Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen (provisions) stellen im Grundsatz einen mit Unsicherheit belasteten Posten dar. Nach der statischen Interpretation sind sie – i. S. e. vollständigen Schuldenausweises – zum Abschlussstichtag als Schulden gegenüber Dritten auszuweisen, die zwar hinsichtlich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Anfalls und/oder ihrer Existenz unsicher s...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 Bewertungsgrundsätze

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von Schulden gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 HGB, soweit sie anwendbar bzw. auf die Bewertung von Schulden passen: Der Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) bezieht sich auf beide Seiten der Bilanz und gilt mithin auch für Schulden. Das Fortführungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) wirkt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.2 Berechnungsgrundlagen

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind wie andere Rückstellungen auch mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrag anzusetzen. Dementsprechend ist die künftige Preis- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Übertragen auf Altersversorgungsverpflichtungen bedeutet dies, dass die erfo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 354 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist gem. § 249 Abs. 1 HGB anzusetzen für eine am Abschlussstichtag sicher oder wahrscheinlich bestehende oder entstehende Außenverpflichtung, über deren Höhe oder Rechtsgrund Ungewissheit besteht, die, wenn sie nicht rechtlich entstanden ist, zumindest wirtschaftlich verursacht ist und wenn mit e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.3 Schätzung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Rz. 470 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die von Abs. 1 Satz 2 geforderte "vernünftige kaufmännische Beurteilung" stellt den Schätzungsrahmen hinsichtlich der Höhe des Erfüllungsbetrags dar.[1] Für den Ansatz der Rückstellung, deren Höhe noch ungewiss ist, ist demnach der wahrscheinlichste und nicht der höchstmögliche Betrag zu wählen. Hierbei ist dem Vorsichtsprinzip besondere Bea...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.4.1 Einführung

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 "Verpflichtungen" aus unterlassener Instandhaltung stellen "bloße Obliegenheiten des Kaufmanns gegen sich selbst"[1] dar. Verpflichtungen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen gegenüber externen Dritten, bspw. basierend auf Leasing-, Miet- oder Pachtverträgen,[2] fallen nicht unter § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB, können jedoch unter d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6.1 Allgemeine Ansatzkriterien

Rz. 432 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rückstellungsbegriff umfasst nach IAS 37.10 Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Im Hinblick auf den dabei verwendeten Schuldenbegriff greift IAS 37 in den Definitionen die im Rahmenkonzept aus dem Jahr 2010 definierten Abgrenzungsmerkmale noch einmal auf. Eine Rückstellung ist demnach nach IAS 37.14 ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.4 Finanzierungskategorie

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Zuordnung von Erfolgen in die Finanzierungskategorie ist zunächst zwischen ausschließlich der Finanzierung dienenden, in Finanzmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten zu begleichenden Schulden (z. B. ausgegebene Anleihen oder aufgenommene Kredite (IFRS 18.B50 f.)) und nicht ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden (z. B...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1 § 249 HGB

Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 249 Rückstellungen (1) 1Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 2Ferner sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im fol...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.1 Grundsätzliches

Rz. 492 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf Ebene des Bilanzansatzes erfährt deshalb auf Bewertungsebene praktische Auswirkungen.[1] Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr besteht kein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.1 Gesetzliche Vorschrift sowie deren Auslegung

Rz. 329 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gegenstand des § 249 HGB ist der Ansatz von Rückstellungen. Der erste Absatz definiert den gesetzlichen Tatbestand positiv. Der zweite Absatz grenzt die Rückstellungsbildung entsprechend den Tatbeständen des ersten Absatzes abschließend negativ ab: "Für andere […] Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden." Vorschriften zur Bewertung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.1 Grundlagen

Rz. 468 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der darin liegende Einschätzungsspielraum unterscheidet Rückstellungen von Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Zugangsbewertung. Hinsichtlich der Folgebewertung verlangt § 253 Abs. 2 Satz 1 H...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 § 253 HGB

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) 1Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. 2Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.8 Keine Überlagerung durch eigenbetriebliches Interesse ist keine Tatbestandsvoraussetzung

Rz. 379 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahr 2000 entwickelte der BFH das zusätzliche negative Tatbestandsmerkmal "keine Überlagerung durch eigenbetriebliches Interesse".[1] Danach soll der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung bilanzsteuerlich nur dann geboten sein, wenn die bestehende Außenverpflichtung nicht durch ein eigenbetriebliches Interesse des Steuerpflichtigen vo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 6.5 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.8 Restrukturierungsrückstellungen

