Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.1 Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Rz. 202 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 BEISPIEL Der Aussteller des Wechsels gibt dem Wechselnehmer einen Wechsel, in welchem sich ein Dritter (oder der Aussteller selbst) zur Zahlung an den Wechselinhaber verpflichtet. Der Zahlungsverpflichtete wird als Bezogener oder Akzeptant bezeichnet. Der Aussteller und der Indossant, der einen nicht selbst ausgestellten Wechsel überträgt, ha...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.4 Abschreibung

Rz. 424 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. Abs. 3 Satz 2 ist der Unterschiedsbetrag durch planmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB, vgl. Kapitel 5 Tz. 139) zu tilgen. Die Abschreibungen können auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden, aber auch auf einen kürzeren Zeitraum.[1] Außerplanmäßige Abschreibungen sieht die Norm nicht vor. Die h. M. will sie gleic...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.2 Gesetzliche Verpflichtungen?

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht erfasst sind gesetzliche Haftungsverhältnisse.[1] Das ist für Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen (z. B. § 823 BGB) unbestritten. Nach teilweise vertretener Ansicht kommt in anderen Fällen eine Vermerkpflicht in Betracht, wenn die mögliche Inanspruchnahme die Nebenfolge eines Vertrages ist.[2] Angesprochen sind damit insbesond...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 7.1.2 Erläuterung

Rz. 230 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 274a Nr. 1 HGB n. F. sind kleine Kapitalgesellschaften befreit von der Erläuterung von sonstigen Vermögensgegenständen größeren Umfangs, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Gem. § 274a Nr. 2 n. F. HGB sind kleine Kapitalgesellschaften befreit von der Erläuterung von Verbindlichkeiten größeren Umfangs, die erst nach dem Absc...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.4.2.4 Rückbau- und Wiederherstellungskosten

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Leasingnehmer mit dem Abschluss des Leasingverhältnisses auch Verpflichtungen zum Rückbau- und Wiederherstellung des Leasingobjektes eingegangen, hat dieser hierzu nach den Vorschriften gemäß IAS 37 eine Rückstellung zu bilden und den angesetzten Betrag dem Nutzungsrecht hinzuzurechnen (IFRS 16.23(d) i. V. m. IFRS 16.25). Betreibt der...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.2 Bewertung der Umsatzerlöse

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Von den Umsatzerlösen sind Erlösschmälerungen, die Umsatzsteuer und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern abzuziehen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter Erlösschmälerungen fallen sämtliche Preisnachlässe, Rabatte und Boni sowie zurückgewährte Entgelte für Reklamationen jeglicher Art. Rückstellungen für...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.4.2 Unterlassene Instandhaltung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Instandhaltung stellt sich als wiederholende Maßnahmen, z. B. Wartungs- oder Inspektionsarbeiten, dar. Diese Maßnahmen sind jedoch gegenüber nachträglich aktivierungsfähigem Herstellungsaufwand abzugrenzen. Aktivierungspflichtige Aufwendungen, bspw. nach dem Komponentenansatz (IDW RH 1.016), sind nicht rückstellungsfähig.[1] Neben Sachanlage...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 424 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bereits im Juni 2005 hat der IASB den Entwurf eines Standards zur geplanten Überarbeitung von IAS 37 (exposure draft of proposed amendments to IAS 37 ) der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgestellt.[1] Der Entwurf ist das Ergebnis zweier Projekte des IASB: des Projekts zur kurzfristigen Konvergenz der IFRS mit den Regelungen des US-amerika...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.7 Anwendungsfälle

Rz. 353 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur einem "Rückstellungs-ABC" wird auf die Zusammenstellung in Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung, § 249 Rn. 227 verwiesen.[1]mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.3 Berechnungsmethode

Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der konkreten Berechnungsmethode macht das deutsche Handelsrecht keine Vorgaben. Zu differenzieren ist zunächst danach, ob noch eine Gegenleistung für die versprochene Altersvorsorge zu erwarten ist. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn der jeweilige Mitarbeiter als solcher aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Er bezieht dan...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.4.3 Abraumbeseitigung

