Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.3 Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schon das Bestimmen, wann ein Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften vorliegt, bereitet Probleme. Zunächst ist an die in der Einleitung vorgenommene Differenzierung zu erinnern: Nicht jede "unrichtige" Bilanzierung führt zu einem Bilanzierungsfehler, vielmehr bedarf es zusätzlich der Voraussetzungen des subjektiven Fehlerbegriffs, um von ein...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.3 Drohende Verluste

Rz. 385 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein (drohender) Verlust aus einem schwebenden Geschäft mit einem Dritten liegt vor, wenn an einem Abschlussstichtag der Wert der zu erbringenden Leistung (Erfüllungsbetrag) den Wert der zu beanspruchenden Gegenleistung übersteigt (sog. Verpflichtungsüberschuss).[1] Bei der Beurteilung des Bestehens eines drohenden Verlusts ist es unerheblich...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.3 Ausweis

3.3.1 HGB Rz. 518 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen und Verbindlichkeiten zählen gem. § 247 Abs. 1 HGB zu den Schulden und sind daher auf der Passivseite auszuweisen. Es handelt sich um prognostizierte Aufwendungen, deren Existenz oder Höhe am Bilanzstichtag noch nicht sicher ist, die aber gleichwohl eintreten werden. § 266 Abs. 3 B. HGB ordnet nur an, wie Rückstellung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1 § 303 HGB

Rz. 459 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 303 Schuldenkonsolidierung (1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen. (2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1 IAS 37

3.1.2.1.1 Überblick Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen (provisions) stellen im Grundsatz einen mit Unsicherheit belasteten Posten dar. Nach der statischen Interpretation sind sie – i. S. e. vollständigen Schuldenausweises – zum Abschlussstichtag als Schulden gegenüber Dritten auszuweisen, die zwar hinsichtlich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Anfalls und/oder ihrer ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.5 Allgemeine Vorgaben zur Bilanzierung von Schulden

3.1.2.1.5.1 Begriffliche Abgrenzung Rz. 426 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Schuldenbegriff (liabilities) dient in diesem Kontext als Sammelbegriff für Verbindlichkeiten (financial liabilities), abgegrenzte Schulden (accruals) und Rückstellungen (provisions). Eine Verbindlichkeit ist definiert als eine sichere Schuld, also eine Schuld, die in Bezug auf Grund, Zeitpunkt und Höhe...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1 HGB

3.1.1.1 § 249 HGB Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 249 Rückstellungen (1) 1Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 2Ferner sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1 HGB

3.2.1.1 Bewertung von Rückstellungen 3.2.1.1.1 Grundlagen Rz. 468 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der darin liegende Einschätzungsspielraum unterscheidet Rückstellungen von Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Zugangsbewertung. Hinsic...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5 Besondere Fragestellungen

3.1.1.1.5.1 Nachholung von Zuführungen Rz. 286 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für bestimmte Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. Tz. 279 ff.) ergibt sich aus Art. 28 EGHGB ein Ansatzwahlrecht. Nach dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB [1]) darf der Bilanzierende allerdings nicht jeweils geschäftsjährlich neu entscheiden, ob die durch die Versorgungsberechti...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.4.1 HGB

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 3 B.1. HGB verlangt den gesonderten Ausweis von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen unter dem Posten Rückstellungen. Erfasst sind zunächst Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 1 BetrAVG . Diesen vergleichbar sind Verpflichtungen insbes. dann, wenn sie ebenfalls der Versorgung eines Mitarbeiters nach dessen Ausscheiden aus dem Bet...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.1 Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 hat das IASB in IAS 1.IG6 eine Beispielsgliederung für eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz in der Staffelform veröffentlicht. In IAS 1.IG3 wird vorausschickend hervorgehoben, dass die dargestellte Beispielsbilanz nur eine Möglichkeit zeigt, wie eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz dargestellt wer...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe de...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.20 Nicht zum Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente (Nr. 19)

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 19 HGB schreibt für derivative Finanzinstrumente bestimmte gesonderte Angaben vor. Dies bezweckt, die Transparenz auf ein international vergleichbares Niveau anzuheben.[1] Kleine KapGes (§ 267 Abs. 1 HGB) brauchen der Angabepflicht des § 285 Nr. 19 HGB unter Anwendung des § 288 Abs. 1 HGB nicht nachkommen. Die Angabepflichten nach § ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2 IFRS

3.2.2.1 Erstbewertung Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.2 Beispielsgliederung nach DRSC Interpretation 1 (IFRS)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für deutsche Konzernabschlüsse hat das DRSC im Anhang zu DRSC Interpretation 1 (IFRS)[1] das folgende Beispiel für die Gliederung einer Bilanz veröffentlicht, das die Verkehrserwartung an die Bilanzgliederung deutscher Unternehmen prägt:mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2 IFRS

3.1.2.1 IAS 37 3.1.2.1.1 Überblick Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen (provisions) stellen im Grundsatz einen mit Unsicherheit belasteten Posten dar. Nach der statischen Interpretation sind sie – i. S. e. vollständigen Schuldenausweises – zum Abschlussstichtag als Schulden gegenüber Dritten auszuweisen, die zwar hinsichtlich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Anfalls u...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1 Ansatz