Rz. 453 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 regelt in einem eigenen Abschnitt die Bilanzierung von Restrukturierungsrückstellungen. Um den großen Ermessensspielräumen bei der Beurteilung der Ansatzkriterien zu begegnen, konkretisieren IAS 37.70 ff. diese mit einem vergleichsweise hohen Detaillierungsgrad. Damit soll insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Vo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS existiert kein einheitlicher Bewertungsmaßstab. Dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend wird Fremdkapital in Form von finanziellen Verbindlichkeiten durch das Unternehmen in die Kategorien zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten eingestuft und bewertet (IFRS 9.5.1.1). Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/20...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 373 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nur wenn die Inanspruchnahme des Bilanzierenden aus seiner Außenverpflichtung wahrscheinlich ist, ist der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung geboten. Es werden unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie hoch dieses Wahrscheinlichkeitsmaß ist. Rz. 374 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach einer weniger strengen, von der BFH-Rechtsprechung ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.1 HGB

Rz. 799 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den handelsrechtlichen Ausweisvorschriften wird im Wesentlichen auf die Darstellung in Tz. 352 ff. verwiesen. Rz. 800 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachanlagen sind in Abgrenzung zu Immaterialgütern und Finanzanlagen körperliche Gegenstände. Die Abgrenzung von grundstücksgleichen Rechten zu Immaterialgütern ist nicht unproblematisch und nach d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.7 Grundsatz der Imparität (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Imparitätsprinzip ergänzt das Vorsichts- und Realisationsprinzip und schränkt insbesondere das Prinzip der periodengerechten Erfassung ein. Denn es erlaubt und verlangt, Chancen und Risiken in der Bilanz ungleich zu behandeln. Relevanz erlangt es daher in erster Linie auf der Passivseite der Bilanz. Während für einen zulässigen Ansatz in...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.2.2 Bilanzierungswahlrechte (Satz 2)

Rz. 330 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 300 Abs. 2 Satz 2 HGB dürfen nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige Bilanzierungswahlrechte im Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgeübt werden. Somit ist weder die Ausübung von Wahlrechten im Jahresabschluss des Mutterunternehmens noc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.3.2 Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Kaufverträgen gilt der Umsatz allgemein mit Übergang der Preisgefahr als realisiert. Nach § 446 BGB erfolgt dies bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Vermögensgegenstand durch dessen Übergabe an den Käufer. Damit ist die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer übergegangen, er trägt ab diesem Zeitpu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.3 Erläuterung zu IFRS 2

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Erläuterung und Ergänzung der Darstellung von anteilsbasierten Vergütungen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung sind nach IFRS 2.44–.52 umfangreiche Anhangangaben vorgesehen.[1] Diese decken sich nur teilweise mit den nach § 285 Nr. 9 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB geforderten Angaben und zeichnen sich insgesamt durch einen hohen Detaillier...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.5 Saldierungsbereich

Rz. 392 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatz und Bewertung von Drohverlustrückstellungen sind eng miteinander verbunden, da mit dem Verpflichtungsüberschuss ein Saldo zweier Werte (Differenz zwischen dem höheren Wert der Leistungsverpflichtung des Bilanzierenden und dem geringeren zu erwartenden Wert des Gegenleistungsanspruchs) bilanziell zum Ansatz kommt.[1] Im Einzelfall kann...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.4 Schwebende Geschäfte

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein schwebendes Geschäft basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen verschiedenen Vertragspartnern zum gegenseitigen Austausch von Leistung und Gegenleistung.[1] Aus der Perspektive jedes der beteiligten Vertragspartner begründet dieser gegenseitig verpflichtende Vertrag jeweils eine Verpflichtung und zugleich einen Anspruch. Bei ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.7 Belastende Verträge (Drohverlustrückstellung)

Rz. 445 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bereits im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich des IAS 37 (vgl. Tz. 417) dargestellt, unterliegen auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften der Passivierungspflicht nach IAS 37. Dabei ist es essenziell, dass es sich um einen verlustträchtigen, d. h. einen belastenden Vertrag (onerous contract) handelt, der e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2 Erfüllungsbetrag

Rz. 469 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Begriff des Erfüllungsbetrages versteht man den Betrag, den der Schuldner im Erfüllungszeitpunkt der Verpflichtung voraussichtlich zur Ablösung der Verpflichtung aufwenden muss.[1] Während bei (sicheren) Verbindlichkeiten der Erfüllungsbetrag dem Nennbetrag entspricht, ist er bei unsicheren Verbindlichkeiten, die als Rückstellungen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1 Gegenstand der Bewertung, Erfüllungsbetrag

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Das in § 246 Abs. 1 HGB geregelte Vollständigkeitsgebot verwendet den Begriff der Schulden. Schulden ist der bilanzrechtliche Oberbegriff für Verbindlichkeiten und Rückstellun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.4 Berücksichtigung künftiger Preisentwicklungen

3.2.1.1.4.1 Preis- und Kostensteigerungen Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Preis- und Kostenverhältnisse zum voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt stellen die wirtschaftliche Belastung des Unternehmens dar.[1] Deshalb sind grds. auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Sie können entweder anhand der gesamtwirtschaftlichen oder aber anhand einer bra...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.1 Geltungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Sie sind dementsprechend gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dasselbe gilt für vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen. D...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.5.1 Begriffliche Abgrenzung

Rz. 426 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Schuldenbegriff (liabilities) dient in diesem Kontext als Sammelbegriff für Verbindlichkeiten (financial liabilities), abgegrenzte Schulden (accruals) und Rückstellungen (provisions). Eine Verbindlichkeit ist definiert als eine sichere Schuld, also eine Schuld, die in Bezug auf Grund, Zeitpunkt und Höhe ihres Anfalls keine Unsicherheit a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5 Einzelne Rückstellungsarten

3.2.1.1.5.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen Für Verbindlichkeiten ist eine Rückstellung zu bilden, wenn Grund oder Höhe einer Verpflichtung ungewiss sind. Hinsichtlich der Bewertung ist daher zu unterscheiden: Steht die Höhe der möglicherweise entstehenden Verpflichtung fest? Ist die Höhe einer sicher bestehenden Verpfl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.2 Abzinsungssatz

Rz. 493 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der konkret zu verwendende Zinssatz ergibt sich nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) der Bundesbank, auf die Abs. 2 Satz 4 und 5 ausdrücklich verweisen. Die konkreten Zinssätze werden von der Bundesbank gem. § 7 RückAbzinsVO auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sie umfassen einen Zeitraum von 50 Jahren.mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.3 Sonderfall Rentenverpflichtungen ohne Gegenleistung

Rz. 366 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls unter Abs. 2 fallen gem. Abs. 2 Satz 3 sonstige Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist. Sie sind als Verbindlichkeiten auszuweisen, jedoch wie Rückstellungen abzuzinsen. Einzelheiten sind hier umstritten. Überwiegend wird vertreten, dass unter Abs. 2 Satz 3 nur solche Rentenverbindlichkeiten fa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1.1 Erstbewertung von Sachanlagevermögen

Rz. 708 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IAS 16.15 sind Sachanlagen beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (at cost) zu bewerten. Diese umfassen den Anschaffungspreis (purchase price) einschließlich Einfuhrzöllen und nicht erstattungsfähigen Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti, bzw. die Herstellungskostenbestandteile gem. IAS...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS steht bei Liabilities die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund, während nach HGB die rechtliche Verpflichtung einer Schuld maßgeblich ist. Eine dem handelsrechtlichen Grundsatz des Imparitäts­prinzips vergleichbare IFRS-Vorschrift existiert nicht.[1] Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Schuld nach IFRS ist eine gegenwär...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.5.2 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Rz. 429 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben den oben definierten bilanzierungspflichtigen Schulden definiert IAS 37 auch die Begriffe der Eventualforderungen (contigent assets) und -verbindlichkeiten (contingent liabilities). Eventualforderungen sind definiert als mögliche (possible) Vermögenswerte, die zwar aus einem vergangenen Ereignis resultieren, deren Existenz aber vom Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.4 Vergütete Nichtarbeitszeiten

Rz. 295 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In IAS 19 wird eine Differenzierung zwischen ansammelbaren Ansprüchen – bspw. aus Gleitzeitguthaben oder Urlaubsgewährung – sowie nicht ansammelbaren Ansprüchen – z. B. aus Erziehungsurlaub oder Krankheit – vorgenommen. Für die ansammelbaren Ansprüche gilt, dass diese in Höhe der zum Stichtag der Zwischenberichtsperiode angesammelten Beträge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.6.4 Gleichzeitige Beendigung von Grund- und Sicherungsgeschäft

Rz. 488 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die gleichzeitige Beendigung von Grund- und Sicherungsgeschäft stellt den Idealfall dar: Beide Schuldverhältnisse werden erfüllt, ihre gegenseitigen Chancen und Risiken haben sich neutralisiert. BEISPIEL Eine Forderung der X-AG (Stichtag 31.12.) über 10.000 USD aus Lieferung und Leistung sichert diese gegen Fremdwährungsrisiken ab, indem sie ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.1 Einführung in IAS 19

Rz. 310 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 19 regelt primär die Bilanzierung von Leistungen für Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere solche, die auf die betriebliche Altersversorgung zurückgehen (employee benefits; IAS19.26–.152). Im Vordergrund stehen insbesondere die verschiedenen Arten der Bilanzierung betrieblicher Altersversorgung sowie die Bew...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.8 Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dieser Grundsatz beruht auf dem Stichtagsprinzip und erfordert, dass Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode zugewiesen werden, in der sie wirtschaftlich verursacht oder realisiert sind. Nicht maßgeblich ist, anders als im Falle der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, der Zeitpunkt der Mittelzu- und -abflüsse.[1] Der Grundsatz der Periodenab...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 7.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 229 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 274a HGB steht nicht im Brennpunkt der bilanzrechtlichen Diskussion. Durch das BilMoG ist die Befreiung von der Steuerabgrenzung zugunsten kleiner Kapitalgesellschaften eingeführt worden. Hier ist im Auge zu behalten, inwieweit sich Handels- und Steuerbilanz auseinanderentwickeln und ob kleine Kapitalgesellschaften auch ohne den entspreche...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.3.3 Nachträgliche Begründung von Sicherungsbeziehungen

Rz. 482 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Begründung einer Bewertungseinheit ist zu jedem Zeitpunkt, d. h. auch mit bereits vorhandenen Vermögensgegenständen und Schulden möglich. Maßgeblich ist, dass die jeweiligen Positionen ab einem bestimmten Zeitpunkt bewusst zusammengefasst werden. Auch dies ist entsprechend zu dokumentieren, um den erforderlichen Beweis im Zweifel führen ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.1.2 Factoring

Rz. 1013 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das echte Factoring ist ein Forderungskauf, das unechte ist ein Kreditgeschäft, bei dem die Forderung nur zur Sicherung dient, das rechtliche Eigentum wird jeweils auf den Factor übertragen. Nach überzeugender h. M. ist in beiden Fällen die Forderung vom Factor (Zessionar) zu bilanzieren, außer die Abtretung wurde beim unechten Factoring ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.6.4.1 Beendigung des Grundgeschäfts

Rz. 489 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Beendigung allein des Grundgeschäfts kann sich etwa dann ergeben, wenn die Parteien das Schuldverhältnis einvernehmlich aufheben oder wenn es vorzeitig erfüllt wird. Eine solche Beendigung des Grundgeschäfts führt grds. nicht zu einer Beendigung des Sicherungsverhältnisses, wohl aber zu einer Beendigung der Sicherungsbeziehung. Denn die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.6.4.3 Beendigung der Sicherungsbeziehung

Rz. 492 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Endet die Sicherungsbeziehung, weil der Bilanzierende die Absicherungsabsicht aufgibt, gelten fortan wieder die allgemeinen Regeln, d. h. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sind grds. als schwebende Geschäfte nicht zu bilanzieren. Allerdings ist für drohende Verluste eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Die Aktivierung der Differenz ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.1 Haftungsverhältnisse

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Haftungsverhältnisse sind in bestimmten Fällen unter der Bilanz auszuweisen, wenn Schulden noch nicht mit der für die Bilanzierung erforderlichen Sicherheit bestehen. Andernfalls sind sie als solche zu bilanzieren. Es geht in § 251 HGB also um Konstellationen, in denen die Inanspruchnahme zwar möglich, aber noch nicht so wahrscheinlich ist, ...mehr