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Rückstellungsgebot besteht für Aufwendungen für Abraumbeseitigung (Beseitigung von Rückständen bereits abgebauter Bodensubstanz insbes. im Tagebau), die im Geschäftsjahr unterlassen und im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Dem Gesetz nach besteht ein Passivierungsgebot für im Geschäftsjahr unterlassene Abraumbeseitigung, die nac...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.4 Theoretische Begründung

Rz. 348 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rückstellungsbegriff steht im Spannungsverhältnis von statischer und dynamischer Bilanzauffassung. Die Bilanz dient nach statischer Bilanzauffassung der richtigen Darstellung des Reinvermögens, was die vollständige bilanzielle Erfassung der Schulden am Abschlussstichtag voraussetzt. Für den bilanziellen Ansatz kommt es darauf an, ob am A...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.5 Leistungskürzungen

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für mittelbare Zusagen läuft dann und insoweit ins Leere, wenn trotz Durchführung der Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger eine direkte, unmittelbare Verpflichtung des Bilanzierenden besteht, die qualitativ über die Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG h...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.2 Untergliederung der Posten (IAS 1.77–.78)

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.57 stellt klar, dass die IFRS weder Reihenfolge noch Gliederung der Bilanz vorschreiben. Das gilt uneingeschränkt aber nur für die erste Ebene. IAS 1.77 regelt die Untergliederung der Bilanz in der zweiten und den weiteren Ebenen. Danach sind grundsätzlich Unterposten in einer für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens geeigneten Weis...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.4.2 Preis- und Kostensenkungen

Rz. 472 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist, ob auch Preis- bzw. Kostensenkungen berücksichtigt werden dürfen oder müssen. IDW PS HFA 34 geht hiervon aus, sofern diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.[1] Teilweise werden objektive Anhaltspunkte für eine Kostensenkung für ausreichend gehalten, um eine Pflicht zur Berücksichtigung anzunehmen, ohne das Kriter...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.25 Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind gem. § 285 Nr. 24 HGB das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren und die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz (einschließlich der Methodik seiner Ermittlung sowie der Angabe, ob die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Ans...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.3.2.1.7 Abweichende Mustergliederung bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV-Gliederung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich lediglich bezügl. der Darstellung des Betriebsergebnisses vom Gesamtkostenverfahren. In der Folge werden zunächst die einzelnen Pos...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.3 Vereinfachte Bewertungstechniken

Rz. 294 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Standardsetzer stellt in IAS 34.IE.B und 34.IE.C eine Vielzahl von Beispielen zur Verfügung, die im Sinne der Cost-benefit-Betrachtung Vereinfachungen für gängige Bilanzierungsfragen illustrieren. Hierzu gehören insbesondere folgende:[1] Rückstellungen für Pensionen, Garantien usw. können auf Basis von Vergangenheitswerten oder Schätzunge...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.3 Ungewissheit

Rz. 364 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ungewissheitsmoment, das ungewissen Verbindlichkeiten innewohnt, unterscheidet diese von Verbindlichkeiten. Wenn entweder Ungewissheit der Höhe nach oder Ungewissheit dem Rechtsgrund nach besteht oder wenn hinsichtlich beider Aspekte Ungewissheit besteht,[1] kommt unter den übrigen Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB der Ansatz e...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.7 Kein Passivierungsverbot

Rz. 378 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Passivierungsverbot ergibt sich aus § 249 Abs. 2 HGB für andere als die in § 249 Abs. 1 HGB genannten Zwecke. In Lehrbüchern werden als Beispiele häufig bevorstehende Marketing-/Werbeaufwendungen, entgangene Gewinne oder das allgemeine Unternehmerrisiko genannt. Außerdem bestehen Ansatzwahlrechte nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB für sog. Altpen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.4.1 Preis- und Kostensteigerungen

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Preis- und Kostenverhältnisse zum voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt stellen die wirtschaftliche Belastung des Unternehmens dar.[1] Deshalb sind grds. auch künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Sie können entweder anhand der gesamtwirtschaftlichen oder aber anhand einer branchenspezifischen Betrachtung ermittelt w...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 4 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.4 Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Rz. 339 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben Pensionsleistungen sind auch kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gem. IAS 19 zu bilanzieren. Für kurzfristige – wie auch andere langfristige – Leistungen besteht eine eher geringe Regelungsdichte. Eine Leistung ist definitorisch dann als kurzfristig anzusehen, wenn beim Arbeitnehmer ein Anspruch, unabhängig vo...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.6 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 346 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig durch den Arbeitgeber zu erbringende Leistungen stellen innerhalb von IAS 19 eine Residualkategorie dar. Eine Leistung klassifiziert sich als langfristig, wenn diese nicht binnen Jahresfrist nach der Leistungsperiode oder Vollendung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers fällig wird. Zu den anderen langfristig fälligen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.5 Andere Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu erfassen. Die Abgrenzung zu den anderen Kapitalrücklagen ist wichtig, weil andere Zuzahlungen nicht der Verrechnungsbeschränkung von § 150 Abs. 3, 4 AktG unterliegen. Die Abgrenzung zur Gewinnrücklage ist wichtig, weil eine innerorganschaftliche (und damit während des...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.3.4 Relevanz für Fragen des Bilanzansatzes?

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob der Grundsatz der Wesentlichkeit auch Auswirkungen auf den Ansatz und damit auf das Vollständigkeitsgebot hat, wird selten problematisiert. Soweit die Frage angesprochen wird, ist sie auf die Aktivseite der Bilanz bezogen. Teilweise wird hier eine Relativierung des Vollständigkeitsgrundsatzes durch den der Wesentlichkeit generell abgelehnt...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.2.2.4 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Rz. 1101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsbereich der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 fallen die finanziellen Vermögenswerte der Kategorien at amortised cost und fair value through OCI. Entgegen dem incurred loss model werden nunmehr erwartete Verluste (expected losses) als Wertminderung erfasst, selbst wenn es zum Bilanzierungszeitpunkt an konkreten Hinweisen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.2.2.3 Transaktionen mit Erfüllungswahlrecht

Rz. 148 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Erfüllungswahlrecht hat das IASB mit IFRS 2.34–.43 differenzierte Regeln aufgestellt. Zentrales Unterscheidungskriterium ist dabei das Vorliegen einer Zahlungsverpflichtung des Unternehmens. Wenn der Vergütungsempfänger die Art der Inanspruchnahme selbst wählen darf, ist nach IFRS 2.35 stets vo...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.4 Komponenten der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Gesamtergebnisrechnung werden die Komponenten Dienstzeitaufwand (service cost), Nettozinsaufwand (net interest cost) und Neubewertungen (remeasurements) erfasst. In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen der Dienstzeit- und der Nettozinsaufwand ein. Der Dienstzeitaufwand besteht aus dem laufenden Dienstzeitaufwand (current service cost...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.6 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Rz. 387 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kurzfristig fällige Leistungen werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Als kurzfristige Verpflichtung ist die Verbindlichkeit zum Abschlussstichtag entgegen der Bilanzierung langfristiger Verbindlichkeiten i. d. R. nicht abzuzinsen (IAS 19.11). Es bedarf keiner aktuariellen Bewertung. Leistungen des Arbeitgebers, die nicht monetärer Art sind, ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 747 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Anlageimmobilie ist im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Transaktionskosten zu bewerten (IAS 40.20). Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie zum Zugangszeitpunkt bereits in betriebsbereitem Zustand ist oder sich noch im Bau bzw. in der Entwicklung befindet. Die Abgrenzung der...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.3.1 Grundstücke, grundstückgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 701 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Nutzung eines Grundstücks ist zeitlich nicht begrenzt. Mangels Abnutzung scheidet eine planmäßige Abschreibung daher aus. Die Notwendigkeit, außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, kann sich indes auch bei Grundstücken ergeben. Anlass dazu können bspw. folgende Umstände sein: Bodenbeschaffenheit verändert sich nachhaltig nachteilig. Re...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.1 Eigenständiger versus integrativer Ansatz

Rz. 289 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die für die Aufstellung des Zwischenberichts verwendeten Rechnungslegungsmethoden müssen mit denen des jährlichen Abschlusses übereinstimmen (IAS 34.28). Bei Abweichungen von diesen Rechnungslegungsmethoden sind die sonst gültigen Regelungen einschlägig. Sofern im Jahres- oder Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres neue oder geändert...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.2.2.1 Buchwertunterschiede

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zu passiven latenten Steuern, die stets in voller Höhe anzusetzen sind, dürfen aktive latente Steuern nach IAS 12.24 nur unter bestimmten Voraussetzungen angesetzt werden: Eine Aktivierung ist hier nur in dem Umfang zulässig, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig in ausreichendem Maße zu versteuernder Gewinn vorhanden sein...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2.1 Grundstücke, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 645 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Zugang eines unbebauten Grundstücks handelt es sich regelmäßig um einen Anschaffungs- und nur in Ausnahmefällen (bspw. Rekultivierung eines früheren Industriegeländes) um einen Herstellungsvorgang.[1] Unbebaute Grundstücke sind zunächst mit dem auf sie entfallenden Kaufpreis zu bewerten. Neben dem Kaufpreis zählen zu den Anschaffungskost...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.1 Grundlagen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips (vgl. Kapitel 4 Tz. 148). Es gebietet, nur bereits sichere Positionen in die Bilanz aufzunehmen. Gewinne dürfen danach erst in der Bilanz verbucht werden (als Forderung oder Kassenbestand), wenn sie realisiert sind. Das ist im Grundsatz dann der Fall, wenn der Gewinn durch eine...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.3.2 Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags mit Fremdkapitalcharakter

Rz. 630 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Normalfall wird der Kaufpreis nicht unter dem Wert des erworbenen Nettovermögens liegen, d. h., ein rationaler Verkäufer würde sich nur im Notfall mit weniger begnügen als ihm zusteht. Eine regelkonforme Überbewertung kann allerdings bei nicht bilanziell berücksichtigungsfähigen Risiken in den Vermögensgegenständen und Schulden entstehen....mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.4.2 Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter Mehrkomponentengeschäften wird allgemein die Veräußerung mehrerer einzelner bezüglich ihrer Vergütung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Geschäfte subsumiert. Dabei handelt es sich i. d. R. um eine Kombination aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstands und der Durchführung von Dienstleistungen. Die einzelnen Geschäfte könne...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.18 Aufschlüsselung der Honorare für den Abschlussprüfer (Nr. 17)

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 17 HGB müssen KapGes das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete, nach Vergütungsbestandteilen aufgeschlüsselte Gesamthonorar angeben. Diese Angabepflicht bezweckt, den Adressaten des Jahresabschlusses über die Abschlussprüfervergütung zu informieren und dadurch zur Kontrolle der Unabhängigkeit und Objektivität...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.26 Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden (Nr. 25)

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 25 HGB obliegt es der berichtenden KapGes, die Altersversorgungsverpflichtungen (bzw. vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) mit Deckungsvermögen saldiert, bestimmte unsaldierte Angaben im Anhang vorzunehmen.[1] Diese Anhangangabe hängt mit § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zusammen.[2] Danach sind – in gesetzlich zugelasse...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.2 Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Übertragung der Kontrolle über einen Vermögenswert an den Kunden (vgl. Tz. 162) geht die Übertragung der Risiken und Chancen sowie sämtlicher Verfügungsrechte an den Kunden einher (IFRS 15.38). Der Eigentumsvorbehalt ist auch nach IFRS unschädlich für eine Umsatzrealisierung (IFRS 15.38(b)). Ist es nicht eindeutig, ob die Kontrolle an den...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird bei einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion von einer wertmäßig ausgeglichenen Transaktion ausgegangen, kann sich die bilanzielle Bewertung der resultierenden Positionen in Bilanz und GuV prinzipiell sowohl am Wert der empfangenen Güter oder Dienstleistungen als auch am Wert der hingegebenen Vergütung orientieren. In IFRS 2.10 wird...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.6.2 Buchung der Anschaffungskosten bei Beschaffungs- und Absatzgeschäften

Rz. 486 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle von gesicherten Beschaffungs- und Absatzgeschäften stellt sich die Frage, wie bzw. wann die Anschaffungskosten und das Sicherungsmittel bilanziell zu erfassen sind. Praktisch ist in erster Linie die Absicherung gegen Währungsschwankungen relevant. BEISPIEL[1] Die X-AG verpflichtet sich am 01.11.01 in einen Kaufvertrag mit einem US-am...mehr