Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.4 Personengesellschaften

Rz. 65a Die Bilanzierung latenter Steuern weist bei Personengesellschaften eine Reihe von Besonderheiten auf. Durch die Mitunternehmereigenschaft der Gesellschafter erfolgt die Ertragsbesteuerung regelmäßig auf der Ebene der Gesellschafter – vorausgesetzt, die Personengesellschaft hat nicht von der Optierung nach § 1a KöStG Gebrauch gemacht. Damit verbleibt auf der Ebene der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 11 Weiterführende Literatur

Adler/Düring/Schmaltz [ADS], Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar, 7. Aufl., Stuttgart 2011 Beck’scher Bilanz-Kommentar [Beck Bil-Komm.], Handels- und Steuerbilanz §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB mit IFRS-Abweichungen, 13. Aufl., München 2022 Claußen/Steinbach, Die Bilanzierung latenter Steuern bei Unternehmen in der Krise. DStR 2013, S. 2409 Haufe HGB-Kommen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 2.3.4 Buchungsbelege

Rz. 21 Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt 10 Jahre. Erhaltene oder abgesandte Handelsbriefe, für die grundsätzlich eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt, sind folglich 10 Jahre aufzubewahren, sofern sie gleichzeitig als Buchungsbeleg dienen (z. B. durch Hinzufügung von Buchungsanweisungen oder Kontierungsstempel).[1] Rz. 22 Die bekannte Buchführungsregel "k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Jahresabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf welchen Differenzen di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückforderung von Corona-Hi... / 3. Steuerbilanzielle Behandlung der Rückzahlungsverpflichtung

Fraglich ist, wie eine Rückzahlungsverpflichtung steuerbilanziell zu behandeln ist. Im Rahmen der Schlussabrechnung stellen viele prüfende Dritte fest, dass die Corona-Hilfen entweder komplett oder teilweise zurückzuzahlen sind. Diese Information gilt es frühzeitig mit den Mandanten zu besprechen und insb. in der Bilanz umzusetzen. Im vorliegenden Fall ist wohl eine Rückstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.4.3 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen

Rückstellungen sind Aufwendungen, die bezüglich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind; sie wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus, indem Aufwandskonten gegen Rückstellungskonten gebucht werden. Bei der Auflösung oder Herabsetzung von gebuchten Rückstellungen werden aber nicht die ursprünglichen Aufwandsposten ausgeglichen; es wird vielmehr die Auflösung mit ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.1.3 Bisherige Abgrenzung gegenüber den sonstigen Erträgen und außerordentlichen Erträgen

In Jahresabschlüssen vor BilRUG war es geboten, bei Erträgen streng abzugrenzen, ob sie für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typisch sind oder nicht. Für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typische Erträge waren den Umsatzerlösen zuzuordnen; andere Erträge den sonstigen betrieblichen Erträgen oder außerordentlichen Erträgen. Da auch die Buchführungspflicht von Einzelkaufleu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 2.4.1 Nebenerlöse

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind gem. § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Gesamtkostenverfahren) und § 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB (Umsatzkostenverfahren) "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen.[1] Gehört eine Tätigkeit des Unternehmens zu den Nebentätigkeiten, rechnen die Erlöse hieraus zu den Nebenerlösen. Als solche Tätigkeiten kommen in Betracht:[2] Vermietung und Verpachtung, Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 5 Gestaltung durch Rückstellungen

Mit Rückstellungen wird der handels- und steuerrechtliche Gewinn des Unternehmens reduziert. Da der Gewinn wie die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird, kommt es zu einem Passivtausch. Rückstellungen haben Einfluss auf Kapitalkennziffern, da der Gewinn in Relation zum Eigenkapital zählt. Rückstellungen werden für unterschiedlichste Situationen gebild...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 7 Auswirkung von Entscheidungen auf die Bilanz: 3 Regeln

Im Laufe des Jahres immer wieder die Auswirkungen von Entscheidungen auf die Bilanz exakt zu berechnen, ist zu aufwändig. Gute Ergebnisse erzielt man mit der Einhaltung von 3 einfachen Regeln, die bei jeder größeren Entscheidung berücksichtigt werden sollten: Wie beeinflusst die Entscheidung die Bilanzsumme? Die Bilanzsumme ist möglichst niedrig zu halten. Je geringer die Bila...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.1 Wertberichtigung bei den Vorräten vermeiden

Jedes Lager beinhaltet auch Vorräte, die nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck dienen können. Im Nahrungsmittelbereich kann das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen sein, im Textilbereich kann eine modische Überlagerung festgestellt werden. Die Entscheidung im Laufe des Jahres umfasst die Entsorgung nicht mehr gängiger Vorräte noch vor dem Bilanzstichtag. Damit tauchen die Bestä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 11 Berücksichtigung der CO2-Kosten im Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss ergeben sich folgende Auswirkungen: Unfertige Leistungen Für die Bewertung der Unfertigen Leistungen sind die selbst zu tragenden CO2-Kosten aus der zentralen Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) zu schätzen und bei der Bewertung der Unfertigen Leistungen abzusetzen. Rückstellungen Erstattungsansprüche von Mietern mit Gasetagenheizung sind sachgerecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ansprüche eines Gesellschafters aus ihm erteilten Pensionszusagen der Personengesellschaft

Rz. 1263 [Autor/Stand] Hat die Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, liegt ertragsteuerlich eine Gewinnverteilungsabrede vor, die den Gewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen darf.[2] Für die Verpflichtung aus einer derartigen Pensionszusage ist – außer bei sog. Altzusagen vor dem 1.1.1987, bei denen ein Passivieru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung der Aufwendungen und Erträge

Rz. 115 Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren[205] und in derselben Form abzubilden. Rz. 116 Für die Schätzung der zukünft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 9. Durchsetzung der family provision

Rz. 167 Die family provision ist höchstpersönliches Recht. Sie ist nicht vererbbar. Nach der Rechtsprechung erlischt der Anspruch, wenn der Berechtigte vor Erlass einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung verstirbt.[209] Rz. 168 Die Frist für die Erhebung der Klage auf family provision beträgt sechs Monate nach Erteilung des grant für den personal representative. Grund für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Liquidationswertbestimmung

Rz. 40 Als Liquidations- oder auch Zerschlagungswert [66] wird der Betrag bezeichnet, der nach Abschluss einer Liquidation des Unternehmens für dessen Eigner verbleibt.[67] Er besteht aus drei Komponenten, nämlich dem Zerschlagungswert des Vermögens, den im Rahmen der Zerschlagung zu bedienenden Schulden und den Liquidationskosten.[68] Rz. 41 Zur Bestimmung des Zerschlagungswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Anwendung des AWH-Standards

Rz. 196 Da der AWH-Standard auf der Ertragswertmethode aufbaut, sind auch bei seiner Anwendung die nachhaltigen Erträge des Unternehmens zu kapitalisieren. Betrachtet wird hierbei der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Bei der Analyse der Gewinn- und Verlustrechnungen sind außerordentliche Aufwendungen und außerorde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolge

Rz. 83 Die Prognose der künftigen Erträge beruht regelmäßig auf der Grundlage einer genauen Analyse der Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre.[157] Die anschließende Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens erfolgt anhand von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen, Bilanzen und internen Ergebn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelheiten

Rn. 132 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 9 Abs 1 DMBilG ist Grund und Boden mit dem Verkehrswert anzusetzen. Dabei durfte die Preisentwicklung in Gesamtdeutschland bis zur Feststellung der Eröffnungsbilanz berücksichtigt werden. Da es in den neuen Bundesländern keinen funktionierenden Grundstücksmarkt gab, führte dies dazu, dass auf vergleichbare Preise für entsprechende Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / K. Überschlagsrechnungen – Multiplikatorverfahren

Rz. 178 Neben den ertragswertorientierten Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren, DCF-Methode) kennt auch die Betriebswirtschaftslehre[339] andere Verfahren zur Bestimmung von Unternehmenswerten.[340] Insoweit geht es insbesondere um vereinfachte Preisfindungsverfahren, wie z.B. die Anwendung von Ergebnismultiplikatoren sowie von Umsatz- oder Produktmengen orientierten Mul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 3): Initi... / 3. Steuerliche Behandlung beim Emittenten

Der ertragsteuerlichen Behandlung von ICOs beim Emittenten widmet sich das BMF im Schreiben vom 10.5.2022 unter Rz. 76.[5] Nach Ansicht der Finanzverwaltung können die Token je nach konkreter Ausgestaltung Eigenkapital (Kapitalüberlassung auf Dauer) oder Fremdkapital (Kapitalüberlassung auf Zeit) darstellen. Als selbst hergestellte Wirtschaftsgüter sind sie mit den Herstellungsk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anwendbarkeit des für die Aufstellung geltenden Rechts

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 3 GmbHG stellt klar, dass die Feststellungsbefugnis der Gesellschafterversammlung (vgl. § 46 Abs. 1 GmbHG) den Gesellschaftern einen bilanzpolitischen Ermessensspielraum nur in den Grenzen der RL-Vorschriften der §§ 264ff. gewährt. Es gilt demgemäß für die Bilanzfeststellung das gleiche Bilanzrecht wie für die Aufstellung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zum früheren Recht (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 3ff.) sind auch für die Bewertung die Vorschriften über den JA entsprechend anwendbar. Für VG des AV bestimmt § 71 GmbHG ergänzend, dass sie "wie Umlaufvermögen zu bewerten [sind, d.Verf.], soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Auszuweisende Posten

Rn. 63 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 I.d.R. sind gesondert auszuweisen: gegenüber Gesellschaftern. Als Ausleihungen kommen lediglich Kreditgewährungen in Betracht, die sonst unter dieser Bezeichnung im Finanz-AV (vgl. § 266 Abs. 2 A. III. 2. oder III. 6.) auszuweisen wären. Der Begriff "Ausleihungen" ist gesetzlich nicht festge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gewinnbeteiligungen Dritter

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben der im Gesetz ausdrücklich genannten Schmälerung des verteilungsfähigen Betrags durch einen Verlustvortrag (vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 11) mindern auch evtl. Gewinnbeteiligungen Dritter vorweg den für eine Gewinnverwendung bzw. Ausschüttung an die Gesellschafter nach § 29 Abs. 1 GmbHG verfügbaren Betrag (vgl. ausführlich GmbHG-GroßKomm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesellschaftsrechtliche Grenzen der Beschlusskompetenz (Minderheitenschutz)

Rn. 53 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Findet die Vorschrift des § 29 Abs. 2 GmbHG mangels abweichender statutarischer Regelung auf die Gesellschaft unbeschränkte Anwendung (bei Altgesellschaften nur nach ausdrücklicher Einbeziehung in den Gesellschaftsvertrag; vgl. HdR-E, GmbHG § 29, Rn. 64), hängt der Anspruch des einzelnen Gesellschafters auf Gewinn völlig vom Willen der Mehrhe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Schwellenwerte

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Einzelkaufleute werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- ebenso wie Bilanzierungspflicht (nebst Inventurpflicht) befreit, wenn sie kumulativ nicht mehr als 80.000 EUR (zuvor: 60.000 EUR) Jahresüberschuss und nicht mehr als 800.000 EUR (zuvor: 600.000 EUR) UE erzielen. Mit dem sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 07.06.201...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Analyse des bilanziellen Eigenkapitals sowie wirtschaftliches Eigenkapital

Rn. 261 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in der Bilanz nach Maßgabe des § 266 Abs. 3 auszuweisende Abschlusskategorie "A. Eigenkapital" ist nicht identisch mit dem gesamten bilanziellen (wirtschaftlichen bzw. bilanzanalytischen) EK eines UN. Dieses ist vielmehr in einer gesonderten Rechnung zu ermitteln. Dabei sind zum einen Korrekturposten gegen den passivischen Abschlussposte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 250 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Auch für die stille Gesellschaft haben sich bislang noch keine gefestigten Grundsätze hinsichtlich ihrer Abbildung im handelsrechtlichen JA herausgebildet (vgl. Beck-HdR, B 231 (2011), Rn. 15f.; Westerfelhaus, DB 1988, S. 1173). Für die Einlageleistung des stillen Gesellschafters ist in jedem Fall ein Passivposten anzusetzen. Eine erfolgswir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 233 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der bilanziellen Abbildung von Genussrechtskap. im handelsrechtlichen JA hat sich der HFA des IDW in seiner Stellungnahme "Zur Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften" angenommen (vgl. HFA 1/1994, WPg 1994, S. 419ff.; fernerhin Dürr (2007), S. 227ff.). Diese sieht in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB neben den Vermögensgegenständen und Schulden erwähnt. Daneben führt § 247 Abs. 1 HGB das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auf. Das HGB klassifiziert demnach Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.1 Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene

Rz. 12 Als Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene kommen im Wesentlichen Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, da hierdurch die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss geschaffen wird, oder die Ausnutzung von Ermessensspielräumen, die im Rahmen der Konzernabschlusserstellung nicht geregelt werden. Letztere entstehen aus Auslegungsspielräumen wegen un...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bildung von Abschreibungen und Rückstellungen (Tz. 1)

Rz. 1 1 Das Institut hat Kriterien festzulegen, auf deren Grundlage unter Beachtung der angewandten Rechnungslegungsnormen Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft (einschließlich der Länderrisikovorsorge) zu bilden sind (z. B. ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren). Im Rahmen der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs hat eine...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.8 Kapitalbedarf für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 120 Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des Rechtsrisikos innerhalb des operationellen Risikos, durch das gegenwärtige oder künftige Risiko von Verlusten aufgrund der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich der Fälle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen F...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6. Stille Lasten aus Pensionsverpflichtungen

a) IFRS-Rechnungslegung Rz. 33 Hinsichtlich der Abbildung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten schreibt IAS 19 (rev. 2011) die Vereinnahmung über die Eigenkapitalposition "Other comprehensive income" vor. Rz. 34 In Going-Concern-Ansätzen sind die möglichen künftigen Wertschwankungen des Planvermögens als Risiko zu berücksichtigen. b) HGB-Rechnungslegung Rz. 35...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Kriterien für die Risikovorsorge

Rz. 2 Auch bisher schon müssen auf der Basis handelsrechtlicher Vorschriften bzw. internationaler Rechnungslegungsnormen in nachvollziehbarer Weise die jeweiligen Risikovorsorgebeträge ermittelt werden. Außerdem ist gemäß § 41 Abs. 2 PrüfbV [1] das Verfahren zur Ermittlung der Risikovorsorge darzustellen und zu beurteilen. Art, Umfang und Entwicklung der Risikovorsorge sind z...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.3 Finanzierung der Immobilienentwicklung

Rz. 95 Bei der Finanzierung der Immobilienentwicklung sollte die Kreditwürdigkeitsprüfung entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die Bauphase und ggf. ihre Schritte als auch die Phase nach der Baufertigstellung umfassen, wenn eine Umwandlung in ein Darlehen für Gewerbeimmobilien vorgesehen ist. Für die Bewertung der zweiten Phase gelten die bereits dargelegten Vorgab...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Frequenz der regelmäßigen Abgleiche

Rz. 136 Im Rahmen der Konsultation des EZB-Leitfadens an die effektive Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung wurde die Frage nach der erforderlichen Frequenz für die Abgleiche zwischen verschiedenen Datenquellen und Berichten gestellt. Nach Ansicht der EZB sollte die Frequenz entsprechend der Häufigkeit der Datenflüsse ausgewählt werden, die den Wert von Datenel...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Versicherungsrisiken

Rz. 49 Versicherungsrisiken werden i. d. R. aus der Perspektive der Versicherungen definiert und bestehen im Grunde darin, dass ein Schadensfall zu einem Zeitpunkt eintritt und reguliert werden muss, zu dem die eingezahlten Versicherungsprämien die Schadenssumme (noch) nicht decken. Da diese Prämien auf Basis von statistischen Verfahren berechnet werden und auf Wahrscheinlic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2.2 Anforderungen an den leistungsgestörten Kreditverlauf ("Krankheit")

Rz. 15 Die übrigen in Modul BTO 1.2 aufgeführten Prozessanforderungen bzw. Verfahren betreffen leistungsgestörte oder zumindest mit erhöhten Risiken behaftete Engagements (Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung). Dazu zählen Anforderungen an: die Intensivbetreuung, der alle Engagements unterliegen, bei denen sich in Anlehnung an das Verfahren zur Früherkennung von Ris...mehr