziert werden, die von klimabezogenen Risiken betroffen sind....mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Ursachen- und wirkungsbezogene Risikobetrachtung

Rz. 6 In der Betriebswirtschaftslehre lassen sich grundsätzlich zwei Ansätze voneinander unterscheiden. Die sogenannten "ursachenbezogenen Ansätze" knüpfen an der Möglichkeit an, dass dem Eintritt bestimmter (unsicherer) Ereignisse Wahrscheinlichkeiten zugeordnet werden können. Dabei kann es sich um objektiv messbare Wahrscheinlichkeiten handeln, wie sie etwa bei Versicherun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Zweitrunden- und Ansteckungseffekte

Rz. 86 Neben den unmittelbaren Effekten aus den Stressszenarios auf das Institut kann es z. B. über seine Vernetzung mit anderen Instituten zu Zweitrundeneffekten kommen, die den Ausgangsschock verstärken. Die EBA erwartet, dass bei den Stresstests zu einzelnen Risikoarten die Auswirkungen von Zweitrundeneffekten ("second round effects") berücksichtigt werden.[1] Dabei hande...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Zusammenhang zwischen Stresstests und Liquiditätspuffer

Rz. 13 Kapitalmarktorientierte Institute müssen zunächst auf institutseigenen und auf marktweiten Ursachen beruhende Stressszenarien sowohl getrennt als auch kombiniert betrachten, für die jeweils vergleichsweise strenge Vorgaben gemacht werden (→ BTR 3.2 Tz. 3). Der daraus resultierende, zusätzlich erforderliche Liquiditätsbedarf über den Zeithorizont von mindestens einem M...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Umgang mit Krisensituationen

Rz. 176 Vor allem wegen der direkten Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken ist mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell die Frage aufgetreten, ob und ggf. wie Ereignisse und Verluste aus COVID-19 in den Bereich des operationellen Risikos fallen und inwiefern deren ökonomische Auswirkungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderunge...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Verwendung von Modellen

Rz. 15 Die Anforderungen gelten für quantitative Methoden, Systeme oder Ansätze, die statistische oder mathematische Theorien, Techniken und Annahmen anwenden, um Eingabedaten zu quantitativen Schätzungen zu verarbeiten ("Modelle") und für die in diesem Rundschreiben geregelten Prozesse eingesetzt werden. Automatisierte Modelle und Modelle, die Charakteristika von technologi...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.4 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 33 Eine weitere Aufgabe der Risikocontrolling-Funktion besteht in der Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Die Einrichtung dieser Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentration...mehr