Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ausweis in der Bilanz

Tz. 105 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Ausweis der versicherungstechnischen Rückstellungen, welche iRd. Bausteinkonzepts ermittelt werden, stellt sich entlang des Lebenszyklus eines Vertrags bzw. eines hieraus resultierenden Schadens wie folgt dar: Deckungsrückstellung (liability for remaining coverage, LRC)Es handelt sich um eine prospektive Rückstellung für zukünftigen Versic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Variable Fee Approach (VFA)

Tz. 89 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Variable Fee Approach findet ausschließlich auf solche Versicherungsverträge Anwendung, die durch eine direkte Überschussbeteiligung (vgl. Tz. 38) gekennzeichnet sind, bei denen die Zahlungen an den Versicherungsnehmer vertraglich an Referenzwerte gebunden sind und wesentlich mit dem Wert dieser schwanken. Das heißt, dass Teile der Wertent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 1.2 Nicht realisierte Verluste

Für nicht realisierte Verluste gilt handelsrechtlich das Imparitätsprinzip. Es verbietet, nicht realisierte Gewinne auszuweisen, gebietet jedoch, erkennbare Verluste in der Buchführung vorwegzunehmen. Verluste gelten als entstanden, sobald sie vorhersehbar sind.[1] Die Verlustursachen werden i. d. R. vorweggenommen (antizipiert) durch Abschreibungen auf den niedrigeren Wert v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Prognose der IFIEs und Überlegungen zum ALM

Tz. 172 Stand: EL 54– ET: 10/2024 In obigem Beispiel (vgl. Tz. 163–168) wird deutlich, wie sehr die Materialisierung von Discount benefit im service result und IFIEs im finance result zeitlich auseinanderfallen kann. Während Aussagen zum Diskonteffekt im service result (etwa ausgedrückt als Impact auf die Combined Ratio) zumindest retrospektiv recht unmittelbar abgeschätzt werde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Betragsmäßige Angaben zu einzelnen Posten/Sacherhalten (IFRS 17.97–116)

Tz. 114 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dies umfasst insbesondere Überleitungsrechnungen zu den Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Berichtsperiode. Dabei sind alle Angaben separat für das übernommene sowie für das in Rückdeckung gegebene Geschäft zu erstellen. Referenz für die versicherungstechnischen Rückstellungen zu Beginn bzw. Ende der Periode sind...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Fortschreibung der Schadenrückstellung (LIC)

Tz. 83 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Verpflichtungen aus bereits eingetretenen Versicherungsfällen werden mit dem Erfüllungswert unter den Schadenrückstellungen (LIC) geführt und hier in der Folge abgewickelt. Der Posten beinhaltet also keine Verpflichtungen mehr zur Gewährung von Versicherungsschutz (Deckungsrückstellung). Neben den bekannten Schäden sind hier ebenfalls ausz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Begriffsdefinitionen und -erläuterungen

Tz. 22 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Nachstehend werden ausgewählte Begrifflichkeiten und Abkürzungen angeführt und erläutert, die sich in der Finanzberichterstattung nach IFRS 17 etabliert haben und in der vorliegenden Kommentierung Verwendung finden. Einige Legal­definitionen finden sich auch in IFRS 17 Anhang A. Tz. 23 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Versicherungsvertrag Die Legaldefin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Übergangsvorschriften

Tz. 133 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 sieht in Ergänzung der laufenden Bewertungsvorschriften umfangreiche Regelungen zum Übergang (Transition), also zur Methodik der erstmaligen Erfassung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17, vor. Dies ist insbesondere nötig, um eine extern nachvollziehbare Transition zu gewährleisten, die einerseits die Grenzen des Z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Berücksichtigung von Diskontierung und aktuellen versicherungstechnischen Annahmen

Tz. 210 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 verfolgt den Anspruch, den Berichtsadressaten einen zu jedem Zeitpunkt realistischen und aktuellen Blick auf die Profitabilität und zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zu ermöglichen (vgl. Tz. 9–12). Dafür essenziell ist eine ökonomische Bewertung unter Anwendung von aktuellen versicherungstechnischen Annahmen (etwa zu biometrisc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Baustein 2: Diskontierung

Tz. 62 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Im Gegensatz zur bisherigen Bilanzierung nach IFRS 4 erfolgt die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach IFRS 17 zum Zeitwert. Um die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwarteten Zahlungsströme vergleichbar zu machen und so den Zeitwert des Geldes als entscheidungsrelevante Information iRd. Bewertung zu berücksichtigen, sind ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Baustein 4: Vertragliche Servicemarge (CSM)

Tz. 73 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Für die zum Zeitpunkt des Erstansatzes erwartungsgemäß gewinnbringenden Vertragsgruppen wird der erwartete Gewinn in einer vertraglichen Servicemarge (contractual service margin, CSM) abgegrenzt. Obwohl es sich bei der CSM um eine Residualgröße aus den vorgenannten Bausteinen (1–3) handelt, wird hierin ein eigenständiger (vierter) Baustein ges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. OCI-Option

Tz. 215 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 sieht vor (vgl. Tz. 66), dass die versicherungstechnischen Rückstellungen stets zu aktuellen Zinsen bilanziell erfasst werden. Die daraus resultierenden Veränderungen müssen jedoch nicht durch die GuV geführt werden, sondern können stattdessen – bei Ausübung der OCI-Option – erfolgsneutral erfasst werden (vgl. Tz. 66). Dies trägt dem ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Darstellung in Bilanz und GuV

Tz. 102 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Entsprechend der mit IFRS 17 verfolgten Zielsetzungen beinhaltet der Standard klare Ausweisvorschriften hinsichtlich der Abbildung von Versicherungsverträgen in der Bilanz und GuV. Während sich der Ausweis nach IFRS 4 vor allem auf eine möglichst granulare Darstellung der Art der Erträge und Aufwendungen bzw. der Rückstellungen, Forderungen un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veränderungsanalyse nach Building Blocks: Einblick in die Profittreiber

Tz. 225 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Veränderungsanalyse nach Building Blocks ist eine der komplexesten Anforderungen, die im Standard verankert wurde (vgl. Tz. 116). Dabei werden systematisch und jeweils für die PVCF, Risk Adjustment (RA) und CSM getrennt der Bilanzstand zu Beginn bis zum Ende der Berichtsperiode aufgeschlüsselt. Die Systematik der Veränderungsgründe unters...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Nach der grundlegenden BFH-Entscheidung vom 14.2.2023 (IX R 3/22, BStBl II 2023, 571) sind Kryptowerte Wirtschaftsgüter im Sinne des Steuerrechts, weil diese durch die Verwendung als Zahlungsmittel ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung unbeweglicher Sachen

Bei dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden ist der Gewinn regelmäßig realisiert, wenn Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher Eigentümer.[2] Eine spätere Vertragsauflösung steht der Gewinnrealisierung grundsätzlich nicht entgegen.[3] Etwas ander...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.1 Werkverträge

Der Werkunternehmer verspricht die Herstellung eines Werks. Eine Gewinnrealisierung tritt bei einer Werkleistung erst nach erfolgter Übergabe und Abnahme ein.[1] Erst wenn der Auftraggeber das fertiggestellte Werk als vertragsmäßig abgenommen hat, hat der Werkunternehmer das seinerseits Erforderliche getan.[2] , [3] Ist eine Abnahme nach der Beschaffenheit des Werks ausgeschlos...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 218 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard erlaubt zwar eine kondensierte Sicht auf die GuV sowie die Bilanz (vgl. Tz. 106–112), formuliert aber sehr umfangreiche und granulare Anforderungen an Anhangangaben (vgl. Tz. 113–132). Diese sind grundsätzlich in allen Bewertungsmodellen bereitzustellen, wobei im PAA naturgemäß alle Informationen hinsichtlich LRC-Positionen und i...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wahl des Übergangsmodells

Tz. 192 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der IFRS 17 sah für Zwecke der erstmaligen Bewertung des Bestandes der versicherungstechnischen Rückstellungen nach neuer Rechnungslegung drei Methoden vor (vgl. Tz. 133–138): FRA/Full Retrospective Approach, MRA/Modified Retrospective Approach, FVA/Fair Value Approach. Tz. 193 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Wahl des Transition Approach erfolgt gru...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Würdigung der Angabepflichten

Tz. 130 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Zusammenfassend nimmt IFRS 17 hier viele der in der bisherigen IFRS-Berichterstattung oder auch durch die Regulatorik etablierten obligatorischen Anhangangaben auf. Die Detailtiefe im qualitativen Bereich ist somit vergleichbar und wird aufrechterhalten. Synergieeffekte werden in der Praxis daher umfangreich ausgenutzt und sollten auch dem ex...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bedeutung je Bewertungsmodell und Verortung in der GuV

Tz. 159 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Bestimmung der insurance finance income and expenses (IFIEs) ist einerseits abhängig vom gewählten Bewertungsmodell und spiegelt andererseits die optionale Ausübung der sog. OCI-Option wider. Der Standard (IFRS17.87) definiert IFIEs im GMM und PAA formal als die Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Bezug auf die Bemes...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wahl der Methodik zur Bestimmung des Risk Adjustments

Tz. 198 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der IFRS 17 führt das Risk Adjustment (RA) als explizite Reserveposition zur Abdeckung sog. non-financial risks ein (vgl. Tz. 67–72). Insbesondere sollen dabei Unsicherheiten in Höhe und Zeitpunkt der Realisierung der versicherungstechnischen Rückstellungen mitigiert werden. Im Vergleich zu vergleichbaren Konzepten (zB der SII-Risikomarge) lä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 49 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Für die Folgebewertung muss zunächst zwischen monetären und nicht monetären Posten differenziert werden (zu den Begriffen vgl. Tz. 17). Zu den monetären Posten gehören grundsätzlich Forderungen und sonstige Vermögenswerte, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Allerdings müssen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rüc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Veränderungsanalyse der LIC, LRC und LC

Tz. 229 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die Veränderungsanalyse der versicherungstechnischen Rückstellungen getrennt nach LIC, LRC exc LC und LC (vgl. Tz. 116) ist in den wesentlichen Aspekten nur eine Form der Aggregation der bereits genannten Disclosures (vgl. Tz. 225). Sie kann auch die detaillierte revenue-Darstellung inkludieren (und somit eine separate Angabe ersetzen, vgl. T...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Mechanik und Abhängigkeiten

Tz. 163 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Um zunächst die Mechanik der IFIEs im Zusammenspiel mit der initial vereinnahmten Diskontierung zu beleuchten, sei im Folgenden die Entwicklung eines Vertrags der Schadenversicherung betrachtet. Vereinfacht sei unterstellt, dass keine Annahmenänderungen oder Experience Variances im Zeitablauf auftreten. Das Risk Adjustment wird hier vereinfac...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Ablösung des IFRS 4

Tz. 7 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 ersetzt IFRS 4 Versicherungsverträge in der 2020 geänderten Fassung, der damit aufgehoben wurde (IFRS 17.C34). Der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 enthielt noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen, sondern lediglich Definitionen, ausgewählte Ansatzkriterien und Anhanga...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Wahl des Bewertungsmodells

Tz. 184 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Der Standard sieht grundsätzlich den GMM als Standard (default)-Methode für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vor. Für Verträge mit direkter Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers (zB in der fondsgebundenen Lebensversicherung) ist eine Spezifikation vorgesehen: der Variable Fee Approach (VFA). Für Verträge mit nur ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Änderungen finanzieller Parameter

Tz. 79 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Zu jedem Bilanzstichtag sind die für die künftige Deckung des zukünftigen Versicherungsschutzes bzw. für die noch ausstehende Schadenabwicklung erwarteten Zahlungsströme sowie auch die Risikoanpassung mit aktuellen Zinssätzen neu zu bewerten. Die Auswirkungen von Zinssatzänderungen oder Änderungen anderer finanzieller Risikoannahmen auf die Be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Wahl der Methodik zur Bestimmung der Zinskurven

Tz. 204 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Im Gegensatz zu den aufsichtsrechtlichen Regelungen beinhaltet IFRS 17 keine expliziten Vorschriften zu den anzusetzenden Zinskurven oder macht gar quartalsweise Vorgaben. Grundsätzlich lässt der Standard die Ermittlung der Zinskurven nach zwei Ansätzen zu, die in der Theorie zu gleichen Ergebnissen führen sollten (IFRS 17.B80 und 81): Bottom-...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Projektion der erwarteten erfolgswirksamen Realisierung der CSM

Tz. 231 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Für die gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen und explizit für die CSM separat ist die zum Berichtszeitpunkt erwartete Realisierung über die gesamte Restlaufzeit in geeigneten Zeitabschnitten auszuweisen (vgl. Tz. 120). Dabei ist die zum Stichtag bilanziell erfasste CSM maßgeblich, kein darüber hinaus geschätztes Neugeschäft kommen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Ansatz von Versicherungsverträgen

Tz. 39 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Hinsichtlich der Frage, wann ein Versicherungsvertrag oder eine Gruppe von Versicherungsverträgen (vgl. Tz. 23) vom ausstellenden Unternehmen erstmals bilanziell anzusetzen ist (initial recognition), regelt IFRS 17.25, dass dies zum frühesten der folgenden Zeitpunkte zu erfolgen hat: Beginn des Deckungszeitraums (= Zeitraum, in dem das Unterneh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Entwicklung eines Versicherungsstandards und Einordung des IFRS 4

Tz. 1 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Mit der Veröffentlichung der VO (EG) 1606/2002 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, seit dem 1. Januar 2005 ihren Konzernabschluss nach denjenigen IFRS-Regeln zu erstellen, die zuvor ein entsprechendes EU Endorsement durchlaufen haben. Das IFRS-Regelwerk enthielt jedoch bis 2020 keine verbindlich anzuwendenden abschließenden V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Weiterentwicklung eines Versicherungsstandards

Tz. 14 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Wie oben ausgeführt enthielt der als Interimsstandard konzipierte IFRS 4 noch keine spezifischen Anforderungen für die Bewertung von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen. Die weitgehende Fortführung der bisherigen nationalen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Versicherungsverträge führte in der Berichterstattungspraxis zu eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Abgegebene Rückversicherung

Tz. 99 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 enthält spezifische Anpassungen der Ansatz- und Bewertungsregelungen für Forderungen oder Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen (zur Definition vgl. Tz. 37), also den vom abgebenden Unternehmen (Zedenten) auszuweisenden Anteilen des Rückversicherers an den Versicherungsverträgen. Konzeptionell sieht IFRS 17 eine se...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr

Leitsatz 1. Ob der Betrag der Einlagenrückgewähr in der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) überhöht ausgewiesen ist (§ 27 Abs. 5 Satz 4 KStG), richtet sich nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (Einlagenrückgewähr) und dem gesondert festgestellten Bestand des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des vorangegangenen Jahres; der Bescheid über die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Regelungsinhalt des IFRS 4

Tz. 5 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dass es sich bei IFRS 4 um einen Interimsstandard handelte, stelle der IASB bereits in IFRS 4.1 klar und definierte die Zielsetzung des Standards dort wie folgt: „Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Rechnungslegung für Versicherungsverträge für jedes Unternehmen, das solche Verträge im Bestand hält (in diesem IFRS als ein Versicherer bezeichnet)...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Ziele des IFRS 17

Tz. 9 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die aus Sicht des IASB wesentlichen Mängel der bisherigen Berichterstattung unter IFRS 4 sowie die mit der Einführung des IFRS 17 verfolgten Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. IFRS Foundation, Fact Sheet, 2017): Vergleichbarkeitmehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Angaben zu Risiken (Art und Ausmaß) aus Versicherungsverträgen (IFRS 17.121–132)

Tz. 126 Stand: EL 54– ET: 10/2024 IFRS 17 verlangt im Vergleich zur bisherigen Berichterstattung weiterhin detailliert Auskunft zu Natur, Umfang, Zeitraum und Unsicherheit in den versicherungstechnischen Verträgen sowie ihrer Erfüllungsbeträge zur Abdeckung derselben. Insbesondere tragen die Angabepflichten dafür Sorge, dass dabei sowohl versicherungstechnische als auch ökono...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 1 Inhalt

Rz. 1 Im Rahmen der §§ 4 bis 7 EStG, die die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zum Gegenstand haben, regelt § 6 Abs. 1 EStG die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die beim Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.1 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 6 Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 41 Der Grundsatz der Einzelbewertung folgt aus § 240 Abs. 1 und 2 HGB, aus § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB [1] und aus § 6 Abs. 1 S. 1 EStG: Jeder Kaufmann hat die einzelnen Vermögensgegenstände bzw. die einzelnen Wirtschaftsgüter und Schulden für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.3 Das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

Rz. 257g Nach § 253 Abs. 2 bis 4 HGB i. d. F. vor dem Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] durfte ein angesetzter niedrigerer Wert beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[2] Für Kapitalgesellschaften sah demgegenüber § 280 Abs. 1 HGB a. F. ein Wertaufholungsgebot vor. Von einer Zuschreibung konnte jedoch nach § 280 Abs. 2 HGB abgesehen werden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.4 Teilwertgrenzen und Teilwertvermutungen

Rz. 258 Der Teilwert mit seiner gesetzlichen hypothetischen Grundlage eines gedachten Gesamtkaufpreises eines möglichen Erwerbers lässt sich nur durch eine Schätzung ermitteln. Der zu schätzende Wert bewegt sich im Rahmen der von der Rspr. entwickelten Ober- und Untergrenze. Zudem hat die Rspr. zur Beurteilung der Tatfrage nach der Höhe des Teilwerts als einem auf Erfahrung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung in der Unte... / 1 Digitalisierung in der Betriebsprüfung

Seit dem 1.1.2002 kann die Finanzverwaltung direkt auf die elektronischen Daten der Unternehmen zugreifen (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen = GDPdU). Der Betriebsprüfer hat das Recht, die Herausgabe der steuerrelevanten Daten auf einem Datenträger zu verlangen, um sie dann in seinem Prüfprogramm auszuwerten oder das Datenverarbeitungssyste...mehr