Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 4.1.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des § 288 Abs. 1 HGB regeln die Befreiung kleiner Kapital- und KapCo-Gesellschaften von bestimmten Angaben. Die einzelnen Befreiungsvorschriften sind nachfolgend zusammengestellt: § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB: Angabe der ausstehenden Hafteinlage § 265 Abs. 4 HGB: Vorliegen mehrerer Geschäftszweige § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB: Angabe des...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.4 Anwendungsfälle im Nicht-Versicherungsbereich

Rz. 864 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da sich der Geltungsbereich des Standards nicht auf die Versicherungswirtschaft beschränkt und die bilanziellen Vorgaben ausschließlich produktbezogen ausgerichtet sind, können von der pflichtweisen Anwendung gleichermaßen auch Nicht-Versicherungsunternehmen berührt sein. Auch für Unternehmen, deren Hauptgeschäftstätigkeit nicht in der Überna...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.1 Bilanzrecht

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Bilanzrichtlinie von 2013[1] wurde der existierende Rechtsrahmen für die Rechnungslegung erneut überarbeitet. Stärker als früher orientiert sich die Kommission dabei an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie an dem Prinzip einer Beschränkung auf Mindestharmonisierung.[2] Die bis dahin geltende Trennung des...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.1 Anwendungsbereich und Definitionen

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sehen eine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalzinsen vor. IAS 23 regelt die bilanzielle Abbildung von Aufwendungen für die Fremdfinanzierung als Bestandteil sowohl der Anschaffungs- als auch der Herstellungskosten sog. qualifizierter Vermögenswerte. Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fremdkapitalkosten, die der Anschaffung bzw. Herst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.2 IFRS

Rz. 544 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten wird in den Standards IFRS 9: Finanzinstrumente (Ansatz- und Bewertung), IAS 32 – Finanzinstrumente: Ausweis und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geregelt. Rz. 545 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmen hat eine finanzielle Verbindlichkeit in dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, we...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.3 Der beizulegende Zeitwert

Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 255 Abs. 4 HGB definiert den in § 253 Abs. 1 Satz 3 und 4 HGB bezeichneten beizulegenden Zeitwert. Er ist relevant für die Bewertung von Planvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz HGB, die Bewertung von solchen Rückstellungen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren i. S. v. § 266 Abs. 2 A.III.5. HGB bestim...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.6 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.1.1 Relevante Größenkriterien

Rz. 119 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzsumme (Abs. 2a) setzt sich nach der durch das BilRUG neu eingefügten gesetzlichen Definition in § 267 Abs. 4a HGB aus den Posten zusammen, die in den Buchstaben A bis E des § 266 Abs. 2 HGB aufgeführt sind (d. h. Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Rechnungsabgrenzungsposten; aktive latente Steuern; aktiver Unterschiedsbetrag aus der V...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.3.2.1.5 Ergänzende Vorschriften für die Gesamtergebnisrechnung

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die verpflichtend vorgeschriebenen Mindestangaben in der Gesamtergebnisrechnung sind relativ gering. Zur Verbesserung des Verständnisses der Ertragslage und der Prognose künftiger Erfolge sind daher zusätzlich relevante Posten, Überschriften und Zwischensummen zu bilden, die die Unterschiede der Erfolgsbestandteile bezüglich Häufigkeit, Erfol...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.1 Konsolidierungspflichtige Schuldverhältnisse

Rz. 465 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 303 Abs. 1 HGB sind sämtliche Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen. Wenngleich diese Aufzählung zumindest aus rein formaler Perspektive abschließend ist, ist mit Blick auf die E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Echte Aufrechnungsdifferenzen lassen sich im Gegensatz zu unechten Aufrechnungsdifferenzen nicht durch der Konsolidierung vorgelagerte Maßnahmen – bspw. Saldenabstimmungen, Buchungsstopp kurze Zeit vor dem Bilanzstichtag oder Festlegung einheitlicher Bilanzstichtage – für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen vermeiden.[1]...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.6 § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften sind in § 267a HGB definiert. Sie können auf die Privilegierungen zugunsten der kleinen Kapitalgesellschaften zurückgreifen (§ 267a Abs. 2 HGB) und erhalten zusätzliche Vorteile. So ist die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang dann entbehrlich, wenn sie Angaben zu den Haftungsverhältnissen unter der Bi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.3 Verstöße gegen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§ 256 Abs. 5 AktG)

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist gem. § 256 AktG nichtig, wenn ein Fall wesentlicher Überbewertung vorliegt. Überbewertung liegt vor, wenn Vermögensgegenstände zu hoch und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zu niedrig bewertet sind. Dem steht gleich, wenn Schulden gar nicht angesetzt wurden, obwohl dies erforderlich war.[1] Die Überbewertu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.5.1 § 274 HGB

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 29 HGB fordert eine Angabe der den latenten Steuern[1] zugrunde liegenden temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen und mit welchen Steuersätzen diese bewertet wurden. § 285 Nr. 29 HGB bezweckt, dem Adressaten des Jahresabschlusses einen unverzerrten Einblick in den Umfang der vorhandenen latenten Steuern zu gewähre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3.2 Änderung des Jahresabschlusses zwischen Feststellung und Gewinnverwendungsbeschluss

Rz. 71 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein festgestellter Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, darf er auch noch nach der Feststellung geändert werden. Das wird damit begründet, dass ein gesetzlicher Zustand hergestellt wird, sodass es an der Willkür mangele.[1] Grundsätzlich ist der Geschäftsleiter frei in seiner Entscheidung. Ein Jahresabschluss mit wirksamen Bila...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.2 Bilanzvermerke

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für alle Kaufleute schreibt § 251 HGB den Ausweis der Haftungsverhältnisse "unter der Bilanz" vor. Das sind die Eventualverbindlichkeiten (off balance sheet risks), für die der Kaufmann am Bilanzstichtag bereits eine vertragliche Bindung eingegangen ist, die die Voraussetzungen für einen Ausweis bei den Schulden als Verbindlichkeiten oder Rüc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.2 Unternehmensfortführung und Bilanzierung bei Abkehr vom going concern

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie die handelsrechtlichen GoB, setzen die IFRS nach CF.3.9 und IAS 1.25 in den einzelnen Bewertungsvorschriften die Annahme (underlying assumption) der Unternehmensfortführung (going concern) voraus (vgl. Kapitel 4). Deshalb hat das Management bei der Aufstellung des Abschlusses nach IAS 1.25 Satz 1 zuerst eine Fortführungsprognose vorzuneh...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.1.1 Subjektiver Fehlerbegriff im Binnensystem der IFRS

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den IFRS liegt in ihrem Binnensystem nach überzeugender Auffassung ein subjektiver Fehlerbegriff zugrunde.[1] Für die Fehlerkorrektur ergibt sich dies aus der Definition in IAS 8.5. Ein früherer Abschluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er im Widerspruch zu den IFRS einen im Geschäftsjahr verwirklichten Sachverhalt nicht berücksichtigt oder...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.1 Abgrenzung der Umsatzerlöse

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umsatzerlöse sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten oder aus der Erbringung von Dienstleistungen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Unter Produkte sind dabei Erzeugnisse und Waren zu subsumieren, d. h., es hat sich in diesem Zusammenhang um Erlöse aus der Verwertung von Umlaufvermögen zu handeln.[1] Bedingt durch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 176 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine Gliederungsvorschrift, die einzelne Posten der Passivgruppe des § 266 Abs. 3A HGB definiert.[1] Nicht alle Posten werden definiert, so fehlen der Gewinn- und Verlustvortrag.[2] Auch Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag sind nicht definiert; deren Definition ergibt sich aus den in § 275 HGB genannten Rechenoperationen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.2 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 312 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen ist in einem separaten Standard geregelt. Dieser regelt neben der Bilanzierung betrieblicher Altersversorgungverpflichtungen eine Reihe weiterer Leistungen an Arbeitnehmer. Hierzu zählen: Kurzfristig fällige Leistungen (IAS 19.9 ff.) Andere langfristig fällige Leistungen (IAS 19.153 ff.) Lei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.1.2.3 Beabsichtigte unwesentliche Fehler

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 8.41 Satz 2 stellt klar, dass auch unwesentliche Fehler (immaterial errors) IFRS-widrig sind. Er schränkt dies aber durch die Bedingung ein, dass sie absichtlich mit dem Ziel bewirkt wurden, eine bestimmte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder Cashflows zu erreichen. Für diese unwesentlichen vorsätzlichen Fehler enthalt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.3 Eingeschränkte Wahlfreiheit im Konzernabschluss

Rz. 580 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derweil § 308 Abs. 1 Satz HGB eine Verknüpfung zwischen den zulässigen Methoden im Konzern- und Jahresabschluss herstellt, stellt Satz 2 klar, dass die konkrete Auswahl der angewendeten (zulässigen) Methode im Ermessen des Konzernabschlussaufstellers liegt. Folglich dürfen die handelsrechtlich verankerten Wahlrechte zur Bewertung auf Konzern...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.2 Den Konzernabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) HGB schützt die Einbeziehung des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss (§ 294 Abs. 1 HGB). Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. b) HGB schützt Vorschriften über Inhalt oder Form, namentlich zur Nennung des Namens und des Sitzes sowie weiterer Angaben...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.1 Die Konzeption der Erwerbsmethode

Rz. 342 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbsmethode liegt die Annahme zugrunde, dass das Mutterunternehmen nicht die Beteiligung am Tochterunternehmen, sondern die einzelnen dahinter stehenden Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens erwirbt und dessen Schulden übernimmt (Einzelerwerbsfiktion).[1] Die Vermögensgegenstände und Schulden (sowie RAP und Sonderposten) sind d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.2.1 Besonderheiten für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 219 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil Kleinstkapitalgesellschaften als kleine Kapitalgesellschaften gelten (§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB), können sie grundsätzlich alle Befreiungen bzw. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen. Dazu kommen die folgenden zusätzlichen Erleichterungen und Befreiungen: § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Die Kleinstkapitalgesellschaf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 HGB trifft keine Aussage über den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis der Posten.[1] Die Grundfrage zum Aktivvermögen, ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handelt, ist anhand von § 247 Abs. 2 HGB zu lösen. Rückstellungen sind allein anhand von § 249 HGB zu bilden und der Eigenkapitalausweis richtet sich nach § 272 HGB. Der Ausw...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1 § 330 HGB

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 330 [Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften] (1) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Kapitalgesellschaften Formbl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.4.3.2 Badwill

Rz. 427 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der "Geschäfts- oder Firmenwert" negativ ( badwill ), so ist nach einer Ansicht der Geschäfts- oder Firmenwert als Erinnerungsposten mit 1 EUR anzusetzen und ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen ist.[1] Nach überwiegender Ansicht sind die erworbenen Vermögensgegenstände, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.2.5 Folgebewertung von Vorräten

Rz. 982 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IAS 2.9 sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (net realisable value) zu bewerten. Nach der Definition des IAS 2.6 ist der Nettoveräußerungswert der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufspreis abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.3 Ansatzvorschriften (§§ 246 bis 251, § 274 HGB)

Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 HGB: Das Vollständigkeitsgebot (Abs. 1; vgl. Kapitel 5 Tz. 10 ff.) gilt nur insoweit, als § 300 Abs. 2 Satz 1 (vgl. Tz. 328 ff.) keine abweichenden Vorgaben enthält. Das Verrechnungsverbot (Abs. 2; vgl. Kapitel 5 Tz. 54 ff.) gilt auch im Konzernabschluss. Die Konsolidierungsmaßnahmen (§ 301; §§ 303–305 HGB) stellen als konzernrechtliche ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.4 Abzinsung der Rückstellung

Eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht abzuzinsen. Für die Abzinsung ist der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung maßgebend.[1] Da die Aufbewahrungspflicht aber mit dem Entstehen der Unterlagen beginnt, ergibt sich hier kein Abzinsungszeitraum.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.1 Rückstellung dem Grunde nach

Für die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Denn bei der Aufbewahrungspflicht handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.[1]. Die Passivierungspflicht besteht über den Maßgeblichkeitsgrundsatz[2] sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz. Bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.2 Berechnung der Rückstellung

Die Rückstellung kann nach 2 Methoden berechnet werden: 1. Möglichkeit: Die jährlichen Kosten werden für die Unterlagen eines jeden aufzubewahrenden Jahres gesondert ermittelt. Dieser Betrag ist dann jeweils mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu multiplizieren. 2. Möglichkeit: Die jährlich anfallenden rückstellungsfähigen Kosten können mit dem Fakto...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2 Rückstellung der Höhe nach

11.2.1 Berücksichtigungsfähige Kosten Die Rückstellung ist mit dem Betrag zu passivieren, der nach den Preisverhältnissen des jeweiligen Bilanzstichtages für die Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendig ist. Die Sachleistungsverpflichtung ist mit den Einzelkosten und einem angemessenen Teil der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten.[1] Bei der Berechnung sind folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.3 Steuerberater dürfen keine Rückstellung bilden

Steuerberater können für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum keine Rückstellung bilden. Laut BFH[1] fehlt es an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung durch den Steuerberater.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11 Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

11.1 Rückstellung dem Grunde nach Für die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Denn bei der Aufbewahrungspflicht handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.[1]. Die Passivierungspflicht besteht über den Maßgeblichkeitsgrundsatz[2] sowohl in der Handelsbilanz a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.5 Handelsrechtlicher Höchstansatz

Die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz darf den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten.[1] Der BFH hat diese Auffassung mit Urteil vom 11.10.2012 bestätigt.[2] Praxis-Beispiel Berechnung der Rückstellung für die Aufbewahrung in digitaler Form Der Einzelunternehmer bewahrt seine Geschäftsunterlagen in digitaler Form am Arbeitsplatz des Büromitarbeiter...mehr