3.1.1 HGB 3.1.1.1 § 249 HGB Rz. 328 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 249 Rückstellungen (1) 1Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. 2Ferner sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abr...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2 Bewertung

3.2.1 HGB 3.2.1.1 Bewertung von Rückstellungen 3.2.1.1.1 Grundlagen Rz. 468 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der darin liegende Einschätzungsspielraum unterscheidet Rückstellungen von Verbindlichkeiten im Hinblick auf die Zugangsbewertun...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.7 Organbezüge (Nr. 9)

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die von der KapGes an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans oder einer ähnlichen Einrichtung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind gem. § 285 Nr. 9 lit. a HGB im Anhang anzugeben. Aus dem insoweit auch außerhalb der Konzernrechnungslegung beachtlichem DRS 17 ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt Bezüge "gewährt" sin...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1 § 301 HGB

Rz. 334 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 301 Kapitalkonsolidierung (1) 1Der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluß einbezogenen Tochterunternehmen wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. 2Das Eigenkapital ist mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konz...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.2.6.2 Sorgfalts-(Vorsichts-)prinzip (prudence principle)

Rz. 186 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip der Vorsicht wird in IASC F.37 (1989) als Sorgfaltsmaßstab mit dem Pflichtprogramm der kaufmännischen Vernunft formuliert.[1] Mit dieser Formulierung traf das IASC auch das richtige Verständnis des Vorsichtsprinzips. Weder gebietet es, noch rechtfertigt es, Schätzungs- und Ermessensspielräume möglichst pessimistisch auszuüben. Es...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2 IFRS

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 1.54 enthält eine Auflistung von Schuldposten, die sich in ihrem Charakter und ihrer Funktion unterscheiden, was einen getrennten Bilanzausweis erfordert. Ferner verlangt IFRS 1.54 ff. grundsätzlich eine Fristengliederung von Bilanzpositionen. Besonderheiten des Ausweises von Verbindlichkeiten nach IFRS im Vergleich zu HGB bestehen ledig...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.3 Ansatz und Ausweis

Rz. 255 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Größere Unterschiede gibt es bei den Ansatz- und Ausweisvorschriften. Während das HGB ursprünglich vom engen und traditionellen Begriff des Vermögensgegenstands ausging, verwenden die Standards den Begriff des asset, der inhaltlich weiter und zugleich schwächer konturiert ist. Bei den Bilanzierungshilfen besteht im HGB für den Ansatz von Ing...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.3.2.2 Schuldenkonsolidierung

Rz. 239 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 303 Abs. 1 HGB sind konzerninterne Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zu eliminieren. Soweit die jeweils zu eliminierenden Bilanzposten aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Höhe nach voneinander abweichen, ergeben sich Aufrechnungsdifferenzen, die von temporärer N...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.2 Definitionen

Rz. 335 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 21.8 grenzt die folgenden Währungsbegriffe voneinander ab: Die funktionale Währung (functional currency) bezeichnet die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die betreffende Einheit tätig ist. Im Gegensatz dazu wird als Fremdwährung eine Währung bezeichnet, die nicht der funktionalen Währung entspricht. Die Berichts- oder Darstell...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.3 Verlautbarungen des IASB

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen[1], nämlich das Preface, das Framework, die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance), Practice Statements, Educational Guidance etc. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtu...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.3.1 Grundlagen

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip bildet gemeinsam mit dem Imparitätsprinzip einen Teil des in § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifizierten Vorsichtsprinzips. Ziel ist die vorsichtige Ermittlung eines entziehbaren Gewinns. Entsprechend sind Umsätze nur zu erfassen, wenn sie realisiert sind, d. h. wenn das Unternehmen die jeweilige Leistungsverpflichtung aus d...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.2 Verkürzter Umfang des Anhangs

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Pflichtangaben des Anhangs gem. § 285 HGB verzichtet § 327 HGB auf folgende Positionen: die Angabe jedes Einzelpostens der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrecht oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (vgl. § 285 Nr. 2 HGB); bei Anwendung des Umsatzkostenverfahre...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.2.5 Abgrenzungsfragen

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Avalprovisionen, die als Entgelt für die Übernahme einer Bürgschaft gezahlt werden, können problematisch hinsichtlich der Abgrenzung als Fremdkapitalkosten i. S. v. IAS 23 sein: Unstrittig sind gezahlte Bürgschaftsprovisionen, die im Zusammenhang mit einer Fremdmittelaufnahme stehen, als Fremdkapitalkosten anzusehen.[1] Fraglich ist, ob dies a...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.3 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Erstbewertung bzw. -konsolidierung ist in einer Nebenrechnung die Verteilung des Beteiligungsbuchwerts auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, auf den Anteil an den stillen Reserven bzw. Lasten und auf den Geschäfts- oder Firmenwert bzw. den negativen Unterschiedsbetrag vorzunehmen. Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der zunächst...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 440 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bilanzielle Erfassung einer transitorischen Rechnungsabgrenzung ist nicht erlaubt, wenn der zu erfassende Posten nicht den Definitionskriterien eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld genügt. Demgegenüber werden Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb des § 250 HGB explizit definiert, allerdings ohne direkt auf die Vermögenswert- oder Verbin...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.4 Bewertung Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Rz. 369 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen und deshalb mit der gedeckten Verpflichtung zu verrechnen sind (vgl. § 246 Abs. 2 Nr. 2 HGB), sind mit dem ihnen beizulegenden Zeitwert (vgl. § 255 Abs. 4 HGB) zu bewerten. Rz. 370 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften dürfen Vermögensg...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.4 Wahlweise Erläuterung im Anhang

