Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Heribert Anzinger
3.1.2.1 IAS 37
3.1.2.1.1 Überblick
Rz. 413
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Rückstellungen (provisions) stellen im Grundsatz einen mit Unsicherheit belasteten Posten dar. Nach der statischen Interpretation sind sie – i. S. e. vollständigen Schuldenausweises – zum Abschlussstichtag als Schulden gegenüber Dritten auszuweisen, die zwar hinsichtlich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Anfalls und/oder ihrer Existenz unsicher sind, trotzdem aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Unterstellt man eine dynamische Interpretation, steht die periodengerechte Erfolgsermittlung im Fokus der Betrachtung. Entsprechend sollen Aufwendungen und Erträge der Periode zugerechnet werden, in der sie tatsächlich verursacht werden, auch wenn etwaige Auszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden werden. Diese Interpretation geht über die statische Sichtweise hinaus und bezieht auch Selbstverpflichtungen des Unternehmens i. S. sog. Aufwandsrückstellungen mit ein. Die IFRS folgen weitestgehend der statischen Rückstellungsinterpretation. So stehen Rückstellungen mit Verpflichtungscharakter gegenüber Dritten stets den Aktiva des Unternehmens gegenüber, die zu ihrer Begleichung zur Verfügung stehen (sog. Schuldendeckungsprinzip). Aufwandsrückstellungen belasten die Aktiva zum Abschlussstichtag hingegen i. d. R. nicht, da sie als Verpflichtungen des Unternehmens sich selbst gegenüber nicht mehr anfallen, wenn die Unternehmensfortführung nicht gewährleistet ist.
Rz. 414
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Diesem Unsicherheitsgedanken trägt der IASB in der Formulierung der Zielsetzung des IAS 37 Rechnung. So soll die Anwendung des Standards sicherstellen, dass angemessene Ansatzkriterien, Bewertungsgrundlagen und Ausweisvorschriften auf Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen angewandt werden. Außerdem s...