Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.4 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Abraumbeseitigung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

3.1.1.4.1 Einführung Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 "Verpflichtungen" aus unterlassener Instandhaltung stellen "bloße Obliegenheiten des Kaufmanns gegen sich selbst"[1] dar. Verpflichtungen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen gegenüber externen Dritten, bspw. basierend auf Leasing-, Miet- oder Pachtverträgen,[2] fallen nicht unter § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB, k...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6 Ansatz von Rückstellungen (allgemein)

3.1.2.1.6.1 Allgemeine Ansatzkriterien Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rückstellungsbegriff umfasst nach IAS 37.10 Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Im Hinblick auf den dabei verwendeten Schuldenbegriff greift IAS 37 in den Definitionen die im Rahmenkonzept aus dem Jahr 2010 definierten Abgrenzungsmerkmale noch einmal auf. Eine Rücks...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Abs. 1 Satz 1 Alternative 2)

3.1.1.3.1 Bilanzrechtliche Fundierung Rz. 380 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen handelsrechtlicher Bilanzierung gilt für laufende und noch nicht erfüllte Geschäfte zunächst einmal grundsätzlich die Annahme, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen (Ausgeglichenheitsvermutung). Der vernünftige, rational handelnde Kaufmann wird i. d. R.[1] kein für ihn nachteiliges Ge...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1 Erstbewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen

3.2.1.1.1.1 Geltungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Sie sind dementsprechend gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dasselbe gilt ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB)

3.1.1.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 354 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist gem. § 249 Abs. 1 HGB anzusetzen für eine am Abschlussstichtag sicher oder wahrscheinlich bestehende oder entstehende Außenverpflichtung, über deren Höhe oder Rechtsgrund Ungewissheit besteht, die, wenn sie nicht rechtlich entstanden ist, zumindest wirtsch...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.3 Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern (Satz 3)

Rz. 367 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von latenten Steuern und Rückstellungen sieht § 301 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Ausnahme vom generellen Gebot zur Verwendung des beizulegenden Zeitwerts vor. Latente Steuern sind stattdessen nach den Vorschriften gem. § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten, während für Rückstellungen § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB maßgebend ist. Rz...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5.2 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätze Verpflichtungen, denen im Rahmen eines schwebenden Austauschverhältnisses eine Gegenleistung gegenüber steht, sind nicht in der Bilanz anzusetzen (vgl. Kapitel 5 Tz. 44 f., schwebende Geschäfte). Denn insofern besteht eine Ausgeglichenheitsvermutung für Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip, vgl. Kapitel 5 Tz. 153 ff.). Jed...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3 Rückstellungen

3.1 Ansatz 3.1.1 HGB 3.1.1.1 § 249 HGB Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 249 Rückstellungen (1) 1Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 2Ferner sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, od...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatzgebot greift: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 HGB) Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Rückstellung...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensions...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1 Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbare Verpflichtungen

3.2.1.1.1 Erstbewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 3.2.1.1.1.1 Geltungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Sie sind dementsprechend gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmän...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 513 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sind nach IAS 37.59 zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen (review) und – falls erforderlich – anzupassen (adjust). Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der (Wert-)Ansatz der Rückstellung stets den bestmöglichen Schätzwert der erwarteten Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung widerspiege...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2 IFRS

Rz. 522 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis von Rückstellungen in Bilanz und GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung ist in IAS 37 nicht geregelt. Nach IAS 1.54(l) sind Rückstellungen jedoch separat in der Bilanz darzustellen. Von den (sonstigen) Rückstellungen sind nach IAS 1.54(n) auch Steuerrückstellungen zu trennen und gesondert auszuweisen. Eine über diese Mindestunterglieder...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.4 Synopse

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 332 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Entwicklung der gesetzlichen Regelung zur Rückstellungsbilanzierung lässt sich auf die Aktienrechtsnovelle von 1931 zurückführen. Die bis zur Kodifizierung vorgefundene Praxis krankte an einer nur mangelnd konsistenten Ausfüllung der Begrifflichkeit, da in der Praxis auch rücklagenähnliche Posten als Rückstellung erfasst wurden. Seit der...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.3 Restlaufzeit

Rz. 494 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Problematisch ist die Bestimmung der Restlaufzeit. Teilweise steht diese bereits aufgrund vertraglicher Verpflichtungen fest. In anderen Fällen bedarf es einer Schätzung des voraussichtlichen Erfüllungszeitpunktes. Hierbei ist wiederum das Vorsichtsprinzip zu berücksichtigen, sodass von unterschiedlich langen Restlaufzeiten, die in Frage kom...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.4.1 Latenzierung durch die Hintertür

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Auffassung des IDW [1] und Teilen des Schrifttums[2] läuft die Befreiung von der Steuerlatenzrechnung für Einzelunternehmen, nicht einen Ausnahmetatbestand erfüllende Personengesellschaften und kleine KapGes ins Leere. Danach besteht eine Pflicht zur bilanziellen Abbildung von passiven Latenzen – ausgenommen solche, die auf quasi-per...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.6 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 352 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach wie vor birgt die Frage des Ansatzes einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Konfliktpotenzial; "der breite Strom an Fallmaterial, der in Betriebsprüfungen Streit entfacht und vor die Finanzgerichte getragen wird, scheint nicht zu versiegen."[1] In den letzten Jahren war es vor allem die Tatbestandsvoraussetzung der wirtschaf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6.2 Gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis

Rz. 433 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die beiden in IAS 37.14(a) zusammengefassten Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung (present obligation) und des vergangenen Ereignisses (past event) sind untrennbar miteinander verknüpft; schließlich bedarf es für das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung eines Ereignisses in der Vergangenheit, welches diese auslöst. Man spricht da...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.3.3 Indirekte Ermittlung

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch zur indirekten Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit enthält IAS 7 keine konkreten Gliederungsvorschriften (IAS 7.18(b), .20), die Mindestgliederung nach DRS 21 kann aber auch hier mit nachfolgenden Einschränkungen und Besonderheiten herangezogen werden. Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IAS 7 ist keine von dem Perio...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.5 Betriebswirtschaftliche Bedeutung und bilanzpolitisches Potenzial

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den bisher genannten Tatbeständen ist das Merkmal der Unsicherheit gemein – bei der Verbindlichkeitsrückstellung in der Ungewissheit dem Grunde oder der Höhe nach und bei der Drohverlustrückstellung im "Drohen" eines Verlusts. Nicht nur die Bewertung, bereits die Frage des Ansatzes birgt somit Ermessensspielraum, weshalb der Bilanzposten der...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.4 Rechtlich entstandene, faktisch bestehende oder wirtschaftlich verursachte Verpflichtung

Rz. 366 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der bilanzielle Ansatz setzt voraus, dass eine Außenverpflichtung entweder rechtlich bereits besteht oder zumindest hinreichend wahrscheinlich entstehen wird.[1] Nur eine rechtlich entstandene oder wirtschaftlich verursachte Verpflichtung stellt am Abschlussstichtag eine wirtschaftliche Belastung dar.[2] Verpflichtungen, die sich der Kaufman...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.7 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 390 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) werden zum Barwert erdienter (Teil-)Ansprüche unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen bewertet. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich in Analogie zur defined benefit obligation nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Verbindlichkeit wird mit eventu...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.4.1 Änderung von anteilsbasierten Vergütungen

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Textziffern IFRS 2.26–.29 enthalten Regelungen für Situationen, in denen anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Nachhinein geändert oder außerplanmäßig beendet werden. Solche Situationen sind abzugrenzen von Fällen, in denen eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion endet, weil ein Mitarbe...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind ein Unterfall der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (vgl. Tz. 354 ff.); auf die zu diesen erläuterten Tatbestandsvoraussetzungen wird verwiesen. Hinzu treten die Voraussetzungen, dass aus einem schwebenden Geschäft ein Verlust drohen muss.mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.3 Betriebsprüfungsrisiken

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für pauschale Betriebsprüfungsrisiken ist nicht erlaubt, sondern das Risiko muss im konkreten Einzelsachverhalt begründet sein. Anders als im Steuerrecht, muss für eine Passivierung die Außenprüfung jedoch noch nicht begonnen und der Prüfer einen Sachverhalt beanstandet haben.[1] (Rückstellungen) für Betriebsprüfungsrisiken...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.1 Bilanzrechtliche Fundierung

Rz. 380 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen handelsrechtlicher Bilanzierung gilt für laufende und noch nicht erfüllte Geschäfte zunächst einmal grundsätzlich die Annahme, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen (Ausgeglichenheitsvermutung). Der vernünftige, rational handelnde Kaufmann wird i. d. R.[1] kein für ihn nachteiliges Geschäft freiwillig eingehen. Im Kontex...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.2 Einzelfälle

Rz. 530 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Befristete Verbindlichkeiten: Sind solche, die noch nicht fällig sind. Sie sind als Verbindlichkeit auszuweisen, ggf. ist eine Anhangangabe erforderlich (§ 285 Nr. 1a HGB). Rz. 531 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bedingte Verbindlichkeiten: Auflösend bedingte Verpflichtungen sind zu passivieren, aufschiebend bedingte nur dann, wenn der Bedingungsei...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3.3 Naked Warrants und Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil von Mitarbeitern

Rz. 231 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aktienoptionen können auch an Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung vergeben werden. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG hat die Begebung solcher Optionsrechte erleichtert.[1] Sowohl bei virtuellen Eigenkapitalinstrumenten (bloße Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens) als auch bei Überlassung noch zu erwerbender einer Aktien best...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.1 Bestehende und gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns

Rz. 527 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[1] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investitionen, können teilweise als Aufwandsrückstellungen passiviert werden und stelle...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.2 Rechtsfolgen nichtiger Jahresabschlüsse

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei fehlerhaften Jahresabschlüssen ist danach zu differenzieren, ob der Fehler so gewichtig ist, dass der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 1 bis Abs. 5 AktG nichtig ist oder ob der Fehler nicht so gewichtig ist, dass eine Nichtigkeit angenommen werden muss. Kein Fehler liegt vor, wenn der Jahresabschluss unter Verkennung von Tatsachen aufgeste...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 417 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz, Bewertung und Ausweis von Rückstellungen sowie Angabepflichten zu Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37.1). Explizit nicht im Anwendungsbereich des IAS 37 liegen Rückstellungen, die aus noch zu erfüllenden Verträgen resultieren. Darunte...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 518 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen und Verbindlichkeiten zählen gem. § 247 Abs. 1 HGB zu den Schulden und sind daher auf der Passivseite auszuweisen. Es handelt sich um prognostizierte Aufwendungen, deren Existenz oder Höhe am Bilanzstichtag noch nicht sicher ist, die aber gleichwohl eintreten werden. § 266 Abs. 3 B. HGB ordnet nur an, wie Rückstellungen ausgew...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.6 Keine Anschaffungs-/Herstellungskosten

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist für solche Ausgaben ausgeschlossen, die zukünftig zu aktivieren sind, weil diese am Abschlussstichtag keine wirtschaftliche Belastung darstellen.[1] Dies steht allerdings dem Ansatz von Rückstellungen für gestundete Kaufpreisbestandteile von bereits aktivierten Vermögensgegenst...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.3.3 Indirekte Ermittlung

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die indirekte Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt im Rahmen einer Überleitungsrechnung. Hierbei wird das Periodenergebnis um die zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge sowie um der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnende Posten bereinigt und um erfolgsneutrale zahlungswirksame Bestandsänderung...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.2 Außenverpflichtung

Rz. 355 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung kann – in Abgrenzung zu Innenverpflichtungen – nur eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten sein.[1] Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anspruchsgrundlagen können zum einen zivilrechtlicher Art sein (privatrechtliche Verpflichtung). Rz. 357 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 (einstweilen frei) Rz. 358 Stand...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 Überblick, Vollständigkeitsgebot

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Kapitel 7 Tz. 404) sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Für den Ansatz der Passiva gilt, wie für den Ansatz der Aktiva, § 246 HGB. § 246 HGB (vgl. Kapitel 5 Tz. 10) konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.6 Ansatzkasuistik

Rz. 396 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch Ansatz einer Drohverlustrückstellung für ein Beschaffungsgeschäft über ansatzfähige Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens wird eine spätere, zum Abschlussstichtag gebotene außerplanmäßige Abschreibung antizipiert. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn nach vollzogener Lieferung voraussichtlich eine außerplanmäßige Absch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.1.4 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 1031 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 9 beinhaltet Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten. Zur Definition der Begriffe "Finanzinstrument", "finanzieller Vermögenswert", "finanzielle Verbindlichkeit" und "Eigenkapitalinstrument" wird auf die Kommentierung nach IAS 32 verwiesen (vgl. Kapitel 6, Tz. 37 ff.). Rz. 1032 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwend...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.2 Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Infolge eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) gehen die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber versorgungsberechtigten aktiven Mitarbeitern (durch Einzelrechtsnachfolge, bspw. asset deal, oder Gesamtrechtsnachfolge, bspw. Umwandlungsvorgänge) von einem übergebenden Unternehmen auf ein übernehmendes Unternehmen über. Letzteres tritt der ge...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.4 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 359 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB enthält eine Sonderregelung zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages von wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen. Diese dient der Vereinfachung der Bewertung und soll eine zutreffende Dotierung der Rückstellung bewirken, da bei Anwendung der Abzinsungsmethode nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 HGB regelmäßig eine unzu...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.4.2 IFRS

Rz. 403 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer defined benefit obligation ist eine Rückstellung zu passivieren (IAS 19.63) und nur im Falle einer Vermögensüberdeckung ein Vermögenswert zu aktivieren (IAS 19.64). Die Pensionsverpflichtung ist als langfristige Rückstellung auszuweisen. Für den Ausweis eines aktivierungsfähigen Vermögenswerts erscheinen in Abhängigkeit von dem Zei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.4.2 Berücksichtigung latenter Steuern

Rz. 172 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nachdem, wie vergütungshalber gewährte Anteile oder Optionen auf Anteile auf Unternehmensseite steuerlich behandelt werden, kann es bei ihrer Bilanzierung prinzipiell auch zum Ansatz latenter Steuern kommen (IFRS 2.BC311–.329). Das IASB argumentiert, dass hierfür nicht notwendigerweise Bewertungsdifferenzen ausgewiesener Bilanzpositionen ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.2.2.2 Transaktionen mit Barausgleich

Rz. 146 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich sieht IFRS 2.30 entsprechend der Gläubigerposition der Vergütungsempfänger eine Gegenbuchung im Fremdkapital vor. Die unsichere Zahlungsverpflichtung ist durch Bildung einer Rückstellung zu erfassen und im Zeitablauf unter Berücksichtigung neuer Informationen anzupassen. Soweit ers...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Einzelfälle

Rz. 561 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten mit verdecktem Zinsanteil sind jährlich um den realisierten Zinsanteil bis hin zum tatsächlichen Rückzahlungsbetrag zu erhöhen.[1] Liegt der vereinbarte Zins (inzwischen) wesentlich über dem Marktzins, so ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.[2] Bei niedriger (unter Marktzins) oder ...mehr