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelne Standards schreiben die Untergliederung bestimmter Posten ausdrücklich vor. IAS 1.78 enthält dazu eine beispielhafte Aufzählung.[1] Diese Untergliederung kann nach IAS 1.77 entweder in der Bilanz oder im Anhang vorgenommen werden. Maßgeblich für die Entscheidung über eine Untergliederung in der Bilanz oder im Anhang sind die Grundsät...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 416 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ursprünglich im Jahr 1998 vom IASC herausgegebene und 2001 vom IASB verabschiedete IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets" ersetzte die mit Erfolgsunsicherheiten befassten Teile des bereits 1978 herausgegebenen IAS 10 "Contingencies and Events Occurring After the Balance Sheet Date". Im Mai 2020 veröffentlichte ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.1.1 Überblick

Rz. 119 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 HGB enthält die grundlegenden Regeln für die Zugangs- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Vorschrift konstituiert das Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzip als Grundsatz einer vorsichtigen, an der Gegenleistung orientierten Bewertung. Im Einzelnen regelt die Norm sodann die Folgebewertung von Rückstell...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.2.1 Ausdrückliche Ausnahme: Planvermögen

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 2 besteht ein Saldierungsgebot für sog. Planvermögen mit Altersversorgungsverpflichtungen und entsprechende Aufwendungen und Erträge. Zum Planvermögen zählen solche Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbarer langfristig fälliger Verbindlichkeiten dienen und die dem Zugriff ...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3.3 Schuldenkonsolidierung sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen sowie anderweitige Verpflichtungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Mutter- bzw. Tochterunternehmen sowie dem Gemeinschaftsunternehmen sind entsprechend dem vom Mutter- bzw. Tochterunternehmen gehaltenen Kapitalanteil am Gemeinschaftsunternehmen wegzulassen. Auch die Aufwendunge...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 470 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle der bilanziellen Bildung einer Bewertungseinheit dürfen für die abgesicherten Risiken keine Rückstellungen gebildet und abgesicherte Wertverluste nicht abgeschrieben werden. Das betrifft die Konstellation, dass die abgesicherte Grundposition an Wert verliert, der Wert des Sicherungsinstruments aber spiegelbildlich ansteigt. Nicht re...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.2 Anteilige Aufdeckung stiller Reserven und Lasten

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die aufzudeckenden und fortzuführenden stillen Reserven und Lasten ergeben sich als Differenz zwischen dem anteiligen Buchwert am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens und dem Anteil am beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren Eigenkapitals. Dabei gelten für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts die für die Vollkonsolidierung ein...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.7 Vorsichtsprinzip

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vorsichtsprinzip gewichtet als Optimierungsgebot das Ziel, bei Ansatz und Bewertung das Risiko einer zu günstigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermeiden. Es erhält in den handelsrechtlichen GoB besonderes Gewicht durch die Ausschüttungsbegrenzungs- und Kapitalerhaltungsfunktion der Rechnungslegung (vgl. Tz. 129)...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.9 Imparitätsprinzip

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abweichend vom Realisationsprinzip sind Risiken und Verluste unabhängig von ihrer Marktrealisation zu berücksichtigen, sobald sie vorhersehbar sind (Imparitätsprinzip).[1] Sie sind vorhersehbar, wenn für ihren Eintritt bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit spricht.[2] Der erforderliche Grad der Wahrsch...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.19 Unterlassene Abschreibung von Finanzanlagen bei vorübergehender Wertminderung (Nr. 18)

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf unter den Finanzanlagen i. S. d. § 266 Abs. 2 A. III HGB ausgewiesene Finanzinstrumente, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei lediglich vorübergehender Wertminderung nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag außerplanmäßig abgeschrieben wurden, sind gem. § 285 Nr. 18 HGB bestimmt...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.2 Unmittelbare und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen, Durchführungswege

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen sind von unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen abzugrenzen, weil das Passivierungswahlrecht des Art. 28 EGHGB (vgl. Tz. 279) dahingehend differenziert.[1] Eine unmittelbare Verpflichtung (Direktzusage) zeichnet sich dadurch aus, dass der Bilanzierende infolge der Altersversorgungszusage ve...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.1 Nachholung von Zuführungen

Rz. 286 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für bestimmte Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. Tz. 279 ff.) ergibt sich aus Art. 28 EGHGB ein Ansatzwahlrecht. Nach dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB [1]) darf der Bilanzierende allerdings nicht jeweils geschäftsjährlich neu entscheiden, ob die durch die Versorgungsberechtigten jährlich neu erdienten Erhöhungen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr