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IV. Begriffsdefinitionen und -erläuterungen

Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
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Tz. 22

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Nachstehend werden ausgewählte Begrifflichkeiten und Abkürzungen angeführt und erläutert, die sich in der Finanzberichterstattung nach IFRS 17 etabliert haben und in der vorliegenden Kommentierung Verwendung finden. Einige Legal­definitionen finden sich auch in IFRS 17 Anhang A.

 

Tz. 23

Stand: EL 54– ET: 10/2024

Versicherungsvertrag

Die Legaldefinition eines Versicherungsvertrags findet sich erstmals in IFRS 4 und wurde im Rahmen des IFRS 17 übernommen (IFRS 17.6; IFRS 17.A). Im Anhang B (IFRS 17.B2–B30) finden sich umfangreiche Leitlinien zur Definition eines Versicherungsvertrags. Diese enthalten auch konkrete Beispiele zur Abgrenzung (zB IFRS 17.B26–27).

Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, nach dem eine Partei (der Versicherer) ein signifikantes Versicherungsrisiko von einer anderen Partei (dem Versicherungsnehmer) übernimmt, indem sie vereinbart, dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung zu leisten, wenn ein spezifisches ungewisses zukünftiges Ereignis (das versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft (IFRS 17.A).

Die wesentlichen Kriterien eines Versicherungsvertrags können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Vertrag

    IFRS 17.2 definiert die Kriterien eines Vertrags. Verträge, welche zwar die rechtliche Form eines Versicherungsvertrags haben, aber jedes signifikante Risiko auf den Versicherungsnehmer zurückübertragen, sind nicht Versicherungsverträge.

    Beispiel: sog. Finanzrückversicherungsverträge, die eine (vollständige) Rückzahlung an den Versicherer als direkte Folge von versicherten Schäden vorsehen. Hierauf hat das Unternehmen andere geltende Standards anzuwenden.

    (IFRS 17.B27 (b); IFRS 17.B28)

  • Übertragung eines signifikanten Versicherungsrisikos

    Die Definition von Versicherungsverträgen setzt den Transfer von signi